Soeben ist das Erkenntnis des BVWG (Bundesverwaltungsgerichtes) eingetroffen, mit dem den Beschwerden stattgegeben und festgestellt wird, dass für das Vorhaben "Ausbau der A22" eine "volle" UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) durchzuführen ist, weil das Ausbauprojekt im Sinne der EU-UVP-Richtlinie wie ein Neubau einer Autobahn zu behandeln ist. Das BVWG äußerte sich auch zu den Themen "Parteistellung" und "Entfall der mündlichen Verhandlung".» Erkenntnis zum Nachlesen (Download)
Wir werden mit unserer Bürgerinitiative die Möglichkeit einer Parteienstellung im UVP-Verfahren nutzen und arbeiten weiter an der bestmöglichen Lösung für die Stockerauer Bevölkerung und unser Naturschutzgebiet. Um
die Kosten für Rechtsvertretung und Gutachter zu tragen, brauchen wir
die Unterstützung durch Spenden aus der Stockerauer Bevölkerung.
Die
ASFINAG hat nunmehr die Möglichkeit, eine Beschwerde an den
Verfassungsgerichtshof zu erheben, und/oder eine außerordentliche
Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Die Frist dafür beträgt 6
Wochen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten!
» ... hier geht es zum NÖN-Artikel!
► 15.03.2021: Der Rechtsweg kostet Geld - jetzt brauchen wir nicht nur mentale, sondern auch
finanzielle Unterstützung von den StockerauerInnen und Stockerauern!
Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer unserer Bürgerinitiative!
DIE ENTSCHEIDUNG
Wie
bereits in den Medien kolportiert wurde, hat das Bundesministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technik (kurz
BMK) Ende Jänner entschieden, dass für den geplanten Ausbau der A22 im
Abschnitt Stockerau kein UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung)
nötig sei.
Vor
dieser Entscheidung haben Stadtgemeinde, Umweltanwaltschaft und
Bürgerinitiative noch harte und faktenbasierte Stellungnahmen zum
Verfahren im BMK eingebracht. Im Bescheid ist das Ministerium darauf
entweder erst gar nicht eingegangen oder sie sind mit fadenscheiniger
Argumentation vom Tisch gewischt worden.
Diese Entscheidung ist daher für uns, die Stadtgemeinde Stockerau und alle unsere Mitstreiter nicht nachvollziehbar.
DIE SITUATION UND RECHTSLAGE
Im
geplanten Ausbauschritt möchte die ASFINAG zum Schutz der Bevölkerung
und des Naturschutzgebietes bis zu 13 Meter hohe Lärmschutzwände
errichten. Dieser Schutz berücksichtigt aber nur das prognostizierte
Verkehrsaufkommen bis 2035, welches mit 82.600 Kfz/24h sehr niedrig
angesetzt ist. Tatsächlich beträgt die Kapazität der ausgebauten A22 ca.
115.000 Kfz/24h. Es wird etwas projektiert und gebaut, wovon wir heute
schon wissen, dass es langfristig erneut keinen ausreichenden Schutz vor
Grenzwertüberschreitungen bieten wird und daher wieder nicht nachhaltig
ist.
Seit
dem Ende der 90er Jahre versucht die Stadt mit einem Lärmschutzdamm
sich selbst zu schützen. Bis jetzt hat sich die Situation von Jahr zu
Jahr verschlechtert. Wir haben 32 Jahre warten müssen, bis wir nun im
Zuge des Ausbauverfahrens endlich die Gelegenheit bekommen haben, unsere
Interessen rechtsstaatlich durchsetzen zu können: „Eindämmung der
Belästigung durch die A22 und wirksamer Umweltschutz!“ Siehe dazu
unseren Beitrag vom 11.02.2021 mit der Folie „Rechte der Stadtgemeinde
-Jetzt!“ auf der Startseite etwas weiter unten.
Die
angestrebten Wirtschaftsentwicklungen werden weitere
Verkehrssteigerungen erzeugen. Wir setzen uns gegen eine mächtige Lobby
zur Wehr. Wer jetzt aufgibt, lässt nächste und übernächste Generationen
im Stich.
