SFH-142122 Buwog-Prozess Schuldig: Acht Jahre für Grasser, sieben für Meischberger, sechs für Hochegger, Kleine Zeitung Von Claudia Gigler und Christina Traar | 11.59 Uhr, 04. Dezember 2020
Acht Jahre Haft für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sieben Jahre für Walter Meischberger, sechs Jahre für Peter Hochegger. Das sind die Schuldsprüche im Buwog-Prozess. Grassers Anwalt kündigte bereits Berufung an.
Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere 13 Angeklagte wurde nach dreijähriger Hauptverhandlung heute ein Urteil gesprochen. Richterin Marion Hohenecker verkündet als Vorsitzende des Schöffensenats das Urteil, was wegen des großen Umfangs des Prozesses wohl mehrere Stunden lang dauern wird.
Die Essenz war von der ersten Minute an klar: Die drei Hauptangeklagten, Karl-Heinz Grasser, der Ex-Politiker und spätere Lobbyist Walter Meischberger sowie Unternehmensberater Peter Hochegger sind schuldig, begann Richterin Hohenecker. Schuldsprüche gibt es auch für Karl Petrikovics, den ehemaligen Chef der Immofinanz, und Georg Starzer, ehedem Vorstandsmitglied der RLB Oberösterreich, sowie Ex-Telekom-Chef Rudolf Fischer, sowie Gerald Toifl, den früheren Anwalt Meischbergers, und Norbert Wicki, einen Schweizer Vermögensverwalter.
Fünf Angeklagte im Komplex um den Linzer Terminal Tower wurden freigesprochen. Meischberger wurde vom Betrugsvorwurf rund um seine Villa in Wien-Döbling freigesprochen. Freigesprochen wurde außerdem der frühere Immofinanz-Vorstand Christian Thornton.
Die Freiheitsstrafen im Detail
Karl-Heinz Grasser: Acht Jahre
Walter Meischberger: Sieben Jahre
Peter Hochegger: Zusatzfreiheitsstrafe sechs Jahre
Karl Petrikovics: Zusatzfreiheitsstrafe zwei Jahre
Rudolf Fischer: Zusatzstrafe ein Jahr
Georg Starzer – drei Jahre
Gerald Toifl – zwei Jahre
Norbert Wicki - 20 Monate
Untreue und Geschenkannahme
Grasser wurde wegen Untreue, Beweismittelfälschung und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt. Er habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt, sagte die Richterin.
Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zu Lasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde.
Richterin Marion Hohenecker
Acht Jahre Haft für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sieben Jahre für Walter Meischberger (Untreue, Beweismittelfälschung, Bestechung), sechs Jahre für Peter Hochegger (Unterschlagung, Untreue, Bestechung, falsche Beweisaussage). Das sind die Schuldsprüche.
Heute in der Früh habe er mit einem Freispruch gerechnet, entsprechend sei er jetzt "traurig, schockiert und erschrocken", sagte Karl-Heinz Grasser. 150 Zeugen hätten ihn im Verfahren entlastet. "Dieses Urteil hat nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun", so der ehemalige Finanzminister.
Der Zweitangeklagte im Grasser-Prozess, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, hat heute noch während der Urteilsverkündung durch Richterin Marion Hohenecker sichtlich verärgert den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht verlassen. Er wartete lediglich sein Strafmaß von sieben Jahren ab. Meischberger will den europäischen Menschenrechtsgerichtshof anrufen. Sein Anwalt Jörg Zarbl ist überzeugt: "Das Urteil wird nicht halten."
Unterkühlt reagierte Peter Hochegger: "Ich habe gelernt, den Geschehnissen des Lebens mit Gleichmut zu begegnen."
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Die Urteile sind allesamt nicht rechtskräftig. Grassers Anwalt kündigte bereits Berufung an. Der Zweitangeklagte im Grasser-Prozess, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, hat heute noch während der Urteilsverkündung durch Richterin Marion Hohenecker sichtlich verärgert den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht verlassen. Er wartete lediglich sein Strafmaß von sieben Jahren ab.
Damit entging ihm, dass er zumindest in einer anderen Causa mehr Glück hatte: Von den Betrugsvorwürfen rund um den Verkauf seiner Villa in Wien-Döbling wurde er freigesprochen.
Untreue seit 2003
Die Feststellungen der Richterin im Stakkato: Grasser habe seit Ende 2003 Untreue begangen. Finanzminister war er von Februar 2000 bis Jänner 2007. Die umstrittenen Konten hätten in Wahrheit ihm und Bauunternehmer Ernst Karl Plech gehört - Plech erklärte sich praktisch von Beginn der Gerichtsverhandlungen an als verhandlungsunfähig.
In Bezug auf den Versuch, Geld, das er bar auf ein Schweizer Konto einzahlen ließ, als Geld seiner Schwiegermutter zu klassifizieren (was diese später in Abrede stellte), spricht die Richterin von Beweismittelfälschung.
Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft warf dem Finanzminister in zwei Regierungen von Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel vor:
Er habe bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) im Jahr 2004 Untreue begangen und sich bestechen lassen. Dabei geht es um eine Provision von 9,6 Millionen Euro.
Weiters soll er bei der Einmietung der Finanzbehörden in das Linzer Bürohaus Terminal Tower Bestechungsgeld bekommen haben. Beim Linzer Bürohaus sollen 200.000 Euro geflossen sein.
Das Geld soll laut Anklage zwischen Grasser und seinen Mittätern aufgeteilt worden sein. Grasser und die Mitangeklagten Walter Meischberger und Ernst Plech - seit längerer Zeit aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig - wiesen die Vorwürfe zurück und warfen den Anklägern Parteilichkeit und Gesetzesverletzung vor.
