SFH-0266 / Schreiben UN-Menschenrechtsausschuss vom 11.01.2006 an Dr. Perterer Es wird um Information darüber ersucht, ob es bislang irgendwelche Erfolge bei der Umsetzung der Entscheidung vom 20.07.2004 gegegeben hat. |
SFH-0073 / Die vom UNO Ausschuß für Menschenrechte festgestellte Verletzung des Rechts auf Entscheidung binnen angemessener Frist ist ein verfassungsgesetzlich anerkanntes Recht Email Univ.-Prof.Dr. MORAWA vom 04.01.2006: Seit Änderung der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes ist die festgestellte Verletzung des Rechts auf Entscheidung binnen angemessener Frist nicht mehr bloß eine - angeblich unverbindliche - Meinung des Ausschusses, sondern ein verfassungsgesetzlich anerkanntes Recht, und um es durchzusetzen, wird ein Rechtsmittel zu gewähren sein. |
SFH-0069 / Follow-UP-Report of June 23, 2005 an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen von Univ.-Prof.Dr. H.E. Morawa In diesem Bericht wird aufgezeigt, dass bisher weder Bund noch Land Salzburg irgendwelche Bemühungen unternommen haben, die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses vom 20.07.2004 auch nur ansatzweise umzusetzen. |
SFH-0068 / OIM - Menschenrechtsbeschwerde Perterer gegen Österreich Menschenrechtsbeschwerde Dr. Perterer gg. Österreich - eine Kurzfassung der Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses vom 20.07.2004 durch das Österreichische Institut für Menschenrechte in Salzburg |