SFH-11364   Weisungsrat beschäftigt Verfassungsdienst,  Der Standrad  Renate Graber26. Dezember 2015, 10:00

Die Justiz hat rund um den Weisungsrat die Verfassungsjuristen eingeschaltet: Es geht um die Frage der Weisungs(un)abhängigkeit des Vorsitzenden - derstandard.at/2000028031197/Weisungsrat-beschaeftigt-Verfassungsdienst
Die Justiz hat rund um den Weisungsrat die Verfassungsjuristen eingeschaltet: Es geht um die Frage der Weisungs(un)abhängigkeit des Vorsitzenden - derstandard.at/2000028031197/Weisungsrat-beschaeftigt-Verfassungsdienst.
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Wien – Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ) ist zuversichtlich, dass der Weisungsrat für den Justizminister wie im Gesetz vorgesehen "in den ersten Jännertagen seine Arbeit aufnehmen kann". Das sagte er am Mittwoch zur APA. Wie berichtet, liegt der Vorschlag für die Ernennung der Mitglieder des Gremiums (ein Vorsitzender plus Stellvertreter, zwei Mitglieder plus Vize) beim Präsidenten. Freilich haben sich nicht genug Bewerber gemeldet, sodass die im Gesetz vorgesehene Auswahlmöglichkeit fehlt. Fischer geht davon aus, er werde "mit dem Justizminister (Wolfgang Brandstetter von der ÖVP; Anm.) "eine vernünftige einvernehmliche Lösung finden". Liste mit List Wie selbige angeblich aussehen könnte: Die von der Bundesregierung als Mitglieder ("Beisitzer") vorgeschlagenen Juristen Walter Presslauer und Helmut Fuchs und die zwei als Stellvertreter vorgeschlagenen Kandidaten, Walter Pilgermair und Susanne Reindl-Krauskopf, könnten als eine Liste gesehen werden – sodass der Präsident in Hinblick auf die Funktion (Mitglied oder Vize) auswählen könnte. Der Vorsitzende des Beratungsgremiums für den Justizminister steht ex lege fest, diese Funktion hat der jeweilige Leiter der Generalprokuratur inne. - derstandard.at/2000028031197/Weisungsrat-beschaeftigt-Verfassungsdienst

Wien – Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ) ist zuversichtlich, dass der Weisungsrat für den Justizminister wie im Gesetz vorgesehen "in den ersten Jännertagen seine Arbeit aufnehmen kann". Das sagte er am Mittwoch zur APA. Wie berichtet, liegt der Vorschlag für die Ernennung der Mitglieder des Gremiums (ein Vorsitzender plus Stellvertreter, zwei Mitglieder plus Vize) beim Präsidenten. Freilich haben sich nicht genug Bewerber gemeldet, sodass die im Gesetz vorgesehene Auswahlmöglichkeit fehlt. Fischer geht davon aus, er werde "mit dem Justizminister (Wolfgang Brandstetter von der ÖVP; Anm.) "eine vernünftige einvernehmliche Lösung finden". Liste mit List Wie selbige angeblich aussehen könnte: Die von der Bundesregierung als Mitglieder ("Beisitzer") vorgeschlagenen Juristen Walter Presslauer und Helmut Fuchs und die zwei als Stellvertreter vorgeschlagenen Kandidaten, Walter Pilgermair und Susanne Reindl-Krauskopf, könnten als eine Liste gesehen werden – sodass der Präsident in Hinblick auf die Funktion (Mitglied oder Vize) auswählen könnte. Der Vorsitzende des Beratungsgremiums für den Justizminister steht ex lege fest, diese Funktion hat der jeweilige Leiter der Generalprokuratur inne. -

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Genau daraus ist eine weitere Frage entstanden. Der Weisungsrat wird ja immer dann aktiv werden, wenn der Minister eine Weisung erteilt oder in öffentlichkeitswirksamen Causen zu entscheiden hat bzw. selbst befangen ist. Die von außen kommenden Mitglieder sind weisungsunabhängig – anders ist das aber beim Generalprokurator. Weisungskette könnte im Weg sein Die Generalprokuratur (Beraterin des Obersten Gerichtshofs) gehört zu den staatsanwaltschaftlichen Behörden und ist somit in die ministerielle Weisungskette eingebunden. Der Chef der Generalprokuratur ist gegenüber dem Minister weisungsgebunden und kann auch selbst Weisungen erteilen; das steht so im Gesetz. Allerdings ist die Sache mit den Weisungen Theorie; aus dem Ministerium ist zu hören, dass die Generalprokuratur in der Zeit der Zweiten Republik nie Weisungen vom Ministerium erhalten hat. Als Vorsitzender des Weisungsrats allerdings ist der Generalprokurator weisungsfrei – und diese Schere wird in Juristenkreisen gerade diskutiert. Drei Denkschulen gibt es: Die eine tritt für eine Gesetzesänderung ein, sodass die Generalprokuratur aus der Weisungskette fiele. Konkret geht es um § 2 Staatsanwaltschaftsgesetz, in dem es heißt: "... die Generalprokuratur (ist) dem Bundesminister für Justiz unmittelbar untergeordnet und weisungsgebunden." Die Vertreter der zweiten Denkschule halten eine Gesetzesänderung für überflüssig, und die der dritten sind für eine verfassungsrechtliche Regelung.


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Ernennungsantrag fehlt Das Justizministerium geht auf Nummer sicher – und hat den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts mit der Frage befasst – eine Stellungnahme dürfte aber noch nicht vorliegen. Zeit ist ja noch: Bis Mittwochmittag war noch nicht einmal der für die Weisen-Bestellung nötige Ernennungsantrag des Bundeskanzleramts in der Präsidentschaftskanzlei eingelangt. (Renate Graber, 26.12.2015) -

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