SFH-142122  Buwog-Prozess Schuldig: Acht Jahre für Grasser, sieben für Meischberger, sechs für Hochegger,  Kleine Zeitung Von Claudia Gigler und Christina Traar | 11.59 Uhr, 04. Dezember 2020

Acht Jahre Haft für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sieben Jahre für Walter Meischberger, sechs Jahre für Peter Hochegger. Das sind die Schuldsprüche im Buwog-Prozess. Grassers Anwalt kündigte bereits Berufung an.

https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5906832/BuwogProzess_Schuldig_Acht-Jahre-fuer-Grasser-sieben-fuer?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Mittag+KTN+Newsletter+2020-12-04T11%3A27%3A54%2B01%3A00


Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere 13 Angeklagte wurde nach dreijähriger Hauptverhandlung heute ein Urteil gesprochen. Richterin Marion Hohenecker verkündet als Vorsitzende des Schöffensenats das Urteil, was wegen des großen Umfangs des Prozesses wohl mehrere Stunden lang dauern wird.


Die Essenz war von der ersten Minute an klar: Die drei Hauptangeklagten, Karl-Heinz Grasser, der Ex-Politiker und spätere Lobbyist Walter Meischberger sowie Unternehmensberater Peter Hochegger sind schuldig, begann Richterin Hohenecker. Schuldsprüche gibt es auch für Karl Petrikovics, den ehemaligen Chef der Immofinanz, und Georg Starzer, ehedem Vorstandsmitglied der RLB Oberösterreich, sowie Ex-Telekom-Chef Rudolf Fischer, sowie Gerald Toifl, den früheren Anwalt Meischbergers, und Norbert Wicki, einen Schweizer Vermögensverwalter.

Fünf Angeklagte im Komplex um den Linzer Terminal Tower wurden freigesprochen. Meischberger wurde vom Betrugsvorwurf rund um seine Villa in Wien-Döbling freigesprochen. Freigesprochen wurde außerdem der frühere Immofinanz-Vorstand Christian Thornton.

Die Freiheitsstrafen im Detail

  • Karl-Heinz Grasser: Acht Jahre
  • Walter Meischberger: Sieben Jahre
  • Peter Hochegger: Zusatzfreiheitsstrafe sechs Jahre
  • Karl Petrikovics: Zusatzfreiheitsstrafe zwei Jahre
  • Rudolf Fischer: Zusatzstrafe ein Jahr
  • Georg Starzer – drei Jahre
  • Gerald Toifl – zwei Jahre
  • Norbert Wicki - 20 Monate

Untreue und Geschenkannahme

Grasser wurde wegen Untreue, Beweismittelfälschung und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt. Er habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt, sagte die Richterin.

Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zu Lasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde.

Richterin Marion Hohenecker

Acht Jahre Haft für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sieben Jahre für Walter Meischberger (Untreue, Beweismittelfälschung, Bestechung), sechs Jahre für Peter Hochegger (Unterschlagung, Untreue, Bestechung, falsche Beweisaussage). Das sind die Schuldsprüche.

Das heute verkündete Urteil bedeutet für die Hauptangeklagten auch, » dass sie dem Bund ihren Provisionsanteil aus der Bundeswohnungsprivatisierung zahlen müssen, sollte das Urteil  rechtskräftig werden.

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Die Urteile sind allesamt nicht rechtskräftig. Grassers Anwalt kündigte bereits vor Ende der Verhandlung Berufung an. » Sowohl Grasser als auch Meischberger sprechen von einem eklatanten "Fehlurteil".


"Mit Freispruch gerechnet"

Heute in der Früh habe er mit einem Freispruch gerechnet, entsprechend sei er jetzt "traurig, schockiert und erschrocken", sagte Karl-Heinz Grasser. 150 Zeugen hätten ihn im Verfahren entlastet. "Dieses Urteil hat nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun", so der ehemalige Finanzminister.

Der Zweitangeklagte im Grasser-Prozess, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, hat heute noch während der Urteilsverkündung durch Richterin Marion Hohenecker sichtlich verärgert den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht verlassen. Er wartete lediglich sein Strafmaß von sieben Jahren ab. Meischberger will den europäischen Menschenrechtsgerichtshof anrufen. Sein Anwalt Jörg Zarbl ist überzeugt: "Das Urteil wird nicht halten."

Unterkühlt reagierte Peter Hochegger: "Ich habe gelernt, den Geschehnissen des Lebens mit Gleichmut zu begegnen."

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Die Urteile sind allesamt nicht rechtskräftig. Grassers Anwalt kündigte bereits Berufung an. Der Zweitangeklagte im Grasser-Prozess, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, hat heute noch während der Urteilsverkündung durch Richterin Marion Hohenecker sichtlich verärgert den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht verlassen. Er wartete lediglich sein Strafmaß von sieben Jahren ab.

Damit entging ihm, dass er zumindest in einer anderen Causa mehr Glück hatte: Von den Betrugsvorwürfen rund um den Verkauf seiner Villa in Wien-Döbling wurde er freigesprochen.

Untreue seit 2003

Die Feststellungen der Richterin im Stakkato: Grasser habe seit Ende 2003 Untreue begangen. Finanzminister war er von Februar 2000 bis Jänner 2007. Die umstrittenen Konten hätten in Wahrheit ihm und Bauunternehmer Ernst Karl Plech gehört - Plech erklärte sich praktisch von Beginn der Gerichtsverhandlungen an als verhandlungsunfähig.

In Bezug auf den Versuch, Geld, das er bar auf ein Schweizer Konto einzahlen ließ, als Geld seiner Schwiegermutter zu klassifizieren (was diese später in Abrede stellte), spricht die Richterin von Beweismittelfälschung.

Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft warf dem Finanzminister in zwei Regierungen von Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel vor:

  • Er habe bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) im Jahr 2004 Untreue begangen und sich bestechen lassen. Dabei geht es um eine Provision von 9,6 Millionen Euro.
  • Weiters soll er bei der Einmietung der Finanzbehörden in das Linzer Bürohaus Terminal Tower Bestechungsgeld bekommen haben. Beim Linzer Bürohaus sollen 200.000 Euro geflossen sein.

Das Geld soll laut Anklage zwischen Grasser und seinen Mittätern aufgeteilt worden sein. Grasser und die Mitangeklagten Walter Meischberger und Ernst Plech - seit längerer Zeit aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig - wiesen die Vorwürfe zurück und warfen den Anklägern Parteilichkeit und Gesetzesverletzung vor.

Der mitangeklagte Ex-Lobbyist Peter Hochegger hat zu Prozessbeginn ein Teilgeständnis abgelegt und belastete damit die übrigen Angeklagten.

Urteil im Grasser-Prozess


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Hauptangeklagte zu langen Haftstrafen verurteilt

  • Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde wegen Untreue, Fälschung von Beweismitteln und Geschenkannahme durch Beamte zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger erhielt sieben Jahre.
  • Der Lobbyist Peter Hochegger wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. 
  • Alle Urteile sind nicht rechtskräftig, Grassers Anwalt hat bereits Berufung angemeldet.

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Die Reaktion von Karl-Heinz Grasser auf das Urteil im Video

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Das Gerichtshaus hat sich nahezu geleert

Grasser, Meischberger und Hochegger haben das Gericht schon vor längerer Zeit verlassen. Nur mehr wenige Journalisten sind vor Ort, die TV-Teams haben bereits abgebaut. Auch die Kantine des Landgerichts Wien - derzeit aufgrund des Corona-Lockdowns im Take-Away-Modus - hat schon zugesperrt.

Richterin Hohenecker bis zuletzt souverän

168 Verhandlungstage hielt Richterin Maron Hohenecker das Zepter im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts fest in der Hand, und auch heute bei der Urteilsverkündung im Grasser-Prozess ließ sie an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Um 10:35 Uhr, unmittelbar nach Beginn ihres fast zweieinhalbstündigen Monologs, stellte sie klar: Es gibt mehrere Schuldsprüche, um später dann das durchaus hohe Strafmaß zu verkünden.

Acht Jahre für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sieben Jahre für seinen Trauzeugen Walter Meischberger, sechs Jahre für den teilgeständigen ehemaligen Geschäftspartner Peter Hochegger. Dass Meischberger daraufhin wütend den Gerichtssaal verließ, ignorierte sie ebenso wie den vorzeitigen Abgang des Ex-Telekom-Managers Rudolf Fischer. Stoisch ratterte sie zwei Stunden und 37 Minuten lang Paragraphen und Begründungen herunter und bezog sich dabei auf die Gliederung in der Anklage - was sich teilweise so anhörte: Groß-Cäsar, in römisch 1., arabisch 1., Groß-Anton, .....


Zum Schluss ihres Monologs kurz nach 13.00 Uhr ging Hohenecker noch auf die Länge der Ermittlungen und des Prozesses ein - der erste Prozesstag war der 12. Dezember 2017. "Längere Phasen behördlicher Inaktivität lagen nicht vor", so die Richterin. Das Ermittlungsverfahren habe zwar sieben Jahre lang gedauert, das sei aber auch den weit über hundert Zeugen geschuldet, sie sich zum Teil im Ausland befunden hätten. Auch seien viele Ermittlungsschritte und Amtshilfen im Ausland und aus dem Ausland nötig gewesen. Verstöße gegen die europäische Menschenrechtskonvention - wie von Grasser und Meischberger öfters beklagt - habe es keine gegeben. Trotzdem habe die Verfahrenslänge mildernd Eingang ins Urteil gefunden.

Um 13:12 Uhr schloss Hohenecker das Korruptionsverfahren in erster Instanz. Mehrere Verteidiger haben bereits Berufung und Nichtigkeit angemeldet. Dies kam genauso wenig überraschend wie der regelmäßige Einspruch der Grasser-Verteidiger Manfred Ainedter und Norbert Wess gegen die Sitzordnung im Großen Schwurgerichtssaal. Als die Richterin daraufhin an jenen Verhandlungstagen mit wenig Angeklagten die verbliebenen Beschuldigten auf die sprichwörtlich harte Anklagebank und weg von den gepolsterten Bürosesseln bat, war es den Angeklagten und ihren Verteidigern aber auch nicht recht. Dabei kann Frau Rat durchaus behilflich sein - etwa als sich Grasser um einen Tag bei seinem Hochzeitstag irrte und ihn Hohenecker aus dem Stegreif korrigierte.

CA Immo sieht sich durch Grasser-Urteil bestätigt

Die seinerzeit beim Bundeswohnungs-Privatisierungsverfahren unterlegene CA Immo AG sieht sich durch das - noch nicht rechtskräftige, erstinstanzliche - Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere bestätigt. Das zeige, dass in dem Zusammenhang damals "rechtswidrige und parteiliche Handlungen gesetzt" worden seien.

Die CA Immo hat heuer Schadenersatzklagen gegen Republik und Land Kärnten wegen der im Jahr 2004 durchgeführten Buwog-Privatisierung angestrengt. Die Bundeswohnungen waren an ein Konsortium von RLB OÖ und Immofinanz gegangen, die CA Immo als Mitbewerber ging leer aus. Die CA Immo hat daher Schadenersatzklagen über eine Million und über rund 1,9 Mrd. Euro geltend gemacht.

