SFH-0950 Offener Brief Dr. Lederbauer an Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer vom 19.10.2008 zur parlamentarische Anfrage vom 12.09.2008
.
Nach der Einreichung der ersten parlamentarischen Anfrage vom 8.7.2008 habe ich Ihnen eine Art Anleitung für Ihre Anfragebeantwortung übersandt, damit Sie erkennen können, welche Argumente vorliegen und habe als Bürger erwartet, dass Sie diese Hinweise bei Ihrer Anfragebeantwortung beachten. Dies ist bedauerlicherweise nicht geschehen....
.
Herrn
Bundeskanzler
Dr. Alfred Gusenbauer
Ballhausplatz 1
1010 Wien
Vorab per email: » alfred.gusenbauer@bka.gv.at
Persönlich in der Einlaufstelle abgegeben
Offener Brief
zur parlamentarische Anfrage vom 8.7.2008
Ihre Anfragebeantwortung vom 29.08.2008 und
zur parlamentarische Anfrage vom 12.09.2008
CCPR, Umsetzung der Views des UN Menschenrechtsausschusses
Wien, 19.10.2008
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer,
nach der Einreichung der ersten parlamentarischen Anfrage vom 8.7.2008 habe ich Ihnen eine Art Anleitung für Ihre Anfragebeantwortung übersandt, damit Sie erkennen können, welche Argumente vorliegen und habe als Bürger erwartet, dass Sie diese Hinweise bei Ihrer Anfragebeantwortung beachten. Dies ist bedauerlicherweise nicht geschehen.
» SFH-0898 Brief Dr. Lederbauer an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zur Anfragebeantwortung betreffend Views des UN Menschenrechtsausschusses vom 29.08.2008 Dr. Lederbauer gibt sofort nach Vorliegen der parlamentarischen Anfrage´beantwortung von BK Dr. Gusenbauer eine erste Stellungnahme ab. Weitere Schreiben bzw . Aktionen zur politischen Meinungsbildung folgen umgehend.
Lassen Sie mich zunächst nochmals vorausschicken, dass ich ein Bürger bin, der an der Entwicklung des politischen Geschehens seit Jahrzehnten sehr interessiert ist. Wie viele Bürger stehe ich bestimmten Entwicklungen in der Politik sehr kritisch gegenüber. Dies gilt vor allem für die Zeit meiner aktiven beruflichen Tätigkeit von 1981 bis 1994 im Rechnungshof.
Für mich ist - durchaus überraschend - eine untragbare Entwicklung eingetreten, die nun ihren Höhepunkt in der Weigerung der von Ihnen geleiteten österreichischen Bundesregierung, die Entscheidungen des UN Menschenrechtsausschusses umzusetzen, einen vorläufigen Höhepunkt erreicht.
Sie werden – vor allem nach aufmerksamer Durchsicht meiner Darstellung – sicher verstehen, dass die Ereignisse in der Vergangenheit und die aktuelle Situation absolut untragbar sind und ich nun alle Mittel einsetze, um meine Reputation wieder herzustellen und eine angemessenen Schadenersatz erhalte.
Es geht dabei nicht um mich und andere Beschwerdeführer allein, sondern um die Interessen jedes einzelnen Staatsbürgers und jeder einzelnen Staatsbürgerin, insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung der Prinzipien eines fairen Verfahrens.
Als Bundeskanzler wissen Sie ganz genau, wie wichtig und bedeutungsvoll ein korrektes und engagiertes Amtsverständnis der öffentlich Bediensteten ist. Nach wie vor unterliegen diese aber einem mittelalterlichen Disziplinarrecht, das allzu oft – wie die Fälle Perterer gegen Österreich und Lederbauer gegen Österreich und andere aktuelle Fälle ( Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ) zeigen - zu Machtmissbrauch führt.
Der VfGH hat eine grundlegende Entscheidung gefasst, wonach bei einem Dienstrechtsstreit ein faires Verfahren angewandt werden muss.
» SFH-0181 / Dienstrecht-Streit muß fairem Verfahren folgen Der Verfassungsgerichtshof erweitert die Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (Die Presse vom 12.12.2005)
Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung festgelegt, dass auch öffentlich Bedienstete das Recht auf ein faires Verfahren haben.
» SFH-0572 / Zulässigkeitsentscheidung des EGMR vom 05.07.2005 im Fall STOJAKIVIC gegen ÖSTERREICH Anwendbarkeit des Art. 6 EMRK auf beamtendienstrechtliche Streitigkeiten
Auch der UN Menschenrechtsausschusses hat in seinen Views festgestellt, dass die gesetzlichen Regeln hinsichtlich Disziplinarverfahren gegen österreichische öffentlich Bedienstete geändert werden muss.
