SFH-141374 Stockerau A22-Projekt: Kein Ausbau ohne Überprüfung,

Die Opposition fürchtet negative Auswirkungen auf die Stadt. Sie fordert daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung.


https://www.noen.at/korneuburg/stockerau-a22-projekt-kein-ausbau-ohne-ueberpruefung-a22-asfinag-umweltvertraeglichkeitspruefung-helmut-laab-martin-fischer-67351765


Die Trasse der A22 liegt in unmittelbarer Nähe zum Stadtkern und der Au. Für NEOS, Grüne und ÖVP sind eine Umweltverträglichkeitsprüfung und Lärmschutzmaßnahmen daher unabdingbar.  |  Sturm


Das war nicht der Plan: Bis zum Beginn der letzten Gemeinderatssitzung war auf der Tagesordnung noch der Beschluss über ein Grundsatzübereinkommen zwischen Asfinag und Stadt betreffend den A22-Ausbau 2019 zu lesen. Dann wurde der Punkt jedoch in den nicht-öffentlichen Teil verlegt.

Thema Lärm als Streitpunkt

Indes erhielt die NÖN Informationen darüber, worüber hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde: Die Asfinag soll im letzten Moment Änderungen gefordert haben, die der Stadt zu weit gingen. Streitpunkt sei dabei das Thema Lärm gewesen: Die Stadt wollte eine Lärmgrenze von 50 Dezibel in der Nacht gesichert wissen, worauf die Asfinag aber nicht eingestiegen sein soll; sie gestand lediglich Lärmschutzmaßnahmen zu. Daraufhin habe der Gemeinderat eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefordert.

SP-Stadtchef Helmut Laab will von alldem nichts wissen: „Das sind haltlose Gerüchte", wehrt er auf NÖN-Anfrage ab. Nur so viel lässt er sich entlocken: „Es soll bei den Verhandlungen das bestmögliche Ergebnis für die Bevölkerung erzielt werden." Ganz anders klingt das jedoch bei der Opposition: Sie will sich mit den Plänen der Asfinag nicht abfinden und steht voll hinter einer UVP.

„Meiner Ansicht nach, und das habe ich auch von Anfang an klargestellt, steht es nicht im Belieben der Stadtgemeinde, eine UVP zu verlangen oder da-rauf zu verzichten – wie dies etwa im Jahr 2007 der Fall war", spielt NEOS-Gemeinderat Martin Fischer, zu dessen Kernthemen als Rechtsanwalt das Umweltrecht zählt, auf den ersten Part des Ausbaus an. Er verweist auf das UVP-Gesetz, das vorsieht, dass bei der Erweiterung einer bestehenden Bundesstraße zumindest eine UVP im vereinfachten Verfahren durchzuführen ist.

"Arbeit auf mehreren Ebenen"

Damit würde die Stadt Parteienstellung erreichen. Dabei spiele aber auch das EU-Recht eine Rolle, demzufolge in Stockerau laut Fischer eine „volle" UVP durchzuführen wäre, die vor allem den Bürgern mehr Teilnahmemöglichkeiten bietet. Denn die A22 liegt nahe am Stadtkern und dem besonderen Schutzgebiet Au, außerdem ist die Luft des Gebietes ohnehin schon belastet. „Die Praxis zeigt aber, dass das in erster Instanz zuständige Verkehrsministerium voraussichtlich feststellen wird, dass keine UVP erforderlich ist. Es wird daher Aufgabe der Stadtgemeinde, unterstützt von ihren Bürgern, sein, diese UVP beim Bundesverwaltungsgericht zu erstreiten", prognostiziert Fischer.

Auch VP-Stadtparteichefin Andrea Völkl sieht die Stadt hier in der Pflicht, mit der Asfinag zu verhandeln: „Ich würde mir vom Bürgermeister wünschen, das Richtige zu tun, auch wenn es unangenehm ist." Noch seien die Umsetzungspläne der Asfinag nicht zufriedenstellend. Wenn man sich jedoch einigt, ist für Völkl ob des Aufwands eine UVP kein Muss. Für Grünen-Mandatar Dietmar Pfeiler war die Forderung einer UVP der einzig richtige Schritt: „Die Gespräche mit der Asfinag waren eigentlich weit gediehen, doch die im letzten Moment geforderten Änderungen waren nicht nachvollziehbar", findet er.

Um die Stadt jedoch effektiv vor Lärm zu schützen, müsse auf mehreren Ebenen gearbeitet werden: Neben Tempo 100 auf der A22 müssten auch die Themen Bahnlärm und eine 30er-Beschränkung in der Stadt in Angriff genommen werden. Fischer würde eine noch drastischere Maßnahme bevorzugen: die Einhausung der Autobahn.

FP-Bürgermeister-Stellvertreter Erwin Kube hingegen will in den Lobgesang auf eine UVP nicht einstimmen: „Man darf nicht vergessen: Wenn es eine UVP gibt – was ich nicht glaube –, kann sich die Umsetzung um Jahre verzögern."

Umfrage beendet

  • Ausbau der A22: Fürchtet ihr den Lärm?

    • Ja

      32.6%

    • Nein

      67.4%



UVP-Verfahren

  • Der Gemeinderat hat sich für eine UVP ausgesprochen. Nun liegt es beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), über eine Durchführung zu urteilen.
  • Es gibt zwei Verfahrensarten: Im vereinfachten Verfahren sind Bürgerinitiativen nur Beteiligte und haben nur Anhörungs- und Akteneinsichtsrecht. Im vollen Verfahren haben Bürgerinitiativen dagegen Parteistatus und können auch Rechtsmittel erheben. Im vereinfachten Verfahren entfällt auch das Erstellen eines Umweltverträglichkeitsgutachtens, stattdessen werden die Umweltauswirkungen bewertet.
  • Für das „volle" und für das vereinfachte Verfahren gilt: Durchgeführt werden UVPs vom BMVIT, das sich auf Bundesrecht stützt. Das Land kümmert sich um landesrechtliche Vorschriften.

A22-Projekt: Kein Ausbau ohne Überprüfung

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