SFH-0950 Offener Brief Dr. Lederbauer an Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer vom 19.10.2008  zur parlamentarische Anfrage vom 12.09.2008

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Nach der Einreichung der ersten parlamentarischen Anfrage vom 8.7.2008 habe ich Ihnen eine Art Anleitung für Ihre Anfragebeantwortung  übersandt, damit Sie erkennen können, welche Argumente vorliegen und  habe als Bürger erwartet, dass Sie diese Hinweise bei Ihrer Anfragebeantwortung beachten. Dies ist bedauerlicherweise nicht geschehen....

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Herrn

Bundeskanzler

Dr. Alfred Gusenbauer

Ballhausplatz 1                                                                                                                             

1010 Wien

Vorab per email: » alfred.gusenbauer@bka.gv.at

Persönlich in der Einlaufstelle abgegeben

Offener Brief

zur parlamentarische Anfrage vom 8.7.2008

Ihre Anfragebeantwortung vom 29.08.2008 und

zur parlamentarische Anfrage vom 12.09.2008

CCPR, Umsetzung der Views des UN Menschenrechtsausschusses

                                                                                                                      Wien, 19.10.2008

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer,

nach der Einreichung der ersten parlamentarischen Anfrage vom 8.7.2008 habe ich Ihnen eine Art Anleitung für Ihre Anfragebeantwortung  übersandt, damit Sie erkennen können, welche Argumente vorliegen und  habe als Bürger erwartet, dass Sie diese Hinweise bei Ihrer Anfragebeantwortung beachten. Dies ist bedauerlicherweise nicht geschehen.

» SFH-0898 Brief Dr. Lederbauer an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zur Anfragebeantwortung betreffend Views des UN Menschenrechtsausschusses vom 29.08.2008
Dr. Lederbauer gibt sofort nach Vorliegen der parlamentarischen Anfrage´beantwortung von BK Dr. Gusenbauer eine erste Stellungnahme ab. Weitere Schreiben bzw . Aktionen zur politischen Meinungsbildung folgen umgehend.

Lassen Sie mich zunächst nochmals vorausschicken, dass ich ein Bürger bin, der an der Entwicklung des  politischen Geschehens seit Jahrzehnten sehr interessiert ist. Wie viele Bürger stehe ich  bestimmten Entwicklungen in der Politik sehr kritisch gegenüber. Dies gilt vor allem für die Zeit meiner aktiven beruflichen Tätigkeit von 1981 bis 1994 im Rechnungshof.

Für mich ist - durchaus überraschend - eine untragbare Entwicklung eingetreten, die nun ihren Höhepunkt in der Weigerung der von Ihnen geleiteten österreichischen Bundesregierung, die Entscheidungen des UN Menschenrechtsausschusses umzusetzen, einen  vorläufigen Höhepunkt erreicht.

Sie werden – vor allem nach aufmerksamer Durchsicht meiner Darstellung – sicher verstehen, dass die Ereignisse in der Vergangenheit und die aktuelle Situation absolut untragbar sind  und ich nun alle Mittel einsetze, um meine Reputation wieder herzustellen  und eine angemessenen Schadenersatz erhalte.

Es geht dabei nicht um mich und andere Beschwerdeführer allein, sondern um die Interessen jedes einzelnen Staatsbürgers und jeder einzelnen Staatsbürgerin, insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung der Prinzipien eines fairen Verfahrens.

Als Bundeskanzler wissen Sie ganz genau, wie wichtig und bedeutungsvoll ein korrektes und engagiertes Amtsverständnis der öffentlich Bediensteten ist. Nach wie vor unterliegen diese aber einem mittelalterlichen Disziplinarrecht, das allzu oft – wie die Fälle Perterer gegen Österreich und Lederbauer gegen Österreich und andere aktuelle Fälle ( Parlamentarischer Untersuchungsausschuss )  zeigen -  zu Machtmissbrauch führt.

Der VfGH hat eine grundlegende Entscheidung gefasst, wonach bei einem Dienstrechtsstreit ein faires Verfahren angewandt werden muss.

» SFH-0181 / Dienstrecht-Streit muß fairem Verfahren folgen
Der Verfassungsgerichtshof erweitert die Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (Die Presse vom 12.12.2005)

Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung festgelegt, dass auch öffentlich Bedienstete das Recht auf ein  faires Verfahren haben.

» SFH-0572 / Zulässigkeitsentscheidung des EGMR vom 05.07.2005 im Fall STOJAKIVIC gegen ÖSTERREICH
Anwendbarkeit des Art. 6 EMRK auf beamtendienstrechtliche Streitigkeiten

Auch der UN Menschenrechtsausschusses hat in seinen Views festgestellt, dass die gesetzlichen Regeln hinsichtlich Disziplinarverfahren gegen österreichische öffentlich Bedienstete geändert werden muss.

05.06.2006 | » UNO Ausschuß für Menschenrechte
» SFH-0143 / Views of the Human Rights Committee 20 July 2004
Paul Perterer vs Austria

Ich lege grossen Wert auf die Feststellung, dass meine Darstellungen richtig sind und ich eine korrekte und gesetzeskonforme Vorgangsweise erwartet habe. Ich  sollte also   keinesfalls als Querulant eingeschätzt werden.

Lassen Sie mich am Anfang noch eine grundsätzliche Feststellung treffen:

Sie waren jahrelang und in schwierigen Zeiten Vorsitzender einer staatstragenden Partei, der SPÖ und hatten vor zwei Jahren einen Wahlerfolg zu verzeichnen.  In einer derartigen Funktion ist es absolut notwendig, bestimmte Defizite im politischen Geschehen zu erkennen,  Lösungen aufzuzeigen und wenn möglich die erkannten Probleme zB im parlamentarischen Bereich zu lösen. Sie und Ihre Amtsvorgänger  sind seit vielen Jahren über grundsätzliche Probleme bei der Durchsetzung von Menschenrechten informiert worden.

Bedauerlicherweise war es auch während Ihrer Kanzlerschaft  nicht möglich, durch eine einfache gesetzliche Regelung sicherzustellen, dass Menschenrechte auch durchgesetzt werden können.

