SFH-0476 / Schreiben Univ.-Prof. Dr. Morawa vom 28.08.2006 an Dr. Lederbauer
Communication No 1454/2006 Dr. Lederbauer vs. Austria

Sehr geehrter Herr Dr. Lederbauer,

In Ihrer Rechtsache vor dem Menschenrechtausschuss der Vereinten Nationen sind nur die kombinieren Äußerungen der Bundesregierung zur Zulässigkeit und zur Hauptsache (jeweils in Deutsch und Englisch) eingegangen. Ich füge diesem Schreiben Kopien der deutschen Versionen sowie der begleitenden Dokumente bei; diese sind:

· Schreiben des Ausschusses vom 18. August 2006
· Begleitschreiben der Ständigen Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen
Genf vom 13. April 2006
· Stellungnahme zur Zulässigkeit vom 13. April 2006
· Begleitschreiben der Ständigen Vertretung vom 16. August 2006
· Stellungnahme zur Zulässigkeit und zur Hauptsache vom 16. August 2006
· Tabellarische Darstellung der Verfahren (Beilage zur Stellungnahme)
· Dokumente zum Verfahren (Beilagen zur Stellungnahme)

Bitte lesen Sie diese Unterlagen genau durch und lassen Sie mir ehest möglich Ihre Anmerkungen zu diesen Gegenäußerungen der Bundesregierung zukommen. Der Ausschuss hat uns aufgefordert, bis zum 18. Oktober 2006 eine allfällige Gegenäußerung vorzulegen. Bitte beachten Sie diesen Termin und den Umstand, dass zur Ausarbeiten einer Gegenäußerung geraume Zeit nötig sein wird. Angesichts des Umfangs und (soweit bei erster Durchsicht erkennbaren) Inhalts der Stellungnahme der Bundesregierung wird sich eine Gegenäußerung relativ aufwendig gestalten ...

Mit freundlichen Grüßen,
‹zurück Seite Drucken
 

Bereitstellungszeit : 0.342 Sekunden | SQL: 7 | made by powerweb99.at