SFH-1048 Dr. Lederbauer übersendet die " General Comments Nr.33 " des UN Menschenrechtsausschusses an den Verfassungsgerichtshof.

Dr. Lederbauer schreibt, dass bisherige Korrespondenz  mit dem Präsidenten des österreichischen Verfassungsgerichtshofs zu sehr erfreulichen Auswirkungen auf die ständige Rechtsprechung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs geführt hat.

An den

Herrn Präsidenten des

Verfassungsgerichtshofs

Dr. Holzinger

1010 Wien

Judenplatz 10

Vorab per email: » vfgh@vfgh.gv.at

Persönlich an der Einlaufstelle übergeben

Staathaftungsklage wegen Nichtumsetzung der Views des UN Menschenrechtsausschusses

Übersendung der „ General Comments  Nr. 33 „ des UN MRA

                                                                                                               Wien, 18.02.2009

Sehr geehrter Herr Präsident,

wie Sie wissen hat unsere bisherige Korrespondenz  zu sehr erfreulichen Auswirkungen auf die ständige Rechtsprechung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs geführt.

Vgl.:

» SFH-1041 / Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 31.01.2009 nach Artikel 137 B-VG
wegen Nichtumsetzung der Views des UN-Menschenrechtsausschusses

Nun bekam ich von einem besonders wichtigen Dokument Kenntnis:

» SFH-1047 HUMAN RIGHTS COMMITTEE, 95. session, Geneva, 13-31 October 2008, Draft General Comment No 33, The Obligations of States Parties under the Optional Protocol to the International Covenant on Civil and Political Rights

Diese klaren Feststellungen sollten meiner Ansicht nach nun unbedingt bei der Entscheidung des VfGH über meine Staatshaftungsklage einfliessen.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Wolfgang Lederbauer

‹zurück Seite Drucken
 

Bereitstellungszeit : 0.287 Sekunden | SQL: 7 | made by powerweb99.at