Der besseren Übersicht halber gliedere ich meine Ausführungen in vier Teile:

Teil A: Ausführungen zu den Views des UN Menschenrechtsausschusses – Staatsskandal?

Teil B: Das Kernproblem bei der Umsetzung von Menschenrechten

Teil C: Ausführungen zu meinem Angebot eines Vergleichs – ECOOO-FINNOVA

Teil D: Die weitere Entwicklung

Teil A: Ausführungen zu den Views des UN Menschenrechtsausschusses – Staatskandal?

Auch die unter Ihrer Leitung stehende österreichische Bundesregierung hat es abgelehnt, die Views des UN Menschenrechtsausschusses umzusetzen.

Nun hat sich also die FPÖ entschlossen, eine weitere parlamentarische Anfrage an Sie zu richten:

» SFH-0917 / 2. Anfrage der FPÖ vom 12.09.2008 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zur Verbindlichkeit der VIEWS des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen zum Fall Lederbauer gegen Österreich
Views vom 17.07.2007 - CCPR 1454/2006

Es ist nun der Zeitpunkt gekommen, die Causa in ihrer Gesamtheit darzustellen und die Frage aufzuwerfen, ob es sich dabei nicht um einen veritablen „ Staatsskandal" handelt.

Veritabler „ Staatsskandal" ?

Ich bedaure es sehr, dass die Dinge nun in einer unglaublichen Weise eskalieren. Eine solche Situation hätte nicht eintreten müssen, wenn die beteiligten Institutionen bzw. Personen gesetzeskonform und korrekt gehandelt hätten.

Vor allem hätten Sie als Adressat der Views des UN-Menschenrechtsausschusses Ihren Aufgaben entsprechend dafür sorgen müssen, dass die Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses sofort umgesetzt werden müssen.

Ich führe nun einige Aspekte an.  Eine umfassende Dokumentation wird derzeit ausgearbeitet.

Da nun Ihre persönliche Haltung durch die bisherige Beantwortung der parlamentarischen Anfrage und die Haltung der beteiligten Personen und  Institutionen bekannt ist, sehe ich die Notwendigkeit, die Frage nach einem  Staatsskandal in der Öffentlichkeit aufzuwerfen und die geeigneten rechtlichen Schritte zu setzen.

Erfreulicherweise bietet die von mir mitgestaltete website » http://so-for-humanity.com2000.at die einfache Möglichkeit, bestimmte Dokumente einzufügen, die dann vom Leser nur mehr angeklickt werden müssen.

Damit bleibt der vorliegende „ offene Brief" in einem  überschaubaren Rahmen.

Es scheint so zu sein, dass  die vorliegende Causa die Bezeichnung  „ Staatsskandal" verdient, weil alle Bereiche des demokratischen Geschehens, die Gesetzgebung, die Verwaltung und die Rechtsprechung involviert sind. Besonders erschreckend ist die Haltung  der  höchsten staatlichen Organe.

Eliminierung eines unbequemen Prüfers aus dem Rechnungshof

Es besteht für mich kein Zweifel, dass meine gesetzeskonform gemeldete und ausgeübte Nebenbeschäftigung als Innovator Anlass dafür, mich als unbequemen und unbeugsamen Prüfer vom  Rechnungshof zu entfernen.

Näheres ist folgenden Dokumenten zu entnehmen

» SFH-0427: Abstruser Megaskadal: Dr. Lederbauer - Rechnungshof
Mit der vorliegenden Dokumentation soll aufgezeigt werden, in welch perfider Weise es gelungen ist, ein engagiertes und kompetentes Mitglied des Rechnungshofs zu entfernen. Von der aufgezeigten Thematik sind im Prinzip alle Bürger, jedenfalls alle Öffentlich Bediensteten mittel- oder unmittelbar betroffen.

» SFH-0228 / Das Spannungsfeld Dr.Lederbauer - Rechnungshof / Innovation von Beamten
Das Spannungsfeld Dr.Lederbauer - Rechnungshof / Innovationen von Beamten Suspendierung und Entlassung eines Rechnungshofbeamten, der neben seiner Tätigkeit auch Umweltfragen in einer ökonomisch und ökologisch optimalen Form zu lösen versuchte.

» SFH-0226 / Fall Dr. Lederbauer: Klarer Gesetzesbruch oder Irrtum ?
Wurde der Art 126 Bundesverfassungsgesetz bewußt falsch interpretiert ? Als Entlassungsgrund von Dr. Lederbauer vom Rechnungshof wurde eine Verletzung des Art 126 B-VG ( Bundesverfassungsgesetz ) behauptet.

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Die untragbare Haltung des ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler

» SFH-887 Brief Dr. Lederbauer an Funktionäre und Mitglieder des BZÖ im Zusammenhang mit der möglichen Kandidatur von Dr. Fiedler auf der Liste des BZÖ
Dr. Lederbauer ( und anderen ) ist ein wichtiges Anliegen, dass sich die Abgeordneten des BZÖ weiterhin mit grossem Engagement, Ehrlichkeit und ohne Vorbelastung um die " Durchsetzung von Menschenrechten" einsetzen werden.

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Die wesentlichen ( genau beweisbaren ) Vorwürfe gegen Dr. Fiedler lauten:

  • Dr. Fiedler war über meine gesetzeskonform gemeldete und ausgeführte Nebenbeschäftigung informiert, hat mich aber dennoch am 30.8.1994 vorläufig suspendiert.

  • Offensichtlicher Hintergrund für diese inakzeptable Aktion waren Jahre zurückliegende Vorgänge bei einer sehr schwierigen Prüfung mit einem riesigen Ausgabenvolumen:

-         Ich verwehrte mich gegen zahlreiche massive  Prüfungsbehinderungen, die durch Dr. Fiedler gedeckt wurden.

-         Ich verwehrte mich dagegen, dass mit Zustimmung bzw. Deckung von Dr. Fiedler Berichte verfasst wurden, die den tatsächlichen Ablauf der Prüfung nicht widerspiegelten.

