erfügung (Executive Order) des Präsidenten der USA – veröffentlicht am 21. Dezember 2017
Sperrung des Eigentums von Personen, die an schweren Menschenrechtsverletzungen oder Korruption beteiligt sind
Durch die Autorität, die mir als Präsident durch die Verfassung und
die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich des
International Emergency Economic Powers Act (50 USC 1701 ff.) (IEEPA),
sowie durch den National Emergencies Act (50 USC 1601 ff .) (NEA), das
Global Magnitsky Menschenrechtsverhandlungsgesetz (Public Law 114-328)
(der „Act“), und Abschnitt 212 (f) des Immigration and Nationality Act
von 1952 (8 USC 1182 (f)) (INA ), Abschnitt 301 des Titels 3, United
States Code übertragen wurde:
Ich, DONALD J. TRUMP, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika,
stelle fest, dass das Überhandnehmen und die Schwere von
Menschenrechtsverletzungen und Korruption, die ihren Ursprung ganz oder teilweise außerhalb
der Vereinigten Staaten haben, begangen oder gesteuert von Personen,
die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt sind, einen solchen Umfang
und eine solche Schwere erreicht haben, dass sie die Stabilität der
internationalen politischen und wirtschaftlichen Systeme bedrohen.
Menschenrechtsverletzungen und Korruption untergraben die Werte, die
eine wesentliche Grundlage für stabile, sichere und funktionierende
Gesellschaften bilden; sie haben verheerende Auswirkungen auf
Einzelpersonen; schwächen demokratische Institutionen; setzen die
Rechtsstaatlichkeit herab; führen gewaltsame Konflikte fort; erleichtern
die Aktivitäten gefährlicher Personen; und untergraben die
wirtschaftlichen Märkte. Die Vereinigten Staaten versuchen, spürbare und
bedeutsame Konsequenzen für diejenigen zu erzwingen, die schwere
Menschenrechtsverletzungen begehen oder Korruption betreiben; sowie das
Finanzsystem der Vereinigten Staaten vor Missbrauch durch dieselben
Personen zu schützen.
Ich stelle daher fest, dass ernste Menschenrechtsverletzungen und
Korruption auf der ganzen Welt eine ungewöhnliche und außerordentliche
Bedrohung für die nationale Sicherheit, die Außenpolitik und die
Wirtschaft der Vereinigten Staaten darstellen, und ich erkläre hiermit
einen nationalen Notstand, um dieser Bedrohung begegnen zu können.
Hiermit erteile ich folgende Anordnungen:
Abschnitt 1. (a) Alle Güter und Anteile an Eigentum, die sich in den
Vereinigten Staaten befinden, die später in die Vereinigten Staaten
gelangen, oder die sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer
US-Person befinden, auch der im Anhang genannten Personen, werden
gesperrt und können nicht übertragen, bezahlt, exportiert, zurückgezogen
oder anderweitig gehandelt werden; dies gilt für:
(I) die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Personen;
(II) jede ausländische Person, die vom Finanzminister in Absprache
mit dem Außenminister und dem Generalstaatsanwalt bestimmt wird;
(A) Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen
verantwortlich sind, sich an ihnen beteiligen oder direkt oder indirekt
damit zu tun haben;
(B) Personen, die gegenwärtig oder ehemals Regierungsbeamte sind oder
waren, oder Personen, die für oder im Auftrag eines solchen Beamten
handeln, der für Folgendes verantwortlich ist oder sich direkt oder
indirekt an dem Folgendem beteiligt:
(1) Korruption, einschließlich der Veruntreuung staatlicher
Vermögenswerte, der Enteignung privater Vermögenswerte zum persönlichen
Vorteil; Korruption im Zusammenhang mit Regierungsverträgen oder der
Ausbeutung natürlicher Ressourcen, oder Bestechung; oder
(2) die Übertragung, oder die Erleichterung der Übertragung, aus Einkünften der Korruption;
(C) Personen, die Führungskräfte oder Beamte sind oder waren:
(1) eines Unternehmens, einschließlich einer staatlichen Einrichtung,
deren Mitglieder sich in der Dauer ihrer Beschäftigung mit einer der in
den Unterabsätzen (ii) (A), (II) (B) (1) oder (II) (B) (2) dieses
Abschnitts beschriebenen Aktivitäten befassten; oder
(2) eines Unternehmens, dessen Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß
dieser Anordnung aufgrund von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der
Amtszeit der Führungskräfte oder der Beamten gesperrt sind; oder