Der mitangeklagte Ex-Lobbyist Peter Hochegger hat zu Prozessbeginn ein Teilgeständnis abgelegt und belastete damit die übrigen Angeklagten.
Urteil im Grasser-Prozess
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12:38 4.12.2020
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Hauptangeklagte zu langen Haftstrafen verurteilt
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde wegen Untreue, Fälschung von Beweismitteln und Geschenkannahme durch Beamte zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger erhielt sieben Jahre.
Der Lobbyist Peter Hochegger wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Alle Urteile sind nicht rechtskräftig, Grassers Anwalt hat bereits Berufung angemeldet.
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17:43 4.12.2020
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Die Reaktion von Karl-Heinz Grasser auf das Urteil im Video
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12:47 4.12.2020
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17:41 4.12.2020
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Reaktionen auf Twitter
Der Prozess gegen Karl-Heinz Grasser, einst Shooting-Star der Bundesregierung unter Kanzler Wolfgang Schüssel, sorgt für Zwitschern auf Twitter. Hier ein Auszug:
Heute denken nicht nur wir Grüne an die viel zu früh verstorbene Gabi Moser mit ihrer außergewöhnlichen Beharrlichkeit.
Werner Kogler (Vizekanzler)
Abgesehen davon, dass ich den zur Volkspartei übergelaufenen Grasser nie mochte, finde ich das Buwog-Urteil im Vergleich mit Delikten gegen Leib und Leben sehr heftig. Ich hoffe aber, dass die selbe Latte bei allfälligen ÖBAG oder Masken und Testschachereien durch Sebastian Kurz gilt.
Christian Hafenecker, FPÖ-Abgeordneter
Zwei Herren ist dieses Urteil zu verdanken: den WKStA-Anklägern Gerald Denk und Alexander Marchart. Gegen enormen Widerstand (auch des Ministeriums) haben sie 10 Jahre mit der Kripo ("Soko Constantia") an diesem Fall gearbeitet.
Florian Klenk, Chefredakteur "Falter"
Das mag jetzt anekdotisch klingen, ist es aber nicht: Solange die Buwog-Urteile nicht rechtskräftig sind, gilt tatsächlich noch die Unschuldsvermutung.
Michael Nikbakhsh, Journalist "profil"
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15:27 4.12.2020
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SPÖ sieht Gerechtigkeit hergestellt
Nach dem Urteil im Buwog-Prozess sieht die SPÖ Gerechtigkeit hergestellt. Justizsprecherin Selma Yildirim verlangte in einer Aussendung, durch mehr Personal künftig für eine schnellere Aufklärung von Korruptionsfällen zu sorgen. Ihre Parteikollegin Ruth Becher sprach sich dafür aus, eine Rückabwicklung der Buwog-Privatisierung zu prüfen. "Die Mühlen des Rechtsstaats mahlen langsam, aber heute haben sie für Gerechtigkeit gesorgt", so Yildirim: "Nachdem diese Gruppe sich bei der Buwog-Privatisierung auf Kosten der Steuerzahler bereichert hat, herrscht nun endlich Klarheit". Sie erinnerte aufgrund der langen Verfahrensdauer an ihre Forderungen, den Justizbereich personell stark aufzustocken: "Wir fordern 100 neue Planstellen für richterliches Personal, auch damit so große Verfahren wie dieses schneller abgehandelt werden können." SP-Wohnbausprecherin Becher nahm den erstinstanzlichen Schuldspruch "mit Genugtuung auf, forderte jetzt aber die Bearbeitung des zugrundeliegenden, größeren Problems. "Dass die Buwog-Wohnungen um 16.020 Euro pro Stück verkauft wurden, hat die ÖVP bis heute nicht hinterfragt. Das System Kurz-Schüssel ist ein Spekulations- und Privatisierungskarussell, das sich weiterdreht", meinte sie.
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Grüne: Gerechtigkeit setzt sich letztendlich durch
Für die Grünen sah sich der stellvertretende Bundessprecher Stefan Kaineder bestätigt, dass sich Wahrheit und Gerechtigkeit letztendlich durchsetzten. Das Urteil sei aber auch eine Bestätigung für die Arbeit von Gabi Moser, "die die Causa aufgedeckt und ins Rollen gebracht hat. Ihrer Kompetenz und Hartnäckigkeit ist es zu verdanken, dass es überhaupt zu diesem Prozess gekommen ist".
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Anlegerverband IVA: Urteil gut, aber hart
Auch der Interessenverband für Anleger (IVA) hat auf das noch nicht rechtskräftige Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und die Mitangeklagten in der Causa Buwog reagiert. "Es zeigt deutlich, dass für solche Machenschaften in Österreich kein Platz ist und die Justiz sich gewissenhaft beweist", teilte der geschäftsführende IVA-Vorstand Florian Beckermann mit. "Aufgrund der langen Verfahrensdauer scheint das Urteil in der Höhe jedoch recht hart." "Die von der börsennotierten CA Immo AG eingebrachte Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten bekommt nun zusätzliche Brisanz", betonte Beckmann. Grundsätzlich bleibe zu hoffen, dass auch andere Mammut-Verfahren, insbesondere die "Causa Meinl" mit ihren tausenden geschädigten Anlegern, vorangetrieben würden.
