SFH-13932  J. Holzinger, Strafanzeige gegen Richterin Lam-Bär vom 22. 08. 2016
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Betreff: Strafanzeige gegen die Richterin Elisabeth Lam-Bär des Bezirksgericht Vöcklabruck mit Antrag auf psychiatrische Überprüfung ihres geistigen Zustandes und auf Amtsenthebung wegen der...



Josef Holzinger

Raitenberg 7

4873 Frankenburg 22. 08. 2016

Justizopfer


An das

Bundesministerin für Justiz

Museumstrasse 7

A-1070 Wien


Betreff: Strafanzeige gegen die Richterin Elisabeth Lam-Bär des Bezirksgericht Vöcklabruck mit Antrag auf psychiatrische Überprüfung ihres geistigen Zustandes und auf Amtsenthebung wegen der von ihr gesetzwidrig und offensichtlich krankhaft und gegen mich als Anzeiger und gegen meine Mutter Maria Holzinger mehr als 30 Jahre hindurch die nachangeführten u.a. Beschlüsse und Urteile laut den Beweisakten mit falschen, lügenhaften und geistig abnormen Entscheidungsbegründungen und wegen anderer serienweise begangenen abnorme Straftaten schweren Schaden zugefügt und nachstehend angeführte grausame Unrechtshandlungen zu verantworten hat.


In den beiliegenden Schriften und mit den zum Beweis geführten Gerichtsakten und mit Beweisführung bescheinigten Strafanzeigen an die Polizei Frankenmarkt, Innenministerium (Bundeskriminalamt) Staatsanwaltschaft Wels und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien und Justizministerium sind die von ihr mit anderen staatlichen Organen und Personen und von der Volksbank Vöcklamarkt begangene Gesetzesverletzungen, Fakten zu den von vielen zusammenspielenden bestimmten und strafrechtlich angezeigten Staatsorganen begangenen Gesetzesverletzungen und an mir menschenunwürdig und grausam auch in Schädigung der Steuerzahler und des Rechtsstaat begangenes Unrecht und Verbrechen aufgezeigt.


Die Massenstraftaten mit mehr als 400 produzierten und gefällten gesetzwidrigen und materiell falschen Entscheidungen und die ständigen Amts. und Entscheidungsanmaßungen, Folter und grausame Lebenszerstörung und Berufs- und Existenzvernichtung und Rechtsschädigungen die in einem Zusammenspiel mit anderen abgelehnten, geklagten, strafrechtlich angezeigten und durch die E. 7 Ob 121/98i des OGH für befangen erklärten Richter und Richterinnen des vorherigen BG Frankenmarkt und heutigen BG Vöcklabruck und LG Wels u.a. Gerichten wurden an mir und an meiner 1999 mit Gerichtsfehlentscheidungen schwergeschädigte vorzeitig verstorbene und in den Tot getrieben Mutter Maria Holzinger begangen. Es handelt sich um grausame Amts- und Entscheidungshandlungen der angezeigten Richterin Lam-Bär, die die Hauptschuldige dieser Schädigung ist.


Ich Josef Holzinger als Verbrechensopfer erstatte gegen die Richterin Dr. Lam Bär des Bezirksgericht Vöcklabruck


S t r a f a n z e i g e


und beantrage wegen der nachangeführten und mit meiner Beweisführung belegbare und beweisbare von der Richterin Lam-Bär gegen mich und gegen mein Leben, Rechten und an meinem Eigentum serienmäßig begangene gemäß der geltenden Gesetzen des StGB zu bestrafenden Tathandlungen, Verbrechen und Anschlägen, gegen Lam-Bär ein psychiatrisches Gutachten einzuholen und bei ihr eine psychiatrische Überprüfung durchführen zu lassen.


wegen: offenkundigen und mit den Beweisakten beweisbar als Wiederholungstäterin und unaufhaltsam mit den Beweisakten beweisbar und ständig wiederholt begangenen Amtsmissbrauch, Amtsanmaßung, Rechts- und Eigentumsbetrug, schwere Nötigung, Psychoterror, und in wissentlicher Schädigungsabsicht jahrzehnte hindurch von ihr gegen meine angeborenen und erworbenen Rechte, Person, Leib und Leben und gegen mein leistenfreies Eigentum und gegen meinen Alleinbesitz begangene geistig abnorme und hinterhältige Massenstraftathandlungen und schwerwiegende Verbrechen, Anschläge, finanzielle Ausbeutung und andere krankhafte und boshafte nachangeführte Straftaten.


Ich als schwergeschädigtes Opfer fordere aus Rechtschutzgründen zu meinem persönlichen Schutz und zum Schutz meines Eigentum, meiner Rechte und zur Verhinderung weiterer Schädigungen und Lebenszerstörung durch die Richterin Lam-Bär und zur Wahrung der Gleichheit vor dem Gesetz und der Menschenrechte, die unverzügliche Gesetzesanwendung des § 170Abs. 1 Z 1, 3, 4 und Abs. 2 StPO – wurde bereits in anderen Strafanzeigen gefordert - gegen die Wiederholungsstraftäterin der Richterin Lam-Bär. Ihre hinterhältigen und schwerschädigenden Wiederholungstathandlungen, nachstehend angeführten Anschlägen und mutmaßlichen wiederholten Anstiftung und Aufhetzung anderer Richter zur Rechtsbeugung und Rechtsverweigerung sind zweifelsfrei mit den Beweisakten belegbar.


Sachverhaltsdarstellung:


Wie in meinen beiliegenden Ablehnungsanträgen, Strafanzeigen und Schriften ausgeführt und mit den zur Beischaffung und Analysierung der nachangeführten Beweisakten beweisbar ist, hat die zuvor am Bezirksgericht Frankenmarkt und seit 2016 am Bezirksgericht Vöcklabruck als Richterin fungierende Lam Bär rechtsbeugend gesetzesverletzende, unehrenhafte und grausame serienmäßige unaufhaltsame Straftathandlungen, Lebens- und Berufszerstörung an meiner Person, Leib, Leben, Rechten und Eigentum begangen. Sie hat mit den von ihr zu verantwortenden und gesetzlich unvertretbar und feindselig und provozierende, diskriminierende Massenfehlentscheidungen und in einer unvorstellbarer, Kaltblütigkeit, Gehässigkeit, Feindseligkeit und Hinterhältigkeit in Zusammenspiel und Absprache mit anderen angezeigten Richtern und mit Rechtsanwalt Hubert Stüger von Frankenmarkt ( sie selbst fällte als befangene Richterin mehr als 400 beweisbare Fehlenscheidungen parteilich zu den Prozessgegner und beging mindestens 400 mal rechtsverletzende Amts- und Entscheidungshandlungen unter dem Deckmantel im Namen der Republik) gegen mich gefällt und dies in ständiger von ihr zu verantwortenden Verletzung geltender Gesetzen des StGB, des ABGB, des StGG, des Richterdienstgesetz, der GOG, der ZPO und JN und anderer österreichischen Gesetzen und meines Menschenrecht.


