SFH-8434  Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, Fassung vom 27.04.2013

Langtitel
Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007)
StF:
» BGBl. I Nr. 60/2007 (NR: GP XXIII » RV 143 » AB 182 » S. 30. BR: » 7726 » AB 7750 » S. 747.)
[CELEX-Nr.:
» 32004L0039, » 32006L0031, » 32006L0049, » 32006L0073]

» http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005401

.

1. Hauptstück

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Begriffsbestimmungen

§ 2. Ausnahmen

§ 3. Wertpapierfirmen

§ 4. Wertpapierdienstleistungsunternehmen

§ 5. Rücknahme und Erlöschen der Konzession

§ 6. Anwendung des BWG

§ 7. Verschwiegenheitspflicht

§ 8. Firmenbuch

§ 9. Eigenkapital

§ 10. Geschäftsleiter

§ 11. Aktionäre oder sonstige Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen

§ 11a. Verfahren für die Beurteilung

§ 11b. Kriterien für die Beurteilung

2. Abschnitt: Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

§ 12. Wertpapierfirmen aus Mitgliedstaaten in Österreich

§ 13. Österreichische Wertpapierfirmen in Mitgliedstaaten

§ 14. Aufsicht im Rahmen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

2. Hauptstück: Organisatorische Anforderungen

1. Abschnitt: Organisation

§ 15. Rechtsträger

§ 16. Bedingungen für die Bereitstellung von Informationen

§ 17. Allgemeine organisatorische Anforderungen

§ 18. Einhaltung der Vorschriften („Compliance")

§ 19. Risikomanagement

§ 20. Interne Revision

§ 21. Zuständigkeiten der Geschäftsleitung

§ 22. Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen

§ 23. Persönliches Geschäft

§ 24. Arten der persönlichen Geschäfte

2. Abschnitt: Auslagerung und Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern

§ 25. Auslagerung von wesentlichen betrieblichen Aufgaben an Dienstleister

§ 26. Auslagerung von Privatkundenportfolios an Dienstleister im Drittland

§ 27. Erbringung von Dienstleistungen über einen anderen Rechtsträger

§ 28. Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern

3. Abschnitt: Schutz des Kundenvermögens

§ 29. Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden

§ 30. Hinterlegung von Kundenfinanzinstrumenten

§ 31. Hinterlegung von Kundengeldern

§ 32. Verwendung der Finanzinstrumente von Kunden

§ 33. Berichte von Abschlussprüfern

4. Abschnitt: Interessenkonflikte

§ 34. Für Kunden potenziell nachteilige Interessenkonflikte

§ 35. Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten

§ 36. Finanzanalysen

§ 37. Zusätzliche organisatorische Anforderungen für die Erstellung von Finanzanalysen

5. Abschnitt: Verpflichtung zum Handeln im besten Interesse des Kunden

§ 38. Allgemeine Pflichten

§ 39. Gewährung und Annahme von Vorteilen

6. Abschnitt: Information für Kunden

§ 40. Angemessene Informationen

§ 41. Bedingungen für redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen

§ 42. Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen

7. Abschnitt: Eignung und Angemessenheit von Wertpapierdienstleistungen

§ 43. Allgemeine Bestimmungen

§ 44. Eignung von Anlageberatungs- und Portfolioverwaltungsdienstleistungen

§ 45. Angemessenheit von sonstigen Wertpapierdienstleistungen

§ 46. Geschäfte, die nur in der Ausführung oder Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen bestehen

§ 47. Dokumentation der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

8. Abschnitt: Berichtspflichten gegenüber den Kunden

§ 48. Berichtspflicht

§ 49. Berichtspflichten bei der Ausführung von Aufträgen außerhalb der Portfolioverwaltung

§ 50. Berichtspflichten bei der Portfolioverwaltung

§ 51. Berichtspflichten für Rechtsträger, die Kundenfinanzinstrumente und Kundengelder halten

