SFH-1159 Einleitung zum Fall Dr. Lederbauer Stand 2.8.2009
Die Leser und die Leserinnen werden in den Fall Dr. Lederbauer eingeführt. Dieses Dokument wird laufend ergänzt und aktualisiert.
Lieber Leser, liebe Leserin,
ich möchte Sie gerne über die Motivation zur Gestaltung dieser website informieren und Sie in meinen Fall einführen. Es könnte durchaus sein, dass Sie Ansätze zur Lösung Ihrer speziellen Probleme finden.
Zunächst möchte ich die Ausführungen in der Dokumentation
» SFH-0016 / Sinn und Zweck der "Society for more Humanity and Civil Rights" - "Gesellschaft für mehr Humanität und Bürgerrechte" (SO-FOR-HUMANITY = SFH) Zielsetzung dieser Site ist es, Staatsbürgern die Möglichkeit zu geben, sich gegen erlittenes Unrecht gemeinsam zu wehren.
voranstellen.
Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass in den Bereichen Exekutive, Judikative und Legislative Menschen tätig sind, die ihre Aufgabe ernst nehmen und seriös vorgehen. Dennoch sind Systemfehler erkennbar und immer wieder Fehlentscheidungen festzustellen. SFH sieht es daher als ihre Aufgabe an, diese Systemfehler und Fehlentscheidungen in einer konstruktiven Weise aufzuzeigen und den Betroffenen gleichzeitig eine adäquate Unterstützung zu geben.
Im Laufe der Ereignisse wurden einige bedeutende Fakten offenkundig, die in der Öffentlichkeit bekannt sein sollten:
Die Einhaltung der Menschenrechte wird immer wieder gefordert. Werden die genau definierten Menschenrechte verletzt, haben die Betroffenen das Recht, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) oder beim UN Menschenrechtsausschuss ( UNMRA ) einzureichen.
Weitestgehend unbekannt ist aber folgende Tatsache:
Es gibt einen gravierenden Unterschied in der Rechtsprechung des EGMR und des UN Menschenrechtsausschusses:
Das elementare Kernproblem bei der Umsetzung von Menschenrechten ist den betroffenen Bürgern und Bürgerinnen viel zu wenig bewusst:
In der Verwaltung und in der Rechtsprechung ist seit langem folgendes bekannt:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) basiert auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erlässt „Urteile".
Dadurch werden die innerstaatlichen Entscheidungen aber keineswegs aufgehoben. Der Beschwerdeführer hat auch keinen Anspruch auf ein Rechtsmittel.
Der EGMR entscheidet über die Höhe einer allfälligen Entschädigung, die allerdings im Vergleich zum Schaden minimal ist.
Die Urteile des EGMR werden innerstaatlich anerkannt.
Der UN Menschenrechtssausschuss (UN MRA)
Die Rechtsprechung des UN Menschenrechtssausschusses (UN MRA) basiert auf dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und politische Rechte (CCPR) und dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über Bürgerliche und politische Rechte
Der UN Menschenrechtssausschuss (UN MRA ) gibt „Views" bekannt.
Dadurch werden die innerstaatlichen Entscheidungen aber keineswegs aufgehoben. Allerdings hat der erfolgreiche Beschwerdeführer Anspruch auf ein Rechtsmittel.
Der UN MRA legt fest, dass erfolgreiche Beschwerdeführer Anspruch auf ein Rechtsmittel und auf einen angemessenen Schadenersatz haben.
Die Views des UN MRA werden sehr oft innerstaatlich nicht anerkannt.
Ein ungeheures Problem liegt darin, dass der Instanzenzug bis zu den Höchstgerichten ausgeschöpft werden muss, bevor jemand eine Beschwerde beim EGMR oder UN MRA einbringen kann.
Der Verwaltung und der Rechtsprechung ist also vollkommen bewusst, dass auch die schwersten Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte (CCPR) praktisch keine oder nur minimale Auswirkungen auf das jeweilige Land haben.
