SFH-142124 Urteil Abrechnung mit Grassers Netzwerk: Hohe Haftstrafen im Buwog-Prozess, Der Standard Renate Graber, Nora Laufer, Andreas Schnauder 4. Dezember 2020, 18:46
Das Buwog-Urteil fiel eindeutiger aus, als viele erwartet hatten: Der Richtersenat sieht Korruption beim Verkauf der Bundeswohnungen als erwiesen an
https://www.derstandard.at/story/2000122248751/grasser-meischberger-und-weitere-angeklagte-zu-hohen-haftstrafen-verurteilt
Auf steinerne Mienen blickte Richterin Marion Hohenecker bei der Urteilsverkündung im Buwog-Prozess. Bei dem mehr als 2,5-stündigen Verkündungsmarathon der Senatsvorsitzenden rührten sich die 14 Angeklagten nicht von der Stelle. Nur der ehemalige Lobbyist Walter Meischberger verließ nach seinem Urteil – er fasste sieben Jahre Haft aus – den Saal und ward nicht mehr gesehen.
Nur für einen fiel das Strafmaß höher aus: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung – diese Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sieht Hohenecker erhärtet. Grasser hat demnach den entscheidenden Tipp beim Verkauf der Buwog gegeben.
Dank der Insiderinformation konnte das letztlich siegreiche Konsortium um die Immofinanz mit einem kleinen Aufschlag die Immobilien an sich reißen, meint der Richtersenat. "Nur Grasser kommt als Informant infrage", so die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten hat, wie viel die CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bezahlen könne.
Der Senat ist darüber hinaus davon überzeugt, dass das Konto 400.815, auf das Teile der Buwog-Provision in Höhe von 9,6 Millionen Euro geflossen sind, Grasser gehört. Und auch jene 500.000 Euro, die im knapp drei Jahre dauernden Prozess als "Schwiegermuttergeld" bezeichnet wurden, werden dem Ex-Minister zugerechnet.
Grasser ortet "glattes Fehlurteil"
Dieser hörte der langen Urteilsbegründung mit gesenktem Kopf zu. Erst nach Ende des Verfahrens meldete er sich zu Wort: Er habe Freitagfrüh noch mit einem Freispruch gerechnet, sagte der ehemalige Politiker mit leicht zittrigen Händen. Der Spruch sei "ein glattes Fehlurteil". Seine Anwälte kündigten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof an.
Das taten auch Anwälte mehrerer anderer Involvierter. Meischberger will gar den Menschenrechtsgerichtshof anrufen. Der Senat verurteilte ihn als Beitragstäter, er habe als "Mittelsmann" von Grasser agiert. Zudem wurde er wegen der Fälschung von Beweismitteln verurteilt.
Im Prozess vorgebrachte Dokumente hätten glaubhaft gemacht, dass das Konto Natalie – auch auf dieses floss ein Teil der Provision – Meischberger gehöre. Dessen Darstellung, er habe die entscheidende Information über die Finanzierungszusage von dem verstobenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen, glaubte der Senat nicht: Das habe er behauptet, "weil man Haider nicht mehr fragen kann".
Der Vorteil dieser Information habe dazu geführt, dass das sogenannte Österreich-Konsortium den Zuschlag erhalten habe, erklärte Hohenecker. Sie sieht es auch als erwiesen an, dass die Provisionen unter den Involvierten – darunter Grasser – aufgeteilt worden seien. Die weiteren Profiteure: Meischberger und der FPÖ-nahe Makler Ernst Karl Plech, der auch Vorsitzender des Buwog-Aufsichtsrats war.
Wenn es eine zulässige Provision gewesen wäre, hätte es die "umfassende Spurenverwischung" nicht geben müssen, sagte die Richterin. Die Gelder sind ja über Zypern, Delaware und so weiter geflossen. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", sagte die Richterin. Besonders bitter fiel der Freitag für Peter Hochegger aus, der Grasser, Plech und Meischberger schwer belastet hatte.
Verurteilt wurden auch der Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer, der Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, der frühere Raiffeisen-Manager Georg Starzer, der Meischberger-Anwalt Gerald Toifl und der Vermögensverwalter Norbert Wicki. Fünf Angeklagte im Komplex um den Linzer Terminal Tower sowie der Ex-Immofinanz-Vorstand Christian Thornton wurden freigesprochen.
Und wie geht es jetzt weiter? Die Verteidiger haben nun Zeit, ihre Beschwerden einzubringen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (Andreas Schnauder, Renate Graber, Nora Laufer, 4.12.2020)
Der Artikel wurde um 18.46 Uhr aktualisiert.
Weiterlesen:
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Ausgewählte Stimmen aus dem Forum:
5
4. Dezember 2020, 14:35:02
Das Urteil hört sich fair an. Das hätt ich so nicht erwartet.
Wenn es wirklich so kommt, dass KHG und Konsorten das Strafmaß in einem typischen Gefängnis zur Gänze absitzen, würde das wohl das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wieder etwas stärken.
Wär nicht schlecht um auch etwaige Nachahmer davon abzubringen KHG ähnliche Aktionen durchzuführen.