9. Abschnitt: Bestmögliche Durchführung von Dienstleistungen

§ 52. Bestmögliche Durchführung

§ 53. Organisatorische Vorschriften über die Durchführungspolitik

§ 54. Besondere Vorschriften für Privatkunden

10. Abschnitt: Bearbeitung von Kundenaufträgen

§ 55. Allgemeine Bestimmungen

§ 56. Zusammenlegung und Zuordnung von Aufträgen

§ 57. Zusammenlegung und Zuordnung von Geschäften für eigene Rechnung

11. Abschnitt: Professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien

§ 58. Professionelle Kunden

§ 60. Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien

§ 61. Information über die Kundeneinstufung

12. Abschnitt: Unerbetene Nachrichten und Haustürgeschäfte

§ 62. Unerbetene Nachrichten

§ 63. Haustürgeschäfte

3. Hauptstück

1. Abschnitt: Melde- und Veröffentlichungspflichten

§ 64. Meldepflichten

§ 65. Veröffentlichungen nach dem Handel

§ 66. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

2. Abschnitt: Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF)

§ 67. Handel und Abschluss von Geschäften über MTF

§ 68. Vor- und Nachhandels-Transparenzvorschriften für MTF

3. Abschnitt: Systematische Internalisierer

§ 69. Vorhandels-Transparenzvorschriften

§ 70. Ausführung von Kundenaufträgen

§ 71. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 72. Aufsicht

4. Hauptstück

1. Abschnitt

§ 73. und § 74. Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung

§ 75. bis § 78. Anlegerentschädigung

§ 79. bis § 89. Geschäftsaufsicht und Insolvenzbestimmungen

2. Abschnitt: Kosten und Verfahrensvorschriften

§ 90. Kosten

§ 91. und § 92. Verfahrensvorschriften

§ 91a. Form der Kommunikation mit der FMA – elektronische Übermittlung

§ 93. Berichtspflicht von Abschlussprüfern

3. Abschnitt

§ 94. bis § 96.Strafbestimmungen

4. Abschnitt: Behördliche Zusammenarbeit

§ 97. Kontaktstelle und Informationsaustausch

§ 97a. Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit der ESMA

§ 98. Zusammenarbeit bei der Überwachung, Überprüfung vor Ort und bei Ermittlungen

§ 98a. Bindende Vermittlung

§ 99. Ablehnung der Zusammenarbeit und Behördenkonsultation

§ 100. Befugnisse der Aufnahmemitgliedstaaten

§ 101. Von den Aufnahmemitgliedstaaten zu treffende Sicherungsmaßnahmen

5. Hauptstück: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 102. und § 103. Übergangsbestimmungen

§ 104. Verweise und Verordnungen

§ 105. Sprachliche Gleichbehandlung

§ 106. Außer-Kraft-Treten

§ 107. Vollziehung

§ 108. In-Kraft-Treten

Anlage 1 zu § 25

Anlage 1 zu § 40

Anlage 2 zu § 40

Anlage 3 zu § 40

Anlage 4 zu § 40

Anlage 1 zu § 49

Anlage 1 zu § 50

1. Hauptstück

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Begriffsbestimmungen

§ 2. Ausnahmen

§ 3. Wertpapierfirmen

§ 4. Wertpapierdienstleistungsunternehmen

§ 5. Rücknahme und Erlöschen der Konzession

§ 6. Anwendung des BWG

§ 7. Verschwiegenheitspflicht

§ 8. Firmenbuch

§ 9. Eigenkapital

§ 10. Geschäftsleiter

§ 11. Aktionäre oder sonstige Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen

§ 11a. Verfahren für die Beurteilung

§ 11b. Kriterien für die Beurteilung

2. Abschnitt: Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

§ 12. Wertpapierfirmen aus Mitgliedstaaten in Österreich

§ 13. Österreichische Wertpapierfirmen in Mitgliedstaaten

§ 14. Aufsicht im Rahmen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

2. Hauptstück: Organisatorische Anforderungen

1. Abschnitt: Organisation

§ 15. Rechtsträger

§ 16. Bedingungen für die Bereitstellung von Informationen

§ 17. Allgemeine organisatorische Anforderungen

§ 18. Einhaltung der Vorschriften („Compliance")

§ 19. Risikomanagement

§ 20. Interne Revision

§ 21. Zuständigkeiten der Geschäftsleitung

§ 22. Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen

§ 23. Persönliches Geschäft

§ 24. Arten der persönlichen Geschäfte

2. Abschnitt: Auslagerung und Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern

§ 25. Auslagerung von wesentlichen betrieblichen Aufgaben an Dienstleister

§ 26. Auslagerung von Privatkundenportfolios an Dienstleister im Drittland

§ 27. Erbringung von Dienstleistungen über einen anderen Rechtsträger

§ 28. Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern

3. Abschnitt: Schutz des Kundenvermögens

§ 29. Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden

§ 30. Hinterlegung von Kundenfinanzinstrumenten

§ 31. Hinterlegung von Kundengeldern

§ 32. Verwendung der Finanzinstrumente von Kunden

§ 33. Berichte von Abschlussprüfern

4. Abschnitt: Interessenkonflikte

§ 34. Für Kunden potenziell nachteilige Interessenkonflikte

§ 35. Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten

§ 36. Finanzanalysen

§ 37. Zusätzliche organisatorische Anforderungen für die Erstellung von Finanzanalysen

