SALZBURGER FENSTER (12/06) vom 05.04.2006:
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Entlassener Amtsleiter wehrt sich mit Klagsflut

Prozessbeginn der Staatshaftungsklage am 26. April


Es ist das erste Mal, dass eine Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses zivilrechtlich eingeklagt wird. Auch eine Strafanzeige gegen Bundeskanzler Schüssel wurde eingebracht. Die einzige Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, dass die Zuständigen einfach nichts tun, sagt Paul Perterer, den man als Amtsleiter in Saalfelden vor neun Jahren suspendierte.

Allein die bisher entstandenen Klagskosten sind in der von Paul Perterer geforderten Entschädigung, die er nun zivilrechtlich einklagt, mit 111.000 Euro angegeben – dabei wird es aber nicht bleiben.
Für die von Perterer beim Landesgericht Salzburg eingebrachte Staatshaftungsklage, für die ihm nach ursprünglichen Schwierigkeiten dann doch Verfahrenshilfe zugesprochen wurde, dürfte noch einmal Erhebliches an Anwaltskosten dazukommen. Insgesamt geht es um 412.000 Euro, die Perterer nun zivilrechtlich einklagt, hauptsächlich um Verdienstentgang, den Perterer geltend macht, den man, weil er unbequem gewesen sei, als Amtsleiter der Stadtgemeinde Saalfelden los haben wollte.
Eingebracht hat Perterer die Klage (gegen das Land Salzburg und die Republik Österreich) am 4. August 2005, ein Jahr nachdem ihm vom UN-Menschenrechtsausschuss bescheinigt worden war, dass ihm eine angemessene Entschädigung zustehe, von Seiten der Behörden aber nichts dergleichen in die Wege geleitet worden sei. Für den 26. April ist am Landesgericht Salzburg die 1. Tagsatzung angesetzt. Für den entlassenen Amtsleiter „der Startschuss für einen Prozess der international für große Aufmerksamkeit sorgen wird". Und das ist durchaus zu erwarten: Eine Klage dieser Art hat es – zumindest in Österreich – noch nie gegeben, es ist der erste Fall, in dem eine Entschädigung aufgrund eines Gangs zum UN-Menschenrechtsausschuss eingeklagt wird.

Neuer Verfahrenshelfer

Als Verfahrenshelfer stellte sich Manfred König, Rechtsanwalt in Saalfelden zur Verfügung, die Kanzlei Plätzer (Salzburg), die sonst im Fall Perterer die Verfahrenshilfe übernommen hatte, ersuchte Perterer, sich, was die Staatshaftungsklage betrifft, einen anderen Pflichtverteidiger zu nehmen. Rechtsanwalt König schätzt die Chance, den Prozess zu gewinnen, mit fünfzig Prozent ein.
Parallel dazu wurde die Entschädigungsklage auch beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, gewissermaßen als Absicherung für den Fall, dass das Gericht in Salzburg, dem vom Bund in der Klagsbeantwortung vorgebrachten Argument folgt, dafür sei das Landesgericht gar nicht zuständig.

Mehrere Strafanzeigen

Anfang März hat Perterer auch Strafanzeige gegen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel erstattet, „wegen Untätigkeit". „Wie soll man sich sonst wehren als Bürger, wenn die letztlich dafür Verantwortlichen einfach im Nichtstun verharren?" Bundeskanzler Schüssel wäre von Amts wegen verpflichtet gewesen, „innerhalb von 90 Tagen zu reagieren. Bis heute ist das nicht erfolgt", verweist Perterer auf ein Gutachten des Leiters des Ludwig-Boltzmann-Institutes für Menschenrechte, Manfred Nowak – eines Experten für den Menschenrechtspakt der UNO. Strafanzeigen sind auch gegen die Mitglieder der Diziplinarkommission (der 1. und 2. Instanz) sowie gegen jene Richter des VGH, die am Urteil beteiligt waren, anhängig. Wie die Staatsanwaltschaft Salzburg reagiert, dürfte für das Zivilverfahren nicht ohne Bedeutung sein. Ob Anklage erhoben wird, dürfte demnächst entschieden werden.

Anfragen der Grünen

Perterer rechnet damit, dass auch politisch etwas ins Rollen kommt. Von den Parlaments-Grünen ist erneut eine Anfrage an Bundeskanzler Wolfgang Schüssel ergangen, nachdem eine erste Anfrage, warum in der Sache Perterer nichts weitergehe, mit dem Hinweis, er sei dafür nicht zuständig, abgetan wurde. Doch die Grünen bohren weiter: In einer zweiten Anfrage wollen sie geklärt haben, warum der Bundeskanzler, beziehungsweise das Bundeskanzleramt, nicht zuständig sei. Eine Anfrage in dieser Angelegenheit gibt es auch von den Grünen im Landtag an Landeshauptfrau Gabi Burgstaller.
Perterer, der seinen Fall im Internet dokumentiert (http://so-for-humanity.com2000.at), geht es auch um Grundsätzliches: „Es kann ja nicht so sein, dass Österreich zwar dem UN-Menschenrechtspakt beitritt und den Bürgern damit eine Beschwerdemöglichkeit einräumt, sich dann aber einfach abputzt, wenn daraus ein Recht für den Beschwerdeführer abgeleitet wird."
 
B. Gappmair

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Sent: Wednesday, April 05, 2006 5:04 PM
Subject: Prozeß um Staatshaftung beginnt am 26.04.2006 am Landesgericht Salzburg
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Sent: Wednesday, April 05, 2006 5:24 PM
Subject: Fw: Prozeß um Staatshaftung beginnt am 26.04.2006 am Landesgericht Salzburg
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