Die heute verkündeten Strafurteile könnten die von der CA Immo behauptete Rechtswidrigkeit und Parteilichkeit des Privatisierungsverfahrens in den Schadenersatzprozessen unterstützen, erklärte das börsennotierte Unternehmen. Das Strafgericht hat die CA Immo mit den geltend gemachten Privatbeteiligtenansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Ein Strafurteil hat prozessual keine Bindungswirkung für die geltend gemachten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten.
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Reaktionen von Hochegger und Grasser-Anwalt Ainedter im Video

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Grasser, Meischberger sollen Geld an Bund zahlen

Das heute verkündete Urteil im Grasser-Prozess bedeutet für die Hauptangeklagten auch, dass sie dem Bund ihren Provisionsanteil aus der Bundeswohnungsprivatisierung zahlen müssen. Sollte das Urteil also rechtskräftig werden, kann der Bund von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und von Walter Meischberger deren Anteile an der Buwog-Millionenprovision direkt einfordern. Dieser Zuspruch war Teil des Urteilsspruchs.

Die Buwog-Provision machte 9,6 Millionen Euro aus. Der Staat könnte aber nur die jeweiligen Anteile von Grasser und Meischberger direkt einfordern. Peter Hochegger sei im Privatkonkurs. Über den mitangeklagten Makler Ernst Plech ist heute nicht geurteilt worden, weil er seit langem aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist.


Sollten Grasser und Meischberger die Forderung des Bundes nicht zahlen können, kann sich der Staat an die beiden ebenfalls heute nicht rechtskräftig Verurteilten, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer, halten, erläuterte die Vertreterin des Bundes, Marlies Schefer, nach dem Urteilsspruch.

Die CA Immo, die im Bieterverfahren um die Bundeswohnungen den Mitbietern Immofinanz und RLB OÖ unterlegen war, wurde mit ihren Ansprüchen vom Schöffengericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Ebenso bekam die Immofinanz keinen direkten Zuspruch durch das heutige Urteil, auch sie kann daher nur vor dem Zivilgericht versuchen ihre Forderungen einzuklagen.

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Hochegger gibt sich abgeklärt

"Ich nehme die Geschehnisse des Lebens so wie sie sind", sagte der Mitangeklagte PR-Profi Peter Hochegger nach seiner Verurteilung zu sechs Jahren Haft. Für ihn sei in dem Prozess wichtig gewesen einzubekennen, was sein Beitrag war. Er sei aber froh, dass die Verhandlungen vorerst abgeschlossen sind, auch wenn das ganze noch nicht vorbei sei, denn sowohl er als auch die meisten anderen Verurteilten haben bereits Berufung angekündigt, die Urteile sind also nicht rechtskräftig.

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Grasser: "Ich weiß, dass ich unschuldig bin"

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat nach Ende der Verhandlung das Urteil in einem 12-minütigen Statement vor Journalisten kommentiert. "Ich weiß, dass ich korrekt gehandelt habe in meiner Verantwortung als Bundesminister für Finanzen und dass ich mir nichts zu Schulden kommen habe lassen", sagte Grasser. "Wir haben die Bundeswohnungen bestmöglich und korrekt verkauft und die Einmietung in den Terminal Tower wurde von meinem Beamten korrekt umgesetzt", sagte der ehemalige Finanzminister.  

Grasser verwies darauf, dass 150 Zeugen "klar entlastend ausgesagt" hätten. "Es gibt keinen Beweis. Es hat in mehr als 11 Jahren keinen einzigen Beweis gegeben für ein unrechtes Handeln meiner Person, das es in Wahrheit nicht gegeben hat", sagte der Ex-Finanzminister.  Den politischen Anzeigen sei nun "ein politischer Schuldspruch" gefolgt. Das Urteil habe "nichts mit Fairness und Gerechtigkeit" zu tun und es habe eine Reihe von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit - unter anderem "die enorme Vorverurteilung" gegeben, so der Ex-Politiker. 

"Es ist für mich selbstverständlich, dass wir in Berufung gehen und ich vertraue auf die Unabhängigkeit und die Korrektheit unserer Höchstgerichte", sagte Grasser. "Ich hoffe, dass mir schlussendlich am Ende dieses Verfahrens doch noch Fairness und Gerechtigkeit entgegengebracht wird." Journalistenfragen wollte der Ex-Finanzminister nicht beantworten.

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Laut Ö1-Reporterin Petra Pichler hat Grasser mit einem Freispruch gerechnet und spricht von einem "glatten Fehlurteil".


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Richterin Marion Hohenecker hat nach mehr als 2,5 Stunden die Verhandlung geschlossen.

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Richterin begründet das Strafausmaß für Grasser

Bei Karl-Heinz Grasser als damaligen Amtsträger hätte das Höchstmaß bei Untreue (Paragraph 153 Strafgesetzbuch) von 10 Jahren um die Hälfte  - also auf 15 Jahre - angehoben werden können, sagte Richterin Hohenecker. Die nicht rechtskräftige Freiheitsstrafe von acht Jahren für Grasser sei unter anderem auf der hohen Schadenssumme, der eigenen Bereicherung und dem langen Tatzeitraum entschieden worden. Strafmildernd seien unter anderem der ordentliche Lebenswandel, das Wohlverhalten seit der Tat und die lange Verfahrensdauer gewesen, sagte Hohenecker.