Ihre strafbaren Amts- und Entscheidungshandlungen wurden mit beweisbarer Schädigungsabsicht ständig begangen, die gemäß den oben genannten Gesetzen und Menschenrecht im Rechtstaat Österreich auf keinen Fall zulässig sind. Zur Wahrung der Rechtseinheit und Aufrechterhaltung des Gleichheitsgrundsatzes des Art 7 B-VG und Art 2 StGG und zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung ist die zweifelsfrei mit den Beweisakten überführte Wiederholungstäterin Lam-Bär unverzüglich strafrechtlich zu verfolgen. Wegen ihrer unzähligen mit den Beweisakten z.B 105 E 905/13s u. mit anderen nachangeführten Beweisakten beweisbaren ständigen und einer Unzahl zu verantwortenden Straftathandlungen und Anschlägen der Richterin Lam-Bär ist gegen sie auch mit unverzüglicher Suspendierung und Amtsenthebung auf Grund rechtsstaatlicher Gesetzen vorzugehen.


Wie mit den Beweisakten beweisbar ist, nahm die befangene und aus Steuergeld bezahlte Richterin Lam Bär, offensichtlich abgesprochen mit anderen befangenen und abgelehnten und geklagten aus Steuergeld bezahlten Richter - gedeckt durch Strafverfolgungsbehörden - ständig in Kauf, einen hohen wirtschaftlichen, beruflichen, vermögensrechtlichen Schaden und seelische psychische und physische fast unerträgliche Schmerzen, Dauerstress, Ein- und Durchschlafstörungen, Existenzängste, Sklavenarbeit, Rufschädigung und eine Dauerschädigung meiner Gesundheit mir zuzufügen. Sie betreibt ständig an mir mit ihren gesetzwidrigen zu meinen Prozessgegner parteilich gefällten Kostenentscheidungen eine ständige finanzielle Ausbeutung, Und mit ihren E.und Amtshandlungen eine grausame Existenzzerstörung und beabsichtigte Eliminierung meines Familienbesitzes siehe den mehrbändigen Versteigerungsverfahrenakt 105 E 905/13s ( 5 E 2321/95b. Die Fakten und der mir von strafrechtlich angezeigten, abgelehnten und mit Zivilklagen und Wiederaufnahmsklagen gemäß § 530 Abs.1 Z 4 ZPO geklagten und betroffenen staatlichen Organen - die Richterin Lam-Bär ist Hauptschuldige - schuldhaft, strafbar, menschenrechtverletzend und bewusst zugefügten schwerwiegenden und hohen Schaden, ist im beiliegenden Aufforderungsschreiben an die Finanzprokuratur Wien und in weiteren beigelegten Schriften angezeigt.


Z.B. die von der Richterin Lam-Bär des BG Vöcklabruck mehr als 30 Jahre hindurch rechtsverletzend an meiner Person, Leib und Leben, Eigentum und Besitz, Beruf und Berufskarriere, besseren Fortkommen, Privatsphäre und an der gewollten Familienbildung begangene und zu verantwortete Serienverbrechen und Anschlägen – wurden von den Rechtsmittelrichtern des Landesgericht Wels und des OGH und von der Staatsanwaltschaft Wels, Steyr u. a. StA zum Großteil rechtsbeugend und rechtsstaatsverletzend gedeckt und gebilligt.


Richterin Lam-Bär u.a. beteiligte Richter wusste durch die von ihr an den prozessbetroffenen Grundstücken wiederholt durchgeführten Lokalaugenscheinverhandlungen, durch meine Beweisführung, mein ständiges Prozessvorbringens und das Vorbringen meiner Anwälte, durch das öffentliche Grundbuch und durch die von mir ihr bei den Gerichtsverfahren vorgelegten Amtsbestätigungen und den 2 Urteilen zu AZ C 117/76 vom 21. 12. 1977 und 1C 124/78 vom 6. 2. 1979 des damaligen Gerichtsvorstehers Richter Dr. Herbert Russ und Dokumente, dass meine Liegenschaften und alle von den Nachbarn Scheibl u.a. Nachbarn anmaßend begehrten Grundstücke und bereits mir willkürlich verfassungsverletzend enteigneten und an die Nachbarn verschenkten Grundstücken-wurden nur vom mir und von meinen Vorbesitzern die Grundsteuern bezahlt - gegenüber den Nachbarn Scheibl und anderen Nachbarn und Prozessgegner, frei von Fahrt-, Geh- und anderen genannten Dienstbarkeits- und Eigentumsrechten Generationen sind. Diese mir gehörigen und von den Nachbarn und Prozessgegner begehrten und bereits zugesprochen und übertragenen und mit Fehlentscheidungen bewilligten exekutiven Pfandrechten belasteten Grundstücken und von der befangenen Richterin Lam Bär widerrechtlich zur Versteigerung bewilligten Grundstücke und Liegenschaften waren Generationen zuvor lastenfrei, und die Nachbarn Scheibl und auch andere Nachbarn hatten Kraft der Gesetze keine Rechte, auch keine Rechte, die die Richterin Lam-Bär und Richter Fuchs in Mittäterschaft der Rechtsmittelrichter den Nachbarn Scheibl aus Gefälligkeit und von RA. Hubert Stüger manipuliert ständig zugesprochen haben und konnten auch solche Rechte nie erwerben. Sie hätte auch bei normalem Verstand erkennen müssen, dass die Prozessgegner Franz, Aloisia und Sohn Johann Scheibl keine wie diese frei erfunden und bei Gericht ständig behaupteten Geh-, Fahrt-, Pflugwende- und Schweberechte und Eigentumsrecht hatten und diese auf meinen Grundstücken nie erwerben und auch nie ersitzen konnten. Daher hatte die Richterin Lam-Bär kein Recht den Prozessgegner Rechte und Prozesskosten gegen meinen Willen und gegen die Gesetze zuzusprechen. Siehe dafür die Klagsgründe der beigelegten Klagen gegen Richter u.a. Klagen laut den Beweisakten. Sie wurde auch in Kenntnis gesetzt, hat selbst dies feststellen können, dass die von den Prozessgegner Scheibl zum Beweis ihres Ansinnens und mit richterlicher Hilfe betriebene kriminelle Aneignung von mirgehörigen Grundstücke und frei erfundenen Dienstbarkeitsrecht sich Zeugen zurechtrichteten, die mit falschen und von den Scheibls manipulierten Aussagen die Prozessgegner Scheibls bei Gericht in den Prozessen prozessmanipulierend unterstützten. Obwohl ihr diese Tatsachen bekannt waren beging sie mit falschen und irrigen absurden Gerichtsentscheidungen und Amtshandlungen nachstehend angezeigte Anschläge und Verbrechen auf meine Familienbesitz. Sie bediente sich - für jeden juristischen Laien und unparteiischen seriösen Juristen erkennbar- immer wieder, zur Entscheidungsfindung und für ihre falsche Entscheidungsproduktion falscher Zeugenaussagen und Parteienaussagen und Prozessvorbringen der Prozessgegner und des RA. Hubert Stüger als ständiger Verfahrensvertreter der Scheibl als ihren besten Freund.


