SFH-1049 Dr. Lederbauer übersendet die General Comments Nr.33  des UN Menschenrechtsausschusses an den Verwaltungsgerichtshof

Dr. Lederbauer schreibt: Im Rahmen einer schon mehrere Jahre zurückliegenden Korrespondenz über meine damaligen Anträge auf Wiederaufnahme des VwGH Verfahrens zwischen Ihnen und mir wurden die gesetzlich definierten Aufgaben des  Präsidenten des VwGH behandelt. Demnach hat der Präsident des VwGh auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des VwGH zu achten.  Dieses Thema wird nun bei der Behandlung meiner beim VwGH eingebrachten Beschwerde wegen verweigerter Akteneinsicht und Beantwortung von Fragen nach dem Auskunftspflichtgesetz durch den Rechnungshof virulent.

An den

Herrn Präsidenten des

Verwaltungsgerichtshofs

Dr. Clemens Jabloner

1010 Wien

Judenplatz 11

Vorab per email: » praesident@vwgh.gv.at

Persönlich an der Einlaufstelle übergeben

Beschwerde beim VwGH wegen verweigerter Akteneinsicht und Beantwortung von Fragen nach dem Auskunftspflichtgesetz durch den Rechnungshof

Übersendung der „ General Comments  Nr. 33 „ des UN MRA

                                                                                                                Wien, 18.02.2009

Sehr geehrter Herr Präsident,

wie Sie wissen habe ich beim VwGH eine Beschwerde wegen verweigerter Akteneinsicht und Beantwortung von Fragen nach dem Auskunftspflichtgesetz durch den Rechnungshof eingebracht und beim VfGH eine Staatshaftungsklage eingebracht.

» SFH-1041 / Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 31.01.2009 nach Artikel 137 B-VG
wegen Nichtumsetzung der Views des UN-Menschenrechtsausschusses

Im Rahmen einer schon mehrere Jahre zurückliegenden Korrespondenz über meine damaligen Anträge auf Wiederaufnahme des VwGH Verfahrens zwischen Ihnen und mir wurden die gesetzlich definierten Aufgaben des  Präsidenten des VwGH behandelt. Demnach hat der Präsident des VwGh auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des VwGH zu achten.  Dieses Thema wird nun bei der Behandlung meiner beim VwGH eingebrachten Beschwerde wegen verweigerter Akteneinsicht und Beantwortung von Fragen nach dem Auskunftspflichtgesetz durch den Rechnungshof virulent.

Nun bekam ich von einem besonders wichtigen Dokument Kenntnis: ( Anlage )

» SFH-1047 HUMAN RIGHTS COMMITTEE, 95. session, Geneva, 13-31 October 2008, Draft General Comment No 33, The Obligations of States Parties under the Optional Protocol to the International Covenant on Civil and Political Rights

Diese klaren Feststellungen sollten meiner Ansicht nach nun unbedingt bei den anstehenden Entscheidungen  des VwGH einfliessen.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Wolfgang Lederbauer

‹zurück Seite Drucken
 

Bereitstellungszeit : 0.211 Sekunden | SQL: 7 | made by powerweb99.at