05.06.2006 | » UNO Ausschuß für Menschenrechte » SFH-0143 / Views of the Human Rights Committee 20 July 2004 Paul Perterer vs Austria
Ich lege grossen Wert auf die Feststellung, dass meine Darstellungen richtig sind und ich eine korrekte und gesetzeskonforme Vorgangsweise erwartet habe. Ich sollte also keinesfalls als Querulant eingeschätzt werden.
Lassen Sie mich am Anfang noch eine grundsätzliche Feststellung treffen:
Sie waren jahrelang und in schwierigen Zeiten Vorsitzender einer staatstragenden Partei, der SPÖ und hatten vor zwei Jahren einen Wahlerfolg zu verzeichnen. In einer derartigen Funktion ist es absolut notwendig, bestimmte Defizite im politischen Geschehen zu erkennen, Lösungen aufzuzeigen und wenn möglich die erkannten Probleme zB im parlamentarischen Bereich zu lösen. Sie und Ihre Amtsvorgänger sind seit vielen Jahren über grundsätzliche Probleme bei der Durchsetzung von Menschenrechten informiert worden.
Bedauerlicherweise war es auch während Ihrer Kanzlerschaft nicht möglich, durch eine einfache gesetzliche Regelung sicherzustellen, dass Menschenrechte auch durchgesetzt werden können.
Der besseren Übersicht halber gliedere ich meine Ausführungen in vier Teile:
Teil A: Ausführungen zu den Views des UN Menschenrechtsausschusses – Staatsskandal?
Teil B: Das Kernproblem bei der Umsetzung von Menschenrechten
Teil C: Ausführungen zu meinem Angebot eines Vergleichs – ECOOO-FINNOVA
Teil D: Die weitere Entwicklung
Teil A: Ausführungen zu den Views des UN Menschenrechtsausschusses – Staatskandal?
Auch die unter Ihrer Leitung stehende österreichische Bundesregierung hat es abgelehnt, die Views des UN Menschenrechtsausschusses umzusetzen.
Nun hat sich also die FPÖ entschlossen, eine weitere parlamentarische Anfrage an Sie zu richten:
» SFH-0917 / 2. Anfrage der FPÖ vom 12.09.2008 an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zur Verbindlichkeit der VIEWS des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen zum Fall Lederbauer gegen Österreich Views vom 17.07.2007 - CCPR 1454/2006
Es ist nun der Zeitpunkt gekommen, die Causa in ihrer Gesamtheit darzustellen und die Frage aufzuwerfen, ob es sich dabei nicht um einen veritablen „ Staatsskandal" handelt.
Veritabler „ Staatsskandal" ?
Ich bedaure es sehr, dass die Dinge nun in einer unglaublichen Weise eskalieren. Eine solche Situation hätte nicht eintreten müssen, wenn die beteiligten Institutionen bzw. Personen gesetzeskonform und korrekt gehandelt hätten.
Vor allem hätten Sie als Adressat der Views des UN-Menschenrechtsausschusses Ihren Aufgaben entsprechend dafür sorgen müssen, dass die Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses sofort umgesetzt werden müssen.
Ich führe nun einige Aspekte an. Eine umfassende Dokumentation wird derzeit ausgearbeitet.
Da nun Ihre persönliche Haltung durch die bisherige Beantwortung der parlamentarischen Anfrage und die Haltung der beteiligten Personen und Institutionen bekannt ist, sehe ich die Notwendigkeit, die Frage nach einem Staatsskandal in der Öffentlichkeit aufzuwerfen und die geeigneten rechtlichen Schritte zu setzen.
Erfreulicherweise bietet die von mir mitgestaltete website » http://so-for-humanity.com2000.at die einfache Möglichkeit, bestimmte Dokumente einzufügen, die dann vom Leser nur mehr angeklickt werden müssen.
Damit bleibt der vorliegende „ offene Brief" in einem überschaubaren Rahmen.
Es scheint so zu sein, dass die vorliegende Causa die Bezeichnung „ Staatsskandal" verdient, weil alle Bereiche des demokratischen Geschehens, die Gesetzgebung, die Verwaltung und die Rechtsprechung involviert sind. Besonders erschreckend ist die Haltung der höchsten staatlichen Organe.
Eliminierung eines unbequemen Prüfers aus dem Rechnungshof
Es besteht für mich kein Zweifel, dass meine gesetzeskonform gemeldete und ausgeübte Nebenbeschäftigung als Innovator Anlass dafür, mich als unbequemen und unbeugsamen Prüfer vom Rechnungshof zu entfernen.
Näheres ist folgenden Dokumenten zu entnehmen
» SFH-0427: Abstruser Megaskadal: Dr. Lederbauer - Rechnungshof Mit der vorliegenden Dokumentation soll aufgezeigt werden, in welch perfider Weise es gelungen ist, ein engagiertes und kompetentes Mitglied des Rechnungshofs zu entfernen. Von der aufgezeigten Thematik sind im Prinzip alle Bürger, jedenfalls alle Öffentlich Bediensteten mittel- oder unmittelbar betroffen.
| | |