SFH-140015 Brief Dr. Lederbauer an den Präsidenten des Landesgerichts für  Strafsachen Dr. Forsthuber vom 23.7.2017
.
Beschwerde wegen der Nichtdurchführung des Verfahrens gegen Dr. Lederbauer nach der posiven Entscheidung des OGH über die Nichtigkeitsbeschwerde von Dr. Lederbauer vom
24.5.2016





DIPL.-ING. DR. TECHN.

                            WOLFGANG A. LEDERBAUER

WIRTSCHAFTSINGENIEUR BAUWESEN

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An den

Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen

Mag. Friedrich Forsthuber

Landesgerichtsstr. 11

1080 Wien

 

Vorab per email: friedrich.fortshuber@justiz.gv.at

Persönlich in der Einlaufstelle abgegeben.

 

Beschwerde wegen der Nichtdurchführung des Verfahrens gegen mich

nach der positiven Entscheidung des OGH über meine

Nichtigkeitsbeschwerde vom 24.5.2016

( Zl 61 HV 138/06)


Wien, 24.7.2017



Sehr geehrter Herr Präsident,

vielleicht erinnern Sie sich noch an eine ca. ein Jahr zurückliegende

Begegnung bei einer Veranstaltung im Landesgericht für Strafsachen, bei

der ich Sie  über die Aufgaben und die Verantwortlichkeit  eines

Präsidenten eines Landesgerichts für Strafsachen angesprochen habe.



Sie haben im  wesentlichen gemeint, dass Sie sich nicht in die

Rechtsprechung von unabhängigen Richtern einmischen können.

Ich habe anhand mehrerer  Beispiele versucht mündlich darzustellen,

welch ungeheurlichen Ereignisse bei meinem Verfahren eingetreten sind.

Selbstverständlich konnte ich in diesem kurzen Gespräch, nicht annähernd

alle Details vorbringen.

Nun ist aber eine Situation eingetreten, die mich  veranlasst,  wieder an Sie

heranzutreten.

Im folgenden reiche ich nun eine Beschwerde wegen der

Nichtdurchführung des Verfahrens gegen mich  nach der positiven

Entscheidung des OGH über meine Nichtigkeitsbeschwerde vom 24.5.2016

ein.

Ich habe folgende Gliederung gewählt:






1. Hinweis auf Urteil des OGH vom 24.5.2016


2. Hinweis auf die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung Dr. Lederbauer

vom 11.2.2016 


» Kommentar Dr. Lederbauer und links zu Dokumenten vom

» 23.2.2016, Teil I bis III ( Seite 1 bis 90 )

3. Hinweis auf Urteil » Urteil des LG für Strafsachen gegen Dr.

» Lederbauer vom 16.12.2015, mit Kommentaren von Dr.

» Lederbauer Stand 21.2.2015

4. Der bemerkenswerte Aktevermerk der Richterin Mag. Adegbite - Lewy

und die Konsequenzen

5. Bisherige Beschwerde an den Präsidenten des Landesgerichts für 

Strafsachen Dr. Forsthuber

6. Das bemerkeswerte Gutachten des Sachverständigen Dr. Meszaros


7. Erhielt Dr. Meszaros einen Auftrag der Staatsanwaltschaft?


8. Ersuchen




Ich versuche nun, die Situation schriftlich und überprüfbar darzustellen.

Zum besseren Verständnis und aus Platzgründen verweise ich auf

zahlreiche links.



1. Hinweis auf Urteil des OGH vom 24.5.2016


Mit diesem Urteil wurde ich vom - von vornherein abstrusen - Vorwurf des

gewerbsmässigen Betrugs freigesprochen.

Der OGH stellte fest:



" .... Dieser Rechtsfehler mangels Feststellungen erfordert

die Urteilsaufhebung in dem im Spruch ersichtlichen  Umfang

(§ 285e StPO) und die Rückverweisung an den

nunmehr sachlich zuständigen Einzelrichter des

Landesgerichts für Strafsachen Wien... "


Der OGH stellte weiters fest:


" ..Ein sofortiger Freispruch hatte nicht zu erfolgen,

weil die Feststellung verjährungshemmender Tatsachen nach

der Aktenlage (ON 1 S 2 f; ON 20, 63) nicht ausgeschlossen

erscheint.... ".

Vgl.:

22.06.2016 |
» 300 Das Neueste

» SFH-13668 E mail Dr. Perschler an Dr. Lederbauer vom

» 21.6.2016

xxxxxxxxxxxxx
»

Urteil OGH vom 24.05.2016


.
Die
Rückverweisung an den nunmehr sachlich zuständigen

Einzelrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien ist bis

heute nicht erfolgt,obwohl seit dem Urteil des OGH weit mehr

als ein Jahr vergangen ist. !
 
