SFH-0207 / Staatshaftungsklage vom 04.08.2005 - Anmerkungen und Gedanken von Dr. Perterer  zu den Klagebeantwortungen von Bund und Land vom 19.09.2005

Der UN-Menschenrechtspakt (CCPR) wurde vom Nationalrat 1978 mit Gesetzesvorbehalt genehmigt. Der Nationalrat hat es jedoch seit nunmehr 27 Jahren unterlassen, ein entsprechendes Gesetz zur Eingliederung dieses Staatsvertrages in die Österreichische Rechtsordnung zu erlassen.

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