SFH-11361 Volksanwaltschaft: Zwischenbericht zum gemeinsamen Projekt „Nationaler Aktionsplan Menschenrechte". . In der Anlage übermittle ich Ihnen zur Information einen Zwischenbericht zum gemeinsamen Projekt „Nationaler Aktionsplan Menschenrechte". Volksanwalt Dr. Günther Kräuter
Seit Juli 2012 ist die Volksanwaltschaft ausdrücklich auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig und unterstützt als Nationale Menschenrechtsinstitution die von der Bundesregierung beabsichtigte Erstellung des ersten österreichischen Nationalen Aktionsplans Menschenrechte (NAP-Menschenrechte). Im Einklang mit ihrem verfassungsgesetzlichen Auftrag sieht es die Volksanwaltschaft als ihre Aufgabe an, die Zivilgesellschaft und in weiterer Folge auch das Parlament und die Landtage in diesen Prozess einzubinden. Am 9. Mai 2014 fand in der Volksanwaltschaft ein NGO-Forum mit rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt, in dem die Zivilgesellschaft über den Konsultationsprozess bei der Erstellung des "Nationalen Aktionsplans Menschenrechte" von Vertretern der Bundesregierung informiert und eingeladen wurde, bis Ende Oktober Vorschläge für konkrete Projekte, die darin aufgenommen und nach Möglichkeit in der laufenden Legislaturperiode bis 2018 realisiert werden sollen, zu benennen. Bisher sind nun Vorschläge von mehr als 20 NGO-Initiativen und eine gemeinsame Stellungnahme des Österreichischen Institutes für Menschenrechte an der Universität Salzburg sowie des Europäischen Trainings- und Forschungszentrums für Menschenrechte und Demokratie an der Universität Graz eingelangt, welche das breite Spektrum menschenrechtlich relevanter Problemfelder aufzeigen. Die Volksanwaltschaft hat auf ihrer Homepage eine Kommunikationsplattform eingerichtet und alle Informationen zum NAP Menschenrechte sowie die dazu eingelangten Stellungnahmen veröffentlicht. Die inhaltlichen Vorschläge der Zivilgesellschaft werden von der Volksanwaltschaft auf Grundlage der Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in einem Dokument strukturiert zusammengefasst. Ebenso wird die Bundesregierung alle an Österreich gerichteten Empfehlungen internationaler Menschenrechtsorgane in einem Dokument zusammenfassen und thematisch gliedern sowie die NAP-Projektvorschläge der einzelnen Bundesministerien und Länder strukturieren. Diese Vorarbeiten bilden die Grundlage, auf deren Basis in einem Konsultationsprozess künftige Inhalte des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte diskutiert und erarbeitet werden. Um dies vorzubereiten und inhaltlich zu begleiten, hat sich eine „NAP-MR- Konsultationsgruppe" konstituiert, in der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, der Volksanwaltschaft sowie der Zivilgesellschaft – letztere in beratender Form – beteiligt sind. Auf Seiten der ZivilgeZivilgesellschaft über den Konsultationsprozess bei der Erstellung des "Nationalen Aktionsplans Menschenrechte"sellschaft sind dies Amnesty International, Caritas, Diakonie und die „Initiative Menschenrechte Jetzt", auf Seiten der Bundesregierung das Bundeskanzleramt- Verfassungsdienst sowie das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres – Völkerrechtsbüro. Es werden derzeit Informationsveranstaltungen und Workshops geplant, zu welchen die Öffentlichkeit 2015 eingeladen werden soll. . Anmerkung Dr. Lederbauer vom 17.12.2014 .
...Schutz und die Förderung der Menschenrechte...Zivilgesellschaft über den Konsultationsprozess bei der Erstellung des "Nationalen Aktionsplans Menschenrechte"...Informationsveranstaltungen und Workshops geplant, zu welchen die Öffentlichkeit 2015 eingeladen werden soll....
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