Diese Grundsatzproblem sollte daher auf parlamentarischer Ebene intensiv diskutiert und ggf entsprechende gesetzliche Klarstellungen erfolgen.
Da die Problematik der Durchsetzung von Menschenrechten jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin betrifft, wird diese nun in einer weiteren parlamentarischen Anfrage zur Diskussion gestellt.
Nach unserer Ansicht ist es aus demokratiepolitischer Sicht völlig untragbar, dass Menschenrechte immer wieder beschworen werden, im Fall einer - vom UN Menschenrechtsausschuss - festgestellten Verletztung von Menschenrechten internationale Verträge und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen von der österreichischen Bundesregierung einfach negiert werden.
Bedauerlicherweise hat sich in meinem Fall - und in anderen Fällen - herausgestellt, dass in mehreren Verfahren die Menschenrechte in einer drastischen Weise missachtet wurden. Nachdem ich erkannt hatte, welches Spiel gespielt wurde, habe ich mich entschlossen, mit äusserster Konsequenz für die Wiederherstellung meiner Reputation und um einen angemessenen Schadenersatz zu kämpfen.
Nachdrücklich möchte ich darauf hinweisen, daß es nicht nur um meinen und einige weitere dargestellte Fälle geht, sondern um die Interessen jedes einzelnen Bürgers und jeder einzelnen Bürgerin in Österreich, in Europa und weltweit.
Die website ist in einer Weise aufgebaut, dass der Verlauf der Geschehnisse durch die Veröffentlichung der relevanten Dokumente leicht überblickt werden kann.
Unseres Wissens gibt es weltweit keine einzige website, in der Fälle in diesem Detaillierungsgrad unter Anführung zahlreicher Dokumente veröffentlich wurden. Nach Prüfung der Unterlagen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auch andere Fälle in dieser eindrucksvollen und verständlichen Form auf dieser website darzustellen. Nehmen Sie bitte einfach mit uns Kontakt auf.
Im Laufe der letzten Jahre sind Dr. Perterer und ich als Betreiber dieser website über zahlreiche weitere clamoröse Fälle informiert worden, bei denen das gleiche oder ein ähnliches Muster erkannt werden kann. Wir haben uns daher entschlossen, einige weitere symptomatische Fälle in einer übersichtlichen Form zu veröffentlichen. Die wirklich heissen Fälle werden zum gegebenen Zeitpunkt veröffentlicht.
Unsere Vorgangsweise ist zweifellos ungewöhnlich. Dessen sind wir uns bewusst. Mittlerweise haben wir erkennen können, das diese Vorgangsweise ein sehr wirksames Mittel ist, die Beachtung der Menschenrechte in Verfahren sicherzustellen.
Mir ist klar, dass ein Außenstehender von der Fülle der Dokumente vielleicht überwältigt werden könnte. Es hat sich aber gezeigt, daß die genaue Anführung von relevanten Dokumenten von unschätzbarem Wert ist und wesentlich zum Verständnis beiträgt.
Für Aussenstehende mögen die Geschehnisse einfach unglaublich sein. Ich halte allerdings fest, dass jede meiner Feststellungen richtig ist und jederzeit belegt werden kann:
Als ich erstmals eine sehr innovative Idee hatte, wusste ich zunächst nicht, wie man im Detail vorgehen sollte. Schon gar nicht habe ich geahnt, welche unglaubliche weitere Entwicklung eintreten und welcher Superskandal sich einstellen würde.
Nach langen Jahren zeichnet sich nun ein komplexer "Staatsskandal" ab, in dem zahlreiche Institutionen unseres Staates - vor allem die höchsten Institutionen - zT oder sehr intensiv involviert sind.
Aber auch die Rolle internationaler Organisationen wie zB des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des UN Menschenrechtsausschusses ist nachdrücklich zu hinterfragen.
Die involvierten Institutioen sind:
- Der Rechnungshof
- Das Bundesministerium für Bauten und Technik ( später)
- Das Bundesminsterium für wirtschaftliche Angelegenheiten
- Das Bundesministerium für Verkehr und Technologie
- Die Sondergesellschaften für den Strassenbau ( ÖSAG etc, später ASFINAG )
- Die Ämter der Landesregierungen
- Die Österreichischen Bundesbahnen
- Die Institutionen zur Forschungsförderung
- Der Rechnungshof
- Die Disziplinarkommission im Rechnungshof
- Die Disziplinaroberkommission ( jetzt im Bundeskanzleramt )
- Die Staatsanwaltschaften
- Das Landesgericht für Strafsachen
- Das Landesgericht für Zivilrechtssachen
- Das Oberlandesgericht Wien
- Der Verwaltungsgerichtshof
- Der Verfassungsgerichtshof
- Der Oberste Gerichsthof
- Die Volksanwaltschaft
- Das Bundeskanzleramt
- Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegneheiten
- Die Finanzprokuratur
- Das Bundesministerium für Finanzen
sowie
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
- Der UN Menschenrechtsausschuss
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, daß sich nach meinen Eindrücken zahlreiche Gesprächspartner aus den angeführten Institutionen der untragbaren Situation bewusst sind. Sie haben aber offensichtlich nicht die Macht oder den Mumm, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Bedauerlich. Jetzt kommt es zweifellos zu einer Eskalation, an der ich - aus Zeit- und Kapazitätsgründen - nicht interessiert war.
Ich schicke voraus, dass für alle Angesprochenen die Unschuldsvermutung gilt und es praktisch undenkbar ist, dass hier strafrechtlich relevante Fakten vorliegen. Es kann sich also nur um eine Verkettung unglücklicher Umstände handeln....
Wie begann meine spezielle Geschichte und welche waren die wesentlichen Kreuzungspunkte der Ereignisse? Ich habe versucht, die Fakten in der gebotenen Kürze darzustellen:
08.07.2009 | » Aktuelle Kurzfassung » SFH-1151 Fall Dr. Lederbauer: Aktuelle Kurzfassung Stand 9.7.2009 Folgende Dokumente wurden herangezogen: SFH-0788, SFH-0761, SFH-0427. Die Darstellung wird laufend am Ende ergänzt bzw aktualisiert. Relevante Dokumente können einfach angeklickt werden.
Vor und während meiner Tätigkeit im Rechnungshof habe ich nie geahnt, dass in meinem Berufsleben " Innovationen " einmal eine ungeheure Bedeutung haben werden.
Obwohl ich als Mitglied des Rechnungshofs mit Ex Post Prüfungen betraut war, stellte sich für mich immer mehr die Frage, wie Fehlleistungen bzw Fehlentscheidungen zu vermeiden sind und wie innovativen Lösungen eine faire Chance gegeben werden könnte.
...
Nun führe ich zunächst zT nur die Überschriften an und schildere sodann die Fakten bzw verweise auf die einzelnen Dokumente auf dieser website. Hoffentlich stossen Sie sich nicht daran, dass ich manchmal hämisch formuliere:
Eine denkwürdige Dienstreise nach Oberösterreich an einem Montagmorgen im Herbst 1985
Im Jahre 1985 kam mir ausgerechnet am Beginn einer Dienstreise an einem Montagmorgen eine - zugegebenermaßen - ungewöhnliche Idee: Warum kann man die so häßlichen und offensichtlich weitestgehend unwirksamen Lärmschutzwände nicht begrünen? Da Pflanzen bekanntlich für ihr Wachstum Feuchtigkeit brauchen, hatte ich den Einfall, unverrottbare Abfallstoffe zu verwenden.
Die Blitzidee: Begrünte Lärmschutzwände aus unverrottbaren Abfallstoffen
» SFH-0229 / Das Projekt ECOOOWALL Begrüntes Schutzsystem gegen Lärm, Überschwemmungen, Unfälle etc Das Projekt ECOOOWALL ist auf der website www.ecooowall.at näher beschreiben.
Mühevolle Tests in der Südsteiermark
Der BM für Bauten und Technik Dr. Übleis schreibt im Herbst 1985 einen Wettbewerb zur Gestaltung von Lärmschutzwänden aus
Patentanmeldung unter ungeheurem Zeitdruck. Schriftliche Meldung an den Rechnungshof.