-         Ich verwehrte mich dagegen, dass mit Zustimmung bzw. Deckung von Dr. Fiedler Berichte verfasst wurden, bei der gravierende Fehlleistungen in der geprüften Stelle entweder überhaupt nicht oder nur als Randbemerkung beschrieben wurden.

  • Unter der Verantwortung von Dr. Fiedler wurden vom Rechnungshof als Dienststelle gegenüber der Disziplinarkommission wichtige Akten vorsätzlich unterdrückt, aus

denen  hervorging, dass der Rechnungshof jahrelang über meine Nebenbeschäftigung informiert war.

  • Dr. Fiedler hat es ganz bewusst unterlassen, dass bzgl. des von ihm am 1.9.1994 erlassenen Verbots der Nebenbeschäftigung ein Dienstrechtsverfahren durchgeführt wird. Bei einem derartigen Verfahren wäre hervorgekommen, dass der Rechnungshof jahrelang über meine Nebenbeschäftigung informiert war und ich meine Nebenbeschäftigung gesetzeskonform ausgeübt habe.

Ich rege im übrigen an,  Herrn Dr. Fiedler im Zusammenhang mit meiner von ihm geforderten Entlassung vom Rechnungshof  zu interviewen bzw. einzuvernehmen.  Von meiner Seite werden bzw wurden bereits einige Schritte gesetzt, um die Haltung und Funktion von Dr. Fiedler klarzustellen:

» SFH-887 Brief Dr. Lederbauer an Funktionäre und Mitglieder des BZÖ im Zusammenhang mit der möglichen Kandidatur von Dr. Fiedler auf der Liste des BZÖ
Dr. Lederbauer ( und anderen ) ist ein wichtiges Anliegen, dass sich die Abgeordneten des BZÖ weiterhin mit grossem Engagement, Ehrlichkeit und ohne Vorbelastung um die " Durchsetzung von Menschenrechten" einsetzen werden.

» SFH-0915 / Haider wirbt jetzt um Fiedler (ÖSTERREICH vom 27.08.2008)
Erhält Ex-Rechnungshof-Präsident ein BZÖ-Nationalratsticket?

» SFH-0914 / WAHL & Qual (SALZBURGER NACHRICHTEN vom 05.08.2008)
Haider angelt nach Franz Fiedler

Es entzieht sich meiner Kenntnis, warum Dr. Fielder nicht auf der Liste des BZÖ nominiert wurde. Aber vielleicht erscheint sein Einsatz bei der Überprüfung der Einhaltung des von der ÖVP propagierten „Bürgervertrags" möglich.

Die untragbare  aktuelle Haltung im Rechnungshofs.

Die beschriebene  reaktionäre Haltung scheint im Rechnungshof weiter zu bestehen.

So habe ich dem derzeitigen Präsidenten des Rechnungshof Dr. Moser im Zuge  meiner Beschwerde beim UN Menschenrechtsausschuss Ansuchen um Akteneinsicht und um Beantwortung von Fragen aufgrund des Auskunftspflichtsgesetzes gestellt:

» SFH-0643 -05 Dr. Lederbauer richtet an den Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Moser im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Republik Österreich gegenüber dem UN Menschenrechtsausschuss ein Ansuchen um Akteneinsicht.
Dr. Lederbauer richtete dieses Ansuchen am 17.7.2007 per email. Da diesem Ansuchen bis zum genannten Termin 27.7.2007 nicht entsprochen worden ist, wurde dieses Schreiben am 02.08.2007 im Rechnungshof persönlich abgeben. Sollten diese Akteneinsicht nicht kurzfristig möglich sein, wird der Rechtsweg beschritten und der UN Menschenrechtsausschuss informiert werden.

» SFH-0643 -04 Dr. Lederbauer richtet an den Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Moser im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Republik Österreich gegenüber dem UN Menschenrechtsausschuss mehrere Anfragen laut Auskunftsplichtgesetz.
Dr. Lederbauer richtete diese Anfragen am 18.7.2007 per email. Da die Auskünfte bis zum genannten Termin 27.7.2007 nicht erteilt worden sind, wurde dieses Schreiben am 02.08.2007 im Rechnungshof persönlich abgeben. Sollten diese Auskünfte nicht kurzfristig erteilt werden, wird der Rechtsweg beschritten und der UN Menschenrechtsausschuss informiert werden.

Der Rechnungshof verweigerte - wohl aus gutem Grund - eine Akteneinsicht durch mich und die Beantwortung von Fragen im Sinne des Auskunftspflichtgesetzes an mich. Dies war für mich Anlass für eine Beschwerde beim VwGH.

26.09.2008 | » Dokumente
» SFH-0930 / Gegenschrift Rechnungshof an den VwGH vom 24.07.2008 zur Beschwerde Dr. Lederbauer gegen den Bescheid des RH vom 03.01.2008 mit welchem das Recht auf Akteneinsicht verweigert wurde
Der Präsident des Rechnungshofes stellt den Antrag die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen

Regierungsprogramm „ Pacta sunt servanda"

» SFH-0652 / Pacta sunt servanda - Die fortwährende Vertragstreue der Republik Österreich steht außer Streit - oder doch ?
Auszug aus der Präambel des Regierungsübereinkommens zwischen SPÖ und ÖVP für die XXIII. Gesetzgebungsperiode

Auszug aus der Präambel des Regierungsübereinkommens zwischen SPÖ und ÖVP für die XXIII. Gesetzgebungsperiode:

pacta sunt servanda

Die fortwährende Vertragstreue der Republik Österreich steht außer Streit. Daher werden internationale Abkommen, europapolitische Zusagen, Bewerbungen und Verträge – ob hoheitlich oder im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung - außer Streit gestellt.

In der Regierungserklärung der von Ihnen als Bundeskanzler geführten Bundesregierung wurde also  mit nicht zu überbietender Deutlichkeit festgestellt,

  • dass die fortwährende Vertragstreue der Republik Österreich ausser Streit steht.

Bemerkenswerterweise wurde klargestellt, dass

  • daher internationale Abkommen … ausser Streit gestellt werden.

