SFH-1981  BZÖ kann sich Schüssel als Hofburg-Kandidat vorstellen,  10.03.2010 | 13:54 |   (DiePresse.com), Posting von Dr. Lederbauer vom 10.3.2010  18.00 Uhr

Das BZÖ nennt Namen für einen überparteilichen, bürgerlichen Kandidaten für die Bundespräsidenten-Wahl, etwa Schüssel, Plassnik oder Fiedler. Die ÖVP wirft den Orangen "taktische Spielchen" vor.

» http://diepresse.com/home/politik/hofburgwahl/545446/index.do?_vl_backlink=/home/index.do

Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, die frühere Außenministerin Ursula Plassnik, der ehemalige EU-Kommissar Franz Fischler (alle ÖVP) oder der Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler - diese vier Persönlichkeiten wären für das BZÖ als überparteilicher Kandidat für die Bundespräsidentschaftswahl vorstellbar. ÖVP-Parteiobmann Josef Pröll müsste nur grünes Licht geben, dann stünde einer der genannten zur Verfügung, erklärte Bündnis-Generalsekretär Stefan Petzner am Mittwoch bei einer Pressekonferenz.

"Wir haben massive Anstrengungen unternommen für eine überparteiliche Plattform. Der Zug ist noch nicht abgefahren, noch immer besteht die zeitliche und organisatorische Möglichkeit, eine gemeinsame Plattform aufzustellen", so BZÖ-Chef Josef Bucher. Der mögliche Kandidat sollte aber nicht als ÖVP-Kandidat ins Rennen geschickt werden, sondern überparteilich antreten und ein Angebot für das bürgerliche Lager der Mitte sein.

"Linker" und "unakzeptable Rechte"

Mit dem amtierenden Bundespräsidenten Heinz Fischer und der Freiheitlichen Kandidatin Barbara Rosenkranz gebe es lediglich einen Linken und eine "völlig unakzeptable" Rechte. Bucher befürchtet deshalb, dass man sich am 25. April große Vorwürfe machen werde, etwa was die Wahlbeteiligung betrifft. Auch dass Rosenkranz viele Stimmen bekommen könnte, werde "peinlich": "Es geht in erster Linie darum, Schaden von der Republik abzuwenden."

Der orange Parteiobmann fordert deshalb Pröll auf, darüber nachzudenken. Das Argument der hohen Kosten für einen Wahlkampf lässt Bucher nicht gelten: "Es braucht keine Plakate oder Inserate. Es braucht nur ein Angebot." Aus dem schwarzen Lager hätten viele angerufen, um sich zu erkundigen, ob bereits etwas erreicht wurde. "Er (Pröll, Anm.) soll zumindest eine Plattform zulassen", so Bucher.

ÖVP: "Bucher soll taktische Spielchen lassen"

Die ÖVP stellte am Mittwoch klar, dass es keine Bestrebungen gebe, gemeinsam mit dem BZÖ einen unabhängigen Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl am 25. April aufzustellen. "Die Entscheidung, niemanden aufzustellen, ist einhellig im Bundesparteivorstand gefallen", betonte Generalsekretär Fritz Kaltenegger. In Richtung BZÖ-Chef Josef Bucher meinte er: "BZÖ-Mann Bucher soll die taktischen Spielchen lassen. Wenn er kandidieren will soll er kandidieren."

Grundlagen für Posting von Dr. Lederbauer vom 10.3.2010  17.00 Uhr

Schüssel, Plassnik, Fischler, Fiedler -  überparteiliche Kandidaten. Angebot für das bürgerliche Lager der Mitte.  Taktische Spielchen

Es ist tasächlich bedauerlich,  dass die ÖVP keine Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl aufgestellt hat. Es wäre für die Wähler interessant gewesen, zu wissen, welche Haltung diese verdienstvollen Politiker als Kandidaten zum höchsten Amt im Staat zu bestimmten Themen einnehmen.

Ein Thema, das alle Bürger und Bürgerinnen betrifft,  wäre die Frage nach der " Durchsetzung von Menschenrechten" und nach der Einhaltung internationaler  Verträge gewesen.

Dr. Schüssel vertrat als Bundeskanzler bei  parlamentarischen Anfragen folgende Auffassung:

BK Schüssel: Die Tätigkeit des UN-Menschrechtsausschusses in Bezug auf Individualbeschwerden wird ausschließlich durch das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte geregelt, das den "views" ganz bewußt keine rechtliche Verbindlichkeit zuordnet.

Dr. Plassnik vertrat als Aussenministerin bei  parlamentarischen Anfragen folgende Auffassung:

BM Plassnik: Die sich aus den Bestimmungen der internationalen Menschenrechtskonventionen ergebenden Verpflichtungen sind von Österreich einzuhalten. Die innerstaatliche Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs obliegt den jeweils zuständigen Gebietskörperschaften.

