Stenographisches Protokoll ( ab Seite 74 )
Frage:
Es stellt sich rückblickend die wohl berechtigte Frage, warum der RH
in seinem Wahrnehmungsbericht über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften nicht oder kaum auf die naheliegenden und äußerst wichtigen Punkte der parlamentarischen Diskussionen eingegangen ist.
Diese Frage ist umso berechtigter als der am 28.06.2004 gewählte neue Präsident wesentliche Ziel seiner neuen Funktion formuliert hatte: Die Auszüge aus dem Protokoll geben das damals bestehende Spannungsfeld wieder:
„Wird der nächste Rechnungshofpräsident einer, der dieses Amt ausfüllen kann, der es ernst nimmt – und der auch, wenn eben notwendig, im Gegensatz zur Regierung steht?"
.
Vgl. Kapitel 27 Seite 183
„Das nächste Problem ist – das haben Sie im Ausschuss gar nicht einsehen wollen, aber –: Herr Klubdirektor Dr. Moser, der Herr FPÖ-Klubdirektor Dr. Moser war nicht irgendein Klubdirektor, sondern – das ist sogar seiner Bewerbung zu entnehmen – er war auch für die Koordination der Regierungsarbeit zuständig."
Vgl. Kapitel 27 Seite 185
„Daraus leiten Sie keine Befangenheit ab? – Die Koordination der Regierungstätigkeit ist irgendetwas, was mit Regieren zu tun hat! Möglicherweise ist das bei der FPÖ nicht so, aber jedenfalls scheint mir hier eine gewisse Befangenheit gegeben zu sein."
Vgl. Kapitel 27 186
„Insofern ist für uns die Bestellung des Rechnungshofpräsidenten eine Frage der Kompetenz, und da stellt sich die Frage: Wer gibt wirklich klare Ziele vor und schlägt Maßnahmen vor? Sie alle, die im Hearing anwesend waren, haben es erlebt: Moser war der Einzige, der ein ganz konkretes Maßnahmenpaket mit Zielen vorgelegt hat, das dem entspricht, was wir haben wollen.
Wollen Sie vielleicht keinen Ausbau und keine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rechnungshof mit einer Verkürzung der Frist zwischen Prüfungsbeginn und Berichtslegung hier im Parlament?"
Vgl. Kapitel 27 Seite 187
„Dr. Moser war Klubdirektor des freiheitlichen Parlamentsklubs und für die Koordination der Regierungstätigkeit zwischen den Koalitionsparteien und den einzelnen Ressorts verantwortlich..."
Vgl. Kapitel 27 Seite 187
Dr. Moser kann doch nicht zwei, drei Jahre später das prüfen, was er selbst zu verantworten hat!"
Vgl. Kapitel.27 Seite 188
„Jetzt bleibt noch Dr. Moser der Regierungskoordinator – jemand, von dem Sie ernsthaft erwarten, dass er sich selbst und die Früchte seiner Regierungskoordinationstätigkeit der letzten Jahre als Präsident prüfen soll?"
Vgl. Kapitel.27 Seite 190
Wenn das einmal so weit ist, und wenn Sie wissen, dass die Auseinandersetzung um den Rechnungshofpräsidenten auch nach seiner Bestellung weitergehen muss, weil es notwendig sein wird, den Rechnungshof vor Herrn Dr. Moser in ganz konkreten Fragen in Schutz zu nehmen – und diese Situation hatten wir noch nie, das wird zum ersten Mal eine Aufgabe des Nationalrates sein –, dann ersuche ich Sie…….
Vgl. Kapitel 27 Seite 190
Er hat gefordert, die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rechnungshof zu stärken, und zwar durch die Forcierung von Einzelberichten gegenüber den Jahresberichten, um dadurch eine einheitlichere parlamentarische Behandlung gewährleisten zu können. Er hat über mehrere Seiten Konzepte entwickelt, was der Rechnungshof für ihn in Zukunft bedeuten soll.
Vgl. Kapitel 27 Seite 191
„Es ist unser Bedenken, dass in Zukunft womöglich diese scharfe Kritik des Rechnungshofes, auf Gesetzen beruhend, nicht mehr in der Brillanz, in der Klarheit, in der eindeutigen politischen Kontrollfunktion erfolgen wird."
