SFH.-141190 Brenner-Streit Italien beschließt Transitklage gegen Österreich
Bereits mehrmals wurde es angekündigt, nun macht Italien ernst: Wie der italienische Verkehrsminister Matteo Salvini am Montag bekannt gab, wird unser Nachbarland eine Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Tiroler Antitransitmaßnahmen einbringen. Die Tiroler Landesregierung kündigte unterdessen an, an den Maßnahmen festhalten zu wollen.
Bereits mehrmals wurde es angekündigt, nun macht Italien ernst: Wie der italienische Verkehrsminister Matteo Salvini am Montag bekannt gab, wird unser Nachbarland eine Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Tiroler Antitransitmaßnahmen einbringen.
ITALIEN/ÖSTERREICH. "Erstmals in der Geschichte der italienischen
Republik hat der Ministerrat den Rekurs beim EuGH in Luxemburg gegen die
Transitverbote beschlossen, die die österreichische Regierung einseitig
am Brenner aufgezwungen hat", so Salvini nach einer Ministerratssitzung
in Rom. Wie der Verkehrsminister erklärte, sei dies zwar eine
schwierige Entscheidung gewesen, die allerdings "angesichts der Haltung
der EU-Kommission und der Unmöglichkeit einer Verhandlungslösung zu
erreichen" notwendig geworden sei.
Italien möchte andere Länder einbinden
Salvini
führte weiter aus, dass nun ein "präzedenzloses Verfahren, in dem wir
auch andere Länder einbinden werden" beginne. Es sei nun Aufgabe des
EuGH, "zu klären, ob die österreichischen Fahrverbote für den
Schwerverkehr rechtmäßig sind oder ob der in den Verträgen verankerte
Grundsatz des freien Waren- und Personenverkehrs Vorrang haben sollte".
Laut
Artikel 259 kann jeder EU-Mitgliedstaat den Gerichtshof anrufen,
wenn er der Auffassung ist, dass ein anderer Mitgliedstaat gegen eine
Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat. Bevor ein Mitgliedstaat
wegen einer angeblichen Verletzung der Verpflichtungen aus den Verträgen
gegen einen anderen Staat Klage erhebt, muss er die Kommission damit
befassen. Diese erlässt eine mit Gründen versehene Stellungnahme und
gibt den beteiligten Staaten zuvor Gelegenheit zu schriftlicher und
mündlicher Äußerung in einem kontradiktorischen Verfahren. Gibt die
Kommission binnen drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem ein
entsprechender Antrag gestellt wurde, keine Stellungnahme ab, so kann
ungeachtet des Fehlens der Stellungnahme vor dem Gerichtshof geklagt
werden.
Tirol will an Maßnahmen festhalten
Italien
sowie Deutschland stören sich bereits seit Jahren an den Tiroler
Antitransitmaßnahmen auf der Brennerstrecke wie der Blockabfertigung,
sektorales Fahrverbot und Nachtfahrverbot. Die Tiroler Landesregierung
und Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) haben jedoch bereits
klargemacht, an den Maßnahmen festhalten zu wollen.
Tirols
Landeschef Anton Mattle (ÖVP) betonte am Montag zudem bereits gegenüber
der APA, dass Italien "mit seiner Maximalforderung, nämlich die
Aufhebung aller Tiroler Verbote, keinen Erfolg haben". Der Landeschef
verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass mehrere Rechtsexpertinnen
und -experten der Klage "keine große Chance" geben und diese "nicht
weniger" bedeute, "als gegen die verkehrsgeplagten Menschen entlang des
Brennerkorridors vor Gericht ziehen zu wollen."