SFH-4429   Umfassende Sachverhaltsdarstellung, Langfassung, Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften " Kapitel 35 von Dr. Lederbauer Stand 28.9.2011

Umfassende Sachverhaltsdarstellung ( Langfassung) zur Causa Verkauf von Bundeswohnungen unter Berücksichtigung einer detallierten Analyse der Wahrnehmungsberichte des Rechnungshofs über den „Verkauf der BUWOG" und den „Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften" sowie des Berichts des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofsausschusses, des Minderheitsberichts der Berichte des Rechnungshofsausschusses, sowie der Diskussionen im Plenum des Nationalrats unter Berücksichtigung aller Protokolle und aktueller Medienberichte. Copyright by Dr. Wolfgang Lederbauer

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35. Zusammenfassung der brisanten Fragestellungen

Nach dem Erscheinen der oa Medienberichte und einer  genauen Analyse der drei Wahrnehmungsberichte des RH, der  Berichte des Unterausschusses des  Rechnungshofsausschusses,  des Rechnungshofsausschusses und des Minderheitsberichts sowie der Diskussionen im Plenum des Nationalrats unter Berücksichtigung aller Protokolle durchgeführt.

Nun wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschlossen.

Demnach ergeben sich ua. folgende brisante Fragestellungen:

Zu: Kapitel 12.   Regierungsprogramm  vom 9.02.2000                                                       

Frage:

Warum  hat der RH bei seinen drei Prüfungen ( der BUWOG und der WAG 2002 bzw des BMF 2005 ) die damaligen politischen Zielsetzungen  nicht beurteilt oder warum hat er diese einfach unreflektiert übernommen, obwohl er laut dem Bundesverfassungsgesetz  und Rechnungshofgesetz  auch die „ Zweckmäßigkeit" zu beurteilen hat?

Vgl. Kapitel 12.  Seite 63

Frage:

Hat der RH bei seine drei  Prüfungen ( der BUWOG und der WAG 2002 bzw des BMF 2005 ) überprüft, ob die im Regierungsprogramm festgelegten Aktivitäten  wie zB …

„Es erfolgt eine zusammenfassende Feststellung und Bewertung aller im öffentlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände (insbesondere Gebäude, Liegenschaften, Betriebe und Beteiligungen) in Form eines Katasters"

auch  tatsächlich  erbracht worden sind?

Vgl. Kapitel 12  Seite 61

Frage:

 Hat der RH bei seine drei Prüfungen ( der BUWOG und der WAG 2002 bzw des BMF 2005 ) überprüft, ob die im Regierungsprogramm festgelegten Aktivitäten ( wie zB …

„Zur Klärung allfälliger offener rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen wird ehestmöglich ein detailliertes Umsetzungskonzept erstellt"

auch  tatsächlich  erbracht worden sind?

Vgl. Kapitel 12  Seite 61

Frage:

Warum hat der RH keine diesbezügliche Ausführungen in seinen Wahrnehmungsberichten gemacht?

Vgl. Kapitel 12  Seite 61 bis 63

Frage:

Warum hat der RH nicht die  in den Ausschüssen und im Plenum zT. sehr heftig geführten Diskussionspunkte  über die politischen Zielsetzungen des Verkaufs der Bundeswohnbaugesellschaften  in seinem Wahrnehmungsbericht einbezogen?

Vgl. Kapitel .17  Seite 77

Zu: 14. Bundesgesetz betreffend Verwertung der
Bundeswohnbaugesellschaften, BGBl
. I Nr. 46/2003

Frage:

Warum hat der RH in seinen Wahrnehmungsberichten keine Feststellungen getroffen, in welcher Größenordnung von einer „bestmöglichen" Verwertung gesprochen werden kann?

Vgl. Kapitel 14  Seite 65

Frage:

Hat der RH auch in die weiteren Unterlagen zu diesem Gesetz ( Aufstellung der zu verkaufenden Vermögenswerte etc. ) Einblick genommen und was war das Ergebnis ?

Vgl. Kapitel 14  Seite 65

Zu  Kapitel 15. Vortrag des BMF an den Ministerrat vom  29.03.2003 (  ab Seite   66 )

Frage:

Warum hat der Rechnungshof   sich nicht mit dem Inhalt der Weisung des BMF vom Dezember 2000 bezüglich der Einleitung des Verkaufs an die Mieter  auseinandergesetzt, um zu klären, zu welchen Konditionen damals der Verkauf an die Mieter erfolgen sollte ?

Vgl. Kapitel 15  Seite 66

Frage:

Warum hat der Rechnungshof nicht beurteilt, welche Erlöse  durch weitere Verkäufe von Wohnungen an die Mieter innerhalb eines längeren Zeitraums zu erzielen wären?

Vgl. Kapitel 20  Seite 102,107,109,110,112,113

Frage:

Warum hat der Rechnungshof nicht beleuchtet, zu welchen Bedingungen ein Verkauf der Wohnungen an die Mieter erfolgversprechend wären?

Vgl. Kapitel 20 Seite 67,102

Frage:

Hat der Rechnungshof tatsächlich alle Akten und Unterlagen, laufend in Kopie erhalten, wie dies der BMF feststellte?