UNSER ANSPORN
Der negative Bescheid bedeutet nicht das Ende unserer Bemühungen, sondern genau das Gegenteil:
Nach
32 Jahren Rechtslosigkeit haben wir Stockerauer Bürgerinnen und Bürger
die einmalige und einzigartige Chance auf ein UVP-Verfahren zu bestehen
und das Ziel der besten Lösung für Mensch und Natur im Zuge des Ausbaus
der A22 im Abschnitt Stockerau mit aller Kraft zu verfolgen. Einige
Nachbargemeinden werden uns hierfür sicherlich beneiden!
Viel
Engagement wurde in die Erstellung der Beschwerden von Hans Nader und
Martin Summerer investiert. An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön
an die Stadtregierung, die Abteilungen der Stadt, die Medien und die
vielen Stockerauerinnen und Stockerauer, welche mit ihrer Unterstützung
unsere Arbeit erleichtern, bestärken und aufwerten.
FINANZIERUNG
Bereits
mehr als über zwei Jahre hat sich die Bürgerinitiative in Ihrer
Freizeit ehrenamtlich engagiert. Kleinere Aufwendungen konnten bisher in
Eigenleistung erbracht bzw. gedeckt werden.
Auf
dem nun eingeschlagenen Weg im Kampf gegen Goliath stehen wir
allerdings vor großen finanziellen Herausforderungen. Für
Rechtsbeistand, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit und
Informationsveranstaltungen etc. werden wir Geld aufbringen müssen.
VEREIN
Jetzt bitten wir Sie, als unsere Unterstützerinnen und Unterstützer um finanzielle Hilfe.
Zu diesem Zweck hat die Bürgerinitiative den gemeinnützigen und überparteilichen
Verein "» Bürgerinitiative: Tunnel und Grüner Übergang - A22" ins Leben gerufen und ein
Vereinskonto eröffnet.
Wenn
Ihnen unsere Stadt als lebenswerte Heimat, auch für die nächsten
Generationen, ebenso am Herzen liegt wie uns, können Sie unsere Arbeit
gerne unterstützen.
Vereinsname: Bürgerinitiative: Tunnel und Grüner Übergang - A22
Vereinskonto: IBAN: AT58 2011 1843 8290 2600
BIC: GIBAATWWXXX
Jeder EURO ist willkommen, stärkt und hilft uns allen!
Vielen Dank für Ihre Treue und Ihre Hilfe.
Liebe Grüße,
das (Kern)-Team der Bürgerinitiative
Wolfgang Rieger, Hans Nader, Martin Summerer, Roland Balasch, Matthias Kubat, Karina Hellbert, Martin Fischer und Josef Lehner
► 01.03.2021: Die Bürgerinitiative "Tunnel und Grüner Übergang" legt Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht ein.
Der
Stockerauer Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Umweltrecht Dr. Martin
Ulrich Fischer übernahm mit seiner Kanzlei Heger & Partner die
rechtliche Vertretung der Bürgerinitiative. Da die BI selbst keine
Beschwerde (fehlende Parteienstellung) einbringen kann, treten "für die
Bürgerinitiative" 12 Personen (Nachbarn, Anrainer der A22, betroffene
StockerauerInnen) rechtlich als Beschwerdeführer auf. Für diese
Zivilcourage der StockerauerInnen und Stockerauer gilt es besonderen
Dank auszusprechen!
Weiters ist besonders erfreulich, dass sich vier weitere Beschwerdeführer gefunden haben:
- die Stadtgemeinde Stockerau (vertreten von der Anwaltskanzlei Onz)
- die NÖ-Umweltanwaltschaft
- die Privatperson Dietmar Pfeiler (Stockerauer Umweltstadtrat; Kanzlei List)
- die Umweltschutzorganisation „alliance for nature“
Hier stellen wir in Absprache mit den allen BeschwerdeführerInnen die fünf Beschwerden
als » Download zum Nachlesen zur Verfügung.
Herzlichen Dank für die Freigaben!
