Die Zeit ist wieder reif, dass sich Menschen auf ihre eigene Kraft
besinnen und die Möglichkeiten der organisierten Selbsthilfe
ausschöpfen. Wie in der Gründerzeit der modernen Genossenschaften
können wir eigene demokratisch kontrollierte Organisationen
schaffen, die regional arbeiten, für Menschen, die ihre
Führungskräfte selbst wählen und denen sie vertrauen können.
Dafür ist die Genossenschaft als Rechtsform für einen Wirtschafts-
und/oder Sozialverein mit dem Zweck der Mitgliederförderung
prädestiniert.
In Genossenschaften lässt sich das vereinen, was oft unvereinbar
scheint:
Individualismus, Eigeninteresse und Solidarität;
Privateigentum (als Individual- und Gemeinschaftseigentum);
Vorteile
des Kleinbetriebs (Ortskenntnis, örtliches Vertrauen, geringe
Transaktionskosten) mit den Vorteilen des Großbetriebs
(Skaleneffekte, Auslagerung, Aufgabenteilung nach dem
Subsidiaritätsprinzip);
die Fähigkeit, Betroffene zu Beteiligten zu
machen, das heißt, die von den Folgen des Wandels Betroffenen an der
Lösung der durch den Wandel entstehenden Probleme zu beteiligen;
Interessen von Kapitalgebern und Kunden vereinen, da Träger und
Nutzer bei Genossenschaften im Prinzip die gleichen Personen sind
(Identitätsprinzip).
Die Rechtsform der Genossenschaft bietet für die Überbrückung
von scheinbaren Gegensätzen sowohl den notwendigen Rechtsrahmen als
auch die Erfahrung.
Sie kann Impulse für die Entwicklung regionaler
Wirtschaftskonzepte geben und bietet uns die Chance, eine neue
Gründer- und (Eigen)Kapitalkultur zu entwickeln.