SFH-3961 Mitteilung RA Dr. Pittter vom 08.05.2011 an Dr. Perterer

Sehr geehrter Herr Dr. Pitter !

 

Wie lautet der Auftrag des VwGH an den VfGH? Wurde Herrn DDr. König als Verfahrenshelfer mitgeteilt, warum der VwGH den Feststellungsantrag an den VfGH abgetreten hat?

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul Perterer

Telefon: 0650/7784308

 

 

 

Von: Dr. Georg Pitter » [mailto:office@ra-pitter.at]
Gesendet: Montag, 9. Mai 2011 07:43
An:
» ledererguetl@saalbach.net
Betreff: Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof - Verfahrenshilfe - Umbestellung

 

Sehr geehrter Herr Dr. Perterer!

In obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 01.05.2011 und teile dazu mit, dass mir zwischenzeitig eine Verständigung des Verwaltungsgerichtshofes übermittelt wurde, wonach das Verfahren, in welchem ich zum Verfahrenshelfer bestellt werden sollte, bereits im März 2010 abgeschlossen wurde.

Nachdem mir auch Herr DDr. König bestätigt hat, dass die gegenständliche Sache nunmehr beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist, in welchem offenbar eine direkte Beauftragung erfolgt ist, gehe ich davon aus, dass meinerseits keine weiteren Schritte zu setzen sind.

Ich bitte um Kenntnisnahme und zeichne

mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Pitter
Rechtsanwalt
Anton-Wallner-Straße 7
5700 Zell am See
__________________

Tel.: 0043 / 06542 / 73378
Fax: 0043 / 06542 / 73378-7

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