Alle
Beschwerden verfolgen das Ziel eine Umweltverträglichkeitsprüfung
(kurz: UVP) durchzusetzen und in diesem Verfahren hätte dann auch die
Bürgerinitiative wieder Parteienstellung.
Damit es bei den
insgesamt 5 Beschwerden zu möglichst wenig Doppelgleisigkeiten kommt,
wurden die Themenschwerpunkte unter den Beschwerdeführern größtenteils
und bestmöglich abgestimmt. Sie sind komplett individuell/separat
ausgearbeitet worden und enthalten daher verschiedene Zugänge und
Ansätze in der Argumentation. Der voraussichtliche Senat von drei
Richtern soll und wird sich also keinesfalls an "gleichartigen Kopien"
fadisieren.
► 17.02.2021: Sammlung der (Presse-)meldungen seit Einbringung der BI-Stellungnahme
und der Veröffentlichung des BMK-Bescheides
11.07.2020 » Stellungnahme der BI
11.07.2020 » Bericht der NÖN über die Abgabe der Stellungnahme
01.01.2021 » Artikel über die Auszeichnung der BI im Stockerauer Stadtmagazin
01.02.2021 » Artikel der BI im Stockerauer Stadtmagzin
02.02.2021 » Bescheid des BMK
07.02.2021 » Stellungnahme der "Die Grünen Stockerau"
10.02.2021 » Bericht in der NÖN über den Bescheid zur UVP
16.02.2021 » Bericht im Standard
16.02.2021 » Gewessler twittert
16.02.2021 » Bericht auf Kontrast.at
16.02.2021 » VCÖ twittert
17.02.2021 » Bericht der NÖN - Interview Grüner LT-Abgeordneter Georg Ecker
01.03.2021 » Beschwerde der BI
► 11.02.2021: Unsere Antwort auf den Bescheid des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Das von der ASFINAG vorgelegte Projekt hat massive mittel- und langfristige Nachteile für die Stockerauer, da
* die Verkehrsprognose extrem niedrig angesetzt wurde,
* die Lärmschutzmaßnahmen nur für ein Viertel der zusätzlichen Verkehrskapazität geplant wurden,
* wir bei Überschreitung der Verkehrsprognose neuerlich dem ansteigenden Lärm jahrelang macht- und rechtlos gegenüberstehen.
Für neue Trassen gelten geringere Grenzwerte (45 dB in der Nacht) und es wird in großzügige bauliche Lärmschutzmaßnahmen investiert. Über die Anrainer alter Trassen wird drübergefahren, auch wenn 70.000 bis 80.000 Kfz pro Werktag direkt vor unserer Haustüre vorbeifahren. Von den Behörden wird die Lärmproblematik des immer stärker werdenden LKW-Transits völlig negiert. Wirklich jedem Autofahrer ist die weit überhöhte Geschwindigkeit der LKWs bekannt. Den Lärm spüren wir hier in Stockerau besonders. Bisher wird die reale, besonders in der Nacht weit überhöhte LKW-Fahrgeschwindigkeit nicht bei den Lärmschutzplanung berücksichtigt, es wird mit fiktiven Zahlen (70km/h) gerechnet. Auch dagegen kämpfen wir an.
Wir akzeptieren keine halbherzigen Lösungen. Viele Politiker versprechen Lebensqualität, Umweltschonung und Nachhaltigkeit. Bei dem A22-Projekt ist davon von der Landes- und Bundespolitik bisher nichts bemerkbar. Daher kämpfen wir für eine vollständige Prüfung des Projektes nach den UVP-Regeln.
»
► 02.02.2021: BMK und ASFINAG wollen es vom Bundesverwaltungsgericht wissen!
» Die NÖN hat es in Ihrem aktuellen Artikel sehr gut auf den Punkt gebracht! (bitte auf den Link klicken!)
Ein kleines Detail möchten wir jedoch richtigstellen:
Die
derzeit für uns zuständige Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist gegen die Erkenntnis oder den
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes eine REVISION beim
VERWALTUNGSGERICHTSHOF zulässig. Dieser entscheidet in letzter Instanz.