Wie mit den Beweisakten beweisbar ist, wurde ich von der Richterin Lam Bär mit offensichtlicher krankhafter Schädigungsabsicht begangene Serienverbrechen und gefällte Fehlgerichtsentscheidungen, Rechtsbeugungen und Rechtsverweigerungen, mit widerrechtlich und absurden lebens- und existenz- und lebenszerstörendem System und Methoden schwergeschädigt und auf meine Kosten wurde für die Prozessgegner ständig aus Gefälligkeit Exekutionen bewilligt und Exekutionsvollzugshandlungen durchgeführt und sie nahm in Kauf mich zu Nötigen, zu Erpressen, Rechtsausgrenzung und Diskriminierung und Beschäftigungstherapie zu betreiben. Ich führe an und weise darauf hin, das in sämtlichen nachangeführten Verfahren an denen ich als Partei betroffen war bis jetzt Lam-Bär mich zur Bezahlung sämtlicher Prozess- und Exekutionskosten der prozessführenden und rechtsanmaßenden rechtstitellosen Prozessgegner Scheibls, Volksbank Vöcklamarkt bzw. Salzburg u. a Prozessgegner für deren mutwilligen Klags- und Prozessführungen verurteilt hat. Der R. Lam Bär war jedes Mittel recht und setzte mit einer offenbar geistig abnormer und gesetzesverletzenden irriger, skrupelloser und kaltblütiger Entscheidungswillkür meine gerichtbekannten Eigentums-, Besitz- und Staatbürgerschaftsrechte an meiner Person, an meinen lastenfrei erworbenen Liegenschaften und Grundstücken und Generationen darauf vorherrschende Eigentums- und Besitzfreiheit zu Gunsten der Prozessgegner außer Kraft. Sie verurteilte mich bei Ausübung meiner grundbücherlich einverleibten Rechte auf Besitzstörung. Verbot mir die beruflich notwendige und berechtigte Ausübung meiner im Grundbuch einverleibten Rechte und die Benützung meines ihr bekannten Eigentums. Im Gegenzug sprach sie auf meinen lastenfreien Grundstücken meiner Liegenschaft den rechtstitellosen Nachbarn Scheibl frei erfundene und nie existierende und zwecklose und nicht notwendige Dienstbarkeits- und Eigentumsrechte zu. Lam-Bär nahm auch unaufhaltsam in Kauf mir mit ihren gesetzwidrigen bewilligten und in meine Grundbücher eingetragenen Exekutionen und zwangsweise Pfandrechtsbegründungen und mit den von ihr gefällten Entscheidungen meine Liegenschaften und Grundstücken, willkürlich in Gefälligkeit und Parteilichkeit zu den Prozessgegner und deren Anwälten zu belasten und zu entwerten um eine Versteigerung meiner Liegenschaften mit solchen Verbrechensmethoden zu ermöglichen.


Mit der gegen mich von Lam-Bär als Befangene widerrechtlich ohne gesetzmäßigen vorhandenen und ohne existierenden Exekutionstitel bewilligte Liegenschaftszwangsversteigerung und durch eine beabsichtigte gesetzes- und menschenrechtsverletzende Eliminierung und Enteignung meiner Liegenschaften in Zusammenspiel anderer Richter und Hintermänner und Drahtzieher nimmt sie skrupellos und provozierend in Kauf, mir zur Wahrheitsfindung und zur Aufklärung richterlichen Schädigungen eine Beweisführung an Ort und Stelle in einem Amtshaftungs- und Entschädigungsverfahren unmöglich zu machen und mir mein Recht auf Beweisführung zu entziehen, um diese amtshaftungsbegründende an mir, wie oben angeführt begangene Schädigung und Rechtsverletzung zu vertuschen.

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Obwohl die Richterin Lam Bär in einer Vielzahl von ihr durchgeführten LA. Beweisverfahren und meiner Beweisführung, öffentlichen Grundbuch, mit dem Übergabsvertrag von 1972 und ihr zur Verfügung gestandene Amtsbestätigungen

  • von der Ersitzungsfreiheit und Lastenfreiheit und 1972 der mit Übergabsvertrag von meinen Eltern redlich und rechtmäßig gemäß § 1500 ABGB erworbenen mir gehörigen und auch der verfahrensbetroffenen Liegenschaften und Grundstücken in Kenntnis war.

  • Von den Gesetzesverletzungen, Betrügereien, Bereicherungsabsichten und der ständigen falschen frei erfunden und erlogenen Vorbringens und Behauptungen von Rechten und Eigentum und von den Sachbeschädigungen, gewalttätigen Angriffen auf meine Person und Leben und Eigentum, der störenden Eingriffen in meinen Familienbesitz der Prozessgegner davon wusste.

  • Auch wusste, dass die Prozessgegner Volksbank, Scheibl und andere Nachbarn und deren Anwälte wider besseres Wissens ständig falsches Klags-, Prozess- und Schriftsatzvorbringens machten und ständig durch besitzstörende, anmaßende und sachbeschädigende unerlaubte Eingriffe in meine Grundstücke und Rechte und begangene Straftaten ständig Prozesse und Gerichtsverfahren und Anzeigen verursachten,

trotzdem betreibt R. Lam-Bär im Zusammenspiel anderer Richter und staatlicher Organe gegen mich und meinen Rechten und gegen mein grundbücherlich einverleibtes Kraft der Gesetzen lastenfrei erworben Eigentum und Familienbesitz ihr Unwesen und nachangeführte u.a. wahnsinnige und geistig abnorme Straftat- und Entscheidungshandlungen.