Rechnungshofinterne Hinweise bzgl. der Verschleuderung öffentlicher Gelder für konventionelle Lärmschutzanlagen
Vgl. » www.ecooowall.at unter " Aktuelle Projekte ", unter " A23 Abbruch Holzwände "
Übernahme der Firma ECONTRACT, Einsetzung eines Geschäftsführers, Meldung an den Rechnungshof
Mein Auftreten im ORF Cub 2 " Daniel Düsentrieb in Österreich " im September 1990
Beauftragung der ersten ECOWALL Testprojekte
Denkwürdiges Telefonat mit dem damaligen Präsidenten des Rechnungshof Dr. Fiedler Im Jahr 1993
Im nachhinein muss ich über eine telefonische Äusserung des damaligen Präsidenten Dr. Fiedler im Zusammenhang mit meiner gemeldeten und gesetzeskonform ausgeübten Nebenbeschäftigung - gequält - schmunzeln. Dr. Fiedler meinte sinngemäß, eine Innovationstätigkeit sei mit einem Gang ins Casino vergleichbar. Wie weise und vorausschauend Dr. Fiedler damals doch war. Rund ein Jahr später, anlässlich meiner vorläufigen Suspendierung durch ihn am 30.8.1994 wollte der gleiche Dr. Fiedler offiziell von meiner Nebenbeschäftigung nichts gewusst haben. Er ersann offensichtlich einen meisterhaft anmutetenden Schachzug.
- Dr. Fiedler suspendierte mich am 30.8.1994 vorläufig.
- Dr. Fiedler verbot mir die Nebenbeschäftigung - einen Tag später - am 1.9.1994 mit einem Dienstrechtsmandat
Wo liegt da der Hund im Pfeffer?
Hätte mir Dr. Fiedler zunächst die Nebenbeschäftigung verboten, wäre auch dem Minderbemittelsten klar geworden, dass er über meine Nebenbeschäftigung Bescheid wusste. Dann hätte er nicht vorgaukeln können, er hätte nichts von meiner Nebenbeschäftigung gewusst.
Aber es sollte noch ärger kommen. Gegen das von Dr. Fiedler am 1.9.1994 ausgestellte Dienstrechtsmandat erhob ich eine sogenannte " Vorstellung ", eine Art Einspruch. Ich erwartete, dass in diesem Verfahren alle Fakten geklärt werden, Zeugen einvernommen werden und der Wissensstand des Rechnungshofs insbesondere des damaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler hervorgekommen wurde.
Eine solches Ermittlungsverfahren wurde unter Hinweis auf das laufende Disziplinarverfahren abgelehnt.
Jetzt kommt aber das Tollste:
Auch der Verwaltungsgerichtshof ( VwGH) wurde von mir mit mehreren Beschwerden befasst ua. auch wegen des Verbots der Nebenbeschäftigung durch das Dienstrechstmandat von Dr. Fiedler.
» SFH-0823 / Bericht an die Vereinten Nationen: Österreich bricht internationale Verträe und missachtet Entscheidungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen Autoren: Dr. Paul Perterer und Dr. Wolfgang Lederbauer
Allein:
Der VwGH behandelte diese Beschwerde vom ... über ... Jahre nicht, sondern stellte mir am ... die Frage, ob ich noch Interesse an der Erledigung meiner oa Beschwerde hätte.
Da ich diese Frage selbstverständlich sofort bejahte, rang sich der VwGH ... Jahre nach meiner Beschwerde durch, doch zu einem " Erkenntnis " zu kommen. Meiner Beschwerde wurde Recht gegeben.
» SFH-0974 / Erkenntnis VwGH vom 27.09.2005, Zl. 2000/12/0265-15 Der Bescheid des Präsidenten des Rechnungshofes vom 18.09.2000, Zl. 502.154/420-Pr/5/000, betreffend Feststellung der Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben
Schon jahrelang stelle ich mir die Frage, welche Rolle der VwGH und andere Institutionen in meiner Causa gespielt haben.