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Meischberger ruft Menschenrechtsgerichtshof an

Walter Meischberger, der heute eine Haftstrafe von sieben Jahren (nicht rechtskräftig) ausgefasst hat und daraufhin den Gerichtssaal während der Ausführungen von Richterin Marion Hohenecker verließ, will den Menschenrechtsgerichtshof anrufen. Das sagte sein Anwalt Jörg Zarbl zum "Standard".

"Es ist ein unfassbares Fehlurteil, bei welchem Meischberger im Zweifel schuldig gesprochen wurde. Wir werden die Fragen der Befangenheit der Vorsitzenden Richterin und der Videoüberwachung der Verteidiger im Verhandlungssaal vor den EGMR (Europäischer Menschenrechtsgerichtshof; Anm.) bringen. Dieses Verfahren ist noch lange nicht beendet", so Zarbl.

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Richterin: Nur Grasser kommt als Informant in Frage

Richterin Marion Hohenecker spart bei ihren Ausführungen zum Urteil gegen Grasser und andere nicht mit klaren Aussagen: Es bestehe "kein Zweifel", dass der Zuschlag bei der Vergabe der Bundeswohnungen an ein Konsortium aus Immofinanz und Raiffeisenbank OÖ "pflichtwidrig" erfolgt sei. Dies hätten zahlreiche Zeugenaussagen und Unterlagen belegt.

"Nur Grasser kommt als Informant in Frage", so die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten hat, wie viel der Mitbewerber CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bezahlen könne. Es sei belegt, dass Grasser die Höhe der Finanzierungszusage für die CA Immo kannte, so die Richterin. Die Angaben von Walter Meischberger, er habe die Information vom mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen, sei eine reine Schutzbehauptung, die nur deswegen gewählt worden sei, weil Haider nicht mehr befragt werden könne.

Verdeckte Provisionsvereinbarung
"Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zu Lasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde", so die Richterin zur Buwog-Provision von 9,6 Mio. Euro. Diese wurde über Umwege auf drei Konten in Liechtenstein transferiert. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", sagte die Richterin.

Unter anderem merkte Richterin Hohenecker weiters an, dass der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Tatplan zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik durch drei Zeugenaussagen belegt sei. Es sei eine "Infrastruktur zur Verschleierung" geschaffen worden.

"Schwiegermuttergeld" als Begründung abwegig
Grassers Ausführungen zum "Schwiegermuttergeld", wonach er rund 500.000 Euro von der Mutter seiner Frau in bar erhalten habe, um damit sein Veranlagungstalent zu beweisen, seien "abwegig und widerlegt". Weiters sprach Hohenecker von einer "umfangreichen Spurenverwischung" mittels Scheinrechnungen und Scheinprojekten.


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Richterin Hohenecker spricht seit mehr als zwei Stunden fast ohne Unterbrechung

Seit mehr als zwei Stunden spricht Richterin Marion Hohenecker nahezu ohne Unterbrechung, nur für einen Schluck Wasser stoppte sie mehrfach kurz ihren schnell verlesenen Vortrag. Die Urteilsverkündung dauerte rund 80 Minuten, die umfangreiche Begründung des Urteilsspruchs läuft derzeit noch.
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Urteilsbegründung: Richterin verweist auf glaubhafte Aussagen von Zeugen

Richterin Marion Hohenecker rekonstruierte bei der Begründung des Urteils den "historischer Sachverhalt". Der Richtersenat sei auf der Grundlage von Zeugenaussagen und Unterlagen "zu der sicheren Überzeugung" gekommen, dass es bei der Privatisierung der Bundeswohnungen zu einer verdeckten Provisionszahlung in Höhe von 9,6 Mio. Euro zu Lasten der Republik Österreich gekommen sei und der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser durch die Weitergabe von Bieterinformationen "wissentlichen Befugnismissbrauch" begangen habe, sagte Hohenecker bei der Urteilsbegründung.

Die Republik sei um die Provision geschädigt worden. "Nur Grasser kam als Informant von Meischberger in Frage", so die Richterin. Der Richtersenat schenkte dem von Zeugen vorgetragenen Tatplan Glauben. "Es war kein Grund ersichtlich, warum sie die Unwahrheit gesagt haben", sagte Hohenecker. Am 102. Verhandlungstag belastete der Zeuge Willibald Berner, Ex-Kabinettschef von FPÖ-Minister Michael Schmid, die Angeklagten. Der damalige Lobbyist Peter Hochegger habe ihm im Jahr 2000 von einem Tatplan zur Bereicherung bei Privatisierungsprojekten erzählt, was Hochegger bestreitet.
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Freisprüche für fünf "Linzer Angeklagte"

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Videobeitrag zur Urteilsverkündung im Grasser-Prozess

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Richterin: Nur Grasser kommt als Informant in Frage


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Grassers Anwalt sieht "glattes Fehlurteil"

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird gegen seine Verurteilung berufen. Noch während der Urteilsbegründung schrieb sein Anwalt Manfred Ainedter in einer Aussendung, der Urteilsspruch sei ein "glattes Fehlurteil, alle Rechtsmittel werden erhoben". Das Urteil werde "selbstverständlich mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an den OGH bekämpft".

Aus Sicht Ainedters hat der Schöffensenat "dem enormen Verurteilungsdruck der in der zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt". Ainedter will nun auch den am Beginn des Verfahrens geäußerten Verdacht auf Befangenheit von Richterin Marion Hohenecker vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.

Rchterin Marion Hohenecker spart bei ihren Ausführungen zum Urteil gegen Grasser und andere nicht mit klaren Aussagen: Es bestehe "kein Zweifel", dass der Zuschlag bei der Vergabe der Bundeswohnungen an ein Konsortium aus Immofinanz und Raiffeisenbank OÖ "pflichtwidrig" erfolgt sei. Dies hätten zahlreiche Zeugenaussagen und Unterlagen belegt.