Zu diesen internationalen Abkommen gehören zweifellos

der Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (CCPR)

» SFH-0741 / Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte samt Vorbehalten
BGBl. Nr. 591/1978

und

das Fakultativprotokoll zum CCPR

» SFH-0785 / Fakultativprotokoll zum CCPR
BGBl. 105/1988

Bemerkenswerterweise  lehnt aber die unter Ihrer Leitung stehende österreichische Bundesregierung die Umsetzung der Views des UN Menschenrechtsausschusses ab.

Zur Regierungserklärung und  zum Thema Umsetzung der Entscheidungen des UN Menschenrechtsausschusses gibt eine umfangreiche Korrespondenz, die ich auszugsweise anführe.

» SFH-0559 / Schreiben Dr. Perterer vom 19.01.2007 an Justizministerin Dr. Maria Berger
Entscheidungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte werden auf nationaler Ebene entweder gar nicht, oder nur sehr schleppend umgesetzt

» SFH-0557 / Email Dr. Lederbauer vom 15.01.2007 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer
In der Regierungserklärung möge auf "Faires Verfahren für alle Staatsbürger" und "Anerkennung von VIEWS des Menschenrechtsausschusses" eingegangen werden.

» SFH-0556 / Schreiben Dr. Perterer vom 12.01.2007 an alle Mitglieder der neuen Bundesregierung
Haben Sie gewusst, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) nach 28 Jahren seit seiner Ratifizierung durch das Parlament noch immer nicht Bestandteil der Österreichischen Rechtsordnung geworden ist, weil es vom Nationalrat unterlassen wurde, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, um den CCPR in das österreichische Rechtssystem so zu übernehmen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Besonders irritierend ist aber die Haltung des Staatssekretärs Dr. Winkler, dem führenden Mitarbeiter der Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, einem wichtigen Mitglied der von Ihnen geführten Bundesregierung.

Entnehmen Sie bitte Näheres den folgenden Dokumenten:

» SFH-0795 / Schreiben Dr. Lederbauer vom 16.01.2008 an Staatssekretär Dr. Winkler
... ist die österreichische Bundesregierung bereit die VIEWS des MRA umzusetzen?

» SFH-0796 / Schreiben Staatssekretär Winkler vom 06.02.2008 an Dr. Lederbauer
... selbstverständlich ist Österreich als Vertragsstaat des CCPR verpflichtet, die aus dem Abkommen erwachsenden Verpflichtungen umzusetzen ...

Staatssekretär Dr. Winkler wurde die klare Frage gestellt, ob die österreichische Bundesregierung bereit ist, die Views des UN Menschenrechstausschusses umzusetzen.

Staatssekretär Dr. Winkler vermied es ganz bewusst, diese klar formulierte Frage zu beantworten und stellte fest, dass Österreich als Vertragsstaat des CCPR selbstverständlich ist verpflichtet ist, die aus dem Abkommen erwachsenden Verpflichtungen umzusetzen. Er vermied es also ganz bewusst, klarzustellen, dass auch die Views des UN Menschenrechtsausschusses umzusetzen sind.

Es ist absolut untragbar, dass  der für die  österreichische Bundesregierung tätige Staatssekretär Dr. Winkler offiziell lauthals verkündet, dass die Verträge

» SFH-0741 / Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte samt Vorbehalten
BGBl. Nr. 591/1978

» SFH-0785 / Fakultativprotokoll zum CCPR
BGBl. 105/1988

wohl einzuhalten sind, aber ganz bewusst verschweigt, dass sich die österreichische Bundesregierung weigert, die Entscheidungen ( Views ) des UN Menschenrechtsausschusses auch umzusetzen. Eine solche Vorgangsweise muss als bewusste Irreführung der österreichischen Bürger bezeichnet werden.

Dr. Perterer ( wie Sie wissen wie ich ein erfolgreicher Beschwerdeführer beim UN Menschenrechtsausschuss ) und ich werden nun dafür sorgen, dass diese Problematik  nach

den Wahlen österreichweit – vor allem beim allen Vertretern der zum österreichischen Parlament gewählten Parteien -  bekannt wird und diesmal eindeutige und unmissverständliche Festlegungen im auszuverhandelnden Regierungsprogramm  getroffen werden.

Eine erste Initiative wurde bereits gesetzt:

12.09.2008 | » Nationalratswahl 2008
Vorschlag Dr. Perterer und Dr. Lederbauer vom 12.09.2008»
SFH-0911 / Entschließungsantrag zur Durchsetzung von Menschenrechten

Haltung des Verwaltungsgerichtshofs

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wies meinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem VwGH zurück,obwohl in einem umfangreichen Schriftsatz zahlreiche Gründe für eine Wiederaufnahme des VwGH Verfahrens angeführt wurden. 

» Beschluss Verwaltungsgerichtshof vom 15.05.2008, Zl. 2007/09/0193-9 » SFH-0855 / Antrag Dr. Lederbauer auf Wiederaufnahme des Verwaltungsgerichtshofverfahrens wird zurückgewiesen

» Dr. Lederbauer bringt mehrere heikle Gründe für eine Wiederaufnahme des Verwaltungsgerichtshofverfahrens vor. » SFH-0783 Dr. Lederbauer: Antrag auf Wiederaufnahme des Verwaltungsgerichsthofverfahrens vom 6.9.2007 ( in Ausschnitten )

Haltung der Disziplinarkommission im Rechnungshof

Die erledigte nach dem Vorliegen der Views des UN Menschenrechtsausschusses den Antrag von Dr. Lederbauer auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht,  liess die Frist von sechs Monaten verstreichen und übersandte Dr. Lederbauer lediglich eine Entscheidung der Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt.Disziplinarkommission im Rechnungshof

Der Verfassungsgerichtshof

Frau Vizepräsidentin Dr. Bierlein verfasste im Alleingangeinen Beschluss, der gesetzlich nicht gedeckt ist. Nun behauptet der VfGH, dass dies ständige Entscheidungspraxis des VfGH ist. Diese Entscheidung des VfGH ist aber offensichtlich gesetzwidrig. 

