In Österreich werden nach wie vor Disziplinarverfahren durchgeführt, die den Menschenrechten widersprechen. Österreich verweigert die Umsetzung von Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses und will Staatsbürger durch langwierige Prozesse aushungern. Bei Umweltverträglichkeitsverfahren werden die Anliegen der Bürger unzureichend berücksichtigt.