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Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel gegen Urteil
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird nun das mündliche, nicht rechtskräftige Urteil im Grasser-Prozess prüfen. Man werde zuerst der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) einen Bericht über Pläne zu möglichen Rechtsmitteln vorlegen, da die Sache berichtspflichtig sei, teilte die WKStA mit. Gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht ist eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) und/oder eine Berufung gegen den Urteilsspruch beim Oberlandesgericht Wien möglich. Rechtsmittel können binnen 3 Tagen nach Verkündung des Urteils beim Landesgericht Wien erfolgen. Die Frist endet am 7. Dezember 2020 um 24.00 Uhr. Die WKStA verwies in einer Aussendung nach dem Urteilsspruch auf "den ungewöhnlichen Umfang der Ermittlungsmaßnahmen". Man habe unter anderem 206 Aktenbände mit jeweils mehreren 100 Seiten aufgearbeitet, zusätzlich 156.000 Gigabyte elektronische Daten untersucht und 700 Einvernahmen von Zeugen, Beschuldigten und Auskunftspersonen durchgeführt sowie 660 Maßnahmen, wie Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Telefonüberwachungen, Kontenöffnungen und Ähnliches angeordnet.
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15:09 4.12.2020
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Das Gerichtshaus hat sich nahezu geleert
Grasser, Meischberger und Hochegger haben das Gericht schon vor längerer Zeit verlassen. Nur mehr wenige Journalisten sind vor Ort, die TV-Teams haben bereits abgebaut. Auch die Kantine des Landgerichts Wien - derzeit aufgrund des Corona-Lockdowns im Take-Away-Modus - hat schon zugesperrt.
14:47 4.12.2020
Richterin Hohenecker bis zuletzt souverän
168 Verhandlungstage hielt Richterin Maron Hohenecker das Zepter im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts fest in der Hand, und auch heute bei der Urteilsverkündung im Grasser-Prozess ließ sie an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Um 10:35 Uhr, unmittelbar nach Beginn ihres fast zweieinhalbstündigen Monologs, stellte sie klar: Es gibt mehrere Schuldsprüche, um später dann das durchaus hohe Strafmaß zu verkünden.
Acht Jahre für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sieben Jahre für seinen Trauzeugen Walter Meischberger, sechs Jahre für den teilgeständigen ehemaligen Geschäftspartner Peter Hochegger. Dass Meischberger daraufhin wütend den Gerichtssaal verließ, ignorierte sie ebenso wie den vorzeitigen Abgang des Ex-Telekom-Managers Rudolf Fischer. Stoisch ratterte sie zwei Stunden und 37 Minuten lang Paragraphen und Begründungen herunter und bezog sich dabei auf die Gliederung in der Anklage - was sich teilweise so anhörte: Groß-Cäsar, in römisch 1., arabisch 1., Groß-Anton, .....
Zum Schluss ihres Monologs kurz nach 13.00 Uhr ging Hohenecker noch auf die Länge der Ermittlungen und des Prozesses ein - der erste Prozesstag war der 12. Dezember 2017. "Längere Phasen behördlicher Inaktivität lagen nicht vor", so die Richterin. Das Ermittlungsverfahren habe zwar sieben Jahre lang gedauert, das sei aber auch den weit über hundert Zeugen geschuldet, sie sich zum Teil im Ausland befunden hätten. Auch seien viele Ermittlungsschritte und Amtshilfen im Ausland und aus dem Ausland nötig gewesen. Verstöße gegen die europäische Menschenrechtskonvention - wie von Grasser und Meischberger öfters beklagt - habe es keine gegeben. Trotzdem habe die Verfahrenslänge mildernd Eingang ins Urteil gefunden.
Um 13:12 Uhr schloss Hohenecker das Korruptionsverfahren in erster Instanz. Mehrere Verteidiger haben bereits Berufung und Nichtigkeit angemeldet. Dies kam genauso wenig überraschend wie der regelmäßige Einspruch der Grasser-Verteidiger Manfred Ainedter und Norbert Wess gegen die Sitzordnung im Großen Schwurgerichtssaal. Als die Richterin daraufhin an jenen Verhandlungstagen mit wenig Angeklagten die verbliebenen Beschuldigten auf die sprichwörtlich harte Anklagebank und weg von den gepolsterten Bürosesseln bat, war es den Angeklagten und ihren Verteidigern aber auch nicht recht. Dabei kann Frau Rat durchaus behilflich sein - etwa als sich Grasser um einen Tag bei seinem Hochzeitstag irrte und ihn Hohenecker aus dem Stegreif korrigierte.
14:43 4.12.2020
CA Immo sieht sich durch Grasser-Urteil bestätigt
Die seinerzeit beim Bundeswohnungs-Privatisierungsverfahren unterlegene CA Immo AG sieht sich durch das - noch nicht rechtskräftige, erstinstanzliche - Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere bestätigt. Das zeige, dass in dem Zusammenhang damals "rechtswidrige und parteiliche Handlungen gesetzt" worden seien. Die CA Immo hat heuer Schadenersatzklagen gegen Republik und Land Kärnten wegen der im Jahr 2004 durchgeführten Buwog-Privatisierung angestrengt. Die Bundeswohnungen waren an ein Konsortium von RLB OÖ und Immofinanz gegangen, die CA Immo als Mitbewerber ging leer aus. Die CA Immo hat daher Schadenersatzklagen über eine Million und über rund 1,9 Mrd. Euro geltend gemacht. Die heute verkündeten Strafurteile könnten die von der CA Immo behauptete Rechtswidrigkeit und Parteilichkeit des Privatisierungsverfahrens in den Schadenersatzprozessen unterstützen, erklärte das börsennotierte Unternehmen. Das Strafgericht hat die CA Immo mit den geltend gemachten Privatbeteiligtenansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Ein Strafurteil hat prozessual keine Bindungswirkung für die geltend gemachten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten.
