Sehr geehrter Herr Dr Lederbauer,
der Vollständigkeit wegen möchte ich kurz von der heutigen HV vor dem LG f Strafsachen Wien berichten.
In dieser Verhandlung wurden Sie ab 10 Uhr ergänzend einvernommen.
Gegen 11 Uhr wurde der Sachverständige Dr Geringer zu seinem Gutachten befragt.
Um 13:30 Uhr wurde die Verhandlung für 10 Minuten unterbrochen.
Um 13:40 wurde die Verhandlung fortgesetzt und von mir auf die Beweisanträge verwiesen, die wir bereits im Juli und September 2015 eingebracht haben. Konkret habe ich beantragt, ein Gutachten zur Bewertung Ihres Einzelunternehmens zum Zeitpunkt 2000 (Gründung der KEG) einzuholen.
Nach weiterer Erörterung der Angelegenheit hat die Richterin (Mag Christina Salzborn) dann das Beweisverfahren geschlossen, sämtliche offenen Beweisanträge abgewiesen, die Schlussanträge eingefordert und Ihnen die Möglichkeit für das Schlusswort gegeben, bevor dann das folgende Urteil gesprochen wurde.
Freispruch in allen noch offenen Punkten.
STA hat Rechtsmittelverzicht abgegeben. Von Ihnen wurde das Urteil natürlich auch angenommen.
Die Sache ist damit rechtskräftig beendet.
Ich verbleibe
Mfg
Dr Florian Perschler
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