Vgl. Kapitel 27 192
Ein Dr. Moser an der Spitze des Rechnungshofes ist ein schwere Beeinträchtigung und Gefährdung der Arbeit dieser seriösen Einrichtung, die dem Nationalrat nahe steht, wie nur wenige Einrichtungen dieser Republik.
Vgl. Kapitel 27 Seite 194
Zu Kapitel 20. Eine kritische Detailanalyse des Wahrnehmungsberichts
des Rechnungshofs „BUWOG – Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH",
Hinweise auf den Wahrnehmungsberichts des Rechnungshofs
„ WAG Wohnanlagen Gesellschaft mbH"
Frage:
Welche Schwerpunkte wurden bei der Prüfung der BUWOG gesetzt?
Vgl. Kapitel 20 Seite 101, 113
Frage:
Welche Zielvorgaben hat der Präsident des Rechnungshof Dr. Fiedler am Beginn der Prüfung der BUWOG gegeben?
Vgl. Kapitel 20 Seite 101, 113
Frage:
Wie wurde diese Prüfung vom Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler begleitet?
Vgl. Kapitel 20 Seite 101, 113
Frage:
Welche Einflüsse hat die Hierarchie im Rechnungshof währen dieser Prüfung der BUWOG ausgeübt?
Vgl. Kapitel 20 Seite 101, 113
Frage:
Welche Einflüsse hat die Hierarchie im Rechnungshof währen dieser Prüfung der BUWOG ausgeübt?
Vgl. Kapitel 20 Seite 101, 113
Frage:
Wie konnte der Rechnungshof nur folgendes feststellen:
„Eine Veräußerung wäre dann wirtschaftlich, wenn die sich aus der geringeren Staatsverschuldung ergebende Zinsersparnis höher wäre als der Einnahmenausfall des Staates aus den abgeführten Gewinnen seiner Wohnbaugesellschaften".
Vgl. Kapitel 20 Seite 108
Frage:
Warum hat der Rechnungshof die Prüfung auf Zweckmäßigkeit unterlassen, obwohl dieses Kriterium im B-VG und im RH ausdrücklich festgelegt ist.?
Vgl. Kapitel 20 . Seite 62
Frage:
Warum hat es der Rechnungshof verabsäumt, entsprechende Unterlagen über den Unternehmenswert und den möglichen Erlös des Verkaufs der Wohnungen an die Mieter anzufordern bzw. dieses Thema selbst zu beurteilen?
Vgl. Kapitel 20 Seite 120
Frage:
Warum hat der Rechnungshof sehr wichtige Punkte des Regierungsprogramms nicht in seine Prüfungstätigkeit einbezogen?
Dazu zählen insbesondere folgende Punkte:
- Zur Klärung allfälliger offener rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen wird ehestmöglich ein detailliertes Umsetzungskonzept erstellt
- Es erfolgt eine zusammenfassende Feststellung und Bewertung aller im öffentlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände (insbesondere Gebäude, Liegenschaften, Betriebe und Beteiligungen) in Form eines Katasters
Vgl. Kapitel 12 Seite 60
Frage:
Warum hat der Rechnungshof nach der Prüfung der BUWOG bzw der WAG nicht umgehend die Ausschreibung und Vergabe der Beratungsleistungen für den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften geprüft, obwohl er den erfolgten Zuschlag im September 2002 in seinem Wahrnehmungsbericht erwähnte?
Vgl. Kapitel.20 Seite 109
Frage:
Warum hat der Rechnungshof die Angebote an die Mieter für den Verkauf der Wohnungen nicht beurteilt?
Vgl. Kapitel.20 Seite 102
Frage:
Warum hat der Rechnungshof nicht von sich aus Überlegungen angestellt, wie und in welchem Zeitraum ein Beitrag zum angestrebten Nulldefizit durch den Einzelverkauf von Wohnungen zu erreichen gewesen wäre?
Vgl. Kapitel.20 Seite 104
Frage
Wie konnte der Rechnungshof feststellen, dass bisher ( Stand September 2002) eines der Ziele der Verkaufsaktion, nämlich die Leistung eines Beitrags zur Erreichung des Nulldefizits, nicht im gewünschten Ausmaß erreicht wurde, obwohl ihm klar sein musste, dass der Verkauf von Wohnungen an die Mieter – selbstverständlich – einen längeren Zeitraum umfassen würde?