» SFH-0948 Schreiben des Präsidiums des Verfassungsgerichtshof an Dr. Lederbauer vom 15.10.2008 betreffend ständiger Entscheidungspraxis des VfGH

» ... die Mitteilung von Vizepräsidentin Dr. Bierlein ist keine amtliche Erledigung einer Eingabe ... » SFH-0908 / Schreiben Dr. Lederbauer vom 06.09.2008 an den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes

» » SFH-0912 / Antrag Dr. Lederbauer auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für die Einbringung einer Staatshaftungsklage vom 25.08.2008 wird abgewiesen.

» » SFH-0916 / Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 24.08.2008

Teil B:   Das Kernproblem bei der Umsetzung von Menschenrechten

Lassen Sie mich das Kernproblem aufzeigen, das Gegenstand einer intensiven politischen Diskussion sein sollte.

Das elementare Kernproblem bei der Umsetzung von Menschenrechten ist die Tatsache, dass sich Beschwerdeführer erst nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweg bis zu den Höchstgerichten an den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) oder an Der UN Menschenrechtssausschuss (UN MRA) wenden können. Solche Verfahren können sehr oft fünf bis zehn Jahre dauern.

Den betroffenen Bürgern und Bürgerinnen viel zu wenig bewusst, dass  

in der Verwaltung und in der Rechtsprechung ist seit langem folgendes

bekannt ist:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

  • Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) basiert auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erlässt „Urteile".

  • Dadurch werden die innerstaatlichen Entscheidungen aber keineswegs aufgehoben. Der Beschwerdeführer hat auch keinen Anspruch auf ein Rechtsmittel.

  • Der EGMR entscheidet über die Höhe einer allfälligen Entschädigung, die allerdings im Vergleich zum Schaden minimal ist.

  • Die Urteile des EGMR werden innerstaatlich anerkannt.

    Der UN Menschenrechtssausschuss (UN MRA)

  • Die Rechtsprechung des UN Menschenrechtssausschusses (UN MRA) basiert auf dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und politische Rechte (CCPR).

  • Der UN Menschenrechtssausschuss (UN MRA ) gibt „Views" bekannt.

  • Dadurch werden die innerstaatlichen Entscheidungen aber keineswegs aufgehoben. Allerdings hat der erfolgreiche Beschwerdeführer Anspruch auf ein Rechtsmittel.

  • Der UN MRA legt fest, dass erfolgreiche Beschwerdeführer Anspruch auf einen angemessenen Schadenersatz haben.

  • Die Views des UN MRA werden sehr oft innerstaatlich nicht anerkannt. Ein ungeheures Problem liegt darin, dass der Instanzenzug bis zu den Höchstgerichten ausgeschöpft werden muss, bevor jemand eine Beschwerde beim EGMR oder UN MRA einbringen kann.

    Der Verwaltung und der Rechtsprechung ist also vollkommen bewusst, dass auch die schwersten Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte (CCPR) praktische keine oder nur minimale Auswirkungen auf das jeweilige Land haben. Diese Situation ist demokratiepolitisch absolut untragbar.

    Reformvertrag – EU Grundrechtecharta

    Ich habe als politisch interessierter Staatsbürger an einer öffentlich zugänglichenSitzung des parlamentarischen Verfassungsausschusses über den Reformvertrag teilgenommen und die Ausführungen – vor allem über die Verbesserung der Grundrechtsituation in Österreich - genau verfolgt. 

    Es war für mich las mit der Problematik der konkreten Einhaltung von Menschenrechten, insbesondere dem Recht auf ein faires Verfahren undder Umsetzung von Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses geradezu schockierend,wie unzureichend und oberflächlich dieses für jeden Staatsbürger wichtigen Punkte behandelt wurden. 

    Teil C: Ausführungen zu meinem Angebot eines Vergleichs – ECOOO-FINNOVA

    Mein Angebot an die Bundesregierung

    Mein Vergleichangebot an die österreichische Bundesregierung war klar:

    ... ich habe Sie am 17.09.2007 um ein persönliches Gespräch ersucht ... » SFH-0815 / Vergleichsvorschlag Dr. Lederbauer vom 14.05.2008 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer

    Gesprächsverweigerung des Bundeskanzlers– Die Konsequenzen

    Ich habe Sie in mehreren Schreiben und am 14.04.2008 kurz persönlich um ein Gespräch gebeten, weil es mir wichtig erschien, dass Sie als Adressat der Views des UN-Menschenrechtsausschusses von mir als Betroffenen über die bisherigen Probleme bei der Durchsetzung der Viewsund über elegante Lösungsmöglichkeiten zum Nutzen unseres Landes informiert werden sollten. 

    Ich habe Ihnen in dieser Causa folgende Schreiben übersandt:

    Dr. Lederbauer gibt sofort nach Vorliegen der parlamentarischen Anfrage´beantwortung von BK Dr. Gusenbauer eine erste Stellungnahme ab. Weitere Schreiben bzw . Aktionen zur politischen Meinungsbildung folgen umgehend.» SFH-0898 Brief Dr. Lederbauer an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zur Anfragebeantwortung betreffend Views des UN Menschenrechtsausschusses vom 29.08.2008

    ... ich habe Sie am 17.09.2007 um ein persönliches Gespräch ersucht ... » SFH-0815 / Vergleichsvorschlag Dr. Lederbauer vom 14.05.2008 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer

    ... die Auffassung "VIEWS des Menschenrechtsausschusses seien unverbindlich" ist unvertretbar ....» SFH-0800 / Schreiben Dr. Lederbauer vom 14.04.2008 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer

    Im Zusammenhang mir den Views des UN Menschenrechtsausschusses sind folgende Schreiben ergangen, die Ihnen sicher bekannt sind:

    Nach Vorliegen der Views des UN Menschenrechtsausschusses stellt nun Dr. Lederbauer seine Forderungen an die Republik Österreich. » SFH-703 Anforderungsschreiben Dr. Lederbauer laut Amtshaftungsgesetz an die Finanzprokuratur der Bundesanwaltschaft vom 1.10.2007

    Der wesentliche Inhalt meines Vergleichangebots lautete:

    25. Vergleichsangebot:

  • Erfüllung aller finanziellen Forderungenaus dem – normal verlaufenden - Dienstverhältnis inklusive Pension ohne Kürzungen 

  • Verzicht auf Schadenersatz

  • Kostenlose Lizenz für ECOOO-PROJECTS an die RepublikÖsterreich 

  • Es handelt sich um folgende Projekte:

    Auflistung der ECOOO-PROJECTS ( Stand 20.08.2007)

    Bedingung:

    Für jedes einzelne ausgewählteProjekt:  

    Vollständige Finanzierung( Förderungen ) aller notwendigen F&E Vorhaben  

    Vollständige Finanzierung der notwendigenTest- undDemonstrationsprojekte    

    An dieses Angebothalte ich mich bis   30.09.2007 gebunden.