Vgl. Kapitel 15.  Seite 72

Frage:

Warum hat der Rechnungshof nicht beurteilt, welche Erlöse  durch weitere Verkäufe von Wohnungen an die Mieter innerhalb eines längeren Zeitraums zu erzielen wären?

Vgl. Kapitel 15  Seite 4

Frage:

Warum hat der Rechnungshof nicht beleuchtet, zu welchen Bedingungen ein Verkauf der Wohnungen an die Mieter erfolgversprechend wären?

Vgl. Kapitel 15  Seite 66, 67

Frage:

Warum ist der Rechnungshof weder in seinem ersten noch in seinem zweiten Wahrnehmungsbericht auf die Frage nach den Konditionen der Angebote für den Kauf der Wohnungen an die Mieter eingegangen? ( Preise, Übernahme von Darlehen etc )

Vgl.  Kapitel 20  Seite 101 ff,

Vgl.  Kapitel 32  Seite 199 ff,

Frage:

Warum ist der Rechnungshof nicht der Frage nach den vom BMF erwähnten   „vergleichbaren „Wohnungen nachgegangen.? Offen blieb, ob diese Preise von zu verkaufenden aber vermieteten Wohnungen mit freien , also nicht vernieteten Wohnungen verglichen wurden.

Vgl.  Kapitel.15  Seite 67

Frage:

Warum ist der Rechnungshof nicht auf die relativ geringen Mieten und auf die damit verbundenen relativ geringen Rendíten der Bundeswohnbaugesellschaften ( insbesondere BUWOG )  eingegangen?

Vgl.  Kapitel.20  Seite 102

Frage:

Warum erklärte der Rechnungshof im Wissen über die relativ geringen mieten und die damit verbundenen relativ geringen Dividendeneinnahmen , dass  es „wirtschaftlich „ sei, wenn im Falle eines Verkaufs die Zinsersparnis aus den verringerten Staatschulden höher sei als die erzielten Dividenden. Dies ohne eine Abschätzung des Werts der Bundeswohnbaugesellschaften ( insbesondere BUWOG  bzw WAG ) vorzunehmen?

Vgl.  Kapitel.20 Seite 108

Frage:

Warum hat der Rechnungshof nicht den Wert der Bundeswohnbaugesellschaften ( insbesondere der BUWOG und der WAG )  bei seinen Überlegungen über die „ Wirtschaftlichkeit „ eines Verkaufs einbezogen?

Vgl.  Kapitel.20 Seite 102

Frage:

Warum hat der Rechnungshof in seinem ersten Wahrnehmungsbericht nicht aufgezeigt, dass rund 5 Prozent der Wohnungen frei werden und dann zu einem adäquaten Marktpreis hätten verkauft werden können.

Vgl.  Kapitel.20  Seite 112

Frage:

Warum hat der RH nach der Prüfung der BUWOG bzw. der WAG nicht umgehend die Ausschreibung  und Vergabe der Beratungsleistungen für den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften geprüft, obwohl er den erfolgten Zuschlag im  September 2002 in seinem Wahrnehmungsbericht erwähnte?

Vgl.  Kapitel.20 Seite 109

Frage:

Warum hat der Rechnungshof in seinem Wahrnehmungsbericht über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften nicht insbesondere die Unternehmensbewertung, das Gesamtverwertungskonzept und die Entscheidungsgrundlagen für die weitere Vorgangsweise geprüft?

Vgl.  Kapitel.32  Seite 68

Frage:

Warum ist der Rechnungshof in seinem Wahrnehmungsbericht über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften nicht auf die am 29.03.2010 vom BMF angekündigte Vorgangsweise (Verkauf aller Gesellschaften entweder gemeinsam an eine Investor oder einzelne Gesellschaften  separat an verschiedene , zB lokale Investoren ) die  in der Folge vom BMF auf einmal geändert wurde. 

Diese Festlegung des BMF führte zu einem Einnahmenverlust von rd 140 Mill EURO.

Vgl.  Kapitel 15 Seite 70

Vgl.  Kapitel 32 Seite 232

Frage:

Warum ist  der Rechnungshof in seinem Wahrnehmungsbericht über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften dem folgenden offensichtlichen Widerspruch nicht  mit der nötigen Konsequenz nachgegangen?

Der BMF erklärte am 29.3.2003:

„Ausdrücklich festhalten möchte ich, dass alle Akten und Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren laufend in Kopie dem Rechnungshof übergeben wurden, sodass ich feststellen kann, dass auch bei diesem Verfahren höchstmögliche Transparenz unter Beachtung der einschlägigen vergaberechtlichen Verpflichtungen zur Geheimhaltung gegeben ist."

Vgl.  Kapitel 15 Seite 72

Demgegenüber stellte der Rechnungshof in seinem Wahrnehmungsbericht über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften folgendes fest:

7.2 Eine chronologische und durchgängige Dokumentation der von den Bietern

im Einzelnen vorgebrachten Änderungswünsche zu den Vertragsentwürfen

lag nicht vor. Der RH konnte daher aus der Aktenlage nicht

beurteilen, nach welchen Gesichtspunkten die Änderungswünsche einzelner

Bieter berücksichtigt wurden."

