SFH-11298  Gutachten zu Informationsfreiheitsgesetz offenbar nicht öffentlich,  Der Standard 30. Oktober 2014, 07:50

Analyse des deutschen Experten Holznagel liegt im Parlament, bleibt dort aber unter Verschluss

» http://derstandard.at/2000007489581/Gutachten-zu-Informationsfreiheitsgesetz-offenbar-nicht-oeffentlich

Wien - Ein Gutachten zum Entwurf des neuen Informationsfreiheitsgesetzes wird offenbar unter Verschluss gehalten. Wie das » Ö1-"Morgenjournal" am Donnerstag berichtete, will das Parlament das Gutachten, das im Auftrag der OSZE erstellt wurde, nicht veröffentlichen. Ein Sprecher des Parlaments habe erklärt, das Dokument liege beim Rechts- und Legislativdienst. Von dort hat man es allerdings weder an die Opposition noch an die Öffentlichkeit weitergeleitet.

Erstellt hat das Gutachten der deutsche Rechtswissenschafter Bernd Holznagel. Laut Ö1 kommt er zu dem Schluss, dass der Regierungsentwurf in die richtige Richtung gehe, kritisiert aber, dass kein Beauftragter für Informationsfreiheit vorgesehen ist. Zudem sei es problematisch, dass die Länder Ausführungsgesetze erlassen sollen, was dazu führen könne, dass das Amtsgeheimnis nicht überall abgeschafft werde.

Barth: "Nicht nachvollziehbar"

Josef Barth vom Forum für Informationsfreiheit kritisiert, dass die Analyse nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. "Dass ein Gutachten, das eine internationale Organisation gemacht hat, ans Parlament übermittelt wurde und dort nicht weitergegeben wird, ist überhaupt nicht nachvollziehbar", sagte er am Donnerstag.

Den Gesetzesentwurf der Regierung gibt es seit dem Frühjahr. Der Beschluss wurde bereits mehrmals verschoben. (red, derStandard.at, 30.10.2014)

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Interessante Postings

07
30.10.2014, 09:19vor 35 Minuten
Das Amtsgeheimnis in Österreich ist die Brutstätte für Korruption !!!

Hier sind die §§ 310 StGB (Verletzung des Amtsgeheimnisses) und der
§ 46 BDG (Beamten Dienstrechtsgesetz) maßgebend.

Diese Rechtsgrundlagen sind nicht nur Brutstätte, sondern auch der wachsende Nährboden für Korruption, Inkompetenz, Schlampigkeit udgl. mehr.

Man denke nur an diese Vorgaben von 7 Anzeigen bei der Wiener Polizei und wie schnell man da einen "Täter" ermitteln konnte, während diese Weisung ohne Konsequenz für die Führungskräfte blieb, obwohl sie von der Innenministerin für obsolet erklärt wurde.

Wie sicher und wohl, müssen sich beamtete Führungskräfte in dieser stinkenden Kloake schon fühlen, wenn sie derartiges schriftlich niederbringen - von den mündlichen Weisungen überhaupt einmal abgesehen.

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