BM  Plassnik: Der anläßlich der Genehmigung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte gefasste Beschluss des Nationalrates, dass "dieser Staatsvertrag ... im Sinne des Art. 50 Abs. 2. Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen" ist (sog. Erfüllungsvorbehalt) macht den Pakt nicht völkerrechtlich unverbindlich, sondern schließt nur sein unmittelbare Anwendbarkeit aus.

BM Passnik: ... die "Auffassungen" des Menschenrechtsausschusses unterscheiden sich grundsätzlich von den gem. Art. 46 EMRK verbindlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte. Österreich ist jedoch schon aus menschenrechtspolitischen Gründen bemüht, den Auffassungen des UN-Ausschusses für Menschenrechte Rechnung zu tragen.

Dr. Fiedler vertrat als Präsident des Rechnungshofs und Vorsitzender des Verfassungkonvents eine bemerkenswerte Haltung zu Auslegungen von Verfassungsartikeln ( insbesondere des Art 126 B-VG ).

Nun kann diese Thematik im Wahlkampf leider nur an die bisherigen Kandidaten Dr. Fischer udn Frau Rosenkranz herangetragen werden.

» http://so-for-humanity.com2000.at  SFH-0397, SFH-0807 etc.

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Posting von Dr. Lederbauer vom 10.3.2010  18.00 Uhr

Schüssel, Plassnik, Fischler, Fiedler -  überparteiliche Kandidaten. Angebot für das bürgerliche Lager der Mitte.  Taktische Spielchen

Es ist tatsächlich bedauerlich,  dass die ÖVP keine Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl aufgestellt hat. Es wäre für die Wähler interessant gewesen, zu wissen, welche Haltung diese verdienstvollen Politiker als Kandidaten zum höchsten Amt im Staat zu bestimmten Themen einnehmen.

Ein Thema, das alle Bürger und Bürgerinnen betrifft,  wäre die Frage nach der " Durchsetzung von Menschenrechten" und nach der Einhaltung internationaler  Verträge gewesen.

Dr. Schüssel vertrat als Bundeskanzler bei  parlamentarischen Anfragen ua. die Auffassung,  dass den "views" des UN Menschenrechtsausschusses ganz bewußt keine rechtliche Verbindlichkeit zugeordnet sei.

Dr. Plassnik vertrat als Aussenministerin bei  parlamentarischen Anfragen ua. die Auffassung, dass dieser Staatsvertrag den Pakt nicht völkerrechtlich unverbindlich macht , sondern nur sein unmittelbare Anwendbarkeit ausschließt.

Dr. Fiedler vertrat als Präsident des Rechnungshofs und Vorsitzender des Verfassungkonvents eine bemerkenswerte Haltung zur Auslegungen von Verfassungsartikeln ( insbesondere des Art 126 B-VG ).

Nun kann diese Thematik im Wahlkampf leider nur an die bisherigen Kandidaten Dr. Fischer und Frau Rosenkranz herangetragen werden.

» http://so-for-humanity.com2000.at  SFH-0397, SFH-0807 etc.

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» troootzi»
10.03.2010 17:58
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Schüssel, Plassnik, Fischler, Fiedler - überparteiliche Kandidaten. Angebot für das bürgerliche Lager der Mitte. Taktische Spielchen

Es ist tasächlich bedauerlich, dass die ÖVP keine Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl aufgestellt hat. Es wäre für die Wähler interessant gewesen, zu wissen, welche Haltung diese verdienstvollen Politiker als Kandidaten zum höchsten Amt im Staat zu bestimmten Themen einnehmen.

Ein Thema, das alle Bürger und Bürgerinnen betrifft, wäre die Frage nach der " Durchsetzung von Menschenrechten" und nach der Einhaltung internationaler Verträge gewesen.

Dr. Schüssel vertrat als Bundeskanzler bei parlamentarischen Anfragen ua. die Auffassung, dass den "views" des UN Menschenrechtsausschusses ganz bewußt keine rechtliche Verbindlichkeit zugeordnet sei.

Dr. Plassnik vertrat als Aussenministerin bei parlamentarischen Anfragen ua. die Auffassung, dass dieser Staatsvertrag den Pakt nicht völkerrechtlich unverbindlich macht , sondern nur sein unmittelbare Anwendbarkeit ausschließt.

Dr. Fiedler vertrat als Präsident des Rechnungshofs und Vorsitzender des Verfassungkonvents eine bemerkenswerte Haltung zur Auslegungen von Verfassungsartikeln ( insbesondere des Art 126 B-VG ).

Nun kann diese Thematik im Wahlkampf leider nur an die bisherigen Kandidaten Dr. Fischer und Frau Rosenkranz herangetragen werden.

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