Vgl.  Kapitel 32  Seite 220

Frage:

Warum hat der Rechnungshof bei der Prüfung des BMF nicht alle Unterlagen über die von den Bietern im Einzelnen vorgebrachten Änderungswünsche zu den Vertragsentwürfen geprüft?  Diese Frage stellt sich umso mehr, als der Rechnungshof in seinem zweiten Wahrnehmungsbericht schreibt:

„7.4  Der RH entgegnete, dass ihm wesentliche Anmerkungen zu den jeweils

versandten Vertragsentwürfen erst Ende April 2006 zur Verfügung gestellt wurden."

Vgl.  Kapitel.32 Seite 221.

Zu Kapitel 16.   27. Sitzung des Nationalrates am  8.07.2003

XXII. Gesetzgebungsperiode 

7. Punkt   Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage

» 78 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften (» » 136 der Beilagen)

Stenographisches Protokoll 

 

Frage:

War  der  Rechnungshof über diesen Antrag informiert?

Vgl. Kapitel 16.  Seite 73

Frage:

Wenn ja, hat der Rechnungshof die intensiven Diskussionen im Ständigen Unterausschuss des  Rechnungshofausschusses verfolgt?

Vgl. Kapitel 22  Seite 121

Vgl. Kapitel 23  Seite 128

Vgl. Kapitel 24  Seite 143

Frage:

Warum hat der Rechnungshof  diese wichtigen Informationen in seiner späteren Prüfung des Verkaufs der Bundeswohnbaugesellschaften  nicht einbezogen?

Vgl. Kapitel 32  Seite 199 ff

Frage:

Warum hat  der Rechnungshof die Leistungen  des Beraterteams nicht beurteilt?  Warum  hat der RH die Ausschreibung, Vergabe und die erbrachten Leistungen des Beraters für den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften nicht geprüft?

Vgl. Kapitel 20   Seite 107

 

Frage:

Warum ist der Rechnungshof in seinem Wahrnehmungsbericht  über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften nicht auf die bei der 27. Sitzung des Nationalrats am 8.7.2003 behandelten sehr wichtigen  Punkte eingegangen? Dazu zählen insbesondere:

  • Verkauf an Investoren unter dem Wert

  • Mögliche Dividendenleistung WAG und BUWOG pro Jahr 50 Mill EURO

  • Zinsersparnis 25 bis 30 Mill EURO pro Jahr

  • Chance für Mieter auf Eigenerwerb

Vgl. Kapitel 16  Seite 74

Frage:

Warum unterließ es der Rechnungshof auf die wichtige Frage nach der Zweckmäßigkeit eines Verkaufs der Bundeswohnbaugesellschaften einzugehen? Obwohl es laut Gesetz Aufgabe des Rechnungshofs die „ Zweckmäßigkeit" zu beurteilen, beschränkte er  sich in seinem ersten Wahrnehmungsbericht auf die lichtvolle Aussage bzgl. der „Wirtschaftlichkeit" einer Veräußerung, wenn die Zinsersparnis höher ist als die entfallenen Dividenden.

Vgl. Kapitel 20 Seite 108

Frage:

Warum  unterließ es der Rechnungshof, eine detaillierte Aufstellung der tatsächlichen Dividenden in den  letzten Jahren zu machen? Erst durch diese exakte Darstellung wäre festzustellen gewesen, wie die Relation zwischen den entfallenen Dividenden und der Zinsersparnis tatsächlich ist.

Vgl. Kapitel 4  Seite 20

Frage:

Warum hat der Rechnungshof weder in seinen Wahrnehmungsbericht über die BUWOG bzw. über die WAG   noch in seinem zweiten Wahrnehmungsbericht über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften die Konditionen für den Verkauf der Wohnungen an die Mieter beurteilt?

Vgl. Kapitel 20  Seite 102

Frage:

Wie lautete das Angebot an die Mieter zum Kauf ihrer Wohnungen?

Vgl. Kapitel 20  Seite 102

Frage:

Konnten die Darlehen von den Mietern zu den gleichen Konditionen übernommen werden?

Vgl. Kapitel 20  Seite 102

Frage:

Wie hoch war der Zinssatz  der Darlehen?

Vgl. Kapitel 20  Seite 102

Frage:

Wie hoch war die Laufzeit dieser Darlehen?

Vgl. Kapitel 20  Seite 102

Frage:

Wurden die Mieter darauf aufmerksam gemacht, dass sie für die Finanzierung  des Kaufpreis von Banken ein günstiges Darlehen aufnehmen konnten?

Vgl. Kapitel 20  Seite 102

Frage:

Hat das BMF  bei Banken Angebote zur Finanzierung des Kaufpreises durch die bisherigen Mieter eingeholt?