Mir ist diese Vorgangsweise vollkommen unverständlich, da die

Klärung der Frage über eine gänzlichen Freispruch - schon

anhand der vorliegenden Dokumente - äusserst einfach ist.

Ich muss mich, wie Sie verstehen werden, gegen weitere

Verzögerungen wehren - zumal der Schaden für mich täglich

immer größer wird.


Eine äußerst detaillierte Darstellung mit Querverweisen und

Kommentaren  wird derzeit bearbeitet und wird auch Ihnen zur

Verfügung gestellt werden.

Ich halte es heute  für notwendig, beispielhaft

darzustellen,wie  das Verfahren  ab 2005 - also seit mehr als

zehn Jahren - abgelaufen ist.



Am besten ist dies wohl aus folgenden Dokumenten zu erkennen:
 
2. Hinweis auf die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung Dr. Lederbauer

vom 11.2.2016

» Kommentar Dr. Lederbauer und links zu Dokumenten vom

» 23.2.2016, Teil I bis III ( Seite 1 bis 90 )

Vgl.:

» SFH-13802 Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, eingebracht

» von RA. Dr. Perschler am 11.2.2016, Kommentar Dr.

» Lederbauer und links zu Dokumenten vom 23.2.2016, Teil I bis

» III ( Seite 1 bis 90 )

.wegen: §§ 159, 161 STGB §§ 146, 147 STGB AUSFÜHRUNG

NICHTIGKEITSBESCHWERDE UND BERUFUNG 1-fach


3. Hinweis auf Urteil » Urteil des LG für Strafsachen gegen Dr.

» Lederbauer vom 16.12.2015, mit Kommentaren von Dr.

» Lederbauer Stand 21.2.2015

Vgl.:
04.02.2016 |
» 300 Das Neueste
» SFH-13421 Urteil des LG für Strafsachen gegen Dr. Lederbauer vom 16.12.2015, mit Kommentaren von Dr. Lederbauer Stand 21.2.2016
Textwiedergabe mit generellem Kommentar von Dr. Lederbauer vom 29.01.2016 sowie Kommentar Dr. Lederbauer zu jeder Seite des Urteils als Grundlage für die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung vom 4.2.2016 .
.
28.01.2016 |
» 300 Das Neueste
» SFH-13412 Urteil des LG für Strafsachen gegen Dr. Lederbauer vom 16.12.2015, Genereller Kommentar von Dr. Lederbauer vom 29.01.2016
Textwiedergabe mit generellem Kommentar von Dr. Lederbauer vom 29.01.2016 .
.
20.12.2015 |
» 300 Das Neueste
» SFH-11351 Dr. Perschler für Dr. Lederbauer: Brief an Landesgericht für Strafsachen in Wien vom 18.12.2015
Anmeldung Volle Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde


4. Der bemerkenswerte Aktenvermerk der Richterin Mag. Adegbite - Lewy » vom 9.3.2014 und die Konsequenzen

Vgl.:
13.08.2014 | » 300 Das Neueste
» SFH-10081 Freigegebener Entwurf eines Befangenheitsantrags gegen die Richterin Mag. Adegbite - Lewy
Dr. Lederbauer gibt den Entwurf vom Montag, 11. August 2014 10:01 am Montag, 11. August 2014 10:43 frei. Dieser Antrag wurde am 12.8.2014 an das Gericht abgesandt.
Vgl.:

13.08.2014 | » 300 Das Neueste
» SFH-10085 AV handschriftlich LGSTRS Mag. Adegbite Lewy vom 9.3.2014 und Transkription
Laut Akteneinsicht Dr. Lederbauer am 9.7.2014

5. Bisherige Beschwerde an den Präsidenten des Landesgerichts für  Strafsachen Dr. Forsthuber


Von besondere Bedeutung ist eine Beschwerde, die ich direkt an Sie gerichtet habe:
Es geht dabei um unvollständige und falsche Protokollierungen.


08.09.2014 |
» 300 Das Neueste
» SFH-11187 Beschluss des LG für Strafsachen Präsident Mag. Forsthuber vom 22.8.2014, Anmerkung Dr. Lederbauer vom 9.9.2014
Es liegt keine Befangenheit der Richterin Mag. Adegbite - Lewy vor.

05.11.2012 |
» 300 Das Neueste
» SFH-5173 Dienstaufsichtsbeschwerde Dr. Lederbauer an den Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen gegen die Richterin Mag. Lewy vom 4.5.2011 ( LEDRH 1570 )
Bedauerlicherweise muss ich nun die folgende Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin Mag. Lewy machen.


05.11.2012 |
» 300 Das Neueste
» SFH-5170 Brief Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Dr. Forsthuber an Dr. Lederbauer vom 2.10.2012
Die aktuelle Stellungnahme der zuständigen Richterin Mag. Adegbite- Lewy vom 1.10.2012 wird zur Kenntnisnahme übersandt.


