SFH-9931  SPÖ gegen Minderheitsrecht, ÖVP verweist auf Enquete,   Der Standard 12. Mai 2014, 13:11

Schieder: Wäre "unnötige Politisierung der Justiz" - Auch Verfassungsjurist Öhlinger

» http://derstandard.at/1399507249201/SPOe-gegen-Minderheitsrecht-OeVP-verweist-auf-Enquete

Wien - » SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder spricht sich "aus justizpolitischen Überlegungen" dagegen aus, Ministeranklagen zu einem Minderheitenrecht zu machen. Aus dem » ÖVP-Klub hieß es auf Anfrage der lediglich, dass solche Fragen in der geplanten Enquete zur Demokratiereform besprochen werden können.

Schieder lehnt den » entsprechenden Vorschlag von Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), ab: Die Ministeranklage als Minderheitenrecht wäre eine "unnötige Politisierung der Justiz", das sähen auch Experten so, betonte Schieder.

Politische Fragen sollten im Parlament geklärt werden, meinte Schieder. Die Mehrheit sei eines der Grundprinzipien der Entscheidungsfindung in einer parlamentarischen Demokratie, argumentiert er. Daneben gebe es schon eine Reihe von Minderheitenrechten für die Opposition, verwies der SPÖ-Klubchef unter anderem auch auf die geplante Reform der Untersuchungsausschüsse.

Verfassungsjurist Öhlinger dagegen

Auch der Verfassungsjurist Theo Öhlinger ist dagegen, dass Ministeranklagen ein Minderheitenrecht werden.  Er glaube, dass es nicht sinnvoll sei, der Opposition Rechte wie die Ministeranklage zuzugestehen, meinte Öhlinger. "Das würde zu einer Politisierung der Justiz führen", befürchtet der Verfassungsexperte. Die Meinung Holzingers, dass es sich bei der Ministeranklage derzeit um "totes Recht" handle, teilt Öhlinger nicht unbedingt: Die Bestimmung mache den Ministern klar, dass sie sich an die Gesetze zu halten hätten.

Ministeranklagen kommen in der Praxis so gut wie nicht vor, ist doch ein Mehrheitsbeschluss dafür notwendig - und die Mehrheit haben üblicherweise jene Parteien, die auch die Regierung stellen. Eine Ministeranklage kann gegen bestimmte Amtsträger beim VfGH wegen schuldhafter Rechtsverletzungen einschließlich strafbarer Handlungen, die mit der Amtstätigkeit zusammenhängen, erhoben werden. Geregelt ist sie in den Artikeln 142 und 143 Bundes-Verfassungsgesetz sowie im Verfassungsgerichtshofgesetz.

Verlust des Amtes

Mitglieder der Bundesregierung können wegen Gesetzesverletzungen durch einen Beschluss des Nationalrats zur Verantwortung gezogen werden. Eine derartige Anklage kann sich aber auch gegen den Bundespräsidenten richten - wegen Verletzung der Bundesverfassung und per Beschluss der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat, Anm.).

Gegen Mitglieder einer Landesregierung ist der Landtag Ankläger. Aber auch von der Bundesregierung kann ein Landeshauptmann oder ein Mitglied einer Landesregierung angeklagt werden - wegen Gesetzesverletzung aber auch wegen Nichtbefolgung einer Verordnung oder Weisung des Bundes in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung.

Ein verurteilendes Erkenntnis des VfGH hat auf Verlust des Amtes, unter erschwerenden Umständen auch auf zeitlichen Verlust der politischen Rechte (z.B. Wahlrecht) zu lauten. Bei geringfügigen Rechtsverletzungen kann sich der VfGH auch mit der Feststellung begnügen, dass eine Rechtsverletzung vorliegt.

So geschehen etwa Mitte der 1980er-Jahre, da hatte es eine Anklage gegen den Salzburger ÖVP-Landeshauptmann Wilfried Haslauer durch die Regierung gegeben. Dieser hatte am 8. Dezember 1984 entgegen einer Weisung des Sozialministers die Geschäfte offen gehalten. Der VfGH verurteilte sein Vorgehen damals und stellte fest, dass eine Rechtsverletzung vorliege. Weitere Konsequenzen gab es aber nicht. (APA, 12.5.2014)

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