Vgl. Kapitel 20  Seite 102

Frage:

Hat das BMF bzw. die Geschäftsführung der Bundeswohnbaugesellschaften darauf Bedacht genommen, dass in Anbetracht des großen Kreditvolumens ( rd 60.000 Wohnungen ) und der Sicherstellung durch die Immobilen ggf  auch für die kaufwilligen Mieter  günstige Konditionen für Darlehen  zu erreichen gewesen wären?

Vgl. Kapitel 20  Seite 102

Frage:

Warum hat  der Rechnungshof  dieses oa. wichtigen Themen angesichts des ursprünglichen Plans eines Verkaufs der Wohnungen an die Mieter bei seiner Prüfung nicht behandelt?

Vgl. Kapitel 20  Seite 102

Zu Kapitel 17: 27. Sitzung des Nationalrates am  8.07.2003

XXII. Gesetzgebungsperiode 

7. Punkt   Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage

» 78 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften (» » 136 der Beilagen)

Stenographisches Protokoll    ( ab Seite 74 )

Frage:

Es stellt sich rückblickend die wohl berechtigte Frage, warum der RH

in seinem Wahrnehmungsbericht über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften nicht oder kaum auf die naheliegenden und äußerst wichtigen Punkte der parlamentarischen Diskussionen eingegangen ist.

Diese Frage ist umso berechtigter als der am 28.06.2004 gewählte neue Präsident  wesentliche Ziel seiner neuen Funktion formuliert hatte: Die Auszüge aus dem Protokoll geben das damals bestehende Spannungsfeld wieder:

Wird der nächste Rechnungshofpräsident einer, der dieses Amt ausfüllen kann, der es ernst nimmt – und der auch, wenn eben notwendig, im Gegensatz zur Regierung steht?"

.

Vgl.  Kapitel 27  Seite 183

„Das nächste Problem ist – das haben Sie im Ausschuss gar nicht einsehen wollen, aber –: Herr Klubdirektor Dr. Moser, der Herr FPÖ-Klubdirektor Dr. Moser war nicht irgendein Klubdirektor, sondern – das ist sogar seiner Bewerbung zu entnehmen – er war auch für die Koordination der Regierungsarbeit zuständig."

Vgl.  Kapitel 27  Seite 185

„Daraus leiten Sie keine Befangenheit ab? – Die Koordination der Regierungstätigkeit ist irgendetwas, was mit Regieren zu tun hat! Möglicherweise ist das bei der FPÖ nicht so, aber jedenfalls scheint mir hier eine gewisse Befangenheit gegeben zu sein."

Vgl.  Kapitel 27  186

„Insofern ist für uns die Bestellung des Rechnungshofpräsidenten eine Frage der Kompetenz, und da stellt sich die Frage: Wer gibt wirklich klare Ziele vor und schlägt Maßnahmen vor? Sie alle, die im Hearing anwesend waren, haben es erlebt: Moser war der Einzige, der ein ganz konkretes Maßnahmenpaket mit Zielen vorgelegt hat, das dem entspricht, was wir haben wollen.

Wollen Sie vielleicht keinen Ausbau und keine Vertiefung der Zusammenarbeit zwi­schen Parlament und Rechnungshof mit einer Verkürzung der Frist zwischen Prü­fungsbeginn und Berichtslegung hier im Parlament?"

Vgl.  Kapitel 27  Seite 187

„Dr. Moser war Klubdirektor des freiheitlichen Parlamentsklubs und für die Koordination der Regierungstätigkeit zwischen den Koalitionsparteien und den ein­zelnen Ressorts verantwortlich..."

Vgl.  Kapitel 27  Seite 187

Dr. Moser kann doch nicht zwei, drei Jahre später das prüfen, was er selbst zu verantworten hat!"

Vgl.  Kapitel.27  Seite 188

„Jetzt bleibt noch Dr. Moser der Regierungskoordinator – jemand, von dem Sie ernst­haft erwarten, dass er sich selbst und die Früchte seiner Regierungskoordinationstätigkeit der letzten Jahre als Präsident prüfen soll?"

Vgl.  Kapitel.27  Seite 190

Wenn das einmal so weit ist, und wenn Sie wissen, dass die Auseinandersetzung um den Rechnungshofpräsidenten auch nach seiner Bestellung weitergehen muss, weil es notwendig sein wird, den Rechnungshof vor Herrn Dr. Moser in ganz konkreten Fragen in Schutz zu nehmen – und diese Situation hatten wir noch nie, das wird zum ersten Mal eine Aufgabe des Nationalrates sein –, dann ersuche ich Sie…….

Vgl.  Kapitel 27 Seite 190

Er hat gefordert, die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rechnungshof zu stärken, und zwar durch die Forcierung von Einzelberichten gegenüber den Jahresberichten, um dadurch eine einheitlichere parlamentarische Behandlung gewährleisten zu können. Er hat über mehrere Seiten Konzepte entwickelt, was der Rechnungshof für ihn in Zukunft bedeuten soll.

Vgl.  Kapitel 27 Seite 191

„Es ist unser Bedenken, dass in Zukunft womöglich diese scharfe Kritik des Rech­nungshofes, auf Gesetzen beruhend, nicht mehr in der Brillanz, in der Klarheit, in der eindeutigen politischen Kontrollfunktion erfolgen wird."

