SFH-4075 Email RA Dr. Pitter vom 15.06.2011 an Dr. Perterer
... da von RA DDr. König am 12.04.2011 eine Klage beim VfGH eingebracht wurde, soll die Möglichkeit einer weiteren Säumnisbeschwerde nicht ausgeschöpft werden, sondern die Entscheidung des VfGH abgewartet werden ...
» Klage Dr. Perterer vom 12.04.2011 gemäß Art 137 B-VG
Von: Dr. Paul Perterer [mailto:ledererguetl@saalbach.net] Gesendet: Mittwoch, 15. Juni 2011 23:59 An: 'Dr. Georg Pitter' Betreff: AW: Verwaltungsgerichthofbeschwerde
Sehr geehrter Herr Dr. Pitter !
Ich meine auch, wir sollten auf alle Fälle die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abwarten, bevor eine weitere Säumnisbeschwerde eingebracht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Paul Perterer
Telefon: 0650/7784308
Von: Dr. Georg Pitter [mailto:office@ra-pitter.at] Gesendet: Mittwoch, 15. Juni 2011 09:35 An: Dr. Paul Perterer Betreff: Verwaltungsgerichthofbeschwerde Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Perterer!
In obiger Angelegenheit übermittle ich Ihnen die mir von Hr. DDr. König zur Verfügung gestellte Klage an den Verfassungsgerichtshof samt dessen Aufforderung an die Bundesregierung zur Erstattung einer Gegenschrift.
Da durch die Aufforderung zur Erstattung einer Gegenschrift belegt ist, dass hier tatsächlich ein Verfahren anhänglich ist, ersuche ich um kurze Mitteilung, ob die Möglichkeit einer weiteren Säumnisbeschwerde tatsächlich „jetzt verbraucht" werden soll oder noch die weitere Entwicklung im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgewartet werden soll.
Ich sehe Ihrer geschätzten Rückäußerung entgegen und zeichne
mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Pitter Rechtsanwalt Anton-Wallner-Straße 7 5700 Zell am See __________________
Tel.: 0043 / 06542 / 73378 Fax: 0043 / 06542 / 73378-7
Beilagen: Beschwerde samt Aufforderung zur Erstattung Gegenschrift
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