
Die GESELLSCHAFT FÜR MEHR HUMANITÄT UND BÜRGERRECHTE ( So-For-Humanity) bietet allen österreichischen Staatsbürgern eine neue Plattform zur Durchsetzung von Bürgerinteressen. Dabei werden insbesondere folgende Themenbereiche behandelt:
- Verfahren, die den Menschenrechten widersprechen
(insbesondere Disziplinarverfahren gegen öffentlich Bedienste, die sich in ihrem Beruf engagieren bzw wegen ihrer Innovationskraft Schwerverbrechern gleichgestellt werden. Schwerste Verfahrensfehler werden von den Instanzen und von Höchstgerichten gedeckt )
- Einstellung von Strafverfahren - ohne Ermittlungen.
- Strafverfahren entgegen den Bestimmungen der Strafprozessordnung
- Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Konsequenzen
- Beschwerden beim UN Menschenrechtsausschuss und die Konsequenzen
- Durchsetzbarkeit von Menschenrechten.
- Legislatives Unrecht durch unterlassende Gesetzgebung bei internationalen Verträgen.
- Nichtumsetzung von Entscheidungen internationaler Organsiationen durch die Republik Österreich oder eine andere Gebietskörperschaft.
- Unrichtige Entscheidungen der Höchstgerichte in Fällen von Anträgen auf Wiederaufnahme der Verfahren, Amtshaftungsklagen bzw Staatshaftungsklagen wegen legislativen Unrechts
- Unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfungen zB ohne Berücksichtigung von Alternativen
- Bürgerbeteiligungsverfahren ohne hinreichende Transparenz
- Probleme im Bereich der Umsetzung von Innovationen
Es gibt unzählige gravierende Systemfehler, die zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen.
Diese Probleme und Lösungsmöglichkeiten sollten nach Ansicht der Initiatoren und Redakteure dieser Site aufgezeigt werden. Auch Sie haben die Möglichkeit, Ihren Fall bzw Ihre Anliegen auf dieser Homepage kostenlos darzustellen. Wenn gewünscht, erfolgt eine Anonymisierung.
Nähers zur Gestaltung dieser website finden Sie unter SFH-1335. Gemeinsam sind wir stark !
-- Vgl: www.formorehumanity.org --
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SFH-1104 / These Dr. Lederbauer / Dr. Perterer zur Verbindlichkeit des CCPR für Österreich
... mit Ratifizierung des Fakultativprotokolles zum CCPR im Jahr 1988 ist der Erfüllungsvorbehalt zum CCPR ex lege weggefallen ...
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SFH-1054 / General Comment No. 33
The Obligations of States Parties under the Optional Protocol to the International Covenant on Civil and Political Rights
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SFH-1342 Der "Anwalt für Menschenrechte"
als Hüter über die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten bei innerstaatlichen Verfahren in der Europäischen Union und zur Unterstützung bei der Durchsetzung von Entscheidungen über Menschenrechtsverletzungen
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