Vgl. Kapitel.20 Seite 112
Frage:
Wie ist der Rechnungshof zur Auffassung gelangt, dass eine „ diesbezügliche „ Entwicklung nicht erwartet werden kann.
Vgl. Kapitel 20 Seite .112
Zu Kapitel 23. Minderheitsbericht zum Bericht
des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofsausschusses
Frage:
Hat der Rechnungshof , und wenn ja, in welcher Weise die besonders wichtigen Inhalte des Minderheitsberichts bei seiner Prüfungstätigkeit im April und Mai 2005 - also mehr als ein Jahr später –verarbeitet oder hat er diese wichtigen Punkte überhaupt nicht beachtet?
Vgl. Kapitel.24 Seite 143
Frage:
Warum hat sich der Rechnungshof nicht mit der Feststellung des Beraters über die Bewertung der unbebauten Grundsstücke mit ihren Buchwerten abzüglich eines Abschlags bis zu 45 % begnügt und diese realtitätsferne Beurteilung des Wertes unbebauter Grundstücke nicht kritisiert?
Vgl. Kapitel 32 Seite 223
Frage:
Warum ist der Rechnungshof nicht auf das Thema „ bestmögliche Verwertung" näher eingegangen und warum hat er nicht von sich aus nachvollziehbare Überlegungen über eine bestmögliche Verwertung angestellt?
Vgl. Kapitel.12 Seite 200
Zu Kapitel 24. 45. Sitzung des Nationalrats am 28.01.2004
XXII. Gesetzgebungsperiode
Behandlung des Berichts des Rechnungshofsausschusses
über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des
Rechnungshofausschusses
Stenographisches Protokoll
Frage:
Warum hat der Rechnungshof nicht die Relation Kosten von Beratungsleistungen zu den behaupteten Einsparungen im Falle des Verkaufs der Bundeswohnbaugesellschaften bei seiner Prüfung des BMF im April und Mai 2005 beurteilt?
Vgl. Kapitel.24 Seite 144
.
Zu Kapitel 25. Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung » » 1006/AB am 28.1.2004 Frage:
Frage:
War die Feststellung des Rechnungshof im Wahrnehmungsbericht über die BUWOG , wonach bei einem Verkauf die jährliche Zinsersparnis höher sein müsse als die entgangenen Dividenden sein müsse, für die weitere Entwicklung entscheidend?
Vgl. Kapitel.20 Seite 108
Frage:
Warum ist der Rechnungshof nicht auf die Diskrepanz bei der Nennung von verschiedenen Beträgen über Zinsersparnis und über entgangene Dividenden eingegagnen?
Vgl. Kapitel.4 Seite 20
Frage:
Sind die vom Rechnungshof berechneten Beträge für die Zinsersparnis und für entgangene Dividenden nachvollziehbar?
Vgl. Kapitel 32 Seite 200
Zu Kapitel 26. 69. Sitzung des Nationalrates 28. 06. 2004
XXII. Gesetzgebungsperiode
Punkt 3: Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung
eines Vorschlages für die Wahl der Präsidentin / des Präsidenten
des Rechnungshofes » (559 d.B.)
Debatte über die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs
Stenographisches Protokoll
Frage:
Warum hat der Präsident des Rechnungshofs Dr. Moser bei der von ihm geleitenden Prüfung des BMF nicht seine ursprüngliche Ankündigung über die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Rechnungshof und Parlament sofort realisiert und die Unterlagen über die relevanten und sehr aussagefähigen Diskussionen im Parlament tatsächlich bei der Prüfung des BMF ( Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften ) nicht berücksichtigt?
Vgl. Kapitel.32 Seite 199-241
Frage:
Welche Ziele hat der Präsident des Rechnungshof Dr. Moser seinem Prüfungsteam für die Prüfung des BMF über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften mitgegeben?
Vgl. Kapitel.32 Seite 199-241
Frage:
Bestand bei Dr. Moser wegen seiner früheren Tätigkeit als Clubdirektor einer Partei im Parlament ein Loyalitätskonflikt?
Vgl. Kapitel.28 Seite 183, 185,186,187,188,190,191,192,193,195
Frage:
Hat Dr. Moser bei seiner früheren Tätigkeit als Clubdirektor mit dem Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften zu tun gehabt?
