Den Kosten für den Lärmschutz von 1.500 EURO pro Laufmeter Verkehrsweg stehen also theoretisch eine verhinderte Wertminderung von 50.000 EURO pro Laufmeter Verkehrsweg gegenüber.
Diese ( sehr vereinfachte ) Betrachtung ist nur dann realistisch, wenn der Lärmschutz auch genügend effizient ist. Dass dies wenigstens in der Vergangenheit nicht der Fall war ist leider offenkundig.
Bei den zukünftigen Investitionen in den Lärmschutz ist daher der ( vermeidbare )
ungeheure Wertverlust der an die Verkehrswege angrenzenden Grundstücke zu beachten.
Eine sehr grobe Abschätzung soll diese Problematik aufzeigen:
Errichtete Lärmschutzwände:
1.335 km ( Grundlage ASFINAG )
Davon unzureichend, Annahme: ca. 40 %
Unzureichende Lärmschutzwände: rd. 500 km
Geht man nun von der bereits oben beschriebenen Annahme aus:
( Wertverlust pro Laufmeter Verkehrsweg:
1.000 m² x 50 EURO / m = 50.000 EURO / lfm )
so ergibt sich folgender gesamter Wertverlust aus 500 km unzureichendem Lärmschutz:
500.000 m1 x 50.000 EURO / lfm: 25.000.000.000 bzw. 25 Milliarden EURO
Nicht berücksichtigt sind dabei die gesundheitlichen Schäden der vom unerträglichen Lärm belästigten Bevölkerung.
Natürlich kann diese einfache Rechnung in verschiedener Weise variiert werden.