Der
Bescheid strotzt vor inhaltlichen Fehlern, aber auch vor juristischen
Fehlern (Argumentationslinien zu welchen sogar wir als "Laien" bereits
anderslautende Gerichtsurteile dazu gefunden haben). Mehrere Einwände
wurden darin nicht abgehandelt. Absicht? Unsere Chance? Intrigen im
Ministerium? Oder hat man sich darauf verlassen, dass wir uns
(erfolgreich) wehren (können)? Wer hat welchen Nutzen? Der Bescheid
wurde nichtmals vom Abteilungsleiter selbst, sondern einem
Stellvertreter, unterschrieben. Unüblich. Sehr seltsam.
--> Jedenfalls spannend und wieder viel Arbeit - wir arbeiten bis zum 02. März 2021 an der/den Beschwerde(n)!
Lesen Sie » hier den Bescheid (133 Seiten!) nach - wollen Sie nicht?
Hier auszugsweise ein paar Zitate:
"Die
durch das Vorhaben beanspruchten Flächen von weniger als 1 Promille des
potentiellen Teilareals dieser Tiere befinden sich in Randbereichen und
sind aufgrund der minderen Habitatqualität von untergeordneter Bedeutung für die Arten. Das Vorhaben verursacht keine zusätzlichen Barrieren bezüglich einer Vernetzung der Lebensräume dieser Arten."
"Aufgrund der im Ist-Zustand vorhandenen Autobahn sind Störungen durch Lärm von bis zu über 70 dB im Nahbereich der Trasse durch vorbeifahrende Autos, durch Licht bzw. Schadstoffe vorhanden. Lärmauswirkungen sind noch in einem Abstand von ca. 1,5 km südlicher Entfernung in den Natura 2000 – Gebieten wahrzunehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich das Tierartenvorkommen bzw. deren Revierverteilungen bereits an den Bestand angepasst haben."
"Da es sich bei den betroffenen Rodungsflächen im überwiegenden Ausmaß um bereits gestörte Habitate
handelt (insbesondere durch Lärm), ist der Wirkbereich keinesfalls
größer als der bereits in der RVS angegebene Wirk- bzw.
Untersuchungsraum. Diese Einschätzung gilt auch für die Bewertung des
Landschaftsbildes."
Wir merken an:
Das
Gesetz besagt, dass schlechte, beeinträchtigte oder bereits geschädigte
Habitate nicht nur "nicht weiter zu schädigen", sondern sogar
"wiederherzustellen" sind!
► 10.01.2021: Niederösterreichische Verkehrspolitik im Vergleich zu anderen Bundesländern -
Sperre für Alt-LKWs auch auf der A22?
Wir
haben bereits mehrere Beispiele aus Oberösterreich, Kärnten und der
Steiermark herangezogen, wie Verkehrspolitik im Interesse der
Bevölkerung aussehen kann. Diesmal möchten wir das Land Tirol sehr genau
betrachten und erlauben uns die Frage „Wie viele Jahre ist uns das Land
Tirol voraus?“ zu stellen.
Die Situation in Tirol:
Seit
Anfang Jänner 2021 sind nur mehr die neuesten und umweltfreundlichsten
LKW der Euro-Klasse VI für die Fahrt durch Tirol zugelassen. Besonders
das Nachtfahrverbot wurde strengstens geregelt, um die Anrainer der
Inntal-Autobahn zu schützen. Es dürfen nur mehr Schwerfahrzeuge ab einer
Zulassung von Mitte 2018 in der Nacht unterwegs sein. Die Verordnung
gilt auf der Strecke von Kufstein bis Zirl. Zwischen Ampass (km 71,5)
bis Zirl (km 89,4) waren im Jahr 2019 ca. 5.000 Schwerfahrzeuge pro
Werktag 2019 unterwegs.