"Nur Grasser kommt als Informant in Frage", so die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten hat, wie viel der Mitbewerber CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bezahlen könne. Es sei belegt, dass Grasser die Höhe der Finanzierungszusage für die CA Immo kannte, so die Richterin. Die Angaben von Walter Meischberger, er habe die Information vom mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen, sei eine reine Schutzbehauptung, die nur deswegen gewählt worden sei, weil Haider nicht mehr befragt werden könne.

Verdeckte Provisionsvereinbarung
"Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zu Lasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde", so die Richterin zur Buwog-Provision von 9,6 Mio. Euro. Diese wurde über Umwege auf drei Konten in Liechtenstein transferiert. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", sagte die Richterin.

Unter anderem merkte Richterin Hohenecker weiters an, dass der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Tatplan zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik durch drei Zeugenaussagen belegt sei. Es sei eine "Infrastruktur zur Verschleierung" geschaffen worden.

"Schwiegermuttergeld" als Begründung abwegig
Grassers Ausführungen zum "Schwiegermuttergeld", wonach er rund 500.000 Euro von der Mutter seiner Frau in bar erhalten habe, um damit sein Veranlagungstalent zu beweisen, seien "abwegig und widerlegt". Weiters sprach Hohenecker von einer "umfangreichen Spurenverwischung" mittels Scheinrechnungen und Scheinprojekten.

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Richterin Hohenecker spricht seit mehr als zwei Stunden fast ohne Unterbrechung

Seit mehr als zwei Stunden spricht Richterin Marion Hohenecker nahezu ohne Unterbrechung, nur für einen Schluck Wasser stoppte sie mehrfach kurz ihren schnell verlesenen Vortrag. Die Urteilsverkündung dauerte rund 80 Minuten, die umfangreiche Begründung des Urteilsspruchs läuft derzeit noch.

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Urteilsbegründung: Richterin verweist auf glaubhafte Aussagen von Zeugen

Richterin Marion Hohenecker rekonstruierte bei der Begründung des Urteils den "historischer Sachverhalt". Der Richtersenat sei auf der Grundlage von Zeugenaussagen und Unterlagen "zu der sicheren Überzeugung" gekommen, dass es bei der Privatisierung der Bundeswohnungen zu einer verdeckten Provisionszahlung in Höhe von 9,6 Mio. Euro zu Lasten der Republik Österreich gekommen sei und der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser durch die Weitergabe von Bieterinformationen "wissentlichen Befugnismissbrauch" begangen habe, sagte Hohenecker bei der Urteilsbegründung.

Die Republik sei um die Provision geschädigt worden. "Nur Grasser kam als Informant von Meischberger in Frage", so die Richterin. Der Richtersenat schenkte dem von Zeugen vorgetragenen Tatplan Glauben. "Es war kein Grund ersichtlich, warum sie die Unwahrheit gesagt haben", sagte Hohenecker. Am 102. Verhandlungstag belastete der Zeuge Willibald Berner, Ex-Kabinettschef von FPÖ-Minister Michael Schmid, die Angeklagten. Der damalige Lobbyist Peter Hochegger habe ihm im Jahr 2000 von einem Tatplan zur Bereicherung bei Privatisierungsprojekten erzählt, was Hochegger bestreitet.

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Freisprüche für fünf "Linzer Angeklagte"


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Videobeitrag zur Urteilsverkündung im Grasser-Prozess

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APA-Video

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Grassers Anwalt sieht "glattes Fehlurteil"

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird gegen seine Verurteilung berufen. Noch während der Urteilsbegründung schrieb sein Anwalt Manfred Ainedter in einer Aussendung, der Urteilsspruch sei ein "glattes Fehlurteil, alle Rechtsmittel werden erhoben". Das Urteil werde "selbstverständlich mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an den OGH bekämpft".

Aus Sicht Ainedters hat der Schöffensenat "dem enormen Verurteilungsdruck der in der zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt". Ainedter will nun auch den am Beginn des Verfahrens geäußerten Verdacht auf Befangenheit von Richterin Marion Hohenecker vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.
Grasser mit seinen Anwälten Wess und Ainedter
Grasser mit seinen Anwälten Wess und Ainedter   credit: APA/Fohringer

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Spruch verlesen, es folgen die Begründungen

Nach 80 Minuten hat Richterin Marion Hohenecker den Spruch verlesen. Sie setzt sich, die Anwesenden im Saal dürfen sich auch setzen. Jetzt folgen die Begründungen. Sicherheitshalber schickt sie gleich voraus, dass sie nur auf die strittigen Teile eingehen will. Und Titel lässt sie bei den Begründungen auch weg.

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Spruch verlesen, es folgen die Begründungen

Nach 80 Minuten hat Richterin Marion Hohenecker den Spruch verlesen. Sie setzt sich, die Anwesenden im Saal dürfen sich auch setzen. Jetzt folgen die Begründungen. Sicherheitshalber schickt sie gleich voraus, dass sie nur auf die strittigen Teile eingehen will. Und Titel lässt sie bei den Begründungen auch weg.

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Grasser zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist heute im Buwog-Strafprozess in Wien zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der zweitangeklagte Ex-FPÖ-Generalsekretär und Ex-Lobbyist Walter Meischberger erhält sieben Jahre Haft. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker verurteilte Grasser wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte sowie Beweismittelfälschung.

Der frühere Lobbyist Peter Hochegger wird zu sechs Jahren Haft als Zusatzstrafe verurteilt. Die erstinstanzlichen Urteile sind nicht rechtskräftig.


