SFH-0231 / Der Fall Dr. Lederbauer in Kurzfassung  Stand 9.1.2006

Die vorliegende Darstellung ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit bewusst sehr kurz gehalten. Eine genaue Übersicht kann durch das Studium der angeführten Dokumente erreicht werden.


Am 22.7.2017 wurde zahlreiche links eingebaut, damit die Feststellungen verständlicher werden.


Besonders wichtige Textteile sind unterstrichen.


Allerdings kann es bei der Vielzahl von Dokumenten zu Wiederholungen kommen.


Die Lösung: Den link nur überfliegen oder einfach überspringen.


Hier ist die chronologische Darstellung:

  • Ich bin am 1.12.1981 in den Rechnungshof eingetreten.
  • Ab Juni 1983 war ich in einer Anteilung für Krankenanstalten und  bei Prüfungen von sonstigen Großprojekten tätig.
  • Im Jahre 1985 machte ich eine Erfindung. Es handelte sich um ein „Begrüntes Lärmschutzprojekt" , bei dem vorrangig Altstoffe zur Anwendung kommen.Dieses Projekt wurde zunächst „ ÖKOLEIS", später ECOWALL und schließlich ECOOO-WALL genannt.
  • Ich meldete dies und die Tatsache, dass ich meine Frau als Treuhänderin eingesetzt hatte, dem Rechnungshof schriftlich.
  • In den Jahren 1988 und 1989 wurden die Patente erteilt.
  • Ende 1989 forderte meine damalige Frau ultimativ die Scheidung. Ich übernahm die von ihr treuhändisch gehaltenen Patente und die meiner damaligen Frau gehörende Firma als Eigentümer.
  • Als Alleingeschäftsführer wurde ein mit dem Projekt ECOWALL vertrauter Mitarbeiter eingesetzt.
  • Selbstverständlich meldete ich auch diese dem Rechnungshof schriftlich.
  • In den Jahren 1991 bis 1994 wurden sechs kleine Testprojekte erstellt.
  • Im Jahre 1994 erhielten wir vom CIWMB ( California Integrated Waste Management Board ) einen Preis über 75.000 USD.
  • Nachdem der damalige Geschäftsführer Anfang August 1994 gegenüber dem damaligen Vorsitzenden des Rechnungshofsausschusses im Parlament auf die Gefahr der Verschleuderung öffentlicher Gelder durch die Errichtung konventioneller Lärmschutzanlagen hingewiesen hatte, erschienen über mich in mehreren Medien Zeitungsberichte.
  • Obwohl der damalige Präsident des Rechnungshofs Dr. Fiedler  über Form und Inhalt meiner gesetzeskonform ausgeübten Nebenbeschäftigung ganz genau Bescheid wusste, suspendierte er mich am 30.8.1994 vorläufig.
  • Einen Tag später erhielt ich einen Bescheid über ein Verbot der Nebenbeschäftigung.
  • Die endgültige Suspendierung erfolgte am 13.10. / 14.10.1994 durch die Disziplinarkommission im Rechnungshof unter dem Vorsitz von Dr. Alfred Finz.
  • Die erste Disziplinarverhandlung fand am 20.10.1997 ( also mehr als drei danach ) statt.
  • Es gab rund zwanzig Verhandlungen und ca 1.600 Seiten Protokoll. Bis zum Abbruch des Disziplinarverfahrens war noch nicht annähernd der gesamte Sachverhalt behandelt geschweige denn ein einziger Zeuge geladen worden.
  • Aufgrund einer skandalösen und bewussten Mißinterpretation der österreichischen Bundesverfassung wurde ich im Juli 2000 vom Rechnungshof rechtskräftig entlassen.
  • Meine Beschwerde wurde durch ein  Erkenntnis des VwGH, der auf Seite eins des „Erkenntnisses" zur „Erkenntnis" kam, dass ich in einer Abteilung des Rechnungshofes, die für die  „Prüfung der Straßen und Bahnverwaltung" zuständig war, tätig gewesen sei, abgelehnt.
  • Dies ist völlig unrichtig !

Ich war, wie dem VwGH in mehreren Schriftsätzen mitgeteilt wurde und ihm daher selbstverständlich bekannt sein musste, in einer Abteilung des Rechungshofes, die für die „Prüfung von Krankenanstalten"  zuständig war, tätig.


  • Der VfGH lehnte die Behandlung meiner Beschwerde mit folgender  Begründung ab,

„Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keinen hinreichenden Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art. 144. Abs 2 B-VG).

  • Ein  Kollegium von drei Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGHMR) hat die Behandlung meiner Beschwerde unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung einfach abgelehnt.
  • Ich habe mich entschlossen,  eine Beschwerde beim UNO Ausschuß für Menschenrechte einzureichen. Nach Übersendung der umfangreichen Dokumente wurde diese Beschwerde am 27.9.2005 eingebracht.

Über den weiteren Verlauf werde ich auf dieser homepage im Detail berichten.

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