14:15 4.12.2020
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Reaktionen von Hochegger und Grasser-Anwalt Ainedter im Video
14:07 4.12.2020
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Grasser, Meischberger sollen Geld an Bund zahlen
Das heute verkündete Urteil im Grasser-Prozess bedeutet für die Hauptangeklagten auch, dass sie dem Bund ihren Provisionsanteil aus der Bundeswohnungsprivatisierung zahlen müssen. Sollte das Urteil also rechtskräftig werden, kann der Bund von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und von Walter Meischberger deren Anteile an der Buwog-Millionenprovision direkt einfordern. Dieser Zuspruch war Teil des Urteilsspruchs. Die Buwog-Provision machte 9,6 Millionen Euro aus. Der Staat könnte aber nur die jeweiligen Anteile von Grasser und Meischberger direkt einfordern. Peter Hochegger sei im Privatkonkurs. Über den mitangeklagten Makler Ernst Plech ist heute nicht geurteilt worden, weil er seit langem aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist.
Sollten Grasser und Meischberger die Forderung des Bundes nicht zahlen können, kann sich der Staat an die beiden ebenfalls heute nicht rechtskräftig Verurteilten, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer, halten, erläuterte die Vertreterin des Bundes, Marlies Schefer, nach dem Urteilsspruch.
Die CA Immo, die im Bieterverfahren um die Bundeswohnungen den Mitbietern Immofinanz und RLB OÖ unterlegen war, wurde mit ihren Ansprüchen vom Schöffengericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Ebenso bekam die Immofinanz keinen direkten Zuspruch durch das heutige Urteil, auch sie kann daher nur vor dem Zivilgericht versuchen ihre Forderungen einzuklagen.
14:05 4.12.2020
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Hochegger gibt sich abgeklärt
"Ich nehme die Geschehnisse des Lebens so wie sie sind", sagte der Mitangeklagte PR-Profi Peter Hochegger nach seiner Verurteilung zu sechs Jahren Haft. Für ihn sei in dem Prozess wichtig gewesen einzubekennen, was sein Beitrag war. Er sei aber froh, dass die Verhandlungen vorerst abgeschlossen sind, auch wenn das ganze noch nicht vorbei sei, denn sowohl er als auch die meisten anderen Verurteilten haben bereits Berufung angekündigt, die Urteile sind also nicht rechtskräftig.
14:04 4.12.2020
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Grasser: "Ich weiß, dass ich unschuldig bin"
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat nach Ende der Verhandlung das Urteil in einem 12-minütigen Statement vor Journalisten kommentiert. "Ich weiß, dass ich korrekt gehandelt habe in meiner Verantwortung als Bundesminister für Finanzen und dass ich mir nichts zu Schulden kommen habe lassen", sagte Grasser. "Wir haben die Bundeswohnungen bestmöglich und korrekt verkauft und die Einmietung in den Terminal Tower wurde von meinem Beamten korrekt umgesetzt", sagte der ehemalige Finanzminister.
Grasser verwies darauf, dass 150 Zeugen "klar entlastend ausgesagt" hätten. "Es gibt keinen Beweis. Es hat in mehr als 11 Jahren keinen einzigen Beweis gegeben für ein unrechtes Handeln meiner Person, das es in Wahrheit nicht gegeben hat", sagte der Ex-Finanzminister. Den politischen Anzeigen sei nun "ein politischer Schuldspruch" gefolgt. Das Urteil habe "nichts mit Fairness und Gerechtigkeit" zu tun und es habe eine Reihe von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit - unter anderem "die enorme Vorverurteilung" gegeben, so der Ex-Politiker.
"Es ist für mich selbstverständlich, dass wir in Berufung gehen und ich vertraue auf die Unabhängigkeit und die Korrektheit unserer Höchstgerichte", sagte Grasser. "Ich hoffe, dass mir schlussendlich am Ende dieses Verfahrens doch noch Fairness und Gerechtigkeit entgegengebracht wird." Journalistenfragen wollte der Ex-Finanzminister nicht beantworten.
13:38 4.12.2020
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Laut Ö1-Reporterin Petra Pichler hat Grasser mit einem Freispruch gerechnet und spricht von einem "glatten Fehlurteil".
13:16 4.12.2020
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Richterin Marion Hohenecker hat nach mehr als 2,5 Stunden die Verhandlung geschlossen.
13:15 4.12.2020
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Richterin begründet das Strafausmaß für Grasser
Bei Karl-Heinz Grasser als damaligen Amtsträger hätte das Höchstmaß bei Untreue (Paragraph 153 Strafgesetzbuch) von 10 Jahren um die Hälfte - also auf 15 Jahre - angehoben werden können, sagte Richterin Hohenecker. Die nicht rechtskräftige Freiheitsstrafe von acht Jahren für Grasser sei unter anderem auf der hohen Schadenssumme, der eigenen Bereicherung und dem langen Tatzeitraum entschieden worden. Strafmildernd seien unter anderem der ordentliche Lebenswandel, das Wohlverhalten seit der Tat und die lange Verfahrensdauer gewesen, sagte Hohenecker.
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Meischberger ruft Menschenrechtsgerichtshof an
Walter Meischberger, der heute eine Haftstrafe von sieben Jahren (nicht rechtskräftig) ausgefasst hat und daraufhin den Gerichtssaal während der Ausführungen von Richterin Marion Hohenecker verließ, will den Menschenrechtsgerichtshof anrufen. Das sagte sein Anwalt Jörg Zarbl zum "Standard". "Es ist ein unfassbares Fehlurteil, bei welchem Meischberger im Zweifel schuldig gesprochen wurde. Wir werden die Fragen der Befangenheit der Vorsitzenden Richterin und der Videoüberwachung der Verteidiger im Verhandlungssaal vor den EGMR (Europäischer Menschenrechtsgerichtshof; Anm.) bringen. Dieses Verfahren ist noch lange nicht beendet", so Zarbl.