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Meischberger ging nach Verkündung des Strafausmaßes

Der Zweitangeklagte, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, verließ heute noch während der Urteilsverkündung durch Richterin Marion Hohenecker sichtlich verärgert den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht. Er wartete lediglich sein Strafmaß von sieben Jahren ab.

Damit entging ihm, dass er zumindest in einer anderen Causa mehr Glück hatte: Von den Betrugsvorwürfen rund um den Verkauf seiner Villa in Wien-Döbling wurde er freigesprochen.

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Richterin Hohenecker verkündet Strafausmaß: 8 Jahre für Grasser, 7 Jahre für Meischberger, 6 Jahre für Hochegger

Die Freiheitsstrafen im Detail (alle nicht rechtskräftig):
Karl-Heinz Grasser: Acht Jahre

Rudolf Fischer: Zusatzstrafe ein Jahr

Walter Meischberger: Sieben Jahre

Peter Hochegger: Zusatzfreiheitsstrafe sechs Jahre

Karl Petrikovics: Zusatzfreiheitsstrafe zwei Jahre

Georg Starzer – drei Jahre

Gerald Toifl – zwei Jahre

Norbert Wicki - 20 Monate


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Grasser wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt.

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Schuldspruch auch für Ex-Telekom-Vorstand Fischer

Stille im Extra-Zuschauerraum

Die Zuschauer haben dem Urteilsspruch von Richterin Marion Hohenecker bisher in absoluter Stille gelauscht. Die interessierte Öffentlichkeit kann den Grasser-Prozess coronabedingt nur in einem Extra-Raum im Landesgericht Wien via Videoübertragung live mitverfolgen. 30 Plätze wurden vergeben.
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Urteilsspruch der Richterin dauert bereits mehr als eine halbe Stunde

Wegen des großen Umfangs des Prozesses muss die Richterin viele Aspekte in ihrem Urteilsspruch behandeln. Sie verliest das Urteil in schneller Geschwindigkeit bereits seit mehr als 30 Minuten.

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Die Staatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart bei der Urteilsverkündung.


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Alle müssen stehen

Alle im großen Schwurgerichtssaal müssen während der Verlesung des Urteils stehen. Es gibt doch einiges Hin- und Hertreten und damit eine gewisse Unruhe im Raum. Auch wird beim Stehen nicht immer ein Meter Abstand eingehalten. Aber Masken haben - bis auf die Richterin - alle auf.


Kommentar Dr. Lederbauer vom 5.12.2020

wolfgang.lederbauer@a1.net
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Dieser Fall ist von hoher Komplexität.

Teil 1:

Dieser Fall ist von hoher Komplexität.
Es stellt sich die Frage, ob bei diesem Fall wirklich wirklich alles beleuchtet wurde.
zB.:
Politische Entscheidungen, Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft,
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft,
Rechnungshof, parlametarische Ausschüsse, parlamentarischer Untersuchungsausschuss,


Vgl.:

» SFH-4440 Umfassende Sachverhaltsdarstellung, Langfassung, Verkauf der
Bundeswohnbaugesellschaften " Kapitel 1- 36 von Dr. Lederbauer Stand
11.11.11. 11.11 Uhr
Umfassende Sachverhaltsdarstellung ( Langfassung) zur Causa Verkauf von Bundeswohnungen unter
Berücksichtigung einer detallierten Analyse der Wahrnehmungsberichte des
Rechnungshofs über den „Verkauf der BUWOG" und den „Verkauf der
Bundeswohnbaugesellschaften" sowie des Berichts des Ständigen
Unterausschusses des Rechnungshofsausschusses, des Minderheitsberichts
der Berichte des Rechnungshofsausschusses, sowie der Diskussionen im
Plenum des Nationalrats unter Berücksichtigung aller Protokolle und
aktueller Medienberichte. Copyright by Dr. Wolfgang Lederbauer

Vgl.:
» SFH-142118 YOU TUBE Video, Interview Dr. Lederbauer : " Buwog - eine unbequeme Wahrheit " 24.08.2013
Der Aufdecker Dr.Wolfgang Lederbauer interviewt von Herbert Szlezak
Web: » » http://so-for-humanity.com2000.at
Film: Marcus für » » http://www.inseltv.at

DI Dr. Wolfgang Lederbauer
Wirtschaftsingenieur Bauwesen
1010 Wien Dominikanerbastei 6
tel: 01-5121684 oder 0664-9545254
E-mail: » wolfgang.lederba

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Kommentare (68)
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gehtso
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der ehrenwerte Herr

Dr. Lüssel war offenbar der schlaueste von allen, was Wunder, hatte er doch als persönliche Beraterin u. a. eine gewisse Mei-Pochtler oder so ähnlich....
Er hat sich nichts überweisen lassen, er wollte viel ieber einen Aufsichtsrat bei RWE, deren Kontakte zu Airbus ja bekannt sein dürften.

KarlZoech
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@ voit60: Was dann der Dr. Khol verhindert hat.

Dem Dr. Khol muss man dafür doch dankbar sein.

PiJo
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Im Dunkeln ist gut munkeln.

Die "Granden" und "Grauen Eminenzen" wissen schon wen sie ins Fettnäpfen treten lassen um selbst als die Saubermänner und Unschuldslämmer dazustehen.

georgXV
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???

dies betrifft LEIDER ALLE Parteien !

panasonic11
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Grasser und Co

Die Justiz in Österreich ist Gott sei Dank OK

stadtkater
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Abwarten,

was nach den Berufungsinstanzen übrig bleibt!