Vgl.  Kapitel 27  192

Ein Dr. Moser an der Spitze des Rechnungshofes ist ein schwere Beeinträchtigung und Gefährdung der Arbeit dieser seriösen Einrichtung, die dem Nationalrat nahe steht, wie nur wenige Einrichtungen dieser Republik.

Vgl.  Kapitel 27  Seite 194

Zu Kapitel 20. Eine kritische Detailanalyse des Wahrnehmungsberichts

des Rechnungshofs  „BUWOG – Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH",

Hinweise  auf den Wahrnehmungsberichts des Rechnungshofs

„ WAG Wohnanlagen Gesellschaft mbH"

Frage:

Welche Schwerpunkte wurden bei der Prüfung der BUWOG gesetzt?

Vgl. Kapitel 20  Seite 101,  113

Frage:

Welche Zielvorgaben hat der Präsident des Rechnungshof Dr. Fiedler  am Beginn der Prüfung der BUWOG gegeben?

Vgl. Kapitel 20  Seite 101,  113

Frage:

Wie wurde diese Prüfung vom Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler  begleitet?

Vgl. Kapitel 20  Seite 101, 113

Frage:

Welche Einflüsse hat die Hierarchie im Rechnungshof währen dieser Prüfung der BUWOG ausgeübt?

Vgl. Kapitel 20  Seite 101, 113

Frage:

Welche Einflüsse hat die Hierarchie im Rechnungshof währen dieser Prüfung der BUWOG ausgeübt?

Vgl. Kapitel 20  Seite 101, 113

Frage:

Wie konnte der Rechnungshof nur folgendes feststellen:

Eine Veräußerung wäre dann wirtschaftlich, wenn die sich aus der geringeren Staatsverschuldung ergebende Zinsersparnis höher wäre als der Einnahmenausfall des Staates aus den abgeführten Gewinnen seiner Wohnbaugesellschaften".

Vgl. Kapitel 20  Seite 108

Frage:

Warum hat der Rechnungshof die Prüfung auf Zweckmäßigkeit unterlassen, obwohl dieses Kriterium im B-VG und im RH ausdrücklich festgelegt  ist.?

 Vgl. Kapitel 20 .  Seite 62

Frage:

Warum hat es der Rechnungshof  verabsäumt, entsprechende Unterlagen über den Unternehmenswert und den möglichen Erlös des Verkaufs der Wohnungen an die Mieter anzufordern bzw. dieses Thema selbst zu beurteilen?

 Vgl. Kapitel 20  Seite 120

Frage:

Warum hat der Rechnungshof sehr wichtige  Punkte des Regierungsprogramms nicht in seine Prüfungstätigkeit einbezogen?

Dazu zählen insbesondere folgende Punkte:

  • Zur Klärung allfälliger offener rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen wird ehestmöglich ein detailliertes Umsetzungskonzept erstellt

  • Es erfolgt eine zusammenfassende Feststellung und Bewertung aller im öffentlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände (insbesondere Gebäude, Liegenschaften, Betriebe und Beteiligungen) in Form eines Katasters

Vgl. Kapitel 12  Seite 60

Frage:

Warum hat der Rechnungshof nach der Prüfung der BUWOG bzw der WAG nicht umgehend die Ausschreibung  und Vergabe der Beratungsleistungen für den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften geprüft, obwohl er den erfolgten Zuschlag im  September 2002 in seinem Wahrnehmungsbericht erwähnte?

Vgl.  Kapitel.20  Seite 109

Frage:

Warum hat der Rechnungshof die Angebote an die Mieter für den Verkauf der Wohnungen nicht beurteilt?

Vgl.  Kapitel.20  Seite 102

Frage:

Warum hat der Rechnungshof nicht von sich aus Überlegungen angestellt, wie und in welchem Zeitraum ein Beitrag zum  angestrebten Nulldefizit  durch den Einzelverkauf von Wohnungen zu erreichen gewesen wäre?

Vgl.  Kapitel.20 Seite 104

Frage

Wie konnte der Rechnungshof feststellen, dass bisher ( Stand September 2002)  eines der Ziele der Verkaufsaktion, nämlich die Leistung eines Beitrags zur Erreichung des Nulldefizits, nicht im gewünschten Ausmaß erreicht wurde, obwohl ihm klar sein musste, dass der Verkauf von Wohnungen an die Mieter – selbstverständlich – einen längeren Zeitraum umfassen würde?

Vgl.  Kapitel.20  Seite 112

 

Frage:

Wie ist der Rechnungshof zur Auffassung gelangt, dass eine „ diesbezügliche „ Entwicklung nicht erwartet werden kann. 

Vgl.  Kapitel 20  Seite .112

 

 

Zu Kapitel 23. Minderheitsbericht zum Bericht

des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofsausschusses

Frage:

Hat der Rechnungshof , und wenn ja,  in welcher Weise die besonders wichtigen Inhalte des Minderheitsberichts bei seiner Prüfungstätigkeit im April und Mai 2005 - also mehr als ein Jahr später –verarbeitet oder hat er diese wichtigen Punkte überhaupt nicht beachtet?