5. Abschnitt: Verpflichtung zum Handeln im besten Interesse des Kunden

§ 38. Allgemeine Pflichten

§ 39. Gewährung und Annahme von Vorteilen

6. Abschnitt: Information für Kunden

§ 40. Angemessene Informationen

§ 41. Bedingungen für redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen

§ 42. Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen

7. Abschnitt: Eignung und Angemessenheit von Wertpapierdienstleistungen

§ 43. Allgemeine Bestimmungen

§ 44. Eignung von Anlageberatungs- und Portfolioverwaltungsdienstleistungen

§ 45. Angemessenheit von sonstigen Wertpapierdienstleistungen

§ 46. Geschäfte, die nur in der Ausführung oder Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen bestehen

§ 47. Dokumentation der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

8. Abschnitt: Berichtspflichten gegenüber den Kunden

§ 48. Berichtspflicht

§ 49. Berichtspflichten bei der Ausführung von Aufträgen außerhalb der Portfolioverwaltung

§ 50. Berichtspflichten bei der Portfolioverwaltung

§ 51. Berichtspflichten für Rechtsträger, die Kundenfinanzinstrumente und Kundengelder halten

9. Abschnitt: Bestmögliche Durchführung von Dienstleistungen

§ 52. Bestmögliche Durchführung

§ 53. Organisatorische Vorschriften über die Durchführungspolitik

§ 54. Besondere Vorschriften für Privatkunden

10. Abschnitt: Bearbeitung von Kundenaufträgen

§ 55. Allgemeine Bestimmungen

§ 56. Zusammenlegung und Zuordnung von Aufträgen

§ 57. Zusammenlegung und Zuordnung von Geschäften für eigene Rechnung

11. Abschnitt: Professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien

§ 58. Professionelle Kunden

§ 60. Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien

§ 61. Information über die Kundeneinstufung

12. Abschnitt: Unerbetene Nachrichten und Haustürgeschäfte

§ 62. Unerbetene Nachrichten

§ 63. Haustürgeschäfte

3. Hauptstück

1. Abschnitt: Melde- und Veröffentlichungspflichten

§ 64. Meldepflichten

§ 65. Veröffentlichungen nach dem Handel

§ 66. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

2. Abschnitt: Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF)

§ 67. Handel und Abschluss von Geschäften über MTF

§ 68. Vor- und Nachhandels-Transparenzvorschriften für MTF

3. Abschnitt: Systematische Internalisierer

§ 69. Vorhandels-Transparenzvorschriften

§ 70. Ausführung von Kundenaufträgen

§ 71. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 72. Aufsicht

4. Hauptstück

1. Abschnitt

§ 73. und § 74. Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung

§ 75. bis § 78. Anlegerentschädigung

§ 79. bis § 89. Geschäftsaufsicht und Insolvenzbestimmungen

2. Abschnitt: Kosten und Verfahrensvorschriften

§ 90. Kosten

§ 91. und § 92. Verfahrensvorschriften

§ 91a. Form der Kommunikation mit der FMA – elektronische Übermittlung

§ 93. Berichtspflicht von Abschlussprüfern

3. Abschnitt

§ 94. bis § 96.Strafbestimmungen

4. Abschnitt: Behördliche Zusammenarbeit

§ 97. Kontaktstelle und Informationsaustausch

§ 97a. Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit der ESMA

§ 98. Zusammenarbeit bei der Überwachung, Überprüfung vor Ort und bei Ermittlungen