(D) jede Person, die versucht hat, eine der in den Absätzen (II) (A),
(II) (B) (1) oder (II) (B) (2) dieses Abschnitts beschriebenen
Aktivitäten zu unternehmen; und
(III) jede Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Staatssekretär und dem Generalstaatsanwalt ermittelt wurde:
(A) jede Person, die finanzielle, materielle oder technologische
Unterstützung bereitstellte, oder Güter oder Dienstleistungen verfügbar
machte, finanzierte oder unterstützte:
(1) jede in Unterabschnitten (II) (A), (II) (B) (1) oder (II) (B) (2)
dieses Abschnitts beschriebene Tätigkeit, die von einer ausländischen
Person durchgeführt wird;
(2) jede Person, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung gesperrt sind; oder
(3) jedes Unternehmen, einschließlich eines staatlichen Unternehmens,
das sich oder dessen Mitarbeiter sich mit einer der in Unterabsätzen
(II) (A), (II) (B) (1) oder (II) (B) (2) dieses Abschnitts beschriebenen
Tätigkeit befassen, die von einer ausländischen Person ausgeübt wird;
(B) jede Person, die direkt oder indirekt im Besitz oder der
Kontrolle von Eigentum und Eigentumsinteressen ist, oder mit ihnen
gehandelt hat, die gemäß dieser Anordnung gesperrt sind, oder
(C) jede Person, die versucht hat, eine der in den Absätzen (III) (A)
oder (B) dieses Abschnitts beschriebenen Aktivitäten zu unternehmen.
(b) Die Verbote in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts gelten mit
Ausnahme von Bestimmungen, die in Gesetzen oder in Verordnungen,
Verfügungen, Richtlinien oder Lizenzen enthalten sind, die gemäß diesem
Auftrag erteilt werden können, ungeachtet eines abgeschlossenen Vertrags
oder einer Lizenz oder Genehmigung, die vor dem Inkrafttreten dieser
Anordnung erteilt wurde.
Abschnitt 2. Der ungehinderte Zutritt von Einwanderern und
Nichteinwanderern in die Vereinigten Staaten durch Ausländer, die eines
oder mehrere der in Abschnitt 1 genannten Kriterien erfüllen, würde den
Interessen der Vereinigten Staaten und dem Eintritt dieser Personen in
die Vereinigten Staaten abträglich sein, sowohl als Einwanderer oder
Nichteinwanderer, und wird hiermit aufgehoben. Diese Personen werden wie
Personen behandelt, die unter Abschnitt 1 der Proklamation 8693 vom 24.
Juli 2011 fallen (Aussetzung der Einreise von Ausländern, die den
Reiseverboten des UN-Sicherheitsrates und internationalen
Sanktionsmaßnahmen unterliegen).
Abschnitt 3. Ich erkläre hiermit, dass Spenden der in § 203 (b) (2)
IEEPA (50 USC 1702 (b) (2)) genannten Arten von Gegenständen von, zu
oder zugunsten einer Person, deren Eigentum und Eigentumsinteressen, die
gemäß dieser Verordnung gesperrt sind, meine Fähigkeit, mit dem in
dieser Verfügung erklärten nationalen Notstand umzugehen, erheblich
beeinträchtigen würden, und ich verbiete hiermit solche Spenden gemäß
Abschnitt 1 dieses Beschlusses.
Abschnitt 4. Die Verbote in Abschnitt 1 umfassen:
(a) die Bereitstellung von Beiträgen oder die Bereitstellung von
Geldern, Waren oder Dienstleistungen durch, oder zugunsten einer Person,
deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Verfügung gesperrt
sind; und
(b) den Empfang von Beiträgen oder die Bereitstellung von Geldern, Waren oder Dienstleistungen von einer solchen Person.
Abschnitt 5. (a) Jede Transaktion, die eines der Verbote, die in
dieser Anordnung aufgeführt sind, umgeht oder vermeidet, stellt eine
Verletzung dar und ist verboten. Dies gilt auch für den Versuch zum
Zweck des Umgehens oder Vermeidens.
(b) Jede Verschwörung, die gebildet wird, um gegen eines der Verbote in dieser Reihenfolge zu verstoßen, ist verboten.
Abschnitt 6. Für die Zwecke dieser Anordnung:
(a) bedeutet der Ausdruck „Person“ eine natürliche oder juristische Person;
(b) bedeutet der Begriff „Unternehmen“ eine Personengesellschaft,
eine Vereinigung, ein Treuhandunternehmen, ein Gemeinschaftsunternehmen,
eine Körperschaft, eine Gruppe, eine Untergruppe oder eine andere
Organisation;
(c) bedeutet der Ausdruck „Person der Vereinigten Staaten“ einen
Bürger der Vereinigten Staaten, einen ständig gebietsansässigen
Ausländer, eine Organisation, die nach den Gesetzen der Vereinigten
Staaten oder einer Gerichtsbarkeit innerhalb der Vereinigten Staaten
(einschließlich ausländischer Niederlassungen) organisiert ist, oder
eine Person in den Vereinigten Staaten.
