SFH-1049 Dr. Lederbauer übersendet die General Comments Nr.33 des UN Menschenrechtsausschusses an den Verwaltungsgerichtshof
Dr. Lederbauer schreibt: Im Rahmen einer schon mehrere Jahre zurückliegenden Korrespondenz über meine damaligen Anträge auf Wiederaufnahme des VwGH Verfahrens zwischen Ihnen und mir wurden die gesetzlich definierten Aufgaben des Präsidenten des VwGH behandelt. Demnach hat der Präsident des VwGh auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des VwGH zu achten. Dieses Thema wird nun bei der Behandlung meiner beim VwGH eingebrachten Beschwerde wegen verweigerter Akteneinsicht und Beantwortung von Fragen nach dem Auskunftspflichtgesetz durch den Rechnungshof virulent.
An den
Herrn Präsidenten des
Verwaltungsgerichtshofs
Dr. Clemens Jabloner
1010 Wien
Judenplatz 11
Vorab per email: » praesident@vwgh.gv.at
Persönlich an der Einlaufstelle übergeben
Beschwerde beim VwGH wegen verweigerter Akteneinsicht und Beantwortung von Fragen nach dem Auskunftspflichtgesetz durch den Rechnungshof
Übersendung der „ General Comments Nr. 33 „ des UN MRA
Wien, 18.02.2009
Sehr geehrter Herr Präsident,
wie Sie wissen habe ich beim VwGH eine Beschwerde wegen verweigerter Akteneinsicht und Beantwortung von Fragen nach dem Auskunftspflichtgesetz durch den Rechnungshof eingebracht und beim VfGH eine Staatshaftungsklage eingebracht.
» SFH-1041 / Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 31.01.2009 nach Artikel 137 B-VG wegen Nichtumsetzung der Views des UN-Menschenrechtsausschusses
Im Rahmen einer schon mehrere Jahre zurückliegenden Korrespondenz über meine damaligen Anträge auf Wiederaufnahme des VwGH Verfahrens zwischen Ihnen und mir wurden die gesetzlich definierten Aufgaben des Präsidenten des VwGH behandelt. Demnach hat der Präsident des VwGh auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des VwGH zu achten. Dieses Thema wird nun bei der Behandlung meiner beim VwGH eingebrachten Beschwerde wegen verweigerter Akteneinsicht und Beantwortung von Fragen nach dem Auskunftspflichtgesetz durch den Rechnungshof virulent.
Nun bekam ich von einem besonders wichtigen Dokument Kenntnis: ( Anlage )
» SFH-1047 HUMAN RIGHTS COMMITTEE, 95. session, Geneva, 13-31 October 2008, Draft General Comment No 33, The Obligations of States Parties under the Optional Protocol to the International Covenant on Civil and Political Rights
Diese klaren Feststellungen sollten meiner Ansicht nach nun unbedingt bei den anstehenden Entscheidungen des VwGH einfliessen.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Wolfgang Lederbauer
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