05.11.2012 |
» 300 Das Neueste
» SFH-5172 Brief der Richterin Mag. Katharina Adegbite-Lewy an den Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 22.7.2012:, Anmerkung Dr. Lederbauer vom 18.2.2013
Es wird auf das angeschlossenen Protokoll der Hauptverhandlung verwiesen ...


» Anmerkung Dr. Lederbauer vom 18.2.2013

Zum HV Protokoll wurde eine Protokollrüge übersandt, aus der hervorgeht, dass wesentliche Feststellungen im Protokoll fehlen.Vgl.:

Es ist unverständlich, dass die Richterin Mag. Katharina Adegbite-Lewy dies dem Präsidenten des LG für Strafsachen nicht mitteilte.

Aber auch ohne eine solche  Mitteilung ging aus der Dienstaufsichtsbeschwerde klar hervor, dass  es eine gravierende Protokollrüge gab.

Bedauerlicherweise ist der Präsidenten des LG für Strafsachen bei der Überprüfung der Stichaltigkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde darauf nicht eingegangen.


Vgl.:
05.11.2012 |
» 300 Das Neueste
» SFH-5174 Einbau der Mitschriften in das Protokoll über die Haupterhandlung am 1.3.2011, Protokollrüge vom 18.4.2011
Im folgenden wird das Protokoll der Verhandlung vom 1.3.2011 wiedergegeben. Es wurde auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Es stellte sich heraus, dass es nicht vollständig ist und wesentliche Punkte nicht erwähnt wurden. Aufgrund von Mitschriften des Angeklagten und mehrerer bei der Verhandlung anwesender Zuhörer wurden die fehlenden Passagen mit den dazu passenden Anmerkungen ( in kursiver Schrift) eingefügt. Das vorliegende Dokument ist integrierender Teil der weiteren rechtlichen Schritte.




6. Das bemerkeswerte Gutachten des Sachverständigen Dr. Meszaros

Nachdenklich macht auch der Sachverständige Dr. Meszaros

Hinweis auf das Gutachten
Dr. Meszaros vom 27.7.2014

Vgl.:

20.08.2014 |
» 300 Das Neueste
» SFH-11103 Kommentar Dr. Lederbauer zum " Psychiatrisch - Neurologische Aktengutachten » " des Sachverständigen Dr. Meszaros vom 27.7.2014 ( Seite 1 bis 18 )
Die Feststellungen werden Seite für Seite kommentiert
.



7. Erhielt Dr. Meszaros einen Auftrag der Staatsanwaltschaft?

Hinweis auf E Mails  Dr. Lederbauer an Dr. Meszaros

Vgl.:

» SFH-13763 E mail Dr. Lederbauer an Dr. Meszaros vom 24.8.2016 6.24 Uhr
in der ua E mail vom 22.6.2016 habe ich Sie um folgendes ersucht: " ...Ich möchte den Dingen auf den Grund gehen und Ihnen nun unter Hinweis auf die oa Dokumente folgende Frage stellen: Haben Sie dieses von der Staatsanwaltschaft Wien beauftragte Gutachten nun erstellt ( vgl e mail vom 15. Juli 2014 09:27 ) ? Bedauerlicherweise habe ich keine Antwort erhalten. Deshalb ersuche ich Sie nochmals, mir die oa Frage bis spätestens 26.8.2016 zu beantworten.

Vgl.:

» SFH-13670 e mail Dr. Lederbauer an Dr. Meszaros vom 22.6.2016
ich möchte Ihnen das Urteil des OGH vom 24.5.2016 zur Kenntnis bringen und Ihnen folgende Frage stellen:

Hat nun Dr. Meszaros von der Staatsanwaltschaft Wien einen Auftrag erhalten  oder nicht?
Wenn ja, was ist der Inhalt dieses Auftrags?


8. Ersuchen


Ich stelle an Sie das Ersuchen, zu veranlassen,  dass das Verfahren vor dem Einzelrichter endlich gestartet wird.

Es ist für jeden einleuchtend, dass eine solche Veranlassung durch Sie keinesfalls " einen Eingriff in die unabhängige Rechtsprechung " bedeutet, sondern  allein in Ihrer Dienstaufsichtspflicht liegt.

Bei dieser Gelegenheit verweise ich auf eine interessante Entscheidung des OGH:

Vgl.:
» SFH-13436 Höchstgericht verurteilt arbeitsscheuen Richter,, 03.11.2013 | 18:23 | von Philipp Aichinger (Die Presse), Posting Dr. Lederbauer vom 23.3.2016 11.25 Uhr
Ein burgenländischer Richter setzte sich über das Gesetz hinweg, um einen Zivilprozess rasch zu beenden. Nun wurde der Mann rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Inzwischen wurde er pensioniert.



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Lederbauer


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