§ 98a. Bindende Vermittlung

§ 99. Ablehnung der Zusammenarbeit und Behördenkonsultation

§ 100. Befugnisse der Aufnahmemitgliedstaaten

§ 101. Von den Aufnahmemitgliedstaaten zu treffende Sicherungsmaßnahmen

5. Hauptstück: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 102. und § 103. Übergangsbestimmungen

§ 104. Verweise und Verordnungen

§ 105. Sprachliche Gleichbehandlung

§ 106. Außer-Kraft-Treten

§ 107. Vollziehung

§ 108. In-Kraft-Treten

Anlage 1 zu § 25

Anlage 1 zu § 40

Anlage 2 zu § 40

Anlage 3 zu § 40

Anlage 4 zu § 40

Anlage 1 zu § 49

Anlage 1 zu § 50

1. Hauptstück

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Begriffsbestimmungen

§ 2. Ausnahmen

§ 3. Wertpapierfirmen

§ 4. Wertpapierdienstleistungsunternehmen

§ 5. Rücknahme und Erlöschen der Konzession

§ 6. Anwendung des BWG

§ 7. Verschwiegenheitspflicht

§ 8. Firmenbuch

§ 9. Eigenkapital

§ 10. Geschäftsleiter

§ 11. Aktionäre oder sonstige Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen

§ 11a. Verfahren für die Beurteilung

§ 11b. Kriterien für die Beurteilung

2. Abschnitt: Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

§ 12. Wertpapierfirmen aus Mitgliedstaaten in Österreich

§ 13. Österreichische Wertpapierfirmen in Mitgliedstaaten

§ 14. Aufsicht im Rahmen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

2. Hauptstück: Organisatorische Anforderungen

1. Abschnitt: Organisation

§ 15. Rechtsträger

§ 16. Bedingungen für die Bereitstellung von Informationen

§ 17. Allgemeine organisatorische Anforderungen

§ 18. Einhaltung der Vorschriften („Compliance")

§ 19. Risikomanagement

§ 20. Interne Revision

§ 21. Zuständigkeiten der Geschäftsleitung

§ 22. Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen

§ 23. Persönliches Geschäft

§ 24. Arten der persönlichen Geschäfte

2. Abschnitt: Auslagerung und Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern

§ 25. Auslagerung von wesentlichen betrieblichen Aufgaben an Dienstleister

§ 26. Auslagerung von Privatkundenportfolios an Dienstleister im Drittland

§ 27. Erbringung von Dienstleistungen über einen anderen Rechtsträger

§ 28. Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern

3. Abschnitt: Schutz des Kundenvermögens

§ 29. Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden

§ 30. Hinterlegung von Kundenfinanzinstrumenten

§ 31. Hinterlegung von Kundengeldern

§ 32. Verwendung der Finanzinstrumente von Kunden

§ 33. Berichte von Abschlussprüfern

4. Abschnitt: Interessenkonflikte

§ 34. Für Kunden potenziell nachteilige Interessenkonflikte

§ 35. Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten

§ 36. Finanzanalysen

§ 37. Zusätzliche organisatorische Anforderungen für die Erstellung von Finanzanalysen

5. Abschnitt: Verpflichtung zum Handeln im besten Interesse des Kunden

§ 38. Allgemeine Pflichten

§ 39. Gewährung und Annahme von Vorteilen

6. Abschnitt: Information für Kunden

§ 40. Angemessene Informationen

§ 41. Bedingungen für redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen

§ 42. Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen

7. Abschnitt: Eignung und Angemessenheit von Wertpapierdienstleistungen

§ 43. Allgemeine Bestimmungen

§ 44. Eignung von Anlageberatungs- und Portfolioverwaltungsdienstleistungen

§ 45. Angemessenheit von sonstigen Wertpapierdienstleistungen

§ 46. Geschäfte, die nur in der Ausführung oder Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen bestehen

§ 47. Dokumentation der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

8. Abschnitt: Berichtspflichten gegenüber den Kunden

§ 48. Berichtspflicht

§ 49. Berichtspflichten bei der Ausführung von Aufträgen außerhalb der Portfolioverwaltung

§ 50. Berichtspflichten bei der Portfolioverwaltung

§ 51. Berichtspflichten für Rechtsträger, die Kundenfinanzinstrumente und Kundengelder halten

