SFH-0216 / Anfragen von Dr. Lederbauer  an den Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Moser laut Auskunftspflichtgesetz vom 2.5.2005

Im folgenden werden nochmals alle an den früheren Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Fiedler bereits gestellten aber teilweise nicht bzw nicht vollständig beantworteten Fragen aufgelistet. Der Rechnungshof wird von Dr. Lederbauer ersucht, diese Fragen bis 2.7.2005 zu beantworten, da die vollständige und richtige Beantwortung für die bereits eingeleiteten Verfahren von entscheidender Bedeutung sind.


An den
Herrn Präsidenten des Rechnungshofs
Dr. Josef Moser

1030 Wien
Dampfschiffstraße 2
Bei Einlaufstelle persönlich abgegeben


         Wien, den 3.6.2005

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich beziehe mich auf die Vorkorrespondenz, insbesondere auf das Schreiben des Rechnungshofs GZ 502.154/468-E2/04 vom 17.12. 1004, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Sie meine Schreiben vom 26.10.2004 und vom 10.12.2004 zur Kenntnis genommen haben.

Auf mein Schreiben LEDRH504 vom 10.12.2004 an Sie, in dem ich ein Mediationsverfahren vorgeschlagen habe,  habe ich leider bis heute noch keine Antwort erhalten. Ich musste daher die bekannten rechtlichen Schritte setzen.

Um meine Ansprüche formulieren bzw durchzusetzen ist ua auch die Beantwortung der von mir an Dr. Fiedler  bzw Dr. Finz gerichteten Anfragen laut Auskunftspflichtgesetz dringend notwendig. Ich habe bisher keine oder unzureichende Antworten erhalten, weshalb ich Ihnen die im folgenden angeführten Briefe nochmals übersende und Sie bitte, dafür zu sorgen, dass die gestellten Fragen schriftlich beantwortet werden. Wenn auch Sie die Beantwortung dieser Fragen verweigern sollten, stelle ich den Antrag, dies mir in Form eines Bescheid zur Kenntnis zu bringen, damit die entsprechenden rechtlichen Schritte gesetzt werden können.

Brief an Dr. Fiedler LEDRH446 vom 24.07.03 ( Anlage 1 )
Brief an Dr. Fiedler LEDRH420 vom 24.06.02 ( Anlage 2 )
Brief an Dr. Fiedler LEDRH419 vom 11.06.02 ( Anlage 3 )
Brief an Dr. Fiedler LEDRH353 vom 22.10.01 ( Anlage 4 )
Brief an Dr. Finz    LEDRH327 vom 24.07.01 ( Anlage 5 )
Dokumentation        LEDRH289 vom 24.04.01 ( Anlage 6 )
Brief an Dr. Fiedler LEDRH224 vom 04.01.01 ( Anlage 7 )
Brief an Dr. Fiedler LEDRH225 vom 04.01.01 ( Anlage 8 )
Brief an Dr. Fiedler LEDRH090 vom 04.09.99 ( Anlage 9 )

Ich bitte um Beantwortung bis 2.7.2005.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Lederbauer


Herrn
Dr. Franz Fiedler
C/0 Rechnungshof
Dampfschiffstr.2

Persönlich übergeben an Rechnungshof
          Wien, 24.07.2003
          LEDRH 446


Sehr geehrter Herr Dr. Fiedler,

wie Sie sicher wissen, habe ich gegen Sie und andere Beteiligte bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige wegen Amtsmißbrauchs eingebracht. Bemerkenswerterweise hat mir die Staatsanwaltschaft lt. Schreiben vom 12.12.2002  Zl. 12 St 585/02 m-3(GE) (Anlage 1) mitgeteilt, daß diese Strafanzeige zurückgelegt wurde.

Ich mache Sie nun darauf aufmerksam, daß ich mich nun einem Strafverfahren gegen Sie und eineige Beteiligte als Privatbeteiligter anschließen werde. Ich halte diesen Hinweis für angebracht, da ich Sie vor allem auf die Bedeutung der in einem weiteren Schreiben formulierten Anfragebeantwortungen lt. Auskunftspflichtgesetz hinweise. Sie haben bisher in mehreren Fällen eine Beantwortung lt. Auskunftspflichtgesetz „aus rechtlichen Gründen" abgelehnt, eine Haltung, die nicht akzeptabel - und geeignet ist - eingetretenen Schaden weiter zu erhöhen.

mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Lederbauer

Anlage o.a.


( Ausschnitte )
Herrn
Dr. Franz Fiedler
C/0 Rechnungshof
Dampfschiffstr.2

Persönlich übergeben an Rechnungshof
          Wien, 24.06.2002
          LEDRH 420

Betreff: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrter Herr Dr. Fiedler,

aus gegebenen Anlaß wende ich mich an Sie mit dem Ersuchen, um die Beantwortung der u.a. Fragen und Übersendung der u.a. Unterlagen.

Der Anlaß war folgender:

Dr. Finz hielt am 19.06.2002 im Management Club in 1010 Wien, Kärntnerstraße 8 einen Vortrag zum Thema „Ihre Bilanz bitte".
In diesem eindrucksvollen Vortrag beschrieb er seine bisherige Tätigkeit als Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen.

In einem Abschnitt beschrieb er auch seine Erfahrungen als Rechnungshofbeamter bei der Prüfung des Magistrats der Stadt .......... und schilderte mehrere Details über diese Prüfung, die meiner Ansicht nach seine Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit unterliegen. Wie Sie bestens wissen, kam es bei einer Ihrer vom RH Präsidenten Dr. Broesigke zugewiesenen Prüfungen des ............................... zu schweren Prüfungsbehinderungen, gegen die ich mich nachdrücklich auflehnte. SChef Dr. .......... unterstützte diese Prüfungsbehinderungen und drohte mir damals wegen meiner Haltung, mich beim Staatsanwalt anzuzeigen. (Ich habe ihm damals geraten, dies zu tun, allein es geschah nichts...).

Ich erinnere mich noch ganz genau, wie auch Sie als Vizepräsident die Aktivitäten bzw. Nichtaktivitäten von Dr.          unterstützten. Besonders bemerkenswert waren Ihre anerkennenden Worte anläßlich seiner Pensionierung.
Ich zweifle nicht daran, daß meine seinerzeitig (  völlig gesetzeskonforme Prüfungsstrategie ) einer der Hauptanlässe war, alles zu versuchen, mich als kritischen Prüfer vom Rechnungshof zu entfernen. Ich habe nun vor, im Rahmen mehrerer Anträge auf Wiederaufnahme von Verfahren auf diese Hintergründe einzugehen. Dabei taucht zum wiederholten Male die auch für mich geltende Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit auf.

Da nun Dr. Finz in der Öffentlichkeit über seine konkreten Prüfungserfahrungen berichtet hat, stellt sich für mich die Frage, wo die Grenze der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit nun wirklich liegt.
Am einfachsten erscheint mir die Lösung dieses Problems durch die folgende Anfragebeantwortung durch Sie.

Ich habe an Dr. Finz folgende Fragen gerichtet:

-Ich gratuliere Ihnen zunächst zu Ihrer eindrucksvollen Karriere. Sie waren Rechnungshofbeamter, sogar Vorsitzender einer Disziplinarkommission im Rechnungshof, dann Präsidialchef des Rechnungshofs und jetzt Staatssekretär im Finanzministerium.

-In dieser Funktion haben Sie mehrmals auf die Notwendigkeit der Pragmatisierung in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes, insbesondere auch im Rechnungshof, hingewiesen.

-Im Regierungsprogramm aus  2/2000 sind keine Änderungen im Disziplinarrecht der Beamtenvorgesehen. Nach wie vor gilt in einem Disziplinarverfahren
- Kollegen (und nicht unabhängige Richter) urteilen
- Die Ankläger und die Entscheidenden in 
Disziplinarangelegenheiten sind die gleichen Personen
- Das Verfahren ist nicht öffentlich

Meine Fragen:

1. - Was halten Sie von solchen Regelungen ?
(dazu noch:    Lt. EUGHMR  haben öffentlich Bedienstete, die öffentliche Macht ausüben, kein Recht auf ein faires Verfahren. (fair trial)
2. - Halten Sie diese Rechtssprechung des EUGHMR für diskusionswürdig ?
3. - Glauben Sie, daß Mitglieder des Rechnungshofs, die keine öffentliche Macht ausüben, (sondern im Rechnungshof also als Organ des legislativen Parlaments) tätig sind, ein Recht auf ein faires Verfahren haben sollten ?
Im besonderen das Recht auf eine mündliche Verhandlung ?

Dr. Finz erwähnte die Bedeutung der Pragmatisierung bei besonders sensiblen Tätigkeiten, wie z. B. Vorsitz von unabhängigen Finanzsenaten etc.
Weiters erwähnte er so nebenbei, daß Mitglieder der Disziplinarkommission weisungsfrei gestellt sind.
Im Gesamtzusammenhang mit

- Den Geschehnissen bei der Prüfung des        ,
- Ihres Wissensstandes über meine Nebenbeschäftigung
- Der Aktenunterdrückung im Rechnungshof
- Der falschen Protokollierung einer Zeugenaussage
- Ihre Kenntnis über eine von mir unterstützte sensationelle Erfindung des Herrn
- Der völlig gesetzwidrigen vorläufigen Suspendierung durch Sie
- Den Geschehnissen anläßlich meiner endgültigen Suspendierung durch die Disziplinarkommission im Rechnungshof unter der Leitung von Dr. Finz
- Dem Verdacht der Einflußnahme des Rechnungshofs auf die Projektentwicklung meiner Erfindung  ECOWALL
- Dem Verdacht der Einflußnahme auf die Entscheidung der DOK durch den Rechnungshof
- Dem Verdacht der Einflußnahme auf die Entscheidung des VWGH durch den Rechnungshof

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Lederbauer

Herrn
Dr. Franz Fiedler
C/0 Rechnungshof
Dampfschiffstr.2

Persönlich übergeben an Rechnungshof
          Wien, 11.06.2002
          LEDRH 419

Betreff: Auskunftspflichtgesetz - Unterlagen

Sehr geehrter Herr Dr. Fiedler,

im Zuge der Auseinandersetzung mit dem Rechnungshof und Anträgen auf Wiederaufnahme des Verfahrens würde ich dringend alle relevanten Unterlagen über meine Krankenstände benötigen.
Insbesondere sind dies:

1. Beginn und Dauer meiner Krankenstände ab 1.01.1988 bis 4.07.2000
2. Alle im Rechnungshof vorliegenden Gutachten über meinen Gesundheitszustand ab 1.01.1988 bis 4.07.2000
3. Alle im Rechnungshof aufliegenden Unterlagen über die beabsichtigte Pensionierung im August/September  1995.
4. Alle im Rechnungshof aufliegenden Unterlagen über die zwischen Ihnen, Dr. Finz und meiner damaligen Rechtsanwältin Dr. Helga Wagner geführten Gespräche und relevanten Schriftstücke sowie alle Unterlagen über alle Kontakte des Rechnungshofs als Dienstbehörde mit der Disziplinarkommission im Rechnungshof in der Causa der beabsichtigten Pensionierung aufgrund meines Gesundheitszustandes.

Falls Sie es verweigern sollten, mir die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, ersuche ich um die Ausstellung eines Bescheides.

Als Termin für den Eingang aller o.a. Unterlagen bei mir darf ich mir

    Freitag den  21.06.2002
vermerken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Lederbauer

Herrn
Dr. Franz Fiedler
C/0 Rechnungshof
Dampfschiffstr.2


Persönlich übergeben an Rechnungshof

          Wien, 22.10.2001
          LEDRH 353

Betreff: Auskunftspflichtgesetz


Lieber Herr Dr. Fiedler,

nach dem Studium verschiedener Erkenntnisse bzgl. der Beschwerden gegen Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst und im Zuge verschiedener von mir ergriffenen rechtlichen Sschritte wende ich mich wieder im Sinne des Auskunftspflichtgesetzes an Sie und ersuche um Beantwortung folgender Fragen:

1. Haben Sie dem Mitarbeiter Ihrer Personalabteilung Mag. Helmut Brandl den Auftrag für eine Akteneinsicht am 6.02.2001 von 9.30 Uhr bis 11.45 Uhr  in meine Akte im VwGH gegeben ?
2. Welche Gründe und welches rechtliches Interesse hatten Sie für diese Akteneinsicht in die Akten eines durch einen rechtskräftigen Bescheid vom Rechnungshof entlassenen Mitarbeiters ?
3. Sind Sie nach wie vor der Meinung, die Sie mir Ende 1993 telefonisch mitgeteilt haben, wonach man sein Geld bei einer Patentverwertung leichter als beim Spiel im Casino verlieren kann ?
4. Bis wann vertraten Sie diese Auffassung und wodurch änderten Sie Ihre Meinung, die in Ihrer Behauptung eines Verdachts auf Dienstpflichtverletzungen und in der vorläufigen Suspendierung durch Sie zum Ausdruck kam ?
5. Gab es von außen Ihnen gegenüber Interventionen mit dem Ziel, mich vom Rechnungshof zu entfernen ?
6. Haben Sie im Rechnungshof einem Ihrer Mitarbeiter die Weisung erteilt, .............. ich hätte eine „unternehmerische" Funktion innegehabt.
7. Was haben Sie Rechnungshof-intern getan, um meine Vorwürfe an MR ......, er habe die Zeugenaussage von DI HORN (ÖBB Klagenfurt) im August 1994 falsch protokolliert, zu klären ?
8. Was haben Sie Rechnungshof-intern getan, um meine Vorwürfe wegen der Aktenunterdrückung durch Mitarbeiter des Rechnungshofs zu klären ?
9. Hat der Disziplinaranwalt des Rechnungshofs Dr. Ginzel Sie laufend über den Inhalt der Disziplinarverhandlung, in dem die oftmalige Aktenunterdrückung eindeutig dokumentiert wurde, informiert ?
10. Haben Sie dem Disziplinaranwalt des Rechnungshofs Dr. Ginzel die Weisung erteilt, diesen Vorwürfen nachzugehen und wie war das Ergebnis ?


Ich ersuche um vollständige Beantwortung dieser Fragen und darf als Termin den    29.10.2001   vormerken.


Falls Sie die Beantwortung wieder ablehnen, ersuche ich gleichzeitig um einen Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Lederbauer


Herrn
Staatssekretär Dr. Alfred FINZ
C/0 BMfFinanzen
Himmelpfortgasse 4-8
1010     Wien

Persönlich übergeben

          Wien, 24.07.2001
          LEDRH 327

Betreff: Auskunftspflichtgesetz


Sehr geehrter Herr Dr. Finz,

Im Sinne des § 4 Auskunftspflichtgesetz wende ich mich an Sie und ersuche um die Beantwortung der u.a. Fragen:

Ich habe nach einer Genehmigung von HR Dr. Höß am 19.6.2001  im VwGH mit einem Zeugen  eine Akteneinsicht in den Akt über das Disziplinarverfahren ( 61 Dis Lederbauer ON 1 bis 73 ), insbesondere in die mir bis damals nicht zur Verfügung gestellten Protokolle über die Sitzungen der DK im RH durchgeführt und bei dieser Gelegenheit folgendes festgestellt:

1. Unterlagen für Suspendierung

1.1. Im Protokoll über die Sitzung der DK im Rechnungshof vom  12.10.1994  14 Uhr  wird zunächst erwähnt, daß
„nach eingehender Diskussion die nachstehenden vom Senatsvorsitzenden jeweils einleitend begründeten Fragen zur Abstimmung"      gelangen sollen.

Weiter wurden den Senatsmitgliedern folgende Fragen gestellt:
 
 Reichen die dem Senat vorliegenden Unterlagen für eine Beurteilung des Sachverhalts
aus ? 

Diese Fragen wurden einstimmig bejaht.

1.2. Sie haben als Vorsitzender der DK im Rechnungshof, lt. Protokoll der DK im RH vom 4.10.1994 also acht Tage vor meiner Suspendierung eindeutig darauf hingewiesen, daß die damals bei der DK im Rechnungshof aufliegenden Dokumente nicht für eine Suspendierung ausreichen würden.
1.3. Sie haben als Vorsitzender der DK im Rechnungshof also in der Sitzung der DK am 4.10.1994 völlig korrekt gehandelt, in dem Sie feststellten, daß aufgrund der damals vorliegenden Unterlagen eine Suspendierung nicht möglich ist. Sie forderten lt Schreiben vom 4.10.1994 an das Präsidium des RH ( Eingangsstempel 4.10.1994 ) alle relevanten Unterlagen aus meinem Personalakt an.
Zu diesem Zeitpunkt lagen bei der DK im Rechnungshof der Inhalt des „grünen" Ordners, den der Geschäftsführer meiner Firma ECONTRACT, Herr Erwin Lexen, Anfang August 1994 dem Abg. zum NR Herrn WABL zur Verfügung stellte.
In dieser Dokumentensammlung wurde die bisherige Entwicklung des Projektes und die Probleme bei Innovationen im Bereich des Lärmschutzes entlang von Verkehrswegen dargestellt.
Es handelte sich um eine Aktion des Geschäftsführers von ECONTRACT im Rahmen seiner Akquisitionsbemühungen für das Projekt ECOWALL. Wie aus der Aktenlage (insbesonders aus den Protokollen der DK im RH– rd. 1500 Seiten) über die Disziplinarverhandlung eindeutig hervorgeht, hat der Rechnungshof gegenüber der DK im Rechnungshof Akten unterdrückt.
1.4. Das diesbezügliche Antwortschreiben wurde vom Sachbearbeiter MR Mag. Leder am 11.10.1994 - und von Dr. Fiedler am 14.10.1994 abgefertigt. Ohne die angeforderten Unterlagen abzuwarten, entschied die DK im RH unter Ihrer Leitung allerdings am 12.10. und 13.10.1994 meine Suspendierung. 
1.5. Aber auch bei der Protokollierung wurde erwiesenermaßen manipuliert: Es wurde meine vom Rechnungshof geforderte Stellungnahme vom 14.10.1994, die nachweislich am 14.10.1994  per Einschreiben an den Rechnungshof übersandt wurde und dort laut Eingangsstempel des RH am 17.4.2001 einging, lt. Aktenspiegel bereits einige Tage vorher   eingetragen !
1.6. Im höchsten Maße bedenklich, aus heutiger Sicht aber strafrechtlich relevant ist die Tatsache, daß
- der Rechnungshof als Dienstbehörde trotz Aufforderung der DK im Rechnungshof nicht alle relevanten Akten aus meinem Personalakt vorgelegt hat
- bei der Protokollierung des „Aktenkonvoluts" offensichtlich manipuliert wurde (vgl. Pkt. 1.5.)
und
- die DK im Rechnungshof wider besseren Wissens eine Suspendierung ausgesprochen hat, ohne die relevanten Akten aus meinem Personalakt zu werten bzw. gegenüber dem Rechnungshof nochmals alle Akten anzufordern (vgl. Pkt. 1.4.)

Die Indizienkette verdichtet sich immer mehr in folgende Richtung:

Die DK im Rechnungshof verfügte am 12. Oktober bzw. 13. Oktober 1994 eine Suspendierung wider besseren Wissens – und entsprach damit den Intentionen des Rechnungshofs bzw. von Dr. Fiedler.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Haben Sie Dr. Fiedler und/oder andere Mitarbeiter im Rechnungshof (zusätzlich zum Schreiben der Disziplinarkommission im Rechnungshof an das Präsidium des Rechnungshofs) persönlich informiert, daß die Disziplinarkommission im Rechnungshof unter Ihrer Leitung am 4.10.1994 festgestellt hatte, daß eine endgültige Suspendierung aufgrund der damals in der Disziplinarkommission im Rechnungshof vorliegenden Akten nicht möglich ist ?
2. Haben Sie Dr. Fiedler und/oder andere Mitarbeiter im Rechnungshof persönlich informiert, daß von der Disziplinarkommission im Rechnungshof weitere Akten angefordert worden waren?
3. Hatten Sie mit Mitarbeitern der Personalabteilung im Rechnungshof Kontakte bzgl. der Vorlage meines Personalaktes ?
4. Wenn ja, welche Kontakte hatten Sie ?
5. Wenn ja, welcher Art waren diese?
6. War Ihnen bekannt, daß die Aktenerledigung durch MR Mag. Leder am 11.10.1994 erfolgt war ?
7. Haben Sie darauf Einfluß genommen, daß die Disziplinarkommission im Rechnungshof die Entscheidung über die endgültige Suspendierung am 12. und 13.10.1994 noch vor der Übergabe aller Akten aus meinem Personalakt traf?
8. Welche konkrete Kontakte gab es zwischen Ihnen und Dr. Fiedler und/oder anderen Mitarbeitern im RH im Zusammenhang mit der Frage der von der Disziplinarkommission im Rechnungshof geforderten Vorlage aller Akten aus meinem Personalakt am 4.10.1994 und der endgültigen Suspendierung am 12. und 13.10.1994 ?
9. Warum haben Sie lt. Aktenspiegel ein Konvolut bei Ihnen persönlich abgelegt ?


Ich mache Sie der Ordnung halber darauf aufmerksam, daß ich gegen Sie und weitere Mitarbeiter des Rechnungshofs eine Strafanzeige wegen Amtsmißbrauchs an die Staatsanwaltschaft Wien  - diesmal mit allen Belegen - richten werde, soferne die Beantwortung der o.a. Punkte nicht oder unzureichend erfolgt.


Ich ersuche Sie um Beantwortung dieser Fragen bis

 15.08.2001.

Falls Sie eine Beantwortung ablehnen sollten, ersuche ich um einen diesbezüglichen Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Lederbauer

( Auschnitte )

Dokumentation

der  Aktenunterdrückung,

der Mißachtung der Auskunftspflicht,

der Problematik der Akteneinsicht,

der Nichtbeachtung von Strafanzeigen und

der offensichtlichen Vermeidung einer Gesamtschau

LEDRH289
24.4.2001
Aktenunterdrückung

Der RH hat gegenüber der DK im RH mindestens folgende Akten unterdrückt:

Informationsschriften über das Projekt ECOWALL aus dem Jahr 1992 ( Kenntnisnahme durch den späteren Leiter der Personalabteilung MR Mag. Leder in der Bibliothek des RH )

Mitschrift der Sendung Club 2 im Herbst 1990 durch Mitarbeiter des RH

Schriftstück über das beabsichtigte Verbot der Nebenbeschäftigung vom 19.10.1989

Schriftstück über meine Stellungnahme zur gemeldeten Nebenbeschäftigung vom    1993

Antrag auf Karenzierung vom Sommer 1992

Antrag auf Karenzierung vom Juni 1994

Der RH wollte damit verhindern, daß bekannt wird, daß maßgebende Mitarbeiter des RH, aber auch Dr. Fiedler von meiner Nebenbeschäftigung voll informiert waren.

Mißachtung des Auskunftsplichtgesetzes

Der RH mißachtete die Bestimmungen des Auskunftspflichtgesetzes bei folgenden Anfragen:


Der RH erteilte, nachdem ich dies schriftlich gefordert hatte, einen Bescheid und lehnte im wesentlichen wieder alle relevanten Auskünfte ab.

Mit dieser Strategie versucht der RH nach wie vor, zu verhindern, daß die Wahrheit hervorkommt.

Problematik der Akteneinsicht

Ich habe beim VwGH insbesondere  mit folgenden Schreiben Anträge um Akteneinsicht gestellt und genau begründet, warum ich die Akteneinsicht für  notwendig  erachte.

Brief an VwGH   ………


Am 24.4.2001 teilte mir der VwGH ( HR Dr. Hoess ) mit, daß eine Akteneinsicht möglich ist. ( Anlage  )

Es ist offenkundig, daß der entscheidende Senat im VwGH bei seiner Entscheidung über meine Beschwerde gegen die Entlassung nicht alle Dokumente verwendete. Andernfalls hätte er erkennen müssen, daß der Sachverhalt keinesfalls geklärt und dem RH sogar Aktenunterdrückung vorgeworfen worden war.

Nichtbeachtung von Strafanzeigen

Mit folgenden Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien wurden Strafanzeigen verfaßt:

Brief …………


Am Ende dieser Briefe wurde von mir angemerkt, daß die dort erwähnten Anlagen nachgereicht werden.
Obwohl diese Unterlagen noch nicht der Staatsanwaltschaft übergeben worden waren, teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass ………..


Die relevanten Unterlagen werden von mir der Staatsanwaltschaft Wien übersandt werden.

Offenkundige Vermeidung der Gesamtschau

Es ist eindeutig erkennbar und nachweisbar, daß alle bei den gegenständlichen Verfahren beteiligten Institutionen bewußt eine notwendige Gesamtschau vermieden haben.

Ich fasse die wesentlichen Fehlleistungen zusammen:

Der RH hat gegenüber der DK im RH Akten unterdrückt.

Die DK im RH hat von Anfang an meine finanzielle Lage gekannt und verstieg sich in die Behauptung, daß meine Aktivitäten (  schon in dieser Phase ) auf Gewinn gerichtet waren.

Die DOK wies mehrmals meine Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Ich stellte damals fest, daß die wesentlichen Mitarbeiter des RH, insbesondere Dr. Fiedler von meiner Nebenbeschäftigung voll informiert waren. Die DOK verwies darauf, daß allein die DK im RH für die Tatsachenermittlung zuständig sei.
Genau diese Tatsachenermittlung wurde durch die DK im RH verhindert, da ……….
Die DK im RH, die DOK und der VwGH unterließen trotzdem eine mündliche Verhandlung, obwohl dies eindeutig gegen die Spruchpraxis des EUGHMR ist und verhinderte damit die Wahrheitsfindung.

Im VwGH wurden in ein und derselben Causa offenbar zwei verschiedene Senate befaßt. Dadurch ging die von mir nachdrücklich geforderte Gesamtschau verloren, bzw wurde bewußt nicht gesucht. Der VwGH verstieg sich in die vollkommen falsche Behauptung, ich sei in einer Prüfungsabteilung für den Straßenbau für die Bahnverwaltung tätig gewesen. Ein derartiger Fehler bei einem Höchstgericht ist unentschuldbar.


Herrn
Dr. Franz Fiedler
C/0 Rechnungshof
Dampfschiffstr.2

Persönlich übergeben an Rechnungshof
          Wien, 4.01.2001
          LEDRH 224
Vorab per Fax  712 94 25


Betreff:  Anfrage Auskunftspflichtgesetz


Sehr geehrter Herr Dr. Fiedler,

Nach Erhalt Ihres famosen Bescheids über das Verbot der Nebenbeschäftigung Zl. 502.154/420-Pr/5/00 vom 18.09.2000 und der Verweigerung der Auskunft laut Auskunftspflichtgesetz (Ihr Schreiben Zl. 502.154/433-Pr/5/00 vom 30.11.2000 wird auch immer deutlicher, welches Spiel im Rechnungshof gespielt wurde und welche Rollen die einzelnen Spieler zu übernehmen hatten.

Nun wird es aber auch immer dringender, Ihre Rolle als Präsident des Rechnungshofs bzw. als Vizepräsident des Rechnungshofs im Zusammenhang mit der Vorgangsweise des Rechnungshofs bzw. der Disziplinarkommission im Rechnungshof aufzuklären.

Ich wähle zunächst den Weg einer Anfrage nach dem Auskunsftspflichtgesetz und stelle gleichzeitig den Antrag, mir einen Bescheid zu erteilen, soferne Sie wieder die Auskunftserteilung verweigern:

 1. Fragen zur Entscheidung über die vorläufige Suspendierung
1.1. Seit wann sind Sie über meine Nebenbeschäftigung informiert ?
1.2. Wodurch bzw. von wem wurden Sie informiert ?
1.3. Welche Dokumente über meine Nebenbeschäftigung waren Ihnen persönlich bekannt ?
1.4. Warum habe Sie mich Mitte 1992 für einige Wochen karenziert ?
1.5. Warum haben Sie mich Mitte 1994 nicht karenziert ?
1.6. Warum wurde mir Ende 1993 die Nebenbeschäftigung nicht verboten, obwohl ein diesbezüglicher Vorschlag von der Personalabteilung des Rechnungshofs vorlag ?
1.7. Wie waren Ihre Reaktionen auf meine Hinweise auf die Fehlinvestitionen im Bereich des Lärmschutzes ?
1.8. Welche Bedeutung hatte das Protokoll von MR Mag. Leder über das Verhör von DI. HORN (ÖBB Villach) vom August 1994 auf Ihre Entscheidung für die vorläufige Suspendierung ?

2. Fragen zu meiner Prüfungstätigkeit im Rechnungshof
2.1. Wurde von außen Druck auf Sie ausgeübt, mich aufgrund meiner Haltung bei der Prüfungstätigkeit, insbesondere beim ............aus dem Rechnungshof zu entfernen ?
2.2. Warum haben Sie mich vor einer vorläufigen Suspendierung nicht zu den Vorwürfen (wenigstens auf telefonischem Weg) befragt ?
..............
4. Fragen zum Thema Forderung nach Entlassung
4.1. Wann haben Sie erstmals dem Disziplinaranwalt die Weisung, meine Entlassung zu fordern, gegeben ?
4.2. Aufgrund welcher Informationen haben Sie diese Weisung gegeben ?
4.3. Gaben Sie dem Präsidialchef des Rechnungshofs Dr. Finz eine Weisung, in einem Schreiben an den Herrn Bundespräsidenten meine Entlassung zu fordern?
4.4. Wieso konnten Sie eine Entlassung fordern, ohne volle Kenntnis über das Disziplinarverfahren zu haben ?
4.5. Hat Sie der Disziplinaranwalt Dr. Ginzel darüber informiert, daß sich bei der Disziplinarverhandlung das Fehlen wichtiger Dokumente herausstellte ?
4.6. Wie waren Ihre Reaktionen darauf ?

5. Fragen zum Thema Verbot der Nebenbeschäftigung
5.1. Wann haben Sie sich mit dem Thema meiner Nebenbeschäftigung befaßt ?
5.2. War Ihnen bekannt, welche Aktenteile der Rechnungshof als Dienstbehörde an die DK im Rechnungshof übergeben hat ?
5.3. Ab wann war Ihnen bekannt, daß der Rechnungshof als Dienstbehörde gegenüber der DK im Rechnungshof wichtige Aktenteile unterdrückt hat ?
5.4. Wie waren Ihre Reaktionen darauf ?
5.5. Wurden vom Rechnungshof nach meiner vorläufigen Suspendierung Gespräche mit potentiellen Auftraggebern über meine Nebenbeschäftigung geführt ?
5.6. Wenn ja, welche ?
5.7. Wenn ja, mit wem ?
5.8. Warum haben Sie zugelassen, daß im Bescheid über das Verbot meiner Nebenbeschäftigung (Zl. 502.154/420-Pr/5/00) wichtige Dokumente über deren Existenz Sie genau Bescheid wußten, nicht angeführt wurden ?

Es handelt sich insbesondere um folgende Dokumente:
- Alle von mir gestellten Beweisanträge mit Unterlagen über die Begründung der Abweisung
- Akt über beabsichtigte Einleitung eines Disziplinarverfahrens vom Herbst 1989
- Akt über die erfolgte Karenzierung im Sommer 1992
- Akt über beantragte Karenzierung im Juni 1994
- Meine Stellungnahme zum Dienstrechtsmandat bzgl. Nebenbeschäftigung vom 14.10.1994
- Akt über Anfrage der ÖBB über beabsichtigte Beauftragung an ECONTRACT vom Dezember 1994
- Antwort von Dr. Fiedler vom Dezember 1994 („Kein Einwand zur Vergabe ...")

6. Fragen zum Thema Verbesserung des Patents – Versuche (Schreiben vom 2.06.1992
6.1. Seit wann ist Ihnen im Detail bekannt, welche Versuche durchgeführt wurden ?
6.2. Haben Sie Mitarbeiter des Rechnungshofs beauftragt, nähere Erkundigungen über die Versuche und das Verfahren (......................) anzustellen ?
6.3. Wen haben Sie damit beauftragt ?
6.4. Wann lag ein Ergebnis vor ?
6.5. Welches Ergebnis lag vor ?
6.6. Seit wann ist Ihnen bekannt, daß bei diesem Projekt namhafte österreichische Firmen und Institutionen eingebunden waren ? (vgl. Protokolle im Disziplinarverfahren)
6.7. Gab es zwischen diesen Firmen bzw. Institutionen und Ihnen als Präsident des Rechnungshofs Kontakte ?
6.8. Wenn ja, worum ging es dabei ?
6.9. War die Durchführung dieser Versuche ein Grund für meine vorläufige Suspendierung, ohne mit mir vorher Kontakt aufzunehmen ?
6.10. Wurde auf Sie Druck ausgeübt mit dem Ziel, mich vom Rechnungshof entfernen zu können ?

Im Sinne des § 4 Auskunftspflichtgesetz stelle ich den Antrag, über mein Ersuchen vom 3.11.2000 einen Bescheid zu erlassen und diesen genau zu begründen. Als Termin nenne ich Montag, den  22.01.2001.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Lederbauer


Herrn
Dr. Franz Fiedler
C/0 Rechnungshof
Dampfschiffstr.2

Persönlich übergeben an Rechnungshof

          Wien, 4.01.2001
          LEDRH 225
Vorab per Fax  712 94 25


Betreff:  Anfrage Auskunftspflichtgesetz
  Ersuchen um Akteneinsicht, Bescheid


Sehr geehrter Herr Dr. Fiedler,


ich bestätige den Erhalt des Schreibens Zl.502.154/433-Pr(5/00 vom 30.11.2000 am 19.12.2000. Aus diesem Schreiben ist nicht zu erkennen, aus welchen „rechtlichen Gründen" meinem Begehren um Auskünfte nicht nachgekommen werden kann.

Im Sinne des § 4 Auskunftspflichtgesetz stelle ich den Antrag, über mein Ersuchen vom 3.11.2000 einen Bescheid zu erlassen und diesen genau zu begründen. Als Termin nenne ich Montag, den  22.01.2001.

Ich informiere Sie, daß ich gegen die Herren MR Mag. .... und gegen Dr. .....Anzeige wegen des Verdachts auf Urkundenunterdrückung § 229 STGB, auf Unterdrückung eines Beweismittels § 295 STGB und auf Mißbrauch der Amtsgewalt § 302 STGB erstatte.

Auch aus zivilrechtlichen Gründen ist die Übersendung des o.a. Bescheides zum angeführten Termin dringend erforderlich. Beachten Sie auch die an Sie persönlich gerichteten Anfragen lt. meinem Schreiben LEDRH 224 vom 4.01.2000.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß ich die Ablehnung einer Auskunft als Indiz dafür werte, daß Sie weiterhin nicht an der vollständigen Aufklärung Ihrer Vorgangsweise ab meiner vorläufigen Suspendierung durch Sie am 30.08.1994 interessiert sind und sich der Verdacht auf
 § 229  STGB Urkundenunterdrückung
 § 295  STGB Unterdrückung eines Beweismittels
 § 302 STGB Amtsmißbrauch
auch auf Sie richtet.

Sie werden sich sicher daran erinnern, daß ich mich bei Prüfungen durch den Rechnungshof nachdrücklich für eine gesetzeskonforme Vorgangsweise eingesetzt habe. Es wird Sie sicher nicht verwundern, wenn ich diese Haltung von Ihnen als Präsident des Rechnungshofs und von Ihren Mitarbeitern erwarte und verlange.

Nach Vorliegen aller relevanten Unterlagen werde ich entscheiden, ob ich auch gegen Sie eine Strafanzeige wegen der gleichen Verdachtsmomente an die Staatsanwaltschaft Wien richten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Lederbauer

An den
Herrn Präsidenten des Rechnungshofs
Dr.Franz Fiedler

1030 Wien
Dampfschiffstraße2

Einschreiben


Betr.: Auskünfte laut  Auskunftspflichtgesetz


Wien, den 4.9.1999
LEDRH090

Sehr geehrter Herr Präsident,

um meine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien, an die Oberstaatsanwaltschaft  Wien und an den Herrn Bundesminister für Justiz sowie an das Landesgericht für Zivilrechtssachen zu untermauern,  bitte ich Sie um Beantwortung der an Sie bzw an die genannten  Beamten Ihres  Hauses  gerichteten Fragen.

In Anbetracht der Dringlichkeit der Angelegenheit bitte ich Sie um Übersendung der Antworten bis spätestens  19.9.1999.


Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bestens dankend empfehle ich mich mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung

MR Dr. Lederbauer


Anlage 1 bis 11


Verzeichnis der Anlagen:

Anlage 1:  Fragen an den Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler

Anlage 2:  Fragen an den  Vorsitzenden der Disziplinarkommission  ( Oktober 1994 ) und      
                 Leiter der Präsidialsektion des Rechnungshofs  ( ab Frühjahr 1995 )  SChef Dr. Finz

Anlage 3:  Fragen an den Disziplinaranwalt des Rechnungshofs MR. Dr.Ginzel

Anlage 4:  Fragen an den Leiter Der Sektion II SChef Dr. Wolf

Anlage 5:  Fragen an den Leiter der Personalabteilung MR. Mag Leder

Anlage 6:  Fragen an den Leiter der Prüfungsabteilung Bahn MR. Dr. Sustalla

Anlage 7:  Fragen an den Leiter der Prüfungsabteilung Straßenbau MR Dr. Eckl

Anlage 8:  Fragen an den ehemaligen Leiter der Prüfungsabteilung Straßenbau MR DI Hintze

Anlage 9:  Auