SFH-0676-3/ Antrag Dr. Lederbauer an den Verwaltungsgerichtshof vom 07.09.2007 auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof. Laut § 69 (1) Ziffer 1des Allgemeinen Verwaltunsgverfahrensgesetzes gilt: " Dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist stattzugeben,wenn... der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde , falsches Zeugnis oder andere gerichtlich strafbare Handlungen herneigeführt oder onstwie erschlichen worden ist.... Dr. Lederbauer hat an die Staatsanwaltschaft Wien mehrere Strafanzeigen gerichtet und wird nun neue Strafanzeugen ausarbeiten.

SFH-0233 / Antwort Dr.Lederbauer vom 14.07.2005 an den VwGH auf die Anfrage, ob eine vor fünf Jahren eingereichte Beschwerde vom VwGH weiter behandelt werden soll
Jahrelange Verzögerung bei der Behandlung einer Beschwerde an den VwGH Der VwGH fragt mit Schreiben vom 30.6.2005 an Dr. Lederbauer, ob er weiterhin Interesse an der Behandlung seiner Beschwerde gegen den Bescheid des Rechnungshofs vom 18.9.2000 betreffend die Feststellung der Unzulässigkeit der Nebenbeschäftigung habe und worin dieses bestünde. Zwischen der Beschwerde und dieser Anfrage des VwGH sind fast fünf (!!!) Jahre vergangen. Dr. Lederbauer bejaht diese Frage mit Nachdruck und stellt nochmals den skandalösen Verlauf aller Verfahren dar.



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