1
4. Dezember 2020, 14:31:56
Ein logisches Urteil. Es sind zu viele Ungereimtheiten, Tricksereien, Entschlagungen, und Verzögerungen um an Unschuld glauben zu können. Ganz im Gegenteil, wer unschuldig ist arbeitet tunlichst mit der Justiz zusammen und versucht nicht zu Verschleppen. Hut ab vor der Richterin, die hat das stringent durchgezogen und es wird schwer werden das Urteil zu bekämpfen. Heute morgen sahen ja die Anwälte und Angeklagten noch recht entspannt aus, die dürften wirklich überrascht worden sein.
Kommentar Dr. Lederbauer
Teil 1:
Dieser Fall ist von hoher Komplexität. Es stellt sich die Frage, ob bei diesem Fall wirklich wirklich alles beleuchtet wurde. zB.: Politische Entscheidungen, Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Rechnungshof, parlamentarische Ausschüsse, parlamentarischer Untersuchungsausschuss,
Vgl.:
» SFH-4440 Umfassende Sachverhaltsdarstellung, Langfassung, Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften " Kapitel 1- 36 von Dr. Lederbauer Stand 11.11.11. 11.11 Uhr » http://so-for-humanity.com2000.at
.
Teil 2:
» SFH-4440 Umfassende Sachverhaltsdarstellung, Langfassung, Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften " Kapitel 1- 36 von Dr. Lederbauer Stand 11.11.11. 11.11 Uhr
» http://so-for-humanity.com2000.at
... unter Berücksichtigung einer detaillierten Analyse der Wahrnehmungsberichte des Rechnungshofs über den „Verkauf der BUWOG" und den „Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften" sowie des Berichts des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofsausschusses, des Minderheitsberichts der Berichte des Rechnungshofsausschusses, sowie der Diskussionen im Plenum des Nationalrats unter Berücksichtigung aller Protokolle und aktueller Medienberichte. Copyright by Dr. Wolfgang Lederbauer
Vgl.: » SFH-142118 YOU TUBE Video, Interview Dr. Lederbauer : " Buwog - eine unbequeme Wahrheit " 24.08.2013 Der Aufdecker Dr.Wolfgang Lederbauer interviewt von Herbert Szlezak Web: » » » http://so-for-humanity.com2000.at Film: Marcus für » » » http://www.inseltv.at
Kommentare
in einem monat wäre die buwog um das 4- bis 5-fache (in worten: VIER- bis FÜNFFACHE) für die republik verkauft worden,
wenn man die wohnungen den mietern oder sonstigen einzelinteressenten angeboten hätte.
aber dann hätte man natürlich nicht genug "spielgeld" für "schmierereien" gehabt!
solche "privatisierungen" für ein "nulldefizit" sind absolute MINUSGESCHÄFTE für die alpenrepublik im sinne von möglicher "nachhaltigkeit"!
da würden experten im dienste der republik schon den "verscherblern" auf die finger klopfen. aber die wurden ja seinerzeit "ausgeschaltet". da braucht man eigene "sonderexperten" von "außen", die wahrscheinlich auch noch kräftig "mitschneiden".
ganz wenig leistung für ganz viel kohle: "wos woar mei leistung?!?!?!?!?"
übrigens: für diesen finanziellen megaschaden standen die proponenten gar nicht vor der richterin!
Das gibt den Stoff für einen Bestseller:
KHGs Glück und Ende. Frei nach Grillparzer.
Wie sieht denn die persönliche Beziehung zwischen KHG und Walter Meischberger heute aus? Wenn es denn „Zund" denn tatsächlich gegeben hat, wer wurde darum vorstellig? Ich denke, da bleiben nicht viele übrig. Alles hat seinen Preis, einige Honorarempfänger in dieser Causa sind stehen ja eindeutig fest. (honorarium = Ehrensold)
Grasser ist wohl nicht der einzige Politiker,
dessen Handlungen gerichtlich zu verfolgen waren. Neben ihm (oder z.B. Strasser) gibt es vielleicht noch andere, die sich nicht an alle Gesetze gehalten haben. Aber bei Grasser gab es eine Anklage...
Die Klage gab es nur durch zu den Kommissar Zufall. Wäre die Constantia Privatbank nicht in eine Schieflage getreten, hätte man niemals die Honorare von Hochegger und Co entdeckt.
das traurige ergebnis einer buberlpartie ,am hohen roß und nun der fiefe fall gut so, leiden zu lernen wird der abgestürzte sonny boy noch mehr lernen die geldgier ist gernzenlos !
Sry, eigentlich wollte ich kein Kommentar abgeben. Aber jetzt drängt es mich doch, nach dem urteil (nicht rechtsgültig), zu fragen: was ist mit schüssel?
und danach mit michael spindelegger und konsorten?
Ca 60.000 Wohnungem um 961.000.000 Euro macht im Schnitt: 16.016,67 Euro für eine Wohnung. Ich habe noch nie verstanden, wie man Staatseigentum derartig verscherbeln kann. Da hätte es wahrscheinlich 10 mögliche Formen der Abwicklung gegeben, um zumindest das 5fache zu bekommen, vorsichtig formuliert.
mit der Faust im Sack
denken wir an diverse Verstaatlichungen, z.B. die Austria Tabak um den dreifachen Jahresgewinn, das Verkehrsbüro mit den (damals) millionenschweren Anteilen am Casino, die Staatsdruckerei, das Dorotheum etc. pp. das alles unter der Ära von Dr. (soviel Zeit muss sein) Schüssel mit einem supersauberen Finanzminister.
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