SFH-270-948  Dr.Toootzi packt die Sammelleidenschaft

Er sammelt alle derzeit erkennbaren rechtlichen Ansatzpunkte - zunächst ungeordnet.

Ungeordnete und lose Auflistung:


Unterausschuss des Rexhnungshofsausschusses

Laut § 32 e Abs 2 GOG des Nationalrates kann ein Antrag auf Durchführung einer Gebarungsüberprüfung durch den Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofsausschusses  gestellt werden.
‹zurück Seite Drucken
 

Bereitstellungszeit : 0.484 Sekunden | SQL: 7 | made by powerweb99.at