9. Abschnitt: Bestmögliche Durchführung von Dienstleistungen

§ 52. Bestmögliche Durchführung

§ 53. Organisatorische Vorschriften über die Durchführungspolitik

§ 54. Besondere Vorschriften für Privatkunden

10. Abschnitt: Bearbeitung von Kundenaufträgen

§ 55. Allgemeine Bestimmungen

§ 56. Zusammenlegung und Zuordnung von Aufträgen

§ 57. Zusammenlegung und Zuordnung von Geschäften für eigene Rechnung

11. Abschnitt: Professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien

§ 58. Professionelle Kunden

§ 60. Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien

§ 61. Information über die Kundeneinstufung

12. Abschnitt: Unerbetene Nachrichten und Haustürgeschäfte

§ 62. Unerbetene Nachrichten

§ 63. Haustürgeschäfte

3. Hauptstück

1. Abschnitt: Melde- und Veröffentlichungspflichten

§ 64. Meldepflichten

§ 65. Veröffentlichungen nach dem Handel

§ 66. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

2. Abschnitt: Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF)

§ 67. Handel und Abschluss von Geschäften über MTF

§ 68. Vor- und Nachhandels-Transparenzvorschriften für MTF

3. Abschnitt: Systematische Internalisierer

§ 69. Vorhandels-Transparenzvorschriften

§ 70. Ausführung von Kundenaufträgen

§ 71. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 72. Aufsicht

4. Hauptstück

1. Abschnitt

§ 73. und § 74. Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung

§ 75. bis § 78. Anlegerentschädigung

§ 79. bis § 89. Geschäftsaufsicht und Insolvenzbestimmungen

2. Abschnitt: Kosten und Verfahrensvorschriften

§ 90. Kosten

§ 91. und § 92. Verfahrensvorschriften

§ 91a. Form der Kommunikation mit der FMA – elektronische Übermittlung

§ 93. Berichtspflicht von Abschlussprüfern

3. Abschnitt

§ 94. bis § 96.Strafbestimmungen

4. Abschnitt: Behördliche Zusammenarbeit

§ 97. Kontaktstelle und Informationsaustausch

§ 97a. Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit der ESMA

§ 98. Zusammenarbeit bei der Überwachung, Überprüfung vor Ort und bei Ermittlungen

§ 98a. Bindende Vermittlung

§ 99. Ablehnung der Zusammenarbeit und Behördenkonsultation

§ 100. Befugnisse der Aufnahmemitgliedstaaten

§ 101. Von den Aufnahmemitgliedstaaten zu treffende Sicherungsmaßnahmen

5. Hauptstück: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 102. und § 103. Übergangsbestimmungen

§ 104. Verweise und Verordnungen

§ 105. Sprachliche Gleichbehandlung

§ 106. Außer-Kraft-Treten

§ 107. Vollziehung

§ 108. In-Kraft-Treten

Anlage 1 zu § 25

Anlage 1 zu § 40

Anlage 2 zu § 40

Anlage 3 zu § 40

Anlage 4 zu § 40

Anlage 1 zu § 49

Anlage 1 zu § 50

1. Hauptstück

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Begriffsbestimmungen

§ 2. Ausnahmen

§ 3. Wertpapierfirmen

§ 4. Wertpapierdienstleistungsunternehmen

§ 5. Rücknahme und Erlöschen der Konzession

§ 6. Anwendung des BWG

§ 7. Verschwiegenheitspflicht

§ 8. Firmenbuch

§ 9. Eigenkapital

§ 10. Geschäftsleiter

§ 11. Aktionäre oder sonstige Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen

§ 11a. Verfahren für die Beurteilung

§ 11b. Kriterien für die Beurteilung

2. Abschnitt: Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

§ 12. Wertpapierfirmen aus Mitgliedstaaten in Österreich

§ 13. Österreichische Wertpapierfirmen in Mitgliedstaaten

§ 14. Aufsicht im Rahmen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

2. Hauptstück: Organisatorische Anforderungen

1. Abschnitt: Organisation

§ 15. Rechtsträger

§ 16. Bedingungen für die Bereitstellung von Informationen

§ 17. Allgemeine organisatorische Anforderungen

§ 18. Einhaltung der Vorschriften („Compliance")

§ 19. Risikomanagement

§ 20. Interne Revision

§ 21. Zuständigkeiten der Geschäftsleitung

§ 22. Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen

§ 23. Persönliches Geschäft

§ 24. Arten der persönlichen Geschäfte

2. Abschnitt: Auslagerung und Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern

§ 25. Auslagerung von wesentlichen betrieblichen Aufgaben an Dienstleister

§ 26. Auslagerung von Privatkundenportfolios an Dienstleister im Drittland

§ 27. Erbringung von Dienstleistungen über einen anderen Rechtsträger

§ 28. Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern

3. Abschnitt: Schutz des Kundenvermögens

§ 29. Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden

§ 30. Hinterlegung von Kundenfinanzinstrumenten

§ 31. Hinterlegung von Kundengeldern

§ 32. Verwendung der Finanzinstrumente von Kunden

§ 33. Berichte von Abschlussprüfern

4. Abschnitt: Interessenkonflikte

§ 34. Für Kunden potenziell nachteilige Interessenkonflikte

§ 35. Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten

§ 36. Finanzanalysen

§ 37. Zusätzliche organisatorische Anforderungen für die Erstellung von Finanzanalysen