KarlZoech
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@ stadtkater: Schauen wir, was kommt. Doch: Heute ist in der Kleinen Zeitung zu lesen,

dass bisher alle erstinstanzlichen Urteile der Richterin Dr. Hohenecker der Prüfung durch höhergerichtliche Instanzen standhielten. Das ist jedenfalls ein gutes Zeichen, ein Zeichen für genaue und aktribische Arbeit von Frau Dr. Hohenecker.

BernddasBrot
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Im Privat TV

3, 5 Millionen hat dem KHG bisher allein nur der Verteidiger Ainedter gekostet.....und trotzdem.....

freeman666
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Und angeblich sind die Friseure im Häfen auch nicht so besonders.

Fast filmreif die Vita des Herrn K.H. G.:
Matura mit Auszeichnung, erfolgreicher Student mit Abschluss.
In kürzester Zeit Top Karriere bis ganz hinauf zu Ministerwürden.
In High Society Kreisen der absolute Liebling und Star.
Aber das reichte alles nicht:
Der unglaublich tiefe Fall: (rein selbst verschuldet):
Image weg, Ruf zerstört und jetzt Gefängnisinsasse.
Und sein Markenzeichen die Frisur wird auch nicht mehr dieselbe sein. .

georgXV
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???

und der mitangeklagte, angeblich verhandlungsunfähige, Immobilienmakler Ernst Karl P. läuft frei herum, genießt das Leben und lacht sich ins Fäustchen ...

walter1955
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warum wurde der dr.lüssel

nie befragt
der musste doch wissen was seine minister machen

dude
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Nach mehr als 11 Jahren...

... scheint sich das Lied von Christoph und Lolo zu bewahrheiten: "Waun geht da Koalheinz endlich in den Häf'n?"
Wobei glauben tu ich es erst dann, wenn er wirklich einsitzt. Wie wird's wohl weitergehen? Berufung, Revision, erneute Verurteilung, OGH, EuGH, Haftunfähigkeit...
Aber schauen wir einmal.

Sashoma
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Und glei

olle aundan korrupten Politiker a mit einsperrn

BernddasBrot
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Freispruch

lediglich für die Ex Villa vom Meischberger....

GamperlAlfred
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Wer wird wohl

Im nächsten Jahrzehnt von der schwarz/türkis und blauen Riege vor dem Kadi stehen und verurteilt.
Man könnte ja jetzt schon Wetten abschliessen

gallorosso
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Fußfessel

die Zeit der Fußfessel am Urlaubswohnsitz in Capri zu verbringen ... das kann man schon aushalten ....

wintis_kleine
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@gallo

aber dann würde der "arme arbeitslose Hr Grasser" ja seinen Anspruch aufs Arbeitlosengeld verlieren. Ob der sich das leisten kann?

PiJo
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AMS

Bin gespannt auf welche Causa sich die hochbezahlten bald arbeitslosen Rechtsanwälte jetzt stürzen werden. Die letzten 10 Jahre war ja Hochkonjunktur.

gehtso
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da stehen jetzt

schon wieder genügend Kandidaten bereit.

Expat
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@PiJo: Keine Gefahr dass die arbeitslos werden

Jetzt geht das Spiel erst richtig los.
Bis ein Urteil rechtskräftig wird dauert es schon noch einige Jährchen, dafür sorgen die Rechtsverdreher schon.

PiJo
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dafür sorgen die Rechtsverdreher

Diesen Gedanken wird auch die Mehrheit haben, und der Steuerzahler wird "blechen" denn ein Mittelloser ist ja zahlungsunfähig

Gedankenspiele
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Wenn man sich...

...den Beschaffungsvorgang der Masken (siehe ÖVP Oberösterreich) und Corona-Schnelltests ansieht, die Causa Casinos, das Schreddern der Festplatten, das Ibiza-Video, das Versprechen von Gesetzen gegen Spenden usw...

...dann wirkt dieses Grasser Urteil wie ein Blick in die Glaskugel des Jahres 2040!

Viel hat sich von den Regierungen "Schüssel" zu den Regierungen "Kurz" nicht geändert.
Klar, die Message-Control funktioniert jetzt besser und der Kanzler ist etwas fescher. Aber der Rest?

wintis_kleine
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@gedanken

Nanana; nur ned den altehrwürdigen Hrn Schüssel "schiachredn". Der neue ist zwar jünger, aber schöner???????

freizeitfreiheit
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wetten?

mag irgendjemand wetten abschließen wie das urteil für grasser ausgeht?
würde sagen....ein paar jährchen bewährung und ganz vielleicht eine fußfessel.
also perfekt gelaufen für ihn -> eine verurteilung wirkt in der heutigen zeit im kreise der politiker ja beinahe wie ein ritterschlag....endlich gehört man dazu *ironieoff*

hansi01
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Und der Steuerzahler war der Hauptgeschädigte

62000 Wohnungen zu je 15000 Euro zu verscherbeln ist eine Todsünde gegenüber dem arbeiteten Volk. Aber dafür müsste die damalige Regierung von Schüssel abwärts verurteilt werden.

KarlZoech
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@ hansi01: Genau so ist es! Und User gehtso beschreibt das unterhalb weiter völlig richtig!