12:47 4.12.2020
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Richterin: Nur Grasser kommt als Informant in Frage
Richterin Marion Hohenecker spart bei ihren Ausführungen zum Urteil gegen Grasser und andere nicht mit klaren Aussagen: Es bestehe "kein Zweifel", dass der Zuschlag bei der Vergabe der Bundeswohnungen an ein Konsortium aus Immofinanz und Raiffeisenbank OÖ "pflichtwidrig" erfolgt sei. Dies hätten zahlreiche Zeugenaussagen und Unterlagen belegt. "Nur Grasser kommt als Informant in Frage", so die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten hat, wie viel der Mitbewerber CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bezahlen könne. Es sei belegt, dass Grasser die Höhe der Finanzierungszusage für die CA Immo kannte, so die Richterin. Die Angaben von Walter Meischberger, er habe die Information vom mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen, sei eine reine Schutzbehauptung, die nur deswegen gewählt worden sei, weil Haider nicht mehr befragt werden könne.
Verdeckte Provisionsvereinbarung
"Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zu Lasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde", so die Richterin zur Buwog-Provision von 9,6 Mio. Euro. Diese wurde über Umwege auf drei Konten in Liechtenstein transferiert. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", sagte die Richterin. Unter anderem merkte Richterin Hohenecker weiters an, dass der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Tatplan zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik durch drei Zeugenaussagen belegt sei. Es sei eine "Infrastruktur zur Verschleierung" geschaffen worden.
"Schwiegermuttergeld" als Begründung abwegig
Grassers Ausführungen zum "Schwiegermuttergeld", wonach er rund 500.000 Euro von der Mutter seiner Frau in bar erhalten habe, um damit sein Veranlagungstalent zu beweisen, seien "abwegig und widerlegt". Weiters sprach Hohenecker von einer "umfangreichen Spurenverwischung" mittels Scheinrechnungen und Scheinprojekten.
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Richterin Hohenecker spricht seit mehr als zwei Stunden fast ohne Unterbrechung
Seit mehr als zwei Stunden spricht Richterin Marion Hohenecker nahezu ohne Unterbrechung, nur für einen Schluck Wasser stoppte sie mehrfach kurz ihren schnell verlesenen Vortrag. Die Urteilsverkündung dauerte rund 80 Minuten, die umfangreiche Begründung des Urteilsspruchs läuft derzeit noch.
12:22 4.12.2020
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Urteilsbegründung: Richterin verweist auf glaubhafte Aussagen von Zeugen
Richterin Marion Hohenecker rekonstruierte bei der Begründung des Urteils den "historischer Sachverhalt". Der Richtersenat sei auf der Grundlage von Zeugenaussagen und Unterlagen "zu der sicheren Überzeugung" gekommen, dass es bei der Privatisierung der Bundeswohnungen zu einer verdeckten Provisionszahlung in Höhe von 9,6 Mio. Euro zu Lasten der Republik Österreich gekommen sei und der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser durch die Weitergabe von Bieterinformationen "wissentlichen Befugnismissbrauch" begangen habe, sagte Hohenecker bei der Urteilsbegründung.
Die Republik sei um die Provision geschädigt worden. "Nur Grasser kam als Informant von Meischberger in Frage", so die Richterin. Der Richtersenat schenkte dem von Zeugen vorgetragenen Tatplan Glauben. "Es war kein Grund ersichtlich, warum sie die Unwahrheit gesagt haben", sagte Hohenecker. Am 102. Verhandlungstag belastete der Zeuge Willibald Berner, Ex-Kabinettschef von FPÖ-Minister Michael Schmid, die Angeklagten. Der damalige Lobbyist Peter Hochegger habe ihm im Jahr 2000 von einem Tatplan zur Bereicherung bei Privatisierungsprojekten erzählt, was Hochegger bestreitet.
12:20 4.12.2020
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Freisprüche für fünf "Linzer Angeklagte"
12:04 4.12.2020
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Videobeitrag zur Urteilsverkündung im Grasser-Prozess
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Richterin: Nur Grasser kommt als Informant in Frage
11:52 4.12.2020
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Grassers Anwalt sieht "glattes Fehlurteil"
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird gegen seine Verurteilung berufen. Noch während der Urteilsbegründung schrieb sein Anwalt Manfred Ainedter in einer Aussendung, der Urteilsspruch sei ein "glattes Fehlurteil, alle Rechtsmittel werden erhoben". Das Urteil werde "selbstverständlich mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an den OGH bekämpft". Aus Sicht Ainedters hat der Schöffensenat "dem enormen Verurteilungsdruck der in der zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt". Ainedter will nun auch den am Beginn des Verfahrens geäußerten Verdacht auf Befangenheit von Richterin Marion Hohenecker vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.
Rchterin Marion Hohenecker spart bei ihren Ausführungen zum Urteil gegen Grasser und andere nicht mit klaren Aussagen: Es bestehe "kein Zweifel", dass der Zuschlag bei der Vergabe der Bundeswohnungen an ein Konsortium aus Immofinanz und Raiffeisenbank OÖ "pflichtwidrig" erfolgt sei. Dies hätten zahlreiche Zeugenaussagen und Unterlagen belegt. "Nur Grasser kommt als Informant in Frage", so die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten hat, wie viel der Mitbewerber CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bezahlen könne. Es sei belegt, dass Grasser die Höhe der Finanzierungszusage für die CA Immo kannte, so die Richterin. Die Angaben von Walter Meischberger, er habe die Information vom mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen, sei eine reine Schutzbehauptung, die nur deswegen gewählt worden sei, weil Haider nicht mehr befragt werden könne.
Verdeckte Provisionsvereinbarung
"Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zu Lasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde", so die Richterin zur Buwog-Provision von 9,6 Mio. Euro. Diese wurde über Umwege auf drei Konten in Liechtenstein transferiert. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", sagte die Richterin. Unter anderem merkte Richterin Hohenecker weiters an, dass der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Tatplan zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik durch drei Zeugenaussagen belegt sei. Es sei eine "Infrastruktur zur Verschleierung" geschaffen worden.