Wir empfehlen den am 09.01.2021 in „Tirol heute“ ausgestrahlte Beitrag (noch bis 16.01. online abrufbar):
» https://tvthek.orf.at/profile/Tirol-heute/70023/Tirol-heute/14077837/Transitverkehr-massiv-zugenommen/14833207
Fritz
Gurgiser (Obmann Transitforum) erklärt, dass in Tirol geltendes
nationales Recht (z.B. das IG-L, Immissionsschutzgesetz-Luft) zum Schutz
der Bevölkerung umgesetzt wird, welches das Land und der Bund ja
zurecht auf Basis der europäischen Luftreinhaltegüterichtlinien
geschaffen hat.
In
Tirol hat man kein Verständnis für Bayern oder Italien, welche die
europäischen Richtlinien nicht umsetzen. Das Land stemmt sich gegen die
Interessen der internationale Transitlobby und erhält Rückenstärkung von
Außenminister Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.: „Der Aufschwung der
europäischen Wirtschaft dürfe nicht auf Kosten von Tirol gehen. Man
unterstütze die Tiroler Maßnahmen, langfristig setze man auf den
Brenner-Basis-Tunnel“. Auch die Verkehrsministerin Leonore Gewessler, BA
steht hinter Tirol.
Fadenscheinige
Argumente der Nachbarländer, wie die Einschränkung der
Bewegungsfreiheit, lässt man nicht gelten. Es geht ausschließlich um den
Transit, denn für lokale Wirtschaft ist zum Beispiel die
Regionalversorgung von Lebensmittel per LKW-Transport selbstverständlich
ausgenommen.
Die Situation in Niederösterreich:
Bei
uns fuhren im Jahr 2019 im Abschnitt A22 Stockerau ca. 6.000 LKWs pro
Tag bei stetig steigender Tendenz (S1 Lückenschluss, S3 Ausbau
Hollabrunn, …) und es bestehen keinerlei Einschränkungen - weder am Tag
noch in der Nacht.
Die
für die Umweltschutzmaßnahmen nach IG-L zuständige Landesregierung
lehnt es bisher ab, die Luftqualität an der Autobahn nach Vorschrift zu
messen.
Dadurch
wird die Verpflichtung zu Schutzmaßnahmen umgangen. In allen anderen
Bundesländern mit hochbelasteten Autobahnen wurden Maßnahmen wie
Euro-Klassen-Einschränkungen und luftschadstoffabhänge
Verkehrsregelanlagen installiert – nicht jedoch in NÖ.
Abgesehen davon wird bei uns die Überschreitung der Lärmgrenzwerte seit Jahren/Jahrzehnten ignoriert.
Fazit
Der Vergleich zeigt die Entwicklung auf:
Wenn
es nicht jetzt gelingt, die Verkehrsverbindungen bei uns als zukünftig
systemrelevante Transitrouten zu erkennen und offen zu legen, dann haben
wir in 10 bis 20 Jahren Tiroler Verhältnisse.
Am
Beispiel Tirol ist zu sehen, wozu eine Landesregierung ermächtigt und
verpflichtet ist. Ohne Druck aus der Bevölkerung werden die
Entscheidungsträger in Niederösterreich keinen Millimeter von ihrem
Konzept abweichen, sie gehen den Weg des geringsten Widerstandes.
► 15.11.2020: Die Bürgerinitiative reicht Ihre Stellungnahme im Bundesministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
(kurz: BMK, vormals BMVIT) ein!
Die
ASFINAG hat im BMK die Projektunterlagen inkl. den behördlich
nachgeforderten Korrekturen eingereicht. Bevor die Entscheidung vom BMK
getroffen wird, ob das Verfahren einer UVP
(Umweltverträglichkeitsprüfung) zu unterziehen ist, haben die
Stadtgemeinde, die Umweltanwaltschaft, der Standortanwalt und die
Bezirkshauptmannschaft Parteienstellung und das Recht Einwände zu
äußern.
Eine Bürgerinitiative hat im UVP-Feststellungsverfahren
keine Parteienstellung. Wir haben uns dennoch die Mühe gemacht und eine
Stellungnahme an das BMK gesendet, da nach der der Richtlinie 2014/52/EU
Erwägungsgrund (29) auch unaufgefordert abgegebene Stellungnahmen zu
berücksichtigen sind.