Vgl.  Kapitel.24  Seite 143

Frage:

Warum hat sich der Rechnungshof nicht mit der Feststellung  des Beraters über die Bewertung der unbebauten Grundsstücke mit ihren Buchwerten abzüglich eines Abschlags bis zu 45 % begnügt  und diese realtitätsferne Beurteilung des Wertes unbebauter Grundstücke nicht kritisiert?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 223

Frage:

Warum ist der Rechnungshof nicht auf das Thema „ bestmögliche Verwertung" näher eingegangen und warum hat er nicht  von sich aus nachvollziehbare Überlegungen über eine bestmögliche Verwertung angestellt?

Vgl.  Kapitel.12  Seite 200

 

 

 

Zu Kapitel  24. 45. Sitzung  des Nationalrats am 28.01.2004

XXII. Gesetzgebungsperiode 

Behandlung des Berichts des Rechnungshofsausschusses

über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des

Rechnungshofausschusses

Stenographisches Protokoll                                                                         

Frage:

 Warum hat der Rechnungshof nicht die Relation Kosten von Beratungsleistungen zu den behaupteten Einsparungen im Falle des Verkaufs der Bundeswohnbaugesellschaften bei seiner Prüfung des BMF im April und Mai 2005 beurteilt?

Vgl.  Kapitel.24 Seite 144

.

Zu Kapitel  25. Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung » » 1006/AB                am 28.1.2004                Frage:

Frage:

War die Feststellung des Rechnungshof im Wahrnehmungsbericht über die BUWOG , wonach bei einem Verkauf die jährliche Zinsersparnis höher sein müsse als die entgangenen Dividenden sein müsse, für die weitere Entwicklung entscheidend?

Vgl.  Kapitel.20  Seite 108

Frage:

Warum ist der Rechnungshof nicht auf die Diskrepanz bei der Nennung von verschiedenen Beträgen über Zinsersparnis und über entgangene Dividenden eingegagnen?

Vgl.  Kapitel.4 Seite 20

Frage:

Sind die vom Rechnungshof berechneten Beträge für die Zinsersparnis und für entgangene Dividenden nachvollziehbar?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 200

Zu Kapitel 26.  69. Sitzung des Nationalrates 28. 06. 2004

XXII. Gesetzgebungsperiode 

Punkt 3: Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung

eines Vorschlages für die Wahl der Präsidentin / des Präsidenten

des Rechnungshofes » (559 d.B.)

Debatte über die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs

Stenographisches Protokoll 

Frage:

Warum hat der Präsident des Rechnungshofs Dr. Moser bei der von ihm geleitenden Prüfung des BMF nicht seine ursprüngliche Ankündigung über die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Rechnungshof und  Parlament sofort realisiert und die Unterlagen über die relevanten und sehr aussagefähigen Diskussionen im Parlament tatsächlich bei der Prüfung des BMF ( Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften ) nicht berücksichtigt?

Vgl.  Kapitel.32 Seite 199-241

Frage:

Welche Ziele hat der Präsident des Rechnungshof Dr. Moser seinem Prüfungsteam für die Prüfung des BMF über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften mitgegeben?

Vgl.  Kapitel.32 Seite 199-241

Frage:

Bestand bei Dr. Moser wegen seiner früheren Tätigkeit als Clubdirektor einer Partei im Parlament ein Loyalitätskonflikt?

Vgl.  Kapitel.28  Seite 183, 185,186,187,188,190,191,192,193,195

Frage:

Hat Dr. Moser bei seiner früheren Tätigkeit als Clubdirektor mit dem Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften zu tun gehabt?

Vgl.  Kapitel.28 Seite 206

Frage:

Warum dauerte die Prüfung des BMF  bei einem „Transaktionsvolumen" von mehreren Milliarden EURO nur zwei Monate?

Vgl.  Kapitel.32 . Seite 206.

Frage:

Warum hat der Rechnungshof den Inhalt der verspätet im April 2006 übergebenen Protokolle über den Inhalt und Verlauf der Verhandlungen nicht in seinem Wahrnehmungsbericht behandelt?

Vgl.  Kapitel..32 Seite 220.221,

Zu 27..             Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs am 28.06.2004     

 

Frage:

Sind aus heutiger Sicht die bei der 69. Sitzung des Nationalrats am 28.6.2004  ´geäußerten bedenken anlässlich der Wahl von Dr. Moser zum Präsidenten des Rechnungshofs gerechtfertigt?

Vgl.  Kapitel.28  Seite 183, 185,186,187,188,190,191,192,193,195

Zu Kapitel 30. Eine kritische Detailanalyse der Wahrnehmungsberichts

des Rechnungshofs „Verkauf von Bundeswohnbaugesellschaften"                 

Frage:

Welche Schwerpunkte wurden bei dieser Prüfung des BMF gesetzt?

Vgl.  Kapitel. 33  Seite 199

Frage:

Welche Zielvorgaben hat der Präsident des Rechnungshofs Dr. Moser am Beginn der Prüfung gegeben?