"Schwiegermuttergeld" als Begründung abwegig
Grassers Ausführungen zum "Schwiegermuttergeld", wonach er rund 500.000 Euro von der Mutter seiner Frau in bar erhalten habe, um damit sein Veranlagungstalent zu beweisen, seien "abwegig und widerlegt". Weiters sprach Hohenecker von einer "umfangreichen Spurenverwischung" mittels Scheinrechnungen und Scheinprojekten.
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12:40 4.12.2020
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Richterin Hohenecker spricht seit mehr als zwei Stunden fast ohne Unterbrechung
Seit mehr als zwei Stunden spricht Richterin Marion Hohenecker nahezu ohne Unterbrechung, nur für einen Schluck Wasser stoppte sie mehrfach kurz ihren schnell verlesenen Vortrag. Die Urteilsverkündung dauerte rund 80 Minuten, die umfangreiche Begründung des Urteilsspruchs läuft derzeit noch.
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12:22 4.12.2020
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Urteilsbegründung: Richterin verweist auf glaubhafte Aussagen von Zeugen
Richterin Marion Hohenecker rekonstruierte bei der Begründung des Urteils den "historischer Sachverhalt". Der Richtersenat sei auf der Grundlage von Zeugenaussagen und Unterlagen "zu der sicheren Überzeugung" gekommen, dass es bei der Privatisierung der Bundeswohnungen zu einer verdeckten Provisionszahlung in Höhe von 9,6 Mio. Euro zu Lasten der Republik Österreich gekommen sei und der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser durch die Weitergabe von Bieterinformationen "wissentlichen Befugnismissbrauch" begangen habe, sagte Hohenecker bei der Urteilsbegründung.
Die Republik sei um die Provision geschädigt worden. "Nur Grasser kam als Informant von Meischberger in Frage", so die Richterin. Der Richtersenat schenkte dem von Zeugen vorgetragenen Tatplan Glauben. "Es war kein Grund ersichtlich, warum sie die Unwahrheit gesagt haben", sagte Hohenecker. Am 102. Verhandlungstag belastete der Zeuge Willibald Berner, Ex-Kabinettschef von FPÖ-Minister Michael Schmid, die Angeklagten. Der damalige Lobbyist Peter Hochegger habe ihm im Jahr 2000 von einem Tatplan zur Bereicherung bei Privatisierungsprojekten erzählt, was Hochegger bestreitet.
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12:20 4.12.2020
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Freisprüche für fünf "Linzer Angeklagte"
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12:04 4.12.2020
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Videobeitrag zur Urteilsverkündung im Grasser-Prozess
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APA-Video
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11:52 4.12.2020
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Grassers Anwalt sieht "glattes Fehlurteil"
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird gegen seine Verurteilung berufen. Noch während der Urteilsbegründung schrieb sein Anwalt Manfred Ainedter in einer Aussendung, der Urteilsspruch sei ein "glattes Fehlurteil, alle Rechtsmittel werden erhoben". Das Urteil werde "selbstverständlich mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an den OGH bekämpft". Aus Sicht Ainedters hat der Schöffensenat "dem enormen Verurteilungsdruck der in der zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt". Ainedter will nun auch den am Beginn des Verfahrens geäußerten Verdacht auf Befangenheit von Richterin Marion Hohenecker vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.
Grasser mit seinen Anwälten Wess und Ainedter credit:APA/Fohringer
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11:46 4.12.2020
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Spruch verlesen, es folgen die Begründungen
Nach 80 Minuten hat Richterin Marion Hohenecker den Spruch verlesen. Sie setzt sich, die Anwesenden im Saal dürfen sich auch setzen. Jetzt folgen die Begründungen. Sicherheitshalber schickt sie gleich voraus, dass sie nur auf die strittigen Teile eingehen will. Und Titel lässt sie bei den Begründungen auch weg.
11:46 4.12.2020
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Spruch verlesen, es folgen die Begründungen
Nach 80 Minuten hat Richterin Marion Hohenecker den Spruch verlesen. Sie setzt sich, die Anwesenden im Saal dürfen sich auch setzen. Jetzt folgen die Begründungen. Sicherheitshalber schickt sie gleich voraus, dass sie nur auf die strittigen Teile eingehen will. Und Titel lässt sie bei den Begründungen auch weg.
11:43 4.12.2020
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Grasser zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist heute im Buwog-Strafprozess in Wien zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der zweitangeklagte Ex-FPÖ-Generalsekretär und Ex-Lobbyist Walter Meischberger erhält sieben Jahre Haft. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker verurteilte Grasser wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte sowie Beweismittelfälschung. Der frühere Lobbyist Peter Hochegger wird zu sechs Jahren Haft als Zusatzstrafe verurteilt. Die erstinstanzlichen Urteile sind nicht rechtskräftig.
11:41 4.12.2020
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Meischberger ging nach Verkündung des Strafausmaßes
Der Zweitangeklagte, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, verließ heute noch während der Urteilsverkündung durch Richterin Marion Hohenecker sichtlich verärgert den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht. Er wartete lediglich sein Strafmaß von sieben Jahren ab. Damit entging ihm, dass er zumindest in einer anderen Causa mehr Glück hatte: Von den Betrugsvorwürfen rund um den Verkauf seiner Villa in Wien-Döbling wurde er freigesprochen.
11:28 4.12.2020
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Richterin Hohenecker verkündet Strafausmaß: 8 Jahre für Grasser, 7 Jahre für Meischberger, 6 Jahre für Hochegger
Die Freiheitsstrafen im Detail (alle nicht rechtskräftig):
Karl-Heinz Grasser: Acht Jahre Rudolf Fischer: Zusatzstrafe ein Jahr Walter Meischberger: Sieben Jahre Peter Hochegger: Zusatzfreiheitsstrafe sechs Jahre Karl Petrikovics: Zusatzfreiheitsstrafe zwei Jahre Georg Starzer – drei Jahre Gerald Toifl – zwei Jahre Norbert Wicki - 20 Monate
11:27 4.12.2020
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Grasser wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt.