5. Abschnitt: Verpflichtung zum Handeln im besten Interesse des Kunden

§ 38. Allgemeine Pflichten

§ 39. Gewährung und Annahme von Vorteilen

6. Abschnitt: Information für Kunden

§ 40. Angemessene Informationen

§ 41. Bedingungen für redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen

§ 42. Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen

7. Abschnitt: Eignung und Angemessenheit von Wertpapierdienstleistungen

§ 43. Allgemeine Bestimmungen

§ 44. Eignung von Anlageberatungs- und Portfolioverwaltungsdienstleistungen

§ 45. Angemessenheit von sonstigen Wertpapierdienstleistungen

§ 46. Geschäfte, die nur in der Ausführung oder Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen bestehen

§ 47. Dokumentation der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

8. Abschnitt: Berichtspflichten gegenüber den Kunden

§ 48. Berichtspflicht

§ 49. Berichtspflichten bei der Ausführung von Aufträgen außerhalb der Portfolioverwaltung

§ 50. Berichtspflichten bei der Portfolioverwaltung

§ 51. Berichtspflichten für Rechtsträger, die Kundenfinanzinstrumente und Kundengelder halten

9. Abschnitt: Bestmögliche Durchführung von Dienstleistungen

§ 52. Bestmögliche Durchführung

§ 53. Organisatorische Vorschriften über die Durchführungspolitik

§ 54. Besondere Vorschriften für Privatkunden

10. Abschnitt: Bearbeitung von Kundenaufträgen

§ 55. Allgemeine Bestimmungen

§ 56. Zusammenlegung und Zuordnung von Aufträgen

§ 57. Zusammenlegung und Zuordnung von Geschäften für eigene Rechnung

11. Abschnitt: Professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien

§ 58. Professionelle Kunden

§ 60. Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien

§ 61. Information über die Kundeneinstufung

12. Abschnitt: Unerbetene Nachrichten und Haustürgeschäfte

§ 62. Unerbetene Nachrichten

§ 63. Haustürgeschäfte

3. Hauptstück

1. Abschnitt: Melde- und Veröffentlichungspflichten

§ 64. Meldepflichten

§ 65. Veröffentlichungen nach dem Handel

§ 66. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

2. Abschnitt: Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF)

§ 67. Handel und Abschluss von Geschäften über MTF

§ 68. Vor- und Nachhandels-Transparenzvorschriften für MTF

3. Abschnitt: Systematische Internalisierer

§ 69. Vorhandels-Transparenzvorschriften

§ 70. Ausführung von Kundenaufträgen

§ 71. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 72. Aufsicht

4. Hauptstück

1. Abschnitt

§ 73. und § 74. Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung

§ 75. bis § 78. Anlegerentschädigung

§ 79. bis § 89. Geschäftsaufsicht und Insolvenzbestimmungen

2. Abschnitt: Kosten und Verfahrensvorschriften

§ 90. Kosten

§ 91. und § 92. Verfahrensvorschriften

§ 91a. Form der Kommunikation mit der FMA – elektronische Übermittlung

§ 93. Berichtspflicht von Abschlussprüfern

3. Abschnitt

§ 94. bis § 96.Strafbestimmungen

4. Abschnitt: Behördliche Zusammenarbeit

§ 97. Kontaktstelle und Informationsaustausch

§ 97a. Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit der ESMA

§ 98. Zusammenarbeit bei der Überwachung, Überprüfung vor Ort und bei Ermittlungen

§ 98a. Bindende Vermittlung

§ 99. Ablehnung der Zusammenarbeit und Behördenkonsultation

§ 100. Befugnisse der Aufnahmemitgliedstaaten

§ 101. Von den Aufnahmemitgliedstaaten zu treffende Sicherungsmaßnahmen

5. Hauptstück: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 102. und § 103. Übergangsbestimmungen

§ 104. Verweise und Verordnungen

§ 105. Sprachliche Gleichbehandlung

§ 106. Außer-Kraft-Treten

§ 107. Vollziehung

§ 108. In-Kraft-Treten

Anlage 1 zu § 25

Anlage 1 zu § 40

Anlage 2 zu § 40

Anlage 3 zu § 40

Anlage 4 zu § 40

Anlage 1 zu § 49

Anlage 1 zu § 50

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