Vgl.  Kapitel 32 Seite 199-242

Frage:

Wie wurde diese Prüfung von ihm begleitet?

Vgl.  Kapitel 32 Seite 199-242

Frage:

Welche Einflüsse auf die Prüfer hat die Hierarchie im Rechnungshof ausgeübt?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 199-242

Frage:

Warum hat der Rechnungshof die Dimension der „ erlössteigernden Massnahmen nicht näher und konkreter beschreiben?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 200

Frage:

Hat der Rechnungshof die Ergebnisverbesserung durch den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften  mit jährlich rd.  9 Mill EURO richtig errechnet?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 200

Frage:

Warum hat der Rechnungshof es nur als „ zweckmäßig erachtet, auch im Rahmen der letzten Angebotsrunde Angebote für den Erwerb von einzelnen Gesellschaften bzw. Teilpaketen einzuholen  und gleichzeitig nicht deutlich darauf hingewiesen, dass genau dies ursprünglich vorgesehen war, aber durch eine Entscheidung des BMF geändert worden war.

Vgl.  Kapitel 32  Seite 200

Frage:

Warum hat der Rechnungshof in seiner Kurzfassung nicht deutlich darauf hingewiesen, dass dadurch eine Erlöseinbusse von rd. 140 Mill EURO eintrat?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 200

Frage:

Warum hat der Rechnungshof nicht genau dargelegt, warum es zu einer Erlöseinbuße von 3,61 Mill EURO im Zusammenhang mit dem nicht in Anspruch genommenen Vorkaufsrechts  an der ESG Wohnungsgesellschaft mbH gekommen sein soll?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 200, 201,

Frage:

Warum ist  der Rechnungshof der Frage nach den Einweisungsrechten, die offensichtlich schon ab der öffentlichen Interessentensuche von größter Bedeutung waren, nicht geanu nachgegangen?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 201

Frage:

Warum hat der Rechnungshof die ihm laut BMF zur Verfügung gestellten Unterlagen über den verlauf der Vertragsverhandlungen mit den Bietern nicht geprüft?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 202

Frage:

Sind die vom  Rechnungshof ermittelten Beträge für die Dividenden und die für die Zinsersparnis nachvollziehbar und richtig?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 202

Frage:

Warum hat der Rechnungshof bei der Darstellung über die Verkauften Gesellschaften , die Anzahl der Wohnungen und den Kaufpreis der Gesellschaftsanteile nicht auch eine Vergleich  pro Wohnung  und pro m2 Wohnfläche gemacht, wodurch die  Aussagekraft dieser Tabelle erheblich größer geworden wäre. Eine solche Aufstellung hätte gezeigt, dass der Durchschnittskaufpreis pro Wohnung rd. 14.000 EURO  bzw.  rd.  186 EURO pro m2 Wohnfläche betragen hat.

Vgl.  Kapitel 32  Seite 204

Frage:

Warum hat der Rechnungshof  nicht entsprechende Vergleichrechnungen gemacht, bei denen der Wert der 5 Millionen m2 unbebauter Grundstücke abgezogen wurde?  Bei einer Analyse der Kosten der Geschäftsanteile pro Wohnung  bzw. pro m2 Wohnfläche darf  natürlich der Wert von unverbauten Grundstücken nicht berücksichtigt werden.

Vgl.  Kapitel 32  Seite 204

Frage:

Warum hat der Rechnungshof nicht den Kaufpreis der Geschäftsanteile ohne den geschätzten Marktwert für die unverbauten Grundstücke mit den gleichzeitig verkauften Forderungen des Bundes und mit  den auf den Wohnungen lastenden Schulden nachvollziehbar ermittelt?

Vgl.  Kapitel 32  Seite .204 ff

Frage:

Warum hat der Rechnungshof den Inhalt des „ Informationsmemorandums Oktober 2003 „ nicht genauer  beschrieben? 

Vgl.  Kapitel 32  Seite 209

 

Frage:

Warum ist der Rechnungshof nicht der Frage nachgegangen, dass sich im August und September 2003 zunächst 30 Interessenten gemeldet hatten, am 4.6.2004 aber nur mehr zwei verbindliche Kaufangebote vorlagen?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 210

 

Frage:

Warum ist der Rechnungshof nicht auf die seltsame Vorverlegung der Zuschlagsfrist von zunächst „ Ende Juni 2004, dann auf den 22.6.2004 und schließlich 15.6.2004 eingegangen?

Vgl.  Kapitel 23  Seite 212

Frage:

Warum hat der Rechnungshof nicht die näheren Gründe für die dreiprozentige Kaufpreiserhöhung hinterfragt?

Vgl.  Kapitel 23  Seite 212

Frage: 

Warum hat der Rechnungshof in seinem Wahrnehmungsbericht wohl die weitere Entwicklung nach dem Zuschlag am 16.6.2004 über die Einweisungsrechte relativ detailliert behandelt, aber – wie schon angeführt – die  Unterlagen über den Inhalt und Verlauf der Verhandlungen im Zeitraum April 2004 und Juni 2004 überhaupt nicht im Detail behandelt.

