„Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist im Jahr 1988 der Erfüllungsvorbehalt zum CCPR ex lege weggefallen und war daher auch vom Parlament kein Ausführungsgesetz zum CCPR zu dessen Transformation in nationales österreichisches Recht zu erlassen".
Alle einlangenden Stellungnahme zur These Lederbauer / Perterer hinsichtlich Verbindlichkeit des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte werden im Internet auf dieser Homepage veröffentlicht.