SFH-1977  Rosenkranz distanzierte sich von NS-Ideologie,  Der Standard 08. März 2010, 11:28,  Posting von Dr. Lederbauer vom 8.3.2010  13.45 Uhr

FPÖ-Kandidatin unterschrieb eidesstattliche Erklärung: "Verbotsgesetz niemals in Frage gestellt und werde es auch nicht"

» http://derstandard.at/1267743475264/Rosenkranz-distanzierte-sich-von-NS-Ideologie

Wien - Die freiheitliche Kandidatin für die Bundespräsidentschaftswahl, Barbara Rosenkranz, hat sich nach ihren umstrittenen Aussagen zum Verbotsgesetz öffentlich von der NS-Ideologie distanziert. In einer eidesstattlichen Erklärung, die sie am Montag in einer Pressekonferenz unterzeichnete, weist sie "jede Interpretation, dass ich dieses Gesetz abschaffen wolle, mit aller Entschiedenheit zurück".

Verbotsgesetz "niemals in Frage gestellt"

Rosenkranz zeigte sich "persönlich sehr betroffen" von der Diskussion über ihre Kandidatur und meinte: "Zu keinem Zeitpunkt habe ich die Grundwerte unserer Republik in Frage gestellt, sondern sie im Gegenteil immer verteidigt. So habe ich auch das Verbotsgesetz als Symbol für die Abgrenzung vom Nationalsozialismus niemals in Frage gestellt habe und werde es auch nicht in Frage stellen."

Die FPÖ-Politikerin folgte damit auch einer expliziten Forderung der "Kronen Zeitung". In ihrer eidesstattlichen Erklärung verurteilt sie "aus Überzeugung die Verbrechen des Nationalsozialismus" und distanziert sich "entschieden" von dieser Ideologie.

FPÖ spricht von "Menschenhatz"

Bevor Rosenkranz ihre Erklärung unterzeichnete, hatte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl die öffentliche Kritik an ihr als "beschämende Menschenhatz" gegeißelt. Neben "haltlosen Anwürfen" gebe es jetzt auch noch "Herabwürdigungen" von Rosenkranz, etwa wegen ihrer zehn Kinder. Die Kritiker würden hierbei "einen Bärendienst an der demokratischen Kultur" leisten, die Wahrheit werde aus parteipolitischen Gründen zugunsten von Propaganda nach und nach zurückgedrängt.

Rosenkranz' Erklärung im Wortlaut:

"Mein politisches Engagement ist Ausdruck dafür, dass ich meine Liebe zu unserer Heimat, zur Republik Österreich, zu ihrer Neutralität und zu ihrer Freiheit, mit Leben erfülle.

Zu keinem Zeitpunkt habe ich die Grundwerte unserer Republik in Frage gestellt, sondern sie im Gegenteil immer verteidigt. So habe ich auch das Verbotsgesetz als Symbol für die Abgrenzung vom Nationalsozialismus niemals in Frage gestellt habe und werde es auch nicht in Frage stellen.

Bedauerlicherweise haben trotz meiner Richtigstellung am 4. März 2010, wo ich gesagt habe, dass ich 'Meldungen, nach denen ich die Abschaffung des Verbotsgesetzes fordere, als irreführend und falsch zurückweise', die meisten Medien an ihrer falschen Darstellung festgehalten.

Nochmals weise ich daher jede Interpretation, dass ich dieses Gesetz abschaffen wolle, mit aller Entschiedenheit zurück.

Für mich sind Demokratie, Freiheit und Menschenwürde die Fundamente meines Welt- und Menschenbildes und meiner politischen Arbeit.

Ich verurteile daher aus Überzeugung die Verbrechen des Nationalsozialismus und distanziere mich entschieden von der Ideologie des Nationalsozialismus."

Posting von Dr. Lederbauer vom 8.3.2010  13.45 Uhr

Grundwerte unserer Republik

Diese Klarstellung ist wichtig und sollte im Bundespräsidentenwahlkampf diskutiert werden.

Zu den Grundwerten unserer Republik gehört zweifellos, dass auch " Menschenrechte"  - ohne Einschränkung beachtet werden.

Diese Diskussion sollte in einem viel weiteren Rahmen und auch in einem anderen Zusammenhang, nämlich mit der Frage der "Durchsetzung von Menschenrechten in Österreich  gesehen werden.

In einer funktionierenden Demokratei sollte auch darüber diskutiert werden, dass bestimmte Ausführungsgesetze nach der Ratizierung eines völkerrechtlichen Vertrags vom Gesetzgeber nicht beschlossen wurden.

Auch dazu sollten sich die Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl eindeutig äussern.

» http://so-for-humanity.com2000.at SFH-0848

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» Wolfgang Lederbauer1 »  »  »
08.03.2010 13:41
Grundwerte unserer Republik

Diese Klarstellung ist wichtig und sollte im Bundespräsidentenwahlkampf diskutiert werden.

Zu den Grundwerten unserer Republik gehört zweifellos, dass auch " Menschenrechte" - ohne Einschränkung beachtet werden.

Diese Diskussion sollte in einem viel weiteren Rahmen und auch in einem anderen Zusammenhang, nämlich mit der Frage der "Durchsetzung von Menschenrechten in Österreich gesehen werden.

In einer funktionierenden Demokratei sollte auch darüber diskutiert werden, dass bestimmte Ausführungsgesetze nach der Ratizierung eines völkerrechtlichen Vertrags vom Gesetzgeber nicht beschlossen wurden.

Auch dazu sollten sich die Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl eindeutig äussern.

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