Die Fakten:


1.) Lam-Bär verurteilte und nötigte mich im Verfahren 2C 283/80 auf Grund einer Klage der Scheibls Zäune zu entfernen und den Scheibls ihre Prozesskosten zu bezahlen. Wobei am Grundstücksbereich laut ihres Urteilspruches in der Natur keine Zäune existierten, keine darauf errichtet wurden. Sie musste auch durch ihr Beweisverfahren wissen und erkennen, dass mit ihrem sinn- und substanzlosen und wahrheitswidrig ausgeführten Urteilspruch und ihrer E. auf Entfernung von Zäunen auf dem betroffenen Grundstück die Parzelle 1736 nie mir gehört hat und bis heute nicht mir gehört, sondern dem Nachbar Huemer gehört. Selbst die Prozessgegner Scheibl gaben in einem exekutionsrechtlichen Verfahren zu und bestätigten dem Gericht selbst, dass kein Zaun laut Urteilsspruch in der Natur vorhanden war. Zugleich sprach sie den Nachbarn und Kläger Scheibl zur Bewirtschaftung ihren Grundstücken 1728 und 1729 nicht zur Bewirtschaftung notwendige auf meinen lastenfreien Grundstücken 1707/3, 1707/4 und 1726 Pflugwende-, Pflugschwebe- und Umkehrechte zu. Die Richterin Lam-Bär wusste durch ihre wiederholt an diesen Grundstücken durchgeführten Lokalaugenscheinverhandlungen, und das ihr zur Verfügung gestandene zu 2C 283/80 und 2C 227/82, 2C 29/81 aktengegenständliche Beweismaterial, dass das Grundstück 1707/4 nicht an die Scheiblgrundstücke 1728 und 1729 angrenzt, sondern auf einer anderer Stelle sich in der Natur befindet. Und dass die Scheibl keine derartigen zuvor genannten Rechte hatten und gesetzlich bis heut nicht haben können, die sie bei Gericht frei erfunden und wider besseres Wissens und mit Hilfe verwendeter falscher Zeugenbeweise bei ihren Klagsführungen vortäuschten. Diese Tatsache wird auch mit den aktengegenständlichen fotogrammetrischen Luftbildauswertungen und Aussagen der Geometer DI Brunner von Vöklabruck, DI Höllhuber von Wels und Prof. DI Waldhäusl von Wien und die Zeugenaussagen der Zeugen Alois und August Engljähringen bewiesen.


Sie wies mir auch parteilich und aus Gefälligkeit zu den Prozessgegner Scheibl und ihres Anwalt Hubert Stüger die zu 2C 403/89 von ihr behandelte von mir aus Eigentumsschutz meine Eigentumsschutzklage auf Feststellung willkürlich ab. Obwohl sie wegen der eigenmächtigen und betrügerischen Grenzverschiebungen und Grundflächenaneignung von meinen Parzellen 1707/3 und 1726 durch die Scheilbs in Kenntnis war und dass mine Eigentumsschutzklage gesetzlich berechtigt war, und ich ein Rechtschutzbedürfnis zu dieser Klage auf Festsstellung hatte.



2.) Lam Bär verurteilte mich im Verfahren 2C 52/82 auf Grund einer Klage der Scheibls auf Besitzstörung, weil ich mein grundbücherlich eingetragenes und mit Servitutsvertrag von 1968 berechtigtes Fahrtrecht auf der Scheiblparzelle 1760/1 zur Bewirtschaftung meiner Grundstücke notwendigerweise ausübte. Sie verurteilte mich auf Bezahlung der Prozesskosten der klagenden Scheibls. Seit 1968 bis heute besteht rechtlich dieses grundbücherlich einverleibte, zu 2C 52/82 verfahrensgegenständliche und ständig bis 1982 von den Scheibl ungehinderte, von mir und meinen Eltern ausgeübte und rechtmäßig bestehende Geh- und Fahrtrecht das zu Gunsten der Liegenschaftsbesitzer Holzinger auf der Scheiblparzelle 1760/1 einverleibt ist. Davon wusste auch die Richterin Lam Bär durch meine Zeugenführung, dass von ihr durchgeführte Beweisverfahren, LA., Amtsbestätigungen und öffentliches Grundbuch. Sie nötigte mich mit einer unvorstellbaren Schädigungsabsicht mit ihrem gefällten Endbeschluss die Ausübung eines bestehenden und zu meiner Liegenschaftsbewirtschaftung für mich notwendiges Dienstbarkeitsrecht zu unerlassen. Ich war wegen der kriminellen und geistigabnormen Besitzstörungsentscheidung von Lam-Bär gezwungen darauf eine Klage auf Feststellung des grundbücherlichen Geh- und Fahrtrecht einzubringen. Auch diese Klage wies sie willkürlich ab.


3.) Lam Bär sprach den Scheibls auf deren Klage zu C 117/76 erneutes Verfahren 2C 227/81 und 2C 29/82 ein Fahrrecht auf einer 1,5 m² kleinen mirgehörigen lastenfreien Grundstücksfläche 1707/3 der EZ 124 zu. Obwohl sie durch LA und Beweisverfahren, durch die am Verfahren beteiligten Sachverständigen, durch Luftbilder und von den Geometers Ing. Brunner von Vöcklabruck, Ing. Höllhuber von Wels, Prof. Ing. Waldhäusl von Wien angefertigten Luftbildauswertungen und Gutachten und durch ihr eigenes Wiederaufnahmsurteil 2C 227/81 und 2C 29/82 ON 55 vom 17. 9. 1984 und dem Urteil R 676/81 des Rechtsmittegericht Wels ON 14 in dem von ihr geführten Verfahren 2C 283/90 wissen musste und in Kenntnis war, das auf dieser Fläche 1707/3 kein Fahrtrecht bestehen und auch keines ausgeübt werden konnte. Und neben dieses prozessgegenständlichen Grundstück 1707/3 ein öffentlicher Wege 2968 KG Hörgersteig existiert und von den Scheibls dieser öffentliche Weg ständig zum Ein- und Ausfahren ihrer Grundstücke 1728, 1729 und 1730 u.a. benützten und das Generationen zuvor bis 1977 eine unbefahrbare Böschung auf der zu 2C 29/82 und 2C 227/81 prozessgegenständlichen Grundstücksfläche 1707/3 existierte. Daher auch für Scheibl kein Fahrtrecht und keine Notwendigkeit bestand und auch nie eines ausgeübt wurde, sondern die Kläger Scheibl ein Fahrtrecht frei erfunden bei Gericht vorgetäuscht haben, dass sodann die Richterin Lam Bär den Scheibl willkürlich gesetzwidrig zusprach und wider besseres Wissen für Scheibl ein solches mit Urteil feststellte.

4.) Lam Bär als Befangene und strafrechtlich wiederholt Angezeigte und wegen ihrer 3 x Zeugenaussagen in den Verfahren 1C 175/93a, 2C 505/99x und 2C 864/05 des BG Frankenmarkt Kraft der Gesetze Ausgeschlossene und wegen der vom OGH zu 7 0b 121/98i für befangen erklärte, führt sie amtsanmaßend zu 5 E22321/95 des BG Frankenmarkt neu 105E 905/13s des BG Vöcklabruck ein illegales und kriminelles bewusst existenzvernichtendes Zwangsversteigerungsfahren aus Gefälligkeit und zur kriminellen Geldbeschaffung für Dr. Stüger und für andere Prozessgegner und eine Liegenschaftsbeschaffung für einem ihres bekannten Freundes durch. Sie bewilligte für die Volkbank Vöcklamarkt ohne dass sie dafür einen rechtmäßigen Exekutionstitel zur Verfügung hat, die Zwangsversteigerung meiner Liegenschaften der EZ 122, 124, 138 und 478. Obwohl sie bei geistiger Normalität wissen und erkennen müsste, dass sie kein Recht ohne gesetzmäßigen Exekutionstitel auf Beschlussfassung und zur Bewilligung der Exekution und Zwangsversteigerung zu 5 E 2321/95b und als Entscheidungsträgerin wegen ihrer in dieser Volksbankcausa bereits zuvor im Verfahren 1C 175/93a getätigten Zeugenaussage dazu hat.

