SFH-1979 Rosenkranz' Pflichterfüllung in drei Minuten, Artikel vom 08.03.2010 22:45 | KURIER | Philipp Hacker, Posting von Dr. Lederbauer vom 8.3.2010 09.30 Uhr
Die blaue Hofburg-Kandidatin Barbara Rosenkranz erklärte sich zu Verbotsgesetz und NS-Ideologie. Ihre Kritiker fordern deutlichere Worte.
» http://kurier.at/nachrichten/1984302.php
Barbara Rosenkranz kam, las - und ging wieder. Dreieinhalb Minuten dauerte die von ihr geforderte Distanzierung vom Nationalsozialismus, die die blaue Präsidentschaftskandidatin vom Blatt las: "Zu keinem Zeitpunkt habe ich die Grundwerte unserer Republik infrage gestellt", heißt es in Rosenkranz' eidesstattlicher Erklärung.
Sie habe das Verbotsgesetz "als Symbol für die Abgrenzung vom Nationalsozialismus niemals infrage gestellt" und weise "jede Interpretation, dass ich das Verbotsgesetz abschaffen wolle, mit aller Entschiedenheit zurück".
Distanzierung
Demokratie, Freiheit und Menschenwürde seien "die Fundamente meines Welt- und Menschenbildes und meiner politischen Arbeit. Ich verurteile daher aus Überzeugung die Verbrechen des Nationalsozialismus und distanziere mich entschieden von der NS-Ideologie."
Bislang las und hörte man es von ihr ganz anders. Immer wieder hatte Rosenkranz gemeint, das Verbotsgesetz, das die nationalsozialistische Wiederbetätigung unter Strafe stellt, stünde im Widerspruch zum Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Und auf die Frage, ob sie die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich anzweifle, hatte Rosenkranz noch vergangene Woche ausweichend geantwortet: "Ich habe das Geschichtswissen, das ein Österreicher hat, der zwischen 1964 und 1976 in österreichischen Schulen war."
"Nicht-Erklärung"
Rosenkranz-Kritikern ist ihre Erklärung vom Montag nicht genug: "Wahltaktische Aussagen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Rosenkranz und ihr engstes Umfeld eine Nähe zum nationalsozialistischen Gedankengut pflegt", sagt SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter. Klubchef Josef Cap meint, Rosenkranz müsse "zu den konkreten Verbrechen konkret Position beziehen und diese konkret verurteilen - das fehlt".
Eva Glawischnig spricht von einer "Nicht-Erklärung". Auch ihr fehlt ein "klares, verurteilendes Wort" zur Frage der Gaskammern. Die Grünen-Chefin: "Der Verdacht gegen sie ist entstanden, weil sie nicht gesagt hat: Ja, es hat Gaskammern gegeben und ich verurteile das. Das ist ihr offenbar noch immer nicht über die Lippen zu bringen."
Für Ariel Muzicant, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, ist Rosenkranz' Erklärung "inhaltlich ok". War sie deutlich genug? "Absolut deutlich, ich will auch keine Wortklauberei betreiben", sagt Muzicant zum KURIER. "Die Frage ist: Wie glaubwürdig ist das? Die FPÖ hat in den letzten Jahren vehement die Abschaffung des Verbotsgesetzes gefordert. Nachdem jetzt eine Woche Krach war, ist alles anders?"
Im Internet kursieren derweil Plakate, die Richard Lugner als Hofburg-Kandidat zeigen. Der Slogan für die fiktive Kampagne: "Weil's eh schon wurscht ist."
Entwurf für ein Posting von Dr. Lederbauer vom 8.3.2010 09.30 Uhr
Grundwerte unserer Republik, Demokratie, Freiheit und Menschenwürde, Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
Diese - absolut notwendige Diskussion - wird noch lange nicht zu Ende sein. Die richtigen Worte für das abscheuliche Geschehen zu finden ist sicher nicht einfach. Jede Erklärung wird aus der Sicht verschiedener Seiten immer ungenügend sein.
Dennoch bietet diese Diskussion auch eine Chance:
Eine umfasssende Auseinandersetzung in unserer heutigen Gesellschaft über die Grundwerte unserer Republik, Demokratie, Freiheit und Menschenwürde, Grundrecht auf freie Meinungsäußerung etc.
Angesichts der die Öffentlichkeit iiritierenden Skandale in allen möglichen Bereichen des öffentlichen Lebens stellt sich die Frage, warum dies alles passieren konnte. Verfügt usere Gesellschaft nicht über die nötigen Regelungsmechanismen?
Einer der tieferen noch zu klärenden Gründe ist sicher das "Recht auf ein faires Verfahren" wie es in der "Europäischen Menschenrechtskonvention" und im Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte" festgelegt wurden. Allerdings stellt sich bei genauer Durchsicht die grundsätzliche Frage, ob diese Bestimmungen aus heutiger Sicht genügen.
In einer funktionierenden Demokratei sollte auch darüber diskutiert werden, dass bestimmte Ausführungsgesetze nach der Ratizierung eines völkerrechtlichen Vertrags vom Gesetzgeber gar nicht beschlossen wurden.
