SFH-0234 / Weitere Strafanzeige vom 02.08.2005 gegen den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler - Verdacht auf Mißbrauch der Amtsgewalt, Unterlassung von Erhebungen im Zusammenhang mit dem Dienstrechtsmandat
Dr. Lederbauer richtet an die Staatsanwaltschaft eine weitere Strafanzeige gegen Dr. Fiedler, da dieser ab dem Dienstrechtsmandat vom 1.9.1994 ( einen Tag " nach " der vorläufigen Suspendierung von Dr. Lederbauer durch Dr. Fiedler am 30.8.1994 ) bis zu dessen Entlassung vom Rechnungshof Anfang Juli 2000 bewußt auf die notwendigen Erhebungen des Rechnungshofs als Dienstbehörde verzichtet hat.
An die Staatsanwaltschaft Wien Landesgerichtsstraße 11 1082 Wien
Persönlich übergeben
Strafanzeigen
Wien, den 2.8.2005
Sehr geehrter Damen und Herren,
in Ergänzung zu den bisher überreichten Unterlagen dehne ich meine Strafanzeige gegen den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler wegen des Verdachts des Missbrauch der Amtsgewalt aus und führe folgendes an:
1. Zunächst verweise ich auf alle bisherigen der Staatsanwaltschaft Wien übersandten Unterlagen. 2. Dr. Fiedler hat mich am 30.8.1994 wegen meiner Nebenbeschäftigung vorläufig suspendiert, obwohl er über Form und Inhalt meiner gesetzeskonform gemeldeten Nebenbeschäftigung informiert war. ( Bescheid von Dr. Fiedler an Dr. Lederbauer Zahl 02154/141-Pr/94 vom 30.8.1994 Anlage 1) 3. Dr. Fiedler stellte am 1.9.994 unter Zl 02154/138-Pr/94 ein Dienstrechtsmandat aus, in dem die Unzulässigkeit der Nebenbeschäftigung festgestellt wurde ( Anlage 2 ) 4. Dr. Lederbauer verfasste am 20.09.1994 eine so genannte Vorstellung gegen das oa Dienstrechtsmandat ( Anlage 3 ) 5. In Laufe des Disziplinarverfahrens stellte sich heraus, dass der Rechnungshof als Dienstbehörde wichtige Aktenstücke unterdrückt hatte. Näheres ist der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Wien LEDRH553 vom 1.8.2005 ( Anlage 4 ) zu entnehmen. 6. Dr. Fiedler unterließ es ganz bewusst, nach dem Dienstrechtsmandat ( vgl Punkt 3 ) weitere Erhebungen im Zusammenhang mit dem Verbot der Nebenbeschäftigung durchzuführen, um zu verhindern, dass der Wissensstand des Rechnungshofs als Dienstbehörde transparent wurde. 7. Dr. Fiedler. ging sogar so weit, ohne die notwendigen Ermittlungen durchführen zu lassen, einen Bescheid über das Verbot der Nebenbeschäftigung – rd vier (!) Monate nach meiner Entlassung zu stellen.( Vgl Bescheid Zl 502.154/420-Pr/5/00 vom 18.09.2000, Anlage 5)
Zusammenfassung Diese Vorgangsweise von Dr. Fiedler hatte eindeutig zum Ziel, ein korrektes Feststellungsverfahren, bei dem alle ( auch die vom Rechnungshof unterdrückten ) Aktenteile zu beachten gewesen und alle relevanten Zeugen zu vernehmen gewesen wären, zu unterbinden. Ich wiederhole, dass sich dabei eindeutig herausgestellt hätte, dass der Rechnungshof als Dienstbehörde, insbesondere aber Dr. Fiedler über die Form und den Inhalt meiner Nebenbeschäftigung informiert waren. Genau dieses Wissen veranlasste offensichtlich Dr. Fiedler alles zu unternehmen, dass nicht die Tatsachen hervorkommen. Der Inhalt dieses Feststellungsverfahrens hätte zweifellos sofort auch im Disziplinarverfahren berücksichtigt werden müssen.
Es besteht somit ein weiterer dringender Verdacht gegen Dr. Fiedler wegen des Missbrauch der Amtsgewalt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Lederbauer
PS. Ich darf nochmals darauf verweisen, dass die einzelnen Strafanzeigen gegen Dr. Fiedler in einem Gesamtzusammenhang zu sehen sind und bitte diese notwendige Gesamtschau auch gebührend zu beachten.
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