SFH-1044 / Beschluss EGMR vom 23.01.2009 betreffend die Beschwerde Dr. Perterer vom 19.06.2007 über die Entscheidung der Generalprokuratur
Die Beschwerde wird gemäß Artikel 28 der Konvention für unzulässig erklärt, weil die in Artikel 34 und 35 niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

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