11:25 4.12.2020
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Schuldspruch auch für Ex-Telekom-Vorstand Fischer
Stille im Extra-Zuschauerraum
Die Zuschauer haben dem Urteilsspruch von Richterin Marion Hohenecker bisher in absoluter Stille gelauscht. Die interessierte Öffentlichkeit kann den Grasser-Prozess coronabedingt nur in einem Extra-Raum im Landesgericht Wien via Videoübertragung live mitverfolgen. 30 Plätze wurden vergeben.
11:08 4.12.2020
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Urteilsspruch der Richterin dauert bereits mehr als eine halbe Stunde
Wegen des großen Umfangs des Prozesses muss die Richterin viele Aspekte in ihrem Urteilsspruch behandeln. Sie verliest das Urteil in schneller Geschwindigkeit bereits seit mehr als 30 Minuten.
11:03 4.12.2020
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Die Staatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart bei der Urteilsverkündung.
10:52 4.12.2020
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Alle müssen stehen
Alle im großen Schwurgerichtssaal müssen während der Verlesung des Urteils stehen. Es gibt doch einiges Hin- und Hertreten und damit eine gewisse Unruhe im Raum. Auch wird beim Stehen nicht immer ein Meter Abstand eingehalten. Aber Masken haben - bis auf die Richterin - alle auf.
Kommentar Dr. Lederbauer vom 5.12.2020
wolfgang.lederbauer@a1.net vor 7 Stunden
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Lesenswert?
Dieser Fall ist von hoher Komplexität.
Teil 1:
Dieser Fall ist von hoher Komplexität. Es stellt sich die Frage, ob bei diesem Fall wirklich wirklich alles beleuchtet wurde. zB.: Politische Entscheidungen, Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Rechnungshof, parlametarische Ausschüsse, parlamentarischer Untersuchungsausschuss,
Vgl.:
» SFH-4440 Umfassende Sachverhaltsdarstellung, Langfassung, Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften " Kapitel 1- 36 von Dr. Lederbauer Stand 11.11.11. 11.11 Uhr Umfassende Sachverhaltsdarstellung ( Langfassung) zur Causa Verkauf von Bundeswohnungen unter Berücksichtigung einer detallierten Analyse der Wahrnehmungsberichte des Rechnungshofs über den „Verkauf der BUWOG" und den „Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften" sowie des Berichts des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofsausschusses, des Minderheitsberichts der Berichte des Rechnungshofsausschusses, sowie der Diskussionen im Plenum des Nationalrats unter Berücksichtigung aller Protokolle und aktueller Medienberichte. Copyright by Dr. Wolfgang Lederbauer
Vgl.: » SFH-142118 YOU TUBE Video, Interview Dr. Lederbauer : " Buwog - eine unbequeme Wahrheit " 24.08.2013 Der Aufdecker Dr.Wolfgang Lederbauer interviewt von Herbert Szlezak Web: » » http://so-for-humanity.com2000.at Film: Marcus für » » http://www.inseltv.at
DI Dr. Wolfgang Lederbauer Wirtschaftsingenieur Bauwesen 1010 Wien Dominikanerbastei 6 tel: 01-5121684 oder 0664-9545254 E-mail: » wolfgang.lederba
Dr. Lüssel war offenbar der schlaueste von allen, was Wunder, hatte er doch als persönliche Beraterin u. a. eine gewisse Mei-Pochtler oder so ähnlich.... Er hat sich nichts überweisen lassen, er wollte viel ieber einen Aufsichtsrat bei RWE, deren Kontakte zu Airbus ja bekannt sein dürften.
@ stadtkater: Schauen wir, was kommt. Doch: Heute ist in der Kleinen Zeitung zu lesen,
dass bisher alle erstinstanzlichen Urteile der Richterin Dr. Hohenecker der Prüfung durch höhergerichtliche Instanzen standhielten. Das ist jedenfalls ein gutes Zeichen, ein Zeichen für genaue und aktribische Arbeit von Frau Dr. Hohenecker.
Und angeblich sind die Friseure im Häfen auch nicht so besonders.
Fast filmreif die Vita des Herrn K.H. G.: Matura mit Auszeichnung, erfolgreicher Student mit Abschluss. In kürzester Zeit Top Karriere bis ganz hinauf zu Ministerwürden. In High Society Kreisen der absolute Liebling und Star. Aber das reichte alles nicht: Der unglaublich tiefe Fall: (rein selbst verschuldet): Image weg, Ruf zerstört und jetzt Gefängnisinsasse. Und sein Markenzeichen die Frisur wird auch nicht mehr dieselbe sein. .
und der mitangeklagte, angeblich verhandlungsunfähige, Immobilienmakler Ernst Karl P. läuft frei herum, genießt das Leben und lacht sich ins Fäustchen ...
... scheint sich das Lied von Christoph und Lolo zu bewahrheiten: "Waun geht da Koalheinz endlich in den Häf'n?" Wobei glauben tu ich es erst dann, wenn er wirklich einsitzt. Wie wird's wohl weitergehen? Berufung, Revision, erneute Verurteilung, OGH, EuGH, Haftunfähigkeit... Aber schauen wir einmal.
...den Beschaffungsvorgang der Masken (siehe ÖVP Oberösterreich) und Corona-Schnelltests ansieht, die Causa Casinos, das Schreddern der Festplatten, das Ibiza-Video, das Versprechen von Gesetzen gegen Spenden usw...