Es handelt sich eindeutig um legislatives Unrecht.
Über dieses Unrecht wird der VfGH aufgrund von Staatshaftungsklagen bald zu entscheiden haben.
Im Interesse österreichischer Bürger und Bürgerinnen liegt es, dass internationale Verträge über Bürgerrechte in Österreich auch eingehalten werden.
Seit 1978 fehlen Ausführungsgesetze zum " Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte".
Es ist Tatsache, dass Menschenrechte in Österreich kaum durchsetzbar sind.
Dies zeigen Entscheidungen der Höchstgerichte ( OGH, VwGH und VfGH )
» http://so-for-humanity.com2000.at SFH-0848, SFH-1330, SFH-1570, SFH-1518
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Posting Dr. Lederbauer Teil 1:
Grundwerte unserer Republik, Demokratie, Freiheit und Menschenwürde, Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
Teil 1: Diese - absolut notwendige Diskussion - wird noch lange nicht zu Ende sein. Die richtigen Worte für das abscheuliche Geschehen zu finden ist sicher nicht einfach. Jede Erklärung wird aus der Sicht verschiedener Seiten immer ungenügend sein.
Dennoch bietet diese Diskussion auch eine Chance:
Eine umfassende Auseinandersetzung in unserer heutigen Gesellschaft über die Grundwerte unserer Republik, Demokratie, Freiheit und Menschenwürde, Grundrecht auf freie Meinungsäußerung etc.
Angesichts der die Öffentlichkeit irritierenden Skandale in allen möglichen Bereichen des öffentlichen Lebens stellt sich die Frage, warum dies alles passieren konnte. Verfügt usere Gesellschaft nicht über die nötigen Regelungsmechanismen?
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Wolfgang L.
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Grundwerte unserer Republik, Demokratie, Freiheit und Menschenwürde, Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
Teil 1: Diese - absolut notwendige Diskussion - wird noch lange nicht zu Ende sein. Die richtigen Worte für das abscheuliche Geschehen zu finden ist sicher nicht einfach. Jede Erklärung wird aus der Sicht verschiedener Seiten immer ungenügend sein.
Dennoch bietet diese Diskussion auch eine Chance:
Eine umfassende Auseinandersetzung in unserer heutigen Gesellschaft über die Grundwerte unserer Republik, Demokratie, Freiheit und Menschenwürde, Grundrecht auf freie Meinungsäußerung etc.
Angesichts der die Öffentlichkeit irritierenden Skandale in allen möglichen Bereichen des öffentlichen Lebens stellt sich die Frage, warum dies alles passieren konnte. Verfügt usere Gesellschaft nicht über die nötigen Regelungsmechanismen?
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Posting Dr. Lederbauer
Grundwerte unserer Republik, Demokratie, Freiheit und Menschenwürde, Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
Teil 2:
Einer der tieferen noch zu klärenden Gründe ist sicher das "Recht auf ein faires Verfahren" wie es in der "Europäischen Menschenrechtskonvention" und im Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte" festgelegt wurden. Allerdings stellt sich bei genauer Durchsicht die grundsätzliche Frage, ob diese Bestimmungen aus heutiger Sicht genügen.
In einer funktionierenden Demokratei sollte auch darüber diskutiert werden, dass bestimmte Ausführungsgesetze nach der Ratizierung eines völkerrechtlichen Vertrags vom Gesetzgeber gar nicht beschlossen wurden.
Es handelt sich eindeutig um legislatives Unrecht.
Über dieses Unrecht wird der VfGH aufgrund von Staatshaftungsklagen bald zu entscheiden haben.
Im Interesse österreichischer Bürger und Bürgerinnen liegt es, dass internationale Verträge über Bürgerrechte in Österreich auch eingehalten werden.
Seit 1978 fehlen Ausführungsgesetze zum " Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte".
Es ist Tatsache, dass Menschenrechte in Österreich kaum durchsetzbar sind.
Dies zeigen Entscheidungen der Höchstgerichte ( OGH, VwGH und VfGH )
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Wolfgang L.
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Grundwerte unserer Republik, Demokratie, Freiheit und Menschenwürde, Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
Teil 2:
Einer der tieferen noch zu klärenden Gründe ist sicher das "Recht auf ein faires Verfahren" wie es in der "Europäischen Menschenrechtskonvention" und im Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte" festgelegt wurden. Allerdings stellt sich bei genauer Durchsicht die grundsätzliche Frage, ob diese Bestimmungen aus heutiger Sicht genügen.
In einer funktionierenden Demokratei sollte auch darüber diskutiert werden, dass bestimmte Ausführungsgesetze nach der Ratizierung eines völkerrechtlichen Vertrags vom Gesetzgeber gar nicht beschlossen wurden.
Es handelt sich eindeutig um legislatives Unrecht.
Über dieses Unrecht wird der VfGH aufgrund von Staatshaftungsklagen bald zu entscheiden haben.
Es ist Tatsache, dass Menschenrechte in Österreich kaum durchsetzbar sind. http://so-for-humanity.com2000.at SFH-0848, SFH-1330, SFH-1570, SFH-1518 |