WIN-WIN-SITUATION
Es gilt die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen der Stadtgemeinde, deren Rechtsvertretung (der Anwaltskanzlei Onz, Hrn. Mag. Nigischer) und den von der Stadtgemeinde beigezogenen Sachverständigen hervorzuheben. Ebenso ergeht ein großer Dank an alle Stadträte,
welche unsere Erkenntnisse aus dem Aktenstudium und unsere Einwände
angenommen haben und die wichtigen Informationen in schwierigen Zeiten
(z.B. ein wegen Corona entfallener Infoabend) an die Gemeinderäte und Ihre Parteimitglieder weitergetragen haben.
Die
Stadtgemeinde hat der Bürgerinitiative Zugang zu allen Unterlagen
betreffend des Projektes ermöglicht. Wir konnten uns direkt und
persönlich mit der Rechtsanwaltskanzlei abstimmen und unsere Anliegen
vorbringen. Auch die Austauschmöglichkeit zwischen den "Experten der
Bürgerinitiative" und den "Sachverständigen der Stadtgemeinde" war von
wesentlicher Bedeutung für rasche, unmissverständliche, vollständige und
ausgefeilte Stellungnahmen.
Die Bürgerinitiative profitierte -im
Interesse der 3000 UnterstützerInnen- von dieser ausgezeichneten
Zusammenarbeit, ebenso wie die Stadtgemeinde. Warum? Als BürgerInnen der
Stadt konnten wir die Sachverständigen mit detaillierten Informationen
versorgen, so konnten wir unter anderem folgende wichtige Punkte in die
Stellungnahme einbringen:
- Erkenntnisse aus den Daten der zweiten Luftgütemessstation bei der A22-Abfahrt Mitte
- Widerspruch zwischen den von der ASFINAG genannten Verkehrszahlen für Langenzersdorf und für Stockerau
-
Mögliche Gefährdung des Grundwasserstromes und der
Trinkwasserbrunnenversorgung durch Fundamente für die Lärmschutzwände
(nach unseren Ermittlungen 700 - 1000 Pfähle mit bis zu 18 Meter Tiefe)
STELLUNGNAHME
Diese
gute Zusammenarbeit stellte sicher, dass alle Kritikpunkte gegen das
vorgelegte Projekt eingebracht wurden und eine bessere Lösung für
Stockerau möglich wird.
Die wesentlichen Mängel sind:
- der Lärmschutz wurde nur für ein Viertel des möglichen Zusatzverkehrs geplant
- an einigen Stellen in der Stadt und vor allem in der Au wird es lauter als heute
-
das Ortsbild wird insbesondere im Bereich Stockerau Mitte durch
mehrfache hohe Lärmschutzwände massiv geschädigt und die Trennwirkung
zwischen Stadt und Naherholungsgebiet nochmals verstärkt
WEITERER DANK …
... gilt der niederösterreichischen Umweltanwaltschaft. Die Einwände der Bürgerinitiative wurden unterstützt, aber auch genauso hart auf Richtigkeit geprüft. Unser Mitglied Ing. Hans Nader
ist bei den Rückfragen der Behörde oftmals ins Schwitzen gekommen, umso
mehr freut es uns, dass unsere Zahlen, Daten und Fakten von der
Umweltanwaltschaft auch in deren Stellungnahme anstandslos übernommen
wurden. Ebenso ist unser Mitglied DI Martin Summerer hervorzuheben, welcher sich gemeinsam mit den Mitgliedern der AU-Gruppe der Flora & Fauna unseres dreifachen Naturschutzgebiets angenommen hat. Dr. Martin Ulrich Fischer hat uns regelmäßig mit juristischen Tipps versorgt und somit zum rechtlichen Feinschliff unserer Stellungnahme beigetragen.
FAZIT
Die
Stadtgemeinde, die Bürgerinitiative und die Umweltanwaltschaft haben
sich bestmöglich und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine
UVP eingesetzt. Wir möchten hervorheben, dass wir die gute
Zusammenarbeit in dieser Form gerne weiterführen! Vermutlich ist mit
einer Entscheidung des BMK Anfang 2021 zu rechnen.
Last but not least:
Für
unsere besonders interessierten UnterstützerInnen, aber auch für unsere
Kritiker/Skeptiker, stellen wir hier gerne unsere Stellungnahme als » Download zum Nachlesen zur Verfügung.
Lesen Sie hierzu auch den » aktuellen Beitrag in der NÖN.
► 21.12.2020: Auszeichnungen für Mitglieder der Bürgerinitiative "Tunnel und grüner Übergang"
Der Gemeinderat der Stadt Stockerau fasste in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 den einstimmigen Beschluss, sich bei den Mitgliedern der Bürgerinitiative „Tunnel und grüner Übergang“ zu bedanken und uns mit der Medaille „Stockerau dankt“ auszuzeichnen.
Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung, möchten aber hervorheben, dass wir diese Auszeichnung stellvertretend für die vielen UnterstützerInnen und weiteren Teammitglieder übernommen haben.
Die
bisherigen Teilerfolge der Bürgerinitiative basieren auf der Grundlage
von vielen helfenden Händen, welche vielleicht nicht gleich auf den
ersten Blick ersichtlich sind. Viele Stockerauer UnternehmerInnen haben
uns erlaubt, die Infoflyer und Unterschriftenlisten der Bürgerinitiative
in ihren Geschäftslokalen aufzulegen. Stockerauer Bürgerinnen und
Bürger sind von Haustüre zu Haustüre gegangen und haben mit viel Aufwand
Unterschriften gesammelt. Der Link zu unserer Onlinepetition wurde von
den Facebook-Benützern unübersehbar geteilt. Weitere Teammitglieder
haben wesentlich bei den Vorbereitungen zu den Infoveranstaltungen
geholfen und die Bauhof- & Z2000-MitarbeiterInnen haben uns bei den
Auf- & Abbauten unterstützt. Unsere
"hausinterne Druckerei" versorgt uns stets mit Flyern, Infomappen und
auch den vor den Feiertagen versendeten Weihnachts- und Neujahrskarten. DirektorInnen
und Lehrkräfte von Volks- und Hauptschulen informierten die
SchülerInnen über das geplante Vorhaben eines Autobahnausbau auf unserem
Gemeindegebiet. Sie stellten sich den SchülerInnen und deren Eltern
einer breiten Diskussion über die Chancen und Risiken für das lokale
Stadt- und Naturschutzgebiet. Wir danken all jenen BürgerInnen,
die von Anfang an unsere Idee befürwortet haben und auch Gesicht (z.B.
auf unserer Website oder auf Facebook) gezeigt haben.
Ebenso
haben wir viele Informationen, Dokumente, Literaturquellen und Tipps
aus der gesamten Bevölkerung erhalten. Viele BürgerInnen haben mit ihren
Briefen an die Behörden die Anliegen der Bürgerinitiative unterstützt.
Sie haben bei Interviews oder Fototerminen mitgewirkt. Die vielen » Rückmeldungen und Meinungen zu diesem Thema haben uns bedeutend motiviert.
Diese Auszeichnung ist ein Zeichen für den Zusammenhalt aller StockerauerInnen mit einem gemeinsamen Ziel: "Die bestmögliche Lösung für Stockerau in Zusammenhang mit dem Ausbau der A22."
Foto (v.l.n.r.): BGM Mag. (FH) Andrea VÖLKL, Sprecher Josef LEHNER, Ing. Hans NADER,
DI Martin SUMMERER, Dipl.-BW (BA) Ing. Roland BALASCH, DI Wolfgang RIEGER
► 22.12.2020: Ist die Waldviertelautobahn wirklich "abgesagt"?
Eine Stellungnahme der Bürgerinitiative zur Entscheidung gegen die Waldviertelautobahn.
Was steckt dahinter und sind Auswirkungen auf die A22 bei Stockerau zu erwarten?
Aus unserer Sicht war die Pressekonferenz teilweise
eine inszenierte Medienshow und sollte eine "Beruhigungspille für die
betroffene Bevölkerung sein. Ja, die Investitionen in den Ausbau des
Bahnnetzes sind positiv zu werten, sofern es auch zur tatsächlichen
Umsetzung kommt. Wer jedoch zwischen den Zeilen gelesen hat und die
mitgesendeten Presseunterlagen studiert hat, wird feststellen:
1.)
Die "Waldviertel-Spange" wird zwar nicht von der ASFINAG als Autobahn
betrieben werden, sie kommt jedoch in Form einer vom Land NÖ geführten,
gut ausgebauten Bundesstraße.
2.)
Die Trasse von Gmünd nach Horn wird viele Ortsumfahrungen enthalten und
(ähnlich der Strecke Stockerau-Hollabrunn) abwechselnd mit einer
weiteren (dritten) Fahrspur versehen werden. Eine deutlich verbesserte
Straßenverbindung zwischen Gmünd - Horn - Guntersdorf (Hollabrunn),
jedoch ohne Vorteile für Stockerau.
3.) Die Spange wird durch eine noch nicht vorhandene Trasse zwischen Horn und Guntersdorf (Hollabrunn) erweitert.
Fazit:
Der
Verkehr wird weiterhin wegen der B4 (Horner Bundesstraße) bzw. der S3
(Weinviertel-Schnellstraße) an der A22 bei Stockerau auftreffen.
Abschließend ein fiktives Gedankenspiel:
Erste
eine ausgebaute Verbindung zwischen der S3 bei Guntersdorf (Hollabrunn)
und der A5 bei Schrick (Mistelbach, Poysdorf) könnte eine Entlastung
der A22 mit sich bringen. Damit wäre die "Wald- & Weinviertelspange"
perfektioniert - aber jetzt die Gretchenfrage: Wollen wir wirklich eine
zusätzliche Hauptverkehrsader durch den landschaftlich wunderschönen
und unberührten Norden von Niederösterreich?
Nachtrag am 16.02.2021:
Gerald Hohenbichler hat in der Gruppe "Lebenswertes W4" hierzu einen sehr interessanten » BEITRAG gepostet, welchen wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.
Unsere zwei Folien zum » Download.
Medienberichte zum Thema: » KURIER » NÖN1 » ORF-NÖ » NÖN2
► FOLGT! Unsere Podcasts:
Verkehr
Lärm
Wasser
Luft
Naturschutz
... in Bearbeitung ... folgt in Kürze!
► FOLGT! Stellungnahme - Luftgüte in Niederösterreich
... in Bearbeitung ... folgt in Kürze!
► 31.03.2019: Ende der Unterschriftensammlung - Verkündung des Ergebnisses
Wir haben insgesamt 3.272 Unterstützungserklärungen
erhalten. Es wurden die Eingänge der Unterschriftenblätter per
Mail/Fax/Post mit den Unterstützungsunterschriften der openPetition
zusammengeführt. Hierbei festgestellt Duplikate wurden aussortiert, damit wurde eine Mehrfachzeichnung ausgeschlossen. Weiters wurden 264 Unterstützer aussortiert, welche keinen Wohnsitz in Stockerau angegeben
haben. Diese Personen waren z.B. ehemalige StockerauerInnen, Personen
welche vielleicht einmal eine Wohnung/Haus in Stockerau erben oder bauen
werden, Personen welche in Stockerau arbeiten oder hier
Verwandte/Bekannte/Eltern haben und sich in Stockerau öfters aufhalten.
Das bereinigte Gesamtergebnis beträgt 2.913 gültige Unterstützungserklärungen von StockerauerInnen.
Dies bedeutet:
* Wir haben unser Ziel - 20%
der wahlberechtigten Stockerauer Bevölkerung als Unterstützer zu
gewinnen - erreicht. Von 14.138 Wahlberechtigten haben uns 2.913
StockerauerInnen unterstützt, das sind genau 20,6 %.
* Knapp mehr als jede(r) dritte WählerIn (8.818 gültige Stimmen bei der Gemeinderatswahl 2019) hat auch die Bürgerinitiative unterstützt!
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