Ältere Menschen denken, wenn es in lockeren Abendgesprächen um Staatsanwälte geht, oft an den Film „Staatsanwälte küsst man nicht" mit Robert Redford, Debra Winger und Daryl Hannah. Ist jetzt auch schon wieder 30 Jahre her, und man kann ohne jede Übertreibung sagen, dass der Staatsanwalt auch nicht mehr das ist, was er einmal war. Jedenfalls in Österreich.
Mit der Strafprozessreform 2008 hat der österreichische Staatsanwalt nämlich die Rolle des bis dahin unabhängigen Untersuchungsrichters als „Herr des Verfahrens" übernommen, ist aber trotz seiner neuen richterlichen Funktion weiterhin den Weisungen des Justizministeriums und der diesem unterstellten vier Oberstaatsanwaltschaften unterworfen.
Eine Vermischung, die nicht nur Rechtstheoretiker vor Verständnisschwierigkeiten stellt, sondern auch in der Praxis Probleme aufwirft. Dass durch diese Neuordnung des Strafverfahrens der Eindruck der politischen Beeinflussbarkeit besteht, ist vermutlich das Schwerwiegendste.
Verstärkt wird der Anschein, dass die Abschaffung des unabhängigen Untersuchungsrichters dazu diente, den Einfluss der Politik auf politisch heikle Strafverfahren zu verstärken, durch einen glatten Gesetzesbruch des Justizministeriums: Es hat die gesetzlich vorgeschriebenen Berichte über die Handhabung des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwälten fünf Jahre lang einfach nicht geliefert. Die seien noch in Bearbeitung, weil aufwendig, heißt es.
Zu den Auffälligkeiten in Bezug auf die Arbeit der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften gehört über die Jahre die Praxis, sich in großen Wirtschaftsstrafverfahren mit dem Straftatbestand der Untreue zu „begnügen", während man davon absieht, die Spur des Geldes zu verfolgen, also auch zu untersuchen, wer die allfälligen Nutznießer der strafbaren Handlungen sind. Prominente Beispiele dafür sind der BAWAG-Skandal und die Causa Hypo Alpe Adria.
Ebenfalls aufklärungsbedürftig scheint die Frage nach den sehr unterschiedlichen Verfahrensdauern. Warum dauert ein Verfahren, in dem es um vergleichsweise einfache Sachverhalte geht, mehrere Jahre, um dann nach einer Nationalratswahl doch relativ rasch Fahrt aufzunehmen?
Wir haben uns eingehend mit diesen Fragen beschäftigt und auch die Rolle des amtierenden Justizministers, eines eminenten Strafverteidigers, der als solcher in mehreren prominenten Verfahren der jüngeren Vergangenheit eine zentrale Rolle gespielt hat, unter die Lupe genommen.
In unserem Rechercheteam versammelt sich besondere Expertise: Christoph Hanslik, Johannes Kaiser und Sebastian Reinhart waren Teil des Hypo-U-Ausschuss-Teams der NEOS, Maria Kern hat für den „Kurier" über die Befragungen zur Bankenpleite berichtet.