Sie betreibt trotzdem willkürlich und feindselig und mit Schädigungsabsicht als Handlangerin und als Auftragstäterin eines maffiaverdächtigenden Personenkreises für die Volksbank Vöcklamarkt und der heutigen Volksbank Salzburg -wurde fusioniert -, für RA. Hubert Stüger, Johann Scheibl u.a. Nachbarn eine kriminelle Geldbeschaffung und an mir zur finanziellen Ausbeutung, die Produktion von falschen und rechtswidrigen Beschlüssen und kriminelle Fehl- und Kostenentscheidungen, Zwangsenteignung und Eliminierung meiner 1972 lastenfreien, frei von Gerichtsverfahren und Exekutionen, frei von Rechten der Nachbarn und Prozessgegner, frei von Bank- und Privatschulden, frei von Streitanmerkungen mit einem von meinen Eltern in freien Stücken vertraglich bestellten Verbot des § 364c des ABGB mit Übergabsvertrag erworbene Liegenschaften. Auch bei ihren Zeugenaussagen zu 2C 505/99x und 2C 864/05 behauptete Lam-Bär in dem sie wichtige Tatsachen die ihr bekannt sein mussten, - entweder in Verletzung des § 288 StGB und aus geistiger Abnormität - verschwieg mit den Worten ihrer Aussage, sie kann sich an nichts mehr erinnern. Obwohl sie ständig den Zwangsversteigerungsakt und die Nebenakte zur Verfügung hat und diese Akte bei ihr ständig sind. Sie als befangene führt amtsanmaßend ohne gesetzmäßigen Exekutionstitel das Zwangsverfahren zu 105E 905/13s durch und betreibt aus offensichtlicher geistiger Abnormität und in der Gefälligkeit und Parteilichkeit zur Volksbank Vöcklamarkt und ihres früheren Bankanwalt und besten Freund RA. Hubert Stüger für deren Bereicherung und Betrugsabsicht meine Existenzvernichtung und Lebenszerstörung und ein kriminelles Spiel und dies mir gegenüber, boshaft und feindselig.


5.) Lam Bär sprach den Scheibl im Verfahren 2C 19/82 ein Fahrtrecht auf meinen Grundstück 1760/4 zu, obwohl für die Scheibl nie ein Fahrtrecht bestand und auch selbst die Scheibl auf ihrem eigenen Grundstück 1760/1 einen Weg hatten, den Sie von ihren Grundstück mit Hilfe der Richterin Lam Bär wegbringen und auf mein gegenüber Scheibl lastenfreies Grundstück 1760/4 verlegen wollten.


6.) Lam Bär ermächtigte die Prozessgegner Scheibl im Verfahren 2C 280/99h mit Urteil, dass sie mein Grundstück des nördlichen Weges - wurde mit Urteil 2C 87/87 mein alleiniges Eigentum rechtskräftig festgestellt- Bewirtschaftungshandlung ungehindert durchführen dürfen und es als Eigentum benützen können. Sie hat mit ihrem Urteil 2C 280/99h mir als zu 2C 87/87 gerichtlich festgestellter alleiniger Eigentümer das Eigentums- und Besitzrecht willkürlich aus Parteilichkeit und Gefälligkeit für die Prozessgegner Scheibl entzogen. Und sie hat mit ihrem Urteil mir mein alleiniges und mit Urteil 2C 87/87 für mich alleine festgestellte Eigentums- und Besitzrecht außer Kraft gesetzt, mir mein Recht auf Benützung und Bewirtschaftung meines Eigentums, das Generationen von meinen Liegenschaftsvorbesitzer und meinen Eltern als ihr alleiniges Eigentum bewirtschaftet und mir rechtsmäßig übergeben wurde, verboten.


7.) Lam Bär verpfändete willkürlich mir Gesetzbücher, Lehrbücher und meinen PKW, die zur Versteigerung mit Edikt zu ausgeschrieben wurden , obwohl sie wusste, dass ich diese Gegenstände zu meinem an der Uni Salzburg inskribierten Studium und als Fahrmöglichkeit zum Studium dringend benötigte, weil ich ca. 5 Km vom öffentlichen Verkehrnetz meine Wohnstätte habe.



8.) Lam Bär verpfändete auch im Auftrag meiner Prozessgegner Scheibl zur Geldbeschaffung für RA. Hubert Stüger auch meiner schwerkranken und vorzeitig verstorbene Mutter das gesetzlich unverpfändbare Pflegegeld, weil sie wusste, dass ich meine Mutter pflegte um somit mit ihrer krankhaften und grausamen Amtshandlung und Entscheidungswillkür uns finanziell auszubeuten und in die finanzielle Armut treiben zu können.


9.) Lam Bär verurteilte mich und auch meine Mutter Maria Holzinger mit Strafurteil

U 182/89 auf Grund einer ihr amtsbekannten verleumderischen Anzeige des Prozessgegner Johann Scheibl auf Sachbeschädigung. Weil ich die von den Prozessgegner Johann und Franz Scheibl illegale in Verletzung des Naturschutz- und Wasserrechtsgesetz und durch Besitzstörung meines Grundstückes 1726 mit kleinen angebrachten Rohren errichteten Brücke über einen Bach der zur Gänze auf meinem Grundstück 1726 gelegen ist aus Notwehr zur Vorbeugung einer Überflutung meiner Wiese entfernt habe. Johann Scheibl wurde wegen seiner widerrechtlichen und besitzstörenden Verrohrung und wegen Verletzung des Wasserrechts- und Naturschutzgesetz gemäß des Verwaltungsstrafgesetz von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck rechtskräftig verurteilt und vom Richter Fuchs auf Grund einer von ihm gegen mich und Maria Holzigner eingebrachten Klage mit Urteil auf Klagsabweisung die Anbringung der Brücke den Scheibls untersagt. Obwohl Lam Bär wissen musste, das diese uns unterstellte und vorgeworfene Sachbeschädigung von mir und Maria Holzinger nie begangen wurden, verurteilte sie mich und meine Mutter trotzdem aus Gefälligkeit zu den Scheibls auf Sachbeschädigung. Meine Mutter und ich wurden am LG Wels auf Grund der von uns eingebrachten Strafberufungen von den von R. Lam-Bär gesetzwidrigen und feindseligen Verurteilungen freigesprochen. Tatsache ist, dass wir nur aus Gefälligkeit zu den Anzeiger und des Verleumders Johann Scheibl und auf Wusch ihres Freundes RA. Hubert Stüger der den Anzeiger Johann Scheibl im Strafverfahren vertreten hat und uns gegenüber aus Feindseligkeit von Lam Bär willkürlich verurteilt wurden. .