...dann wirkt dieses Grasser Urteil wie ein Blick in die Glaskugel des Jahres 2040!
Viel hat sich von den Regierungen "Schüssel" zu den Regierungen "Kurz" nicht geändert. Klar, die Message-Control funktioniert jetzt besser und der Kanzler ist etwas fescher. Aber der Rest?
mag irgendjemand wetten abschließen wie das urteil für grasser ausgeht? würde sagen....ein paar jährchen bewährung und ganz vielleicht eine fußfessel. also perfekt gelaufen für ihn -> eine verurteilung wirkt in der heutigen zeit im kreise der politiker ja beinahe wie ein ritterschlag....endlich gehört man dazu *ironieoff*
62000 Wohnungen zu je 15000 Euro zu verscherbeln ist eine Todsünde gegenüber dem arbeiteten Volk. Aber dafür müsste die damalige Regierung von Schüssel abwärts verurteilt werden.
@ hansi01: Genau so ist es! Und User gehtso beschreibt das unterhalb weiter völlig richtig!
Und ich denke, jeder hätte gerne eine Wohnung um 15.000 Euro gekauft, ist ja ein Okassionspreis. Grasser war der größte Blender, welcher je auf einem österreichischen Ministersessel saß. Naja, jetzt haben wir einen Superblender als Bundeskanzler. Womit werden sich die Gerichte wohl in zehn Jahren beschäftigen.
jetzt sollten wir Steuerzahler den ehrenwerten Herrn und alle anderen damals verantwortlichen ziviilrechtlich auf Schadenersatz durch den weitaus zu billigen Verkauf der BUWOG verklagen, Nicht nur wegen der BUWOG, siehe auch die ATW, wo der nette Herr so auf die Schnelle ca. 3000 Arbeitsplätze gekillt hat, oder die Privatisierung des Glückspoiels, usw. usw. Die Provision war ja nur ein Punkt, wie sich das Netzwerk rund um unseren "supersauberen" Finanzminister noch bereichert hat, ist ja nicht einmal richtig untersucht worden. Aber Fakt ist: der große Altkanzler Dr. Lüssel hat von NICVHTS gewusst!!
grasser wird nie auch nur einen fuss ins gefängnis setzen...und wenn wirklich, dann ist er in 3 monaten mit einer fussfessel wieder in kitz.. passend zu dem Thema: der attentäter von wien wurde im april zu 22 monaten verurteilt und nach "2 drittel" im dezember entlassen..... 2 drittel von 22 sind nach meiner rechnung 14,6 monate.....er sass 7 oder 8.... können juristen rechnen auch nicht ???? kleiner tipp noch: straffällige, die sich zum IS o.ä. bekennen, sollte man nach der scharia verurteilen.....das wünschen die sich ja offensichtlich sehnlichst
Das hoffe ich auch sehr. Alleine der Gedanke will sich nicht aus meinem Kopf bewegen, dass die Advokaten des Hrn. Grasser noch das eine oder andere Hintertürchen sehen könnten, um doch noch ein weiteres Verfahren, vor welchem Gerichtshof auch immer anzustreben. Denn dann würde der Zirkus von Neuem beginnen und man könnte vermutlich erst 2030 mit einem Abschluss rechen. Und dann ist der Herr KHG vermutlich "gesundheitlich und psychisch" so angeschlagen, dass er nicht mehr haftfähig wäre. Ihr Wort in Justizias Ohr
und was weiß der gelernte österreicher schon jetzt?
es kommt nix raus. die herren gehen in berufung, das ganze zieht sich noch jahrelang dahin, und am ende gibt's ein bauernopfer, trägt irgendwer ein fußfesserl und das wars 😡
Hoffentlich tut sich das arme Urteil nicht weh, wenn es jetzt sogar schon von der Schlagzeile der Seite 1 "fällt". richtig: ein Urteil fällt nicht, sondern "wird gefällt".
...auf diesen Seiten gehen mir auf die Nerven. Alles wird zerpflückt und auf die Goldwaage gelegt. Ich hoffe, dass sie fehlerlos sind. Wahrscheinlich finden sie auch in meinen paar Zeilen etwas zum Kritisieren.
der sonst nur in Märchenbücher vorkommt. In Haiders Herzogtum Kärnten Methoden gelernt, die er dann unter Schüssel perfektionieren konnte, wobei der schon sehr gute Intimkenntnisse des schwarzen Fechtwerks unter Zernatto erlangen konnte. Perfektes Marketing, inklusive einer Homepage für lockere 285.000,00 € - gesponsert von der IV. Ein Märchenhochzeit mit einer Prinzessin, für deren Mutter er sogar Bargeld im Koffer transportierte und einer Villa auf Capri und Ein Anwesen in Kitzbühel. Da kann er locker auf den Wörthersee verzichten.
... geht dieser Prozeß zu Ende, ganz egal ob MIT oder OHNE Verurteilung. Viel, viel wichtiger ist die Frage: was haben wir aus der ganzen Sache für die Zukunft gelernt und was für Konsequenzen werden daraus für die Zukunft gezogen, damit es NICHT wieder vorkommt. Sorry, ich befürchte LEIDER sehr, daß dies KEINE Einzelfälle waren / sind und auch in Zukunft wieder solche Fälle vorkommen werden. Unsere Ha.wa.ra Republik ist leider NICHT lernfähig
..kommt wahrscheinlich eine harmlose Verurteilung heraus. Einen Taschendieb hätten sie vermutlich gleich eingesperrt. So war es halt für die Anwälte eine dreijährige Gaudi und viel Gage.
wer bezahlt eigentlich die "dreijährige Gaudi und viel Gage" der Rechtsanwälte ? Im Falle einer Verurteilung - die Angeklagten (?) Im Falle eines Freispruchs - der Staat / wir Steuerzahler (???)