    Ich bin davon überzeugt, dass dieser Vergleich für die Republik Österreich vor allem aus volkswirtschaftlichen Gründen akzeptabel und sinnvoll ist.

    Für nähere Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

    Über dieses Vergleichangebot ist nicht einmal in Ansätzen diskutiert worden. Ich zeige hiermit die Auswirkungen auf:

    Auflistung der ECOOO-PROJECTS ( Stand 30.07.2008)

    Die folgenden Projekte könnten nach der Patentierung im Rahmen einer von Österreich initiierten europaweiten bzw. globalen Forschungs- und Entwicklungsinitiativerelativ rasch verfeinert, abgestimmt und realisiert werden.  

    Die Buchstaben „ OOO „ bedeuten

    „ ö „ konomischund„ ö „ kologisch „o „ptimale               

    Lösungen

    DasProjekt ECOOO-WALL    

    Bei diesem Projekt handelt es sich um ein „Begrüntes Schutzsystem gegen Lärm", das in mehrere Varianten ausgeführt werden kann:

    ECOOO-WALL SLIM       

    ECOOO-WALL SLOPE

    ECOOO-WALL UMBRELLA       

    ECOOO-WALL ROOF       

    Dieses Projekt wurde in seinen Grundzügen im Jahre 1986 erfunden, aber in der Folge durch die Vorgangsweise des Rechnungshofs und anderer Institutionen massiv behindert.

    Im Laufe der Zeit wurden von mir weitere Innovationen konzipiert:

    ECOOO-WALL GREEN TUNNEL       

    Der „ Grüne Tunnel „wird ebenfalls in Leichtbauweise errichtet, verläuft im wesentlichen an der Oberflächeund ersetzt Tunnels aus Stahlbeton. Es ist vorgesehen, daß der „ Green Tunnel „ an der Außenseite farblich gestaltet und mit Solarzellen versehen werden kann.    

    Mit diesem Projekt wäre es möglich gewesen, die „ Längsuntertunnelung" des Inntals für die neuen Zulaufstrecken zum geplanten Brennerbasistunnel zu vermeiden und statt dessen im Talbereich einen " Green Tunnel" anzuordnen, der nur einen Bruchteil der bisherigen Lösung gekostet hätte.

    Die „ Längsuntertunnelung „ wurde, wie man hört vor allem aus Gründen des Umweltschutzes, bzw. Lärmschutzes gewählt. Es stellt sich die Frage. Wie ein effektiver und wirtschaftlicher Lärmschutz entlang der nicht untertunnelten Strecken gestaltet wird.

    Durch die bekannten Ereignisse und infolge Ihrer Gesprächsverweigerung konnte das Projekt ECOOO-WALL GREEN TUNNEL nicht weiter entwickelt werden. Damitwurde die Chance vergeben, dass wenigstensfür die nicht untertunnelten Strecken ein wirksamer und kostengünstiger Lärmschutz konzipiert wird.               

    ECOOO-WALLFOTOVOLTAIK 

    Neues System von Lärmschutzwand mitspezieller Fotovoltaikkonstruktion und besonders hoher Schallabsorption. Diese Projekt könnte geradezu zu einer Revolution im Bereich des Lärmschutzes vor allem entlang der Eisenbahnstrecken führen:  

    Hocheffektiver Lärmschutz kombiniert mit grossflächiger Stromerzeugung mit Fotovoltaik.

    Durch die bekannten Ereignisse und infolge Ihrer Gesprächsverweigerung konnte das Projekt ECOOO-WALLFOTOVOLTAIK  nicht weiter entwickelt werden. Damitwurde die Chance vergeben, rechtzeitig ein hochinnovatives Projekt zukonzipieren, das eine Alternative zu konventionellen Lärmschutzlösungen, dievon der Bevölkerung – und von den Reisenden – oft alsscheußlich bezeichnet werden.        

    ECOOO-WALLANTIFLOODING  

    Schutzsystem gegen Überschwemmungen

    Diese Projekt – in all seinen Varianten - wäre für die wirtschaftliche und ästhetisch befriedigende Lösung der Überschwemmungsgefahren in Österreich von grösster Bedeutung.

    Das für Österreich konzipierte Projekt könnte – in weiteren Varianten – weltweit zum Einsatz kommen. Bei jedem neuen Bericht über Überschwemmungskatastrophen in verschiedenen Teilen der Weltwird mir klar, welche dramatischen Auswirkungen die bisherigen Entwicklungen und skandalösen Umstände im Zuge der Causa Lederbauer gegen Österreich haben. 

    Durch die bekannten Ereignisse und infolge Ihrer Gesprächsverweigerung konnte das Projekt ECOOO-WALLANTIFLOODINGnicht weiter entwickelt werden. Damitwurde die Chance vergeben, dass diese österreichische Innovation nicht rasch genug weltweit eingesetzt wird.     

    ECOOO-ROUTEHIGH CAPACITY  

    Es handelt sich um einen Verkehrsweg mit hoher Kapazität sowie ökonomisch und ökologisch optimalem Lärmschutz

    Durch die bekannten Ereignisse und infolge Ihrer Gesprächsverweigerung konnte das Projekt ECOOO-ROUTEHIGH CAPACITYnicht weiter entwickelt werden. Damitwurde zB die Chance vergeben, dass der Regionenring um Wien in einer wirtschaftlichen Form mit genügender Kapazität gestaltet wird.   