Weitere gravierende rechtswidrige lebenszerstörenden Fehlentscheidungen, Amts- und Entscheidungshandlungen der Richterin Lam-Bär sind aus den Beweisakten zu entnehmen und feststellbar und auch in den Beilagen angeführt und angezeigt, auf die ich verweise.


Ich weise darauf hin, dass jeder normaldenkende Mensch und Jurist auch ein Laie, der die Urteile, Beschlüsse und Amts- und Entscheidungshandlungen der Richter liest, analysiert und mit den jeweiligen aktgegenständlichen Beweismaterial und den verfahrensbetroffenen Grundstücken vergleicht, kann feststellen, dass die von R. Lam-Bär gefällten Urteile und Beschlüsse und ihre Entscheidungsbegründungen und Amtshandlungen zweifelsfrei geistig abnorm sind und ein strafbares richterliches lebensbedrohendes Verbrechen gegen meine Person Leib, Leben und Eigentum begründet und eine Zumutung für mich ist, diese richterliche Willkürentscheidungen der R. Lam-Bär weiter von der Republik Österreich in einem Rechtsstaat schutz- und hilflos ertragen und damit Leben zu müssen.


Mit meiner Beweisführung können der Richterin Lam-Bär ihre geistig abnormen und grauenhaften und serienweise begangenen Gesetzesverletzungen, die von ihr zu verantworten mir gegenüber schädigend gesetzwidrig und nichtig produzierten und gefällten Beschlüsse, Urteile, Amts- und Entscheidungshandlungen zweifelsfrei festgestellt und analysiert werden.


Ich als Opfer fordere zum Schutz meines Lebens und Eigentum und meiner Rechte als Staatsbürger,

  1. eine unverzügliche Überprüfung der Richterin Lam Bär ihres offensichtlich krankhaften, paranoiden verdächtigenden Geisteszustand durch Einholung eines psychiatrischen Gutachtens und die Vorführung an einen gerichtlich beeideten SachverständigerIn aus dem Gebiet der Psychiater und einholung eines gegenständlichen Gutachten zur Klärung der von ihr ständig ausgehenden und zu verantwortenden und an meiner Person, Leib, Leben, Ehre, Privatsphäre, Beruf und Eigentum jahrzehnte auf grausamer Weise begangene Verbrechen, Berufszerstörung, Rechtsverletzungen und finanzielle Ausbeutung und oben genannte Fehlenscheidungsproduktion eine strafrechtliche Ermittlungen anzustellen und unverzüglich einzuleiten, mit Vorlage und Beischaffung der dazugehörigen Gerichtsakte an den Sachverständiger und an eine von den O.Ö. Staatsanwaltschaften unabhängige Strafverfolgungsbehörde;

  2. die sofortige Beendigung und die Einstellung des ohne eines gesetzmäßigen Exekutionstitel und von Lam Bär als Befangene und Ausgeschlossene und vom OGH zu 7 0b 121/98i rechtsverbindlich für befangen erklärte Richterin, illegal, rechtswidrig und menschenrechtsverletzend bewilligte und bis heute willkürlich durchgeführtes Zwangsversteigerungsverfahren 105 E 905/13s des BG Vöcklabruck durch das Justizministerium bzw. persönlich durch den Justizminister anzuordnen;

  3. ihre sämtlichen produzierten und gefällten nichtigen Beschlüsse und Urteile und Prozesshandlungen ex tunc als nichtig aufheben;

  4. die Suspendierung und ein Verfahren auf Amtsenthebung der Lam-Bar als Richterin einzuleiten;

  5. ihr die Akte an denen ich als Partei beteiligt bin abzunehmen und an ein unparteiisches Gericht zur Aufhebung der von ihr gefällten und produzierten mehreren Hunderten Beschlüssen, Urteilen und Prozesshandlungen wegen Nichtigkeit und zur Neudurchführung der Verfahren übertragen;

  6. eine sofortige Entschädigungszahlung des mir von ihr und anderer richterlicher Mittäter und staatlichen Organen jahrzehnte hindurch zugefügten schweren Schaden und unvorstellbare Schmerzen bei der Finanzprokuratur Wien veranlassen;

  7. zur Wahrung der Gleichheit vor dem Gesetz ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren gegen die Richterin Lam Bär einzuleiten, eine strafrechtliche Aufklärung ihrer gesamten zu verantwortenden und begangenen Straftaten und Unrechtshandlungen durchzuführen und sie gesetzmäßig zu bestrafen und ihrer zu verantwortenden Straftaten gemäß zu verurteilen.



Ich schließe mich einem gegen die Richterin Lam-Bär des Bezirksgerichtes Vöcklabruck einzuleitenden Voruntersuchungs- bzw. Strafverfahren als Privatbeteiligte an (JBl 1958.528).


Weiters fordere ich als Verbrechensopfer und 42 Jahre hindurch schwergeschädigter Staatsbürger der Republik Österreich vom Justizministerium und persönlich vom Herrn Justizminister Dr. Bandstäter eine gesetzmäßige Ermittlung und Strafverfolgung gegen weitere am illegalen und existenzvernichtenden in gesetzwidriger und auf grausamer und menschenunwürdiger Art und Weise betriebene Zwangsversteigerungsverfahren 105 E 905/13s und 5 E 2321/95b und den exekutionsrechtlichen Verfahren des BG Vöcklabruck, LG Wels an der Rechtsbeugung, Rechtsverweigerung und an der Fällung von falschen und mir gegenüber schädigenden Urteilen und Rekursbeschlüssen und am Zusammenspiel mit der Richterin Lam-Bär beteiligten Richtern des BG Bad Ischl, LG Wels und den Rechtsmittelrichter des LG Wels und OLG Linz und OGH einzuleiten. Die Beweisakte mit den aus Rechtsbeugung gefällten E. der oben genannten Gerichten sind in den Beilagen angeführt.


Mit dem zuruckweisenden gesetzwidrigen rechtsbeugenden und rechtsverweigernden Beschluss 50 C 484/16y des BG Vöcklabruck kann erneut der Beweis erbracht werden, das mir das BG Vöcklabruck wie üblich, widerrechtlich durch richterliches Zusammenspiel die Rechtsdurchsetzung willkürlich blockiert und mir meinen gesetzlich und verfassungsverpflichtend Besitzschutz verweigert. Auch in diesem Verfahren hat die Richterin Lam Bär offensichtlich ihre Finger im Spiel und zieht im Hintergrund die Fäden.