Vgl.  Kapitel 32 Seite 221

Frage: 

Warum hat der Präsident des Rechnungshof Dr. Moser nicht nachdrücklich vom BMF die Protokolle über den Inhalt und Verlauf der Verhandlungen dokumentierten, nicht sofort mit dem nötigen Nachdruck vom BMF gefordert?

Vgl.  Kapitel 32 Seite 221

Frage: 

Warum wurde in der Zeit zwischen der Übermittlung des Prüfungsergebnisses der Rechnungshof an das BMF im Dezember 2005,  der Übergabe von Unterlagen über den Inhalt und Verlauf der Verhandlungen im April 2006 und der Gegenäußerung des RH an das BMF im Jänner 2007 nicht genützt, um den Inhalt dieser Unterlagen über den Inhalt und Verlauf der Verhandlungen im Zeitraum April 2004 und Juni 2004 genützt?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 221

Frage: 

Warum hat der Rechnungshof nicht in seinem Wahrnehmungsbericht über die BUWOG das Erlöspotential von 427 Mill EURO ( laut Berechnung im Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofs  über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften ) nicht erkannt und darauf deutlich hingewiesen?

Vgl. Kapitel. 20  Seite 101 ff,

Vgl.  Kapitel 32  Seite 226

Frage: 

Warum ist der Rechnungshof der Stellungnahme  des BMF, in der die Berechnung des Erlössteigerungspotentials  durch den Rechnungshof als theoretisch bezeichnet wurde, nicht mit der nötigen Schärfe und Deutlichkeit entgegengetreten und warum hat er dazu keine Gegenäußerung abgegeben?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 228

Frage: 

Warum ist der Rechnungshof nicht genauer der Frage nachgegangen, warum von der ursprünglichen Bestimmung abgegangen wurde, wonach für jede einzelne Bundeswohnbaugesellschaft der Kaufpreis anzugeben war,  im endgültigen Vertragsentwurf aber von dieser Bestimmung abgegangen wurde. Durch diese Festlegung kam es zu einer Erlöseinbusse von rd 140 Mill EURO.

Vgl.  Kapitel 32  Seite 230

Frage: 

Warum ist der Rechnungshof nicht genauer der Frage nachgegangen, wer für diese Entscheidung verantwortlich ist?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 230

Frage:

Warum war die Kritik des Rechnungshofs hinsichtlich der Festlegung, die Bundeswohnbaugesellschaften nur in einem Paket zu kaufen ( Nach Ansicht des Rechnungshofs wäre es zweckmäßig gewesen ... ), derart dezent und zu wenig substantiiert

Vgl.  Kapitel 32  Seite 230

Frage: 

Warum ist der Rechnungshof nicht näher auf die Feststellung des Beraters eingegangen, wonach die unbebauten Grundstücke nur mit dem Buchwert abzüglich eines Abschlags von bis zu 45 % angesetzt wurden, zumal Grundstücke kontinuierlich im Wert steigen und ein Abschlag keinesfalls gerechtfertigt war?

Vgl.  Kapitel.32  Seite 233

Frage: 

Warum hat der Rechnungshof keine genügend klare Gegenäußerung zur Mitteilung des BMF, wonach „ der in einem offenen, transparenten und kompetitiven Auktionsverfahren gebildete endgültige Verkaufspreis am oberen Bewertungsrand gelegen sei „, gemacht. Dies wäre angesichts der vielen offenen Punkte unbedingt angebracht gewesen?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 234

Frage: 

Warum hat der Rechnungshof die Feststellung des Beraters hinsichtlich des Transaktionswertes pro m2 Wohnfläche unkommentiert übernommen, zumal im Transaktionspreis auch der Wert von rd. 5 Mill m2 unbebauter Grundstücke enthalten waren.

Vgl.  Kapitel 32  Seite 235

Frage:

Sind die Berechnungen des Rechnungshofs über die entfallenen Dividenden  und die jährliche Zinsersparnis  und die künftige Ergebnisverbesserung des Bundeshaushalts von jährlich 9 Mill EURO nachvollziehbar, zumal n den zahlreichen angeführten Wortmeldungen zT. viel höhere Beträge für die Dividenden und niedrigere Beträge für die Zinsersparnis genannt worden waren?

Vgl.  Kapitel 32  Seite 239

Frage:

Warum ist der Rechnungshof nicht auf die Äußerung des BMF, wonach die Zielvorgabe, die der Rechnungshof in seinem Wahrnehmungsbericht Reihe Bund 2003/4 formuliert hatte, übererfüllt werden konnte, nicht deutlich genug eingegangen?

Diese Feststellung des Rechnungshofs in seinem Wahrnehmungsbericht über die BUWOG lautete bekanntlich:

Die Veräußerung wäre daher dann wirtschaftlich, wenn die sich aus der geringeren Staatsschuld ergebende Zinsersparnis höher wäre als der Einnahmenausfall des Staates aus den abgeführten Gewinnen seiner Wohnbaugesellschaften."

Vgl.  Kapitel 32  Seite 239

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