    ECOOO-STRUCTURE

    Spezielle Leichtkonstruktion insbesondere für die Überbauung von Verkehrswegen und die Umhüllung von Brücken. Damit ist auch eine wirtschaftliche Lösung für die Abluftproblematik gegeben.

    Durch die bekannten Ereignisse und infolge Ihrer Gesprächsverweigerung konnte das Projekt ECOOO-STRUCTURE nicht weiter entwickelt werden. Damitwurde die Chance vergeben, dass dieses Konzept bei den aktuellen Planungen für die Querung der Donau im Zuge der restlichen Umfahrung von Wien berücksichtigt wird.  

    Ich schätze den Schaden für Österreich – vorsichtig - mit mehreren hundert Millionen EURO ein.

    Aber kommen wir von Lärmschutz- undVerkehrsprojekten weg.Meine Innovationen betreffen vor allem den Bereich Wohnbau:   

    Das Projekt ECOOO-FLATI  

    ECOOO-FLAT I

    Neue Häuser in einer speziellen ökologisch und ökonomisch optimalen Form.

    Zulieferung vorgefertigter Einzelteile, Industrielle Vorfertigung an der Baustelle, rasche und wirtschaftliche Montage der Elemente,maximale innere und äußere Flexibilität, Energieerzeugung durch Fotovoltaik, Heizung mit Warmluft, Drehbarkeit des gesamten Hauses, Optimaler Brandschutz. 

    Ich bin mir sicher, dass dieses Projekt zu einer Revolution im Wohnbau führen könnte.

    In Fachkreisen ist schon lange bekannt, dass zur Vermeidung von „ Speckgürteln" um die Städte eine verdichteteVerbauung gewählt werden muss. 

    Besonders interessantist die internationale Entwicklung. 

    So werden allein in Moskau laut Zeitungsberichten pro Jahr neue Wohnungen mit einer Fläche rund 8 Millionen m2 gebaut.

    In den nächsten zwanzig Jahren werden rund zwei Milliarden Menschen in Städte ziehen.

    Für eine optimale Lösung dieses ungeheuren Problems sind innovative Projekte unumgänglich. Nach meiner Einschätzung könnte das Projekt ECOOO-FLATI – übrigens in zahlreichen Varianten – zu einer ökonomisch und ökologisch optimalen Lösung dieses ungeheuren Problems beitragen. 

    Das ProjektECOOO-FLAT I bietet Möglichkeiten, die in ihrer Gesamtheit noch nie durchdacht bzw. präsentiert wurden. Es könnte in Österreich relativ rasch die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchgeführt und die ersten Demonstrationsprojekte errichtet werden. Auf Basis dieser Erfahrungen könnte diese Know How weltweit eingesetzt werden.  

    Durch die bekannten Ereignisse und infolge Ihrer Gesprächsverweigerung konnte das Projekt ECOOO-FLATI nicht weiter entwickelt werden. Damitwurde die Chance vergeben, dass zB im Bereich der neuen Stadterweiterungsgebiete in Wien völlig neue Lösungen zum Einsatz kommen. Das Gleiche gilt für alle weiteren Neubaugebiete in Österreich bzw weltweit.    

    ECOOO-FLAT II

    Neue Dachgeschossausbauten in einer speziellen ökologisch und ökonomisch optimalen Form.

    Zulieferung vorgefertigter Einzelteile, Industrielle Vorfertigung an der Baustelle, rasche und wirtschaftliche Montage der Elemente,maximale innere und äußere Flexibilität, Energieerzeugung durch Fotovoltaik, Heizung mit Warnluft 

    Bei diesem faszinierenden Projekt geht es um den Ausbau bzw Neubau von Dachgeschossen. Dieses Projekt wäre vor allem für den Bereich der Bundeshauptstadt Wien von grösster Bedeutung. Bekanntlich sind hier in der Vergangenheit grosse technische und ästhetische Probleme aufgetreten. Die neuestenBauvorschriften hinsichtlich des Dachgeschossausbaus sollten vollkommen hinterfragt, völlig neue Lösungsmöglichkeiten sollten dargestellt werden. und sodann ggf in novellierte Bauvorschriften einfliessen  

    Durch die bekannten Ereignisse und infolge Ihrer Gesprächsverweigerung konnte das Projekt ECOOO-FLATII nicht weiter entwickelt werden. Damitwurde die Chance vergeben, dass zehntausende Dachgeschossausbauten in Wien bzw. in Österreich nicht mehr in einerkonventionellen sondern nach völlig neuen Prinzipienbzw. Konzepten ausgeführt werden.        

    ECOOO-FLAT III

    Neue Häuser in einer speziellen ökologisch und ökonomisch optimalen Form mit hoher Widerstandsfähigkeit gegen Überschwemmungen und extreme Stürme.

    Zulieferung vorgefertigter Einzelteile, Selbstbauan der Baustelle, rasche und wirtschaftliche Montage der Elemente 

  • Die Häuser werden auf ein spezielles Fundament gesetzt.

  • Eine spezielle Konstruktion bietet einen wirksamen Schutz gegen Stürme

  • Die Komponenten können industriell gefertigt werden.

  • Die Montage kann manuell erfolgen.

  • Eine Adaptierung ist jederzeit möglich.

  • Eine multifunktionale Nutzung ist vorgesehen.

  • Die Wiederaufforstung mit Mangrovenwäldern könnte mit einer Sonderkonstruktion wesentlich erleichtert werden.

    Ein derartiges Projekt könnte in vielen Bereichen der Welt mit hohen Überschwemmungsgefahren realisiert werden.

    .Durch die bekannten Ereignisse und infolge Ihrer Gesprächsverweigerung konnte das Projekt ECOOO-FLATIII nicht weiter entwickelt werden  Damitwurde die Chance vergeben, dass diese österreichische Innovation nicht rasch genug weltweit eingesetzt wird. 

    ECOOO-FLAT IV

    Neue Häuser in einer speziellen ökologisch und ökonomisch optimalen Form mit hoher Widerstandsfähigkeit gegen Erdbeben.