Vgl. Kapitel.28 Seite 206
Frage:
Warum dauerte die Prüfung des BMF bei einem „Transaktionsvolumen" von mehreren Milliarden EURO nur zwei Monate?
Vgl. Kapitel.32 . Seite 206.
Frage:
Warum hat der Rechnungshof den Inhalt der verspätet im April 2006 übergebenen Protokolle über den Inhalt und Verlauf der Verhandlungen nicht in seinem Wahrnehmungsbericht behandelt?
Vgl. Kapitel..32 Seite 220.221,
Zu 27.. Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs am 28.06.2004
Frage:
Sind aus heutiger Sicht die bei der 69. Sitzung des Nationalrats am 28.6.2004 ´geäußerten bedenken anlässlich der Wahl von Dr. Moser zum Präsidenten des Rechnungshofs gerechtfertigt?
Vgl. Kapitel.28 Seite 183, 185,186,187,188,190,191,192,193,195
Zu Kapitel 30. Eine kritische Detailanalyse der Wahrnehmungsberichts
des Rechnungshofs „Verkauf von Bundeswohnbaugesellschaften"
Frage:
Welche Schwerpunkte wurden bei dieser Prüfung des BMF gesetzt?
Vgl. Kapitel. 33 Seite 199
Frage:
Welche Zielvorgaben hat der Präsident des Rechnungshofs Dr. Moser am Beginn der Prüfung gegeben?
Vgl. Kapitel 32 Seite 199-242
Frage:
Wie wurde diese Prüfung von ihm begleitet?
Vgl. Kapitel 32 Seite 199-242
Frage:
Welche Einflüsse auf die Prüfer hat die Hierarchie im Rechnungshof ausgeübt?
Vgl. Kapitel 32 Seite 199-242
Frage:
Warum hat der Rechnungshof die Dimension der „ erlössteigernden Massnahmen nicht näher und konkreter beschreiben?
Vgl. Kapitel 32 Seite 200
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Vgl. Kapitel 32 Seite 200, 201,
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Frage:
Warum hat der Rechnungshof den Inhalt des „ Informationsmemorandums Oktober 2003 „ nicht genauer beschrieben?
Frage:
Warum ist der Rechnungshof nicht der Frage nachgegangen, dass sich im August und September 2003 zunächst 30 Interessenten gemeldet hatten, am 4.6.2004 aber nur mehr zwei verbindliche Kaufangebote vorlagen?
Vgl. Kapitel 32 Seite 210
Frage:
Warum ist der Rechnungshof nicht auf die seltsame Vorverlegung der Zuschlagsfrist von zunächst „ Ende Juni 2004, dann auf den 22.6.2004 und schließlich 15.6.2004 eingegangen?
Vgl. Kapitel 23 Seite 212
Frage:
Warum hat der Rechnungshof nicht die näheren Gründe für die dreiprozentige Kaufpreiserhöhung hinterfragt?
Vgl. Kapitel 23 Seite 212
Frage:
Warum hat der Rechnungshof in seinem Wahrnehmungsbericht wohl die weitere Entwicklung nach dem Zuschlag am 16.6.2004 über die Einweisungsrechte relativ detailliert behandelt, aber – wie schon angeführt – die Unterlagen über den Inhalt und Verlauf der Verhandlungen im Zeitraum April 2004 und Juni 2004 überhaupt nicht im Detail behandelt.
Vgl. Kapitel 32 Seite 221
Frage:
Warum hat der Präsident des Rechnungshof Dr. Moser nicht nachdrücklich vom BMF die Protokolle über den Inhalt und Verlauf der Verhandlungen dokumentierten, nicht sofort mit dem nötigen Nachdruck vom BMF gefordert?
Vgl. Kapitel 32 Seite 221
Frage:
Warum wurde in der Zeit zwischen der Übermittlung des Prüfungsergebnisses der Rechnungshof an das BMF im Dezember 2005, der Übergabe von Unterlagen über den Inhalt und Verlauf der Verhandlungen im April 2006 und der Gegenäußerung des RH an das BMF im Jänner 2007 nicht genützt, um den Inhalt dieser Unterlagen über den Inhalt und Verlauf der Verhandlungen im Zeitraum April 2004 und Juni 2004 genützt?