- Warum hat der VwGH nicht sofort oder wenigsten innerhalb einer angemessenen Frist meine Beschwerde behandelt? Hätte er diese getan, wäre das Disziplinarverfahren gegen mich jämmerlich zusammengebrochen.
Die Notwendigkeit, die Rolle des VwGH kritisch zu hinterfragen, wird auch durch meine Antrag auf Wiederaufnahme des Verwaltungsgerichsthofverfahrens
» SFH-0783 Dr. Lederbauer: Antrag auf Wiederaufnahme des Verwaltungsgerichsthofverfahrens vom 6.9.2007 ( in Ausschnitten ) Dr. Lederbauer bringt mehrere heikle Gründe für eine Wiederaufnahme des Verwaltungsgerichtshofverfahrens vor.
und das darauf folgende Erkenntnis des VwGH
» SFH-0929 / Antrag Dr. Lederbauer vom 07.09.2007 auf Wiederaufnahme des VwGH-Verfahrens (Erkenntnis von 31.01.2001) wird zurückgewiesen. Beschluss VwGH vom 15.05.2008, Zl. 2007/09/0193-9
überdeutlich.
Noch brisanter für den VwGH ist allerdings die aktuelle Situation, die auch nicht mehr so aktuell ist. Man lässt sich wieder einmal Zeit. Das kenne ich schon ( Vgl Dienstrechtsmandat, Dauer zwischen Beschwerde und Erkenntnis: ... Jahre ).
- Wie wird der VwGH meine Beschwerde vom ... wegen der vom Rechnungshof verwehrten Akteneinsicht und Beantwortung von Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz behandeln?
Dieses schon längere Zeit ausständige Erkenntnis des VwGh ist deshalb so wichtig, weil durch eine Akteneinsicht und durch die Beantwortung meiner Fragen nach dem Auskubftspflichtgesetz klargestellt werden wurde, welche Informationen die österreichsiche Bundesregierung - basierend auf den Informationen aus dem Rechnungshof - an den UN Menschenrechtsausschuss weitergeleitet hat.
Besonders spannend wird die noch ausstehende Entscheidung des VfGH über meine Staatshaftungsklage werden:
» SFH-1041 / Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 31.01.2009 nach Artikel 137 B-VG wegen Nichtumsetzung der Views des UN-Menschenrechtsausschusses
Ich habe das Gefühl, dass diese Klage im VfGH sehr ernst genommen wird. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Rolle des Präsidenten des VfGH Dr. Holzinger.
Der Präsident des VfGH ist Vorsitzender des Richterkollegiums:
SFH-1180 Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, Fassung vom 07.08.2009
Langtitel Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 - VfGG StF: BGBl. Nr. 85/1953 (WV)
» » http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000245
Auszug:
§ 3. (1) Die Leitung des Verfassungsgerichtshofes steht dem Präsidenten zu; er führt den Vorsitz bei den Verhandlungen und Beratungen.
Hier wird ein gravierender Unterschied zu den Verfahren vor den anderen Höchstgerichten OGH und VwGH erkennbar.
Da der derzeitige Präsident des VfGH Dr. Holzinger meinen Fall genau kennt und offensichtlich nach der Einzelentscheidung der Frau Vizepräsidentin
» SFH-0908 / Schreiben Dr. Lederbauer vom 06.09.2008 an den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes ... die Mitteilung von Vizepräsidentin Dr. Bierlein ist keine amtliche Erledigung einer Eingabe ...
einschritt, besteht die Chance, dass dieser Staatshaftungsklage die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt und diese gesetzeskonform behandelt wird.
Aber es sind noch weitere gravierende Probleme aufgetaucht:
Es handelt sich um die Rolle der Staatanwaltschaften im Zuge der Einstellung von Strafverfahren - in einigen Fällen offensichtlich ohne Ermittlungen. Aus diesem Grunde wird dieser Thematik von mir und meinen Mitstreitern höchste Aufmerksam geschenkt werden.
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