SFH-4075 Email RA Dr. Pitter vom 15.06.2011 an Dr. Perterer

... da von RA DDr. König am 12.04.2011 eine Klage beim VfGH eingebracht wurde, soll die Möglichkeit einer weiteren Säumnisbeschwerde nicht ausgeschöpft werden, sondern die Entscheidung des VfGH abgewartet werden ...

» Klage Dr. Perterer vom 12.04.2011 gemäß Art 137 B-VG

Von: Dr. Paul Perterer [mailto:ledererguetl@saalbach.net]
Gesendet: Mittwoch, 15. Juni 2011 23:59
An: 'Dr. Georg Pitter'
Betreff: AW: Verwaltungsgerichthofbeschwerde

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pitter !

 

Ich meine auch, wir sollten auf alle Fälle die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abwarten, bevor eine weitere Säumnisbeschwerde eingebracht wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul Perterer

Telefon: 0650/7784308

 

 

 

Von: Dr. Georg Pitter [mailto:office@ra-pitter.at]
Gesendet: Mittwoch, 15. Juni 2011 09:35
An: Dr. Paul Perterer
Betreff: Verwaltungsgerichthofbeschwerde
Wichtigkeit: Hoch

 

Sehr geehrter Herr Perterer!

 

In obiger Angelegenheit übermittle ich Ihnen die mir von Hr. DDr. König zur Verfügung gestellte Klage an den Verfassungsgerichtshof samt dessen Aufforderung an die Bundesregierung zur Erstattung einer Gegenschrift.

 

Da durch die Aufforderung zur Erstattung einer Gegenschrift belegt ist, dass hier tatsächlich ein Verfahren anhänglich ist, ersuche ich um kurze Mitteilung, ob die Möglichkeit einer weiteren Säumnisbeschwerde tatsächlich „jetzt verbraucht" werden soll oder noch die weitere Entwicklung im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgewartet werden soll.

 

Ich sehe Ihrer geschätzten Rückäußerung entgegen und zeichne

 

mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Pitter
Rechtsanwalt
Anton-Wallner-Straße 7
5700 Zell am See
__________________

Tel.: 0043 / 06542 / 73378
Fax: 0043 / 06542 / 73378-7

Beilagen: Beschwerde samt Aufforderung zur Erstattung Gegenschrift

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