Vgl. Kapitel 32 Seite 221
Frage:
Warum hat der Rechnungshof nicht in seinem Wahrnehmungsbericht über die BUWOG das Erlöspotential von 427 Mill EURO ( laut Berechnung im Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofs über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften ) nicht erkannt und darauf deutlich hingewiesen?
Vgl. Kapitel. 20 Seite 101 ff,
Vgl. Kapitel 32 Seite 226
Frage:
Warum ist der Rechnungshof der Stellungnahme des BMF, in der die Berechnung des Erlössteigerungspotentials durch den Rechnungshof als theoretisch bezeichnet wurde, nicht mit der nötigen Schärfe und Deutlichkeit entgegengetreten und warum hat er dazu keine Gegenäußerung abgegeben?
Vgl. Kapitel 32 Seite 228
Frage:
Warum ist der Rechnungshof nicht genauer der Frage nachgegangen, warum von der ursprünglichen Bestimmung abgegangen wurde, wonach für jede einzelne Bundeswohnbaugesellschaft der Kaufpreis anzugeben war, im endgültigen Vertragsentwurf aber von dieser Bestimmung abgegangen wurde. Durch diese Festlegung kam es zu einer Erlöseinbusse von rd 140 Mill EURO.
Vgl. Kapitel 32 Seite 230
Frage:
Warum ist der Rechnungshof nicht genauer der Frage nachgegangen, wer für diese Entscheidung verantwortlich ist?
Vgl. Kapitel 32 Seite 230
Frage:
Warum war die Kritik des Rechnungshofs hinsichtlich der Festlegung, die Bundeswohnbaugesellschaften nur in einem Paket zu kaufen ( Nach Ansicht des Rechnungshofs wäre es zweckmäßig gewesen ... ), derart dezent und zu wenig substantiiert
Vgl. Kapitel 32 Seite 230
Frage:
Warum ist der Rechnungshof nicht näher auf die Feststellung des Beraters eingegangen, wonach die unbebauten Grundstücke nur mit dem Buchwert abzüglich eines Abschlags von bis zu 45 % angesetzt wurden, zumal Grundstücke kontinuierlich im Wert steigen und ein Abschlag keinesfalls gerechtfertigt war?
Vgl. Kapitel.32 Seite 233
Frage:
Warum hat der Rechnungshof keine genügend klare Gegenäußerung zur Mitteilung des BMF, wonach „ der in einem offenen, transparenten und kompetitiven Auktionsverfahren gebildete endgültige Verkaufspreis am oberen Bewertungsrand gelegen sei „, gemacht. Dies wäre angesichts der vielen offenen Punkte unbedingt angebracht gewesen?
Vgl. Kapitel 32 Seite 234
Frage:
Warum hat der Rechnungshof die Feststellung des Beraters hinsichtlich des Transaktionswertes pro m2 Wohnfläche unkommentiert übernommen, zumal im Transaktionspreis auch der Wert von rd. 5 Mill m2 unbebauter Grundstücke enthalten waren.
Vgl. Kapitel 32 Seite 235
Frage:
Sind die Berechnungen des Rechnungshofs über die entfallenen Dividenden und die jährliche Zinsersparnis und die künftige Ergebnisverbesserung des Bundeshaushalts von jährlich 9 Mill EURO nachvollziehbar, zumal n den zahlreichen angeführten Wortmeldungen zT. viel höhere Beträge für die Dividenden und niedrigere Beträge für die Zinsersparnis genannt worden waren?
Vgl. Kapitel 32 Seite 239
Frage:
Warum ist der Rechnungshof nicht auf die Äußerung des BMF, wonach die Zielvorgabe, die der Rechnungshof in seinem Wahrnehmungsbericht Reihe Bund 2003/4 formuliert hatte, übererfüllt werden konnte, nicht deutlich genug eingegangen?
Diese Feststellung des Rechnungshofs in seinem Wahrnehmungsbericht über die BUWOG lautete bekanntlich:
„Die Veräußerung wäre daher dann wirtschaftlich, wenn die sich aus der geringeren Staatsschuld ergebende Zinsersparnis höher wäre als der Einnahmenausfall des Staates aus den abgeführten Gewinnen seiner Wohnbaugesellschaften."
Vgl. Kapitel 32 Seite 239