Abschnitt 7. Für diejenigen Personen, die in den Vereinigten Staaten
rechtmäßig anwesend sind, und deren Eigentum und Eigentumsinteressen
gemäß dieser Verfügung gesperrt sind, stelle ich fest, dass aufgrund der
Möglichkeit, Gelder oder andere Vermögenswerte verzögerungsfrei zu
überweisen, eine vorhergehende Mitteilung an solche Personen diese
Maßnahmen unwirksam machen würde. Ich erkläre daher, dass diese
Maßnahmen auch ohne vorhergehende Ankündigung oder Beschluss gemäß
dieser Anordnung anwendbar sind, um dem nationalen Notstand zu begegnen.
Abschnitt 8. Der Finanzminister wird in Absprache mit dem
Außenminister ermächtigt, solche Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich
der Anwendung von Regeln und Vorschriften, und alle Befugnisse zu
nutzen, die mir von IEEPA und dem Gesetz gewährt werden, soweit dies zur
Umsetzung dieser Verordnung erforderlich ist, sowie § 1263 (a) des
Gesetzes, unter Anwendung darin gegebener Bestimmungen. Der
Finanzminister kann im Einklang mit dem anwendbaren Recht jede dieser
Funktionen auf andere Amtsträger und Behörden der Vereinigten Staaten
übertragen. Alle Agenturen und Behörden sollen alle geeigneten Maßnahmen
im Rahmen ihrer Befugnisse ergreifen, um diesen Auftrag umzusetzen.
Abschnitt 9. Der Außenminister wird hiermit ermächtigt, Maßnahmen zu
ergreifen, einschließlich der Anwendung von Regeln und Vorschriften, um
alle Befugnisse, die mir von IEEPA, der INA und dem Gesetz erteilt
werden, soweit dies zur Durchführung von Abschnitt 2 dieser Verordnung
erforderlich ist, anzuwenden; in Abstimmung mit dem Finanzminister
hinsichtlich der Meldepflicht in Abschnitt 1264 (a) des Gesetzes, sowie
in Bezug auf die in Abschnitt 1264 (b) (2) dieses Gesetzes vorgesehenen
Berichte. Der Außenminister kann im Einklang mit geltendem Recht jede
dieser Funktionen an andere Amtsträger und Agenturen der Vereinigten
Staaten weiterleiten.
Abschnitt 10. Der Finanzminister wird hiermit ermächtigt, im
Einvernehmen mit dem Außenminister und dem Generalstaatsanwalt, die
Umstände festzulegen, welche die Sperrung des Eigentums und der
Eigentumsanteile einer im Anhang zu dieser Verfügung aufgeführten Person
nicht länger rechtfertigen, und die erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen, um dieser Feststellung Wirkung zu verleihen.
Abschnitt 11. Der Finanzminister wird hiermit ermächtigt, im
Einvernehmen mit dem Außenminister, dem Kongress regelmäßige und
abschließende Berichte über den nationalen Notstand, gemäß des
Abschnitts 401 (c) des NEA (50 USC 1641 (c)), und des Abschnitts 204 (c)
des IEEPA (50 USC 1703 (c)), vorzulegen.
Abschnitt 12. Diese Anordnung wird gültig um 12:01 Uhr mittags, Eastern Standard Time, 21. Dezember 2017.
Abschnitt 13. Diese Anordnung ist nicht dazu bestimmt, ein Recht oder
einen Vorteil zu begründen, materiell-rechtlich oder
verfahrenstechnisch, per Gesetz vollstreckbar oder durch Billigkeit
durchsetzbar durch irgendeine Partei, gegen die Vereinigten Staaten,
ihre Abteilungen, Agenturen, Behörden oder Körperschaften, ihre Beamten,
Angestellten, oder Agenten oder irgendeine andere Person.
DONALD J. TRUMP
DAS WEISSE HAUS,
20. Dezember 2017
Quelle English:
Executive Order Blocking the Property of Persons Involved in Serious Human Rights Abuse or Corruption
» https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/executive-order-blocking-property-persons-involved-serious-human-rights-abuse-corruption/
Google-Übersetzung überarbeitet von R.D.
Deutsche Übersetzung ist noch in Bearbeitung
» https://channelings-news-blog.blogspot.co.at/2017/12/trumps-executive-order-am-21122017.html
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