SFH-142110  Preisabsprachen am Bau: Wettbewerbsbehörde beantragt Geldbußen

Preisabsprachen am Bau: Wettbewerbsbehörde beantragt Geldbußen
Die illegalen Absprachen betreffen einen Zeitraum von zumindest 2002 bis 2017.



Die vermuteten Zuwiderhandlungen umfassen einen Zeitraum von mindestens 2002 bis 2017 und betreffen einer BWB-Aussendung zufolge etwa Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen sowie die Bildung von kartellrechtswidrigen Arbeits- und Bietergemeinschaften. Bei den angenommenen Zuwiderhandlungen geht es laut der Behörde um eine hohe Zahl an Ausschreibungen mit Auftragsvolumina von jeweils zwischen 50.000 Euro bis zu 60 Millionen Euro.

Der Antrag auf Verhängung einer Geldbuße richtet sich gegen vier Unternehmen - eine Muttergesellschaft und drei Tochterfirmen. Konkret soll es um Planungs- und Ausführungsleistungen an Bauwerken im Hoch- und Tiefbau gegangen sein, zu denen es Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen und andere wettbewerbswidrige Handlungsweisen gegeben haben soll. Die vermuteten illegalen Praktiken sollen sich auf viele Bereiche bezogen haben: im Hochbau Büro- und Wohngebäude, Friedhöfe, Kasernen, Kraftwerke, Strafanstalten, Parkplätze, Parks, Kindergärten, im Tiefbau Straßen-, Brücken-, Erd- und Gleisbau, Bahnhöfe, Kanal- und Leitungsbau.

Bund, Länder, Gemeinden und Unternehmen unter Geschädigten
Zu den durch die Kartellabsprachen potenziell Geschädigten zählen laut BWB Bund, Länder, Gemeinden, öffentliche und private Unternehmen. „Kartellabsprachen führen generell zu Ausschaltung bzw. Minimierung des Wettbewerbs. Dadurch besteht die Gefahr, dass Auftraggeber höhere Preise für Aufträge bezahlen müssen. Die erhöhten Ausgaben führten zu höheren Staatsausgaben. Dies wiederum belastet den Steuerzahler und Steuerzahlerin", so die Behörde.

Laut Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen, wird erinnert. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes vom vorausgegangenen Geschäftsjahr verhängen.

Zur Causa Baukartell hat die BWB im Frühjahr 2017 mehrere Hausdurchsuchungen in der Baubranche durchgeführt. Dabei wurden, wie es in der Aussendung heißt, „Papierunterlagen sowie IT-Daten im großen Umfang sichergestellt. Gegen weitere Unternehmen laufen Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen an das Kartellgericht führen werden."

‹zurück Seite Drucken
 

Bereitstellungszeit : 0.473 Sekunden | SQL: 7 | made by powerweb99.at