Und ich denke, jeder hätte gerne eine Wohnung um 15.000 Euro gekauft, ist ja ein Okassionspreis.
Grasser war der größte Blender, welcher je auf einem österreichischen Ministersessel saß. Naja, jetzt haben wir einen Superblender als Bundeskanzler. Womit werden sich die Gerichte wohl in zehn Jahren beschäftigen.

gehtso
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genau @hansi01,

jetzt sollten wir Steuerzahler den ehrenwerten Herrn und alle anderen damals verantwortlichen ziviilrechtlich auf Schadenersatz durch den weitaus zu billigen Verkauf der BUWOG verklagen,
Nicht nur wegen der BUWOG, siehe auch die ATW, wo der nette Herr so auf die Schnelle ca. 3000 Arbeitsplätze gekillt hat, oder die Privatisierung des Glückspoiels, usw. usw.
Die Provision war ja nur ein Punkt, wie sich das Netzwerk rund um unseren "supersauberen" Finanzminister noch bereichert hat, ist ja nicht einmal richtig untersucht worden.
Aber Fakt ist: der große Altkanzler Dr. Lüssel hat von NICVHTS gewusst!!

heku49
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Auf unsere Rechtssprechung ist gottseidank Verlass

Alles andere hätte mich entsetzt.

fred4711
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meinst du das ernst???

grasser wird nie auch nur einen fuss ins gefängnis setzen...und wenn wirklich, dann ist er in 3 monaten mit einer fussfessel wieder in kitz..
passend zu dem Thema: der attentäter von wien wurde im april zu 22 monaten verurteilt und nach "2 drittel" im dezember entlassen.....
2 drittel von 22 sind nach meiner rechnung 14,6 monate.....er sass 7 oder 8....
können juristen rechnen auch nicht ???? kleiner tipp noch: straffällige, die sich zum IS o.ä. bekennen, sollte man nach der scharia verurteilen.....das wünschen die sich ja offensichtlich sehnlichst

cremesso
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Entscheidungen werden noch immer in der ÖVP getroffen

Das Weisungrecht ist noch immer bei der ÖVP

wintis_kleine
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@heku

Das hoffe ich auch sehr. Alleine der Gedanke will sich nicht aus meinem Kopf bewegen, dass die Advokaten des Hrn. Grasser noch das eine oder andere Hintertürchen sehen könnten, um doch noch ein weiteres Verfahren, vor welchem Gerichtshof auch immer anzustreben.
Denn dann würde der Zirkus von Neuem beginnen und man könnte vermutlich erst 2030 mit einem Abschluss rechen.
Und dann ist der Herr KHG vermutlich "gesundheitlich und psychisch" so angeschlagen, dass er nicht mehr haftfähig wäre.
Ihr Wort in Justizias Ohr

BernddasBrot
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bzgl. Schwiegermuttergeld...

für Richterin eine Beweismittelfälschung ...!!! chapeau....

BernddasBrot
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Mit einer Bedingung

wird es da nicht ausgehen...

jaenner61
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und was weiß der gelernte österreicher schon jetzt?

es kommt nix raus. die herren gehen in berufung, das ganze zieht sich noch jahrelang dahin, und am ende gibt's ein bauernopfer, trägt irgendwer ein fußfesserl und das wars 😡

pennitz1
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"fällt" es wirklich?

Hoffentlich tut sich das arme Urteil nicht weh, wenn es jetzt sogar schon von der Schlagzeile der Seite 1 "fällt".
richtig: ein Urteil fällt nicht, sondern "wird gefällt".

ctsch
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Diese obergescheiden...

...auf diesen Seiten gehen mir auf die Nerven. Alles wird zerpflückt und auf die Goldwaage gelegt. Ich hoffe, dass sie fehlerlos sind.
Wahrscheinlich finden sie auch in meinen paar Zeilen etwas zum Kritisieren.

Ludolf
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so wirds

...werden - wahrscheinlich Fußfesseln für 3 Monate - 10 Jahre Häfen - das wärs !!!! Kostet uns auch nich genug !

Lepus52
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Ein Finanzminister

der sonst nur in Märchenbücher vorkommt. In Haiders Herzogtum Kärnten Methoden gelernt, die er dann unter Schüssel perfektionieren konnte, wobei der schon sehr gute Intimkenntnisse des schwarzen Fechtwerks unter Zernatto erlangen konnte. Perfektes Marketing, inklusive einer Homepage für lockere 285.000,00 € - gesponsert von der IV. Ein Märchenhochzeit mit einer Prinzessin, für deren Mutter er sogar Bargeld im Koffer transportierte und einer Villa auf Capri und Ein Anwesen in Kitzbühel. Da kann er locker auf den Wörthersee verzichten.

hfg
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Dieses lange Verfahren war

eigentlich Strafe und Abschreckung genug. Ganz abgesehen von den Rechtsanwaltskosten.

georgXV
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ENDLICH ...

... geht dieser Prozeß zu Ende, ganz egal ob MIT oder OHNE Verurteilung.
Viel, viel wichtiger ist die Frage:
was haben wir aus der ganzen Sache für die Zukunft gelernt und was für Konsequenzen werden daraus für die Zukunft gezogen, damit es NICHT wieder vorkommt.
Sorry, ich befürchte LEIDER sehr, daß dies KEINE Einzelfälle waren / sind und auch in Zukunft wieder solche Fälle vorkommen werden.
Unsere Ha.wa.ra Republik ist leider NICHT lernfähig

SoundofThunder
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🔮

Standardurteil: 3 Jahre bedingt nicht rechtskräftig. Und nach Jahrelangen Einsprüchen wird die Strafe auf die Fußfessel reduziert.

lufrie94
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Hinten nach...

..kommt wahrscheinlich eine harmlose Verurteilung heraus.
Einen Taschendieb hätten sie vermutlich gleich eingesperrt.
So war es halt für die Anwälte eine dreijährige Gaudi und viel Gage.

georgXV
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???

wer bezahlt eigentlich die "dreijährige Gaudi und viel Gage" der Rechtsanwälte ?
Im Falle einer Verurteilung - die Angeklagten (?)
Im Falle eines Freispruchs - der Staat / wir Steuerzahler (???)

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