    Zulieferung vorgefertigter Einzelteile, industrielle Vorfertigung oder Selbstbau an der Baustelle,rasche und wirtschaftliche Montage der Elemente. 

    .Durch die bekannten Ereignisse und infolge Ihrer Gesprächsverweigerung konnte das Projekt ECOOO-FLATIV nicht weiter entwickelt werden  Damitwurde die Chance vergeben, dass diese österreichische Innovation nicht rasch genug weltweit eingesetzt wird. 

    ECOOO-FLAT V

    Hochhaus Kombination von Industrie-, Verkaufsflächen mit Büros und Wohnungen

    Durch Ihre Gesprächsverweigerung konnte das Projekt ECOOO-FLATII nicht weiter entwickelt werden. Damitwurde die Chance vergeben, dass   

    .Durch die bekannten Ereignisse und infolge Ihrer Gesprächsverweigerung konnte das Projekt ECOOO-FLATV nicht weiter entwickelt werden  Damitwurde die Chance vergeben, dass diese österreichische Innovation nicht rasch genug weltweit eingesetzt wird. 

    ECOOO-FLAT VI

    Häuser in einfacher Bauweise unter Verwendung von Altmaterial

    . Damitwurde die Chance vergeben, dassDurch die bekannten Ereignisse und infolge Ihrer Gesprächsverweigerung konnte das Projekt ECOOO-FLATVI nicht weiter entwickelt werden   

    diese österreichische Innovation nicht rasch genug weltweit eingesetzt wird.

    ECOOO-FLAT VII

    Schwimmende, mehrstöckige Häuser in extremer Leichtkonstruktion

    . Damitwurde die Chance vergeben, dassDurch die bekannten Ereignisse und infolge Ihrer Gesprächsverweigerung konnte das Projekt ECOOO-FLATVII nicht weiter entwickelt werden   

    diese österreichische Innovation nicht rasch genug weltweit eingesetzt wird.

    Abschätzung der finanziellen Konsequenzen der bisherigen Ereignisse

    Es ist sehr schwierig, eine solche Abschätzung durchzuführen. Ein möglicher Ansatz ist eine

  • längerfristige Betrachtung ( ZB über zwanzig Jahre ) und die

  • Quantifizierung des potentiellen Marktesweltweit bzw die  

  • Quantifizerung des potentiellen Nutzens weltweit aus diesen Innovationen.

    Lassen Sie es mich doch – um ein Gefühl zu bekommen -anhand nur zweier Beispiele versuchen, eine grobe Abschätzung für den Zeitraum von zwanzig Jahren zu machen: 

    DasProjekt ECOOO-WALL    

    Quantifizierung des potentiellen Marktes weltweit:mindestens100 Milliarden EURO     

    Quantifizerung des potentiellen Nutzens weltweit:mindestens 1.000 Milliarden EURO  

    Das Projekt ECOOO-FLAT   

    Quantifizierung des potentiellen Marktes weltweit: mindestens300 Milliarden EURO   

    Quantifizerung des potentiellen Nutzens weltweit: mindestens 3.000 Milliarden EURO

    Daraus lässt sich abschätzen, welcher Schaden durch die bekannten Ereignisse durch die bisherige Ablehnung meiner Vorschläge der Republik Österreich bzw weltweit entstanden sind:

    Aus Platzgründen verweise ich nur kurz auf die erwähntenInnovationen.Der potentielle Markt, der potentielle Nutzen und der Schaden für unser Land aufgrund der beschriebenenEreignisse bewegt sich in den entsprechenden Dimensionen.      

    Teil D: Die weitere Entwicklung

    Mein jüngster Vorschlag: ECOOO-FINNOVA

    Diese Überlegungen wurden auch an Sie gesandt. Ich bin davon überzeugt, dass solche Modelle im Zuge der Bewältigung der Finanzkrise und der Probleme des Klimawandels zumindest diskussionswürdig sind. Für Gespräche stehe ich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

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    Mir ist bewusst, dass diese Causa nicht mehr von Ihnen als noch im Amt befindlicher Bundeskanzler gelöst werden wird.

    Es mag Sie – und manch andere -überraschen, dass ich gegenüber einem (noch) amtierenden Regierungschef derart klare und zT harte Worte finde. Wer sich die Mühe macht, diesen wirklich mehrdimensionalen„ Staatsskandal" zu überblicken, wird sicher Verständnis für meine Vorgangsweise haben.   

    Ich kann mir aber gut vorstellen, dass meine vorliegende Darstellung Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Weg einige Hinweise geben wird.

  • Sollten Sie eine weitere politische Funktion übernehmen, ist Ihnen sicher klar geworden, wie wichtig es ist, sich selbst eine Meinung zu bilden und sich nicht nur von „ Ghostwritern" informieren zu lassen, die auf wesentliche Stellungnahmen renommierter Experten nicht eingehen.

  • Sollten Sie eine Funktion in der Privatwirtschaft annehmen, könntenmeine Hinweise auf Problemund Lösungen imBereich innovativer Projektenützlich sein.       

    Ich wünsche Ihnen jedenfalls für die Zukunft alles Gute.

    Mit freundlichen Grüssen

    Dr. Wolfgang Lederbauer

    PS: Eben las ich Ihren Artikel im Standard vom 18/19.10.2008 „ Grundsteine für die nächsten Debakel. Ich gratuliere Ihnen dazu.

    » SFH-0949 ECOOO-FINNOVA Evolutionäre Finanzierung von Innovationen durch Eigenkapital. Eine Initiative aus Österreich

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    Die Modelle zur Verbesserung der Menschenrechtssituation und der Entscheidungsprozesse in einer Demokratie

    Aufgrund der vielfältigen Erfahrungen von Dr. Perterer und mir als erfolgreiche Beschwerdeführer beim UN Menschenrechstausschuss werden wir nun im Rahmen   Europäischen Vereinigung für Bürgerrechte( EFCR) zwei Ansätze zur Lösung für diese Probleme weiterentwickeln, die noch im Detail beschreiben werden:

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