Weiters fordere ich die rechtstaatliche Ermittlung und Aufklärung und die Wiederaufnahme der bereits wiederholt gesetzmäßig und begründet mit Beweisführung bescheinigt strafrechtlich bei den Staatsanwaltschaften angezeigten und bis heute unterlassenen Strafverfolgung von mehreren staatlichen Organen, die 42 Jahre hindurch an meiner Person, Leben, Rechten, Familienbesitz, besseren Fortkommen, Beruf und an der angestrebten Berufskarriere und Familienbildung und an meinem Eigentum Serienverbrechen und an mir ständig grausame Ausgrenzung, Diskriminierung, Provokation, finanzielle Ausbeutung, Ehrenverletzung und lebensbedrohenden Psychoterror betrieben.


Zuletzt führe ich noch an und weise darauf hin, das im beiliegenden Rekurs vom 28. 08. 1998 der Maria Holzinger zu 3 R 112/98i, den sie an das OLG Linz einbrachte, von ihr persönlich die Motive, Schadens- und Fehlentscheidungsverursachung, Hintergründe und die Fakten zu den Rechtsverletzungen angeführt sind. Sowie auch die verantwortlichen Urheber, Hauptschuldigen Personen und Straftäter, die diese Massenverbrechen und lebensbedrohenden Terror jahrzehnte hindurch skrupellos begingen und ausgelöst haben, namentlich genannt sind.


Die Beweisakte: 2C 227/81, 2C 29/82, 2C 39/90, 2 C 452/90, 2 C 321/91a, 2C 218/90,

C 244/84, 1C 25/89, 1C 443/90, 2 C 283/80, 2C 506/90, 2C 317/91, 2C 41/87, 2C 403/89, 2C 453/90, C 149/85, C 503/90, 2C 441/89, 1C 1358/88, 1C 444/90, 1C 313/91, 1C 1159/88, 1C 502/90, 2 Nc 11/85, 2 Nc 113/88, 2C 34/83, 2 C 126,127/89, 2 C 7/91, 2 Nc 49/91,

2C 486/90, 2 Nc 119/90, 1C 637/90, 1C 49/93, 1C 340/90, 2C 329/91, 1C 132/87,

1C 137/87, 1C 37/88, 1C 38/88, 1C 47/88, 1C 1491/88, 1Nc 32/91, 1C 565/89, 1C 566/89, 1C 567/89, 1C 140, 141, 142, 143/90, 2 Nc 116,117,118/90, 2C 225/89f, 1C 412,621,622/91, 2C 495/90, 2C 319/91, C 90/85, 1C 428/90, 1C 341/91, 2C 656/89, 1C 350/91, 1C 8/88,

2C 459/90, 1C 1137/88, 2C 477/90, 2C 450/89, 2C 13/90, 2 Nc 76/88, 2 Nc 143/89,

2C 1/83, 2C 19/82, 2C 225/89f, 2C 495/90, 2C 320/91, 1C 139/89, 1C 492/90, 2C 489/90, 2C 487/90, 2C123/90, 2 Nc 153/89, 1C 492/90, 2C 320/91, 2C 52/82, 2C 214/89, 2C 434/90, 2C 318/91, 2C 163/89, 2C 507/90, 2Nc 75/90, 2C 1435/88, 2C 1280/88, 2C 1432/88,

2C 1273/88, 2C 418/89, 2C 142/96k, Hc 175/89, 2C 243/90, 2C 244/90, 2C 291/90, 2C292/90, 2C 293/90, 2C 297/90, 2C 131/91, 2C 204/91, 2C 337/91, 2C 269/91, 2C 294/91, 2C 741y,742k, 743g/89, 2C 39/90d, 2 Nc 42-65/90, Hc 20/90, 2E 1690/93, 1C 618/92x,

1C 93/89, 1C 533/91s, 1C 577/91s, 1C 11/94k, 2C 141/96p, 2C 142/96k, 2C 418/89p,

2C 1273/88x, 2C 1280/88a, 2C 1432/88d, 2C 1435/88w, 2 Nc 89/91, 2 Nc 119/90,

2C 227/89b, 2C 214/89p, 2 Nc 39/89, 2 Nc 29/91, 2C 39/90d, 2C 135,136/90, 2C 792/95x, 2 Nc 149/90, 2C 457/89g, 2C 129/90i, 2C 64/90m, 2 C 422/89a, 2C 384/90, 2C 457/89,

1C 306/89, 1C 504/89, 2C 449/89, 4Nc 141-168/95, 1C 94 - 97/96, 2C 348/89p, 2C 308/90b, 2C 409/91t, 2C 142/92, 2C 674/92, 2C 131/91k, 2C 274/96x, 2C 792/95, 2C 640/96,

2C 325/01, 2C 280/99h, 2C 601/00, 2C 485/00k, 2C 487/00, 2C 297/97y, 2C 298/05t,

2C 485/00, 2C 1204/97x & 2C 298/05t. 2C 864/05b, 102E 905/13s, 102C 419/13t,

50 C 484/16y

U 552/78, U 182/89, U 44/92, U 154/89. U 65/88, U 188/90. U 152/92, U 233/93, U 71/94, U 139/86, U 2/86, U 376/77, 7 U 16g, 17d & 18a/99,


105 E 905/13s, 5 E 2321/95b, E 1957/77, 1489/79, 180/80, 1305/85, 1665/85, 1987/84, 1229/86, 2136/85, 1061/89, 25/89, 710/89, 1300/87, 403/90, 1771/90, 26/89, 867/89, 983/87, 2122/92, 1808/92, 1717/90, 508/90, 2189/89, 11/89, 1565/85, 1149/88, 2018/88, 1987/84, 1193/88, 1223/88, 479/91, 518/91, 575/91, 646/91, 762/91, 855/91, 927/91, 1483/91, 1656/91, 1695/91, 1696/91, 1830/91, 1794/91, 1833/91, 1930/91, 2015/91, 266/91, 979/91, 1091/91, 1491/91, 245/91, 1311/91, 518/91, 595/91, 451/91, 2029/90, 568/91, 700/91, 701/91, 710/91, 1311/91, 1398/91, 634/91, 729/91, 1756/91, 224/91, 548/91, 594/91, 1126/91, 552/92, 1127/92, 1959/92, 2122/92, 2441/92, 422/93, 680/93, 960/93, 1323/93, 1328/93, 1633/92, 1690/93, 1878/93, 2004/93, 2303/93, 2304/93, 2409/93, 118/95, 1818/95, 1189/96, 1593/90, 2082/90, 2097/90, 2081/90, 2096/90, 2083/90, 2136/90, 2098/90, 2099/90, 2100/90, 2101/90, 2102/90, 2084/90, 2083/90, 2204/90, 1190/96f, 1195/96s, 1196/96p, 1197/96k, 198/96g, 1199/96d,1200/96a, 1201/96y, 1039/90, 1189/96h, 5 E 1994/96s, 5 E 1992/96x, 5 E 1197/96k,

102 E 905/13s u.v.a. hier nicht angeführten Akte der BG. Frankenmarkt & Vöcklabruck mit den gesetzwidrigen Rekursentscheidungen des Landesgericht Wels.



Diese Anzeige und Eingabe in der die zum Himmel schreienden von der Richterin Lam-Bär u.a. Organen an mir u. an meine Mutter Maria Holzinger jahrzehnte hindurch begangene Serienverbrechen und grausame Anschläge und die Fakten aufgezeigt sind, samt Beilagen, ergeht zugleich als weitere Anzeige und Hilferuf an sämtliche Justizsprecher, National- und Bundesräte des Parlament und Bundesrat, an den Ministerrat, an das Präsidium des Europäischen Parlament und Europarat, an die österreichische und ausländische Presse, zur Vereinten Nation für Menschrechte und an andere österreichische und europäische Menschenrechtsinstitute.

Josef Holzinger

Die Beilagen:

1.) 4 Gerichtseingaben des RA. Mag. Werner Landl vom 6.8.2012, 22. 2. 2012, 27. 4. 2015. 18. 11. 201510. 11. 2015 zu 2C 864/05b un 105 E 905/13s

2.) E. des OGH 7 Ob 121/98i zur Befangenheit der Richterin Lam Bär

3.) Tonbandprotokoll vo, 17. 4. 2009 zu 2C 864/05 der befangenen R. Lam Bär

4.) 8 nichtige Beschlüsse zu 105E 905/13s und E 1300/87 der befangenen R. Lam-Bär

4.) Beschluss 4 Nc 9/13d des BG Vöcklabruck zur Befangenheit d.R.Lam-Bär

5.) Zeitungsausschnitt der Veröffentlichung des Dr.Sturm zur Befangenheit der BG Frankenm. & LG Wels

6.) Tonbandprotokoll vom 27. 1. 2016der befangenen u. abgelehnten R. Lam Bär zu

7.) Anzeige vom 26. Mai 2015 des Josf Bruckschwaiger an Bundespräsident

8.) Anzeige vom 26. 2. 199 der Maria Holzinger an das Bundesministerium f. Inneres EDOK und Staatspolizei gegen Richter u. a. Personen

9.) 5 Strafanzeigen gegen R. Lam-Bär an die OSTA Linz vom 7. Aug. 2016 zu 4 OSTA 24/16d, an die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien 20. 3. 2014, an die Polizeiinspektion Frankenmarkt vom 30. 11. 2015, an das Bundesministerium f. Inneres v. 26. 11. 2015 und an das Justizministerium vom 9. 11. 1999

10.) Wiederaufnahmsklage gemäß § 530 Abs.1 Z 4 ZPO des Verfahren 105E 905/13s und

5 E2321/95b

11.) Schreiben der ausgebildeten Richterin . Notarin und Ra. Dr. Sabine Deutsch zum Beweis des Zusammenspiel R. Lam-Bär mit RA. Hubert Stüger

12.) Auszug der Aktenzahlen zu den Justizbehördenakten und Verfahren, die durch die willkürliche und gerichtlich hausgemachte und illegale und nichtige Zwangsversteigungsbewilligung verursacht wurden

13.) Rekurs 3 R 112/98i der Maria Holzinger vom 28. 8. 1998 an das OLG Innsbruck in der die Fakten der Verursachung dieser Prozessflut und der kriminellen Massenfehlgerichtsentscheidungen und Amtshandlungen aufgezeigt und die Namen der Schädiger, Verursacher, Drahtzieher und Hintermänner genannt sind.

14.) Schreiben und Hilferuf vom 25. 9. 1994 der Maria Holzinger an das Präsidium des Parlament zu den Fakten

15.) 2 Schriftstücke vom 31. Dez. 1997 & 5. August 1999 des Prof. Sommerbauer von Bad Ischl Gutachten und Anzeige an den Präsidenten des OLG Innsbruck

16.) Internetauszug vom 13. 11. 2012 des Verein sauberer Hände der Veröffentlichung der oben bereits genannten und angezeigten an mir begangene Unrechtshandlungen

17.) Schreiben vom 15. 6. 1987 des Hauptschullehrer und Gemeinderat Johann Pillichshammer

18.) 3 Zeitungsausschnitte Vöcklabrucker Rundschau, O.Ö. Nachrichtern und Alles

19.) Gerichtseingabe Äußerung vom 16. August 2016 gegen das Schätzgutachten des abgelehnten, geklagten, strafrechtlich angezeigten und von der befangenen oben angezeigten und betroffenen Richter Lam-Bär willkürlich zur illegalen Schätzung meiner Liegenschaften bestellte DI. Natherer

20.) Rekursentscheidung vom 30. 6. 2003 zu 55 R 118/03d des LG Salzburg die den Beweis für die willkürliche und gesetzwidrige nichtige Exekutionsbewilligung der befangenen R. Lam Bär und anderer gesetzesverletzend beschlussfällender Rechtsmittelrichter zu 105E 905/13s und 5 E 2321/95b erbringt.

21.) Aufforderungsschreiben gemäß § 8 AHG an die Finanzprokuratur Wien zur Entschädigung gemäß § 1 AHG, in dem ein Großteil des mir von vielen unter sich zur Rechtsbeugung und Rechtsverweigerung abgesprochenen, rechtsbeugenden, rechtsverweigernden staatlichen Organen der Justiz bewusst und die grausamen und durch amtspflicht-, gesetzes-, menschenrecht- und europäischen grundrechtschartaverletzenden Amts- und Entscheidungshandlungen und deren rechtswidrigen Entscheidungen und der mir dadurch zugefügte Schaden und Schmerzen und an mir 42 Jahre hindurch begangenes Unrecht angezeigt ist.

22.) Ausschnitt des Pressedienst ARGUS zu den Justizskandalen in Österreich

23.) HS der Klagen zu 1Cg 174/97 und 18 Cg 133/97a gegen die Richterin Lam-Bär u.a. Richter, DI. Netherer u.a. Personen

24.) Grundbuchsauszüge meiner 1972 lasten-, schulden und gerichtsverfahren- und exekutionsfrei erworbenen Liegenschaften der EZ 122. 124. 138 und 478 mit Amtsbestätigungen und Urteilsteile der Verfahren C 117/77 und 1C 124/78 des Richters Dr. Russ der in den Jahren um 1977 am BG Frankenmarkt als GV fungierte.

25.) Beschlüsse zu SW 18/86, SW 1/95 und 8P 57/98d des BG Frankenmarkt und das Beweismaterial für das von Richtern aus Feindseligkeit und mutmaßlich durch Anstiftung Intervention des RA. Stüger und R. Lam-Bär inszenierte und gegen mich und gegen meiner Mutter willkürlich eingeleitete Sachwalterverfahrens ( siehe zum Motiv der willkürlichen gegen mich und Maria Holzinger eingeleiteten Sachwalterverfahrens die Ausführung des Schreiben Josef Bruckschwaiger an den Bundespräsidenten Dr. Fischer)


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