SFH-1978  Hofburg: Bucher will bürgerlichen Kandidaten, 08.03.2010 | 12:46 |   (DiePresse.com),  Posting von Dr. Lederbauer vom 8.3.2010  14.00 Uhr

BZÖ-Obmann Josef Bucher schlägt eine überparteiliche Plattform vor, die einen der ÖVP zuzurechnenden Präsidentschafts-Kandidaten aufstellen solle. FP-Kandidatin Rosenkranz sei trotz ihrer Erklärung "unwählbar".

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BZÖ-Obmann Josef Bucher hat der ÖVP vorgeschlagen, für die Bundespräsidentenwahl eine überparteiliche Plattform zu bilden, die einen der ÖVP zuzurechnenden Kandidaten aufstellen solle. Angesichts der Unwählbarkeit von FPÖ-Landesrätin Barbara Rosenkranz sollte doch ein bürgerlicher Kandidat ins Rennen gehen, forderte Bucher bei einer Pressekonferenz am Montag in Klagenfurt. Die » eidesstattliche Erklärung, mit der sich Rosenkranz vom Nationalsozialismus distanziert hat, bezeichnete Bucher als "wertlos". 

Da Heinz Fischer ein "linker" Kandidat und Rosenkranz unwählbar sei, müsse es doch noch möglich gemacht werden, einen Bürgerlichen ins Rennen um die Hofburg zu schicken. Die Zeit sei zwar schon knapp, aber "6000 Unterschriften sind bis Ende März leicht zu schaffen". Viele in der ÖVP seien darüber unzufrieden, dass die Partei auf ein Antreten verzichtet habe, durch den Wirbel rund um Rosenkranz habe sich diese Unzufriedenheit noch verstärkt. "Es muss ja kein ÖVP-Spitzenpolitiker sein", meinte Bucher.

"NS-Verherrlichung sitzt bei Rosenkranz tief"

Rosenkranz' Distanzierung vom Nationalsozialismus ist für Bucher "wertlos". Der "genetische Code der NS-Verherrlichung" sitze bei Rosenkranz sehr tief, das ändere sich auch durch eine unter Druck zustandegekommene Erklärung nicht, betonte Bucher. Es sei für ihn völlig unverständlich, warum die FPÖ erneut versuche, mit solchen Themen Aufmerksamkeit zu erregen. Bucher: "Ich verstehe nicht, warum sich die FPÖ immer noch anstrengt, den Zweiten Weltkrieg zu gewinnen."

Der BZÖ-Chef ging auch auf die Unterstützung der FPK für die blaue Kandidatin Rosenkranz ein. Er bezeichnete es als beschämend, dass Kärnten "völlig in die Vergangenheit zurückfällt". Besonders stört ihn die Tatsache, dass "die Brüder Scheuch und Landeshauptmann Gerhard Dörfler die inhaltliche Positionierung von Frau Rosenkranz voll und ganz unterstützen".

Posting von Dr. Lederbauer vom 8.3.2010  14.00 Uhr

Bürgerlicher Kandidat

Was soll der Ausdruck "Bürgerlicher Kandidat"?

Bürger bzw Bürgerinnen sind wir alle.

Natürlich wäre es  interessant, wenn ein der ÖVP zuzurechnender Kandidat aufgestellt werden würde.

Ein solcher Kandidat könnte eine Diskussion in einem viel weiteren Rahmen und auch in einem anderen Zusammenhang führen: 

Nämlich wie er bzw die ihn unterstützende ÖVP  die  Frage der "Durchsetzung von Menschenrechten in Österreich  sieht.

In einer funktionierenden Demokratei sollte auch darüber diskutiert werden, dass bestimmte Ausführungsgesetze nach der Ratizierung eines völkerrechtlichen Vertrags vom Gesetzgeber gar nicht beschlossen wurden.

Es handelt sich eindeutig um legislatives Unrecht.

Über dieses Unrecht wird der VfGH aufgrund von Staatshaftungsklagen bald zu entscheiden haben.

Im Interesse österreichischer Bürger und Bürgerinnen liegt es, dass internationale Verträge über Bürgerrechte in Österreich auch eingehalten werden.

Seit 1978  fehlen Ausführungsgesetze zum " Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte".

Es ist Tatsache, dass Menschenrechte in Österreich kaum durchsetzbar sind.

Dies zeigen Entscheidungen der Höchstgerichte ( OGH, VwGH und VfGH )

Auch dazu sollten sich alle Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl eindeutig äussern.

Dabei könnte in der  Öffentlichkeit die bisherige Haltung verschiedener Spitzenpoliker der ÖVP klargestellt werden.
» http://so-for-humanity.com2000.at SFH-0848, SFH-1330, SFH-1570, SFH-1518

.

» troootzi
08.03.2010 14:05
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Bürgerlicher Kandidat

Was soll der Ausdruck "Bürgerlicher Kandidat"?

Bürger bzw Bürgerinnen sind wir alle.

Natürlich wäre es interessant, wenn ein der ÖVP zuzurechnender Kandidat aufgestellt werden würde.

Ein solcher Kandidat könnte eine Diskussion in einem viel weiteren Rahmen und auch in einem anderen Zusammenhang führen:

Nämlich wie er bzw die ihn unterstützende ÖVP die Frage der "Durchsetzung von Menschenrechten in Österreich sieht.

In einer funktionierenden Demokratei sollte auch darüber diskutiert werden, dass bestimmte Ausführungsgesetze nach der Ratizierung eines völkerrechtlichen Vertrags vom Gesetzgeber gar nicht beschlossen wurden.

Es handelt sich eindeutig um legislatives Unrecht.

Über dieses Unrecht wird der VfGH aufgrund von Staatshaftungsklagen bald zu entscheiden haben.

Im Interesse österreichischer Bürger und Bürgerinnen liegt es, dass internationale Verträge über Bürgerrechte in Österreich auch eingehalten werden.

Seit 1978 fehlen Ausführungsgesetze zum " Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte".

Es ist Tatsache, dass Menschenrechte in Österreich kaum durchsetzbar sind.

Dies zeigen Entscheidungen der Höchstgerichte ( OGH, VwGH und VfGH )

Auch dazu sollten sich alle Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl eindeutig äussern.

Dabei könnte in der Öffentlichkeit die bisherige Haltung verschiedener Spitzenpoliker der ÖVP klargestellt werden.
» http://so-for-humanity.com2000.at SFH-0848, SFH-1330, SFH-1570, SFH-1518


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