SFH-1331 Fall Perterer - Beschluss BG Saalfelden vom 02.09.2009

Über das Vermögen des Dr. Paul Perterer wird das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet

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» Beschluss Bezirksgericht Saalfelden vom 02.09.2009»

Anmerkung Dr. Perterer dazu:

… und all das nur, weil sich die Republik Österreich seit 2004 geweigert hat, für das Erlittene Unrecht die vom UN-Menschenrechtsausschuss (UN-MRA)  geforderte angemessene Entschädigung zu bezahlen. Als Begründung wird angeführt, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) für Österreich und damit auch die Entscheidung des UN-MRA für Österreich nicht verbindlich sei.

Der wahre Grund liegt darin, dass der Nationalrat zwar 1978 - also vor 31 Jahren - gleichzeitig mit der Ratifizierung des CCPR beschlossen hat, für die direkte Anwendbarkeit des Paktes ein Ausführungsgesetz zu erlassen, ein solches aber NIE erlassen wurde. Das war auch der Grund, warum meine beiden Klagen gegen die Republik Österreich von vorne herein zum Scheitern verurteilt waren (Entscheidung VfGH vom 26.09.2006 und Urteil des OGH vom 08.05.2008).

Dennoch werde ich gemeinsam mit meinem  Freund Lederbauer nicht aufgeben und weiterhin darum kämpfen, dass Entscheidungen des UN-MRA in Österreich zwingend umgesetzt werden müssen.

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