SFH-0473 / Stellungnahme der Republik Österreich vom März 2006 zur Implementierung der Sachentscheidung des Ausschusses vom 20.07.2004
Mit Schreiben vom 08.08.2006 wird vom Menschenrechtsausschuß die Stellungnahme Österreichs vom März 2006 übermittelt.

SFH-0339 / Communication 1015/2001 - PERTERER vs. AUSTRIA - VIEWS of July 20, 2004 - Implementation
Follow-up Report of April 12, 2006

SFH-0302 / Für Österreich sind die Mitglieder des UNO Ausschusses für Menschenrechte mangelhaft qualifiziert und somit auch die VIEWS des Ausschusses unverbindlich
In der Klagebeantwortung des Bundes vom 18.08.2005 wird auf die mangelhafte Qualifikation der Ausschußmitglieder hingewiesen

SFH-0266 / Schreiben UN-Menschenrechtsausschuss vom 11.01.2006 an Dr. Perterer
Es wird um Information darüber ersucht, ob es bislang irgendwelche Erfolge bei der Umsetzung der Entscheidung vom 20.07.2004 gegegeben hat.

SFH-0073 / Die vom UNO Ausschuß für Menschenrechte festgestellte Verletzung des Rechts auf Entscheidung binnen angemessener Frist ist ein verfassungsgesetzlich anerkanntes Recht
Email Univ.-Prof.Dr. MORAWA vom 04.01.2006: Seit Änderung der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes ist die festgestellte Verletzung des Rechts auf Entscheidung binnen angemessener Frist nicht mehr bloß eine - angeblich unverbindliche - Meinung des Ausschusses, sondern ein verfassungsgesetzlich anerkanntes Recht, und um es durchzusetzen, wird ein Rechtsmittel zu gewähren sein.

SFH-0072 / United Nations Human Rights Committee - Dr. Paul Perterer vs. the Republic of Austria - COMMUNICATION No. 1015/2001 of July 31, 2001
Communication submitted for consideration by the Human Rights Committee

SFH-0143 / Views of the Human Rights Committee 20 July 2004
Paul Perterer vs Austria

SFH-0143 / Dictamen del Comité de Derechos Humanos el 20 de julio de 2004
Dr. Paul Perterer v Austria

SFH-0069 / Follow-UP-Report of June 23, 2005 an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen von Univ.-Prof.Dr. H.E. Morawa
In diesem Bericht wird aufgezeigt, dass bisher weder Bund noch Land Salzburg irgendwelche Bemühungen unternommen haben, die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses vom 20.07.2004 auch nur ansatzweise umzusetzen.

SFH-0068 / OIM - Menschenrechtsbeschwerde Perterer gegen Österreich
Menschenrechtsbeschwerde Dr. Perterer gg. Österreich - eine Kurzfassung der Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses vom 20.07.2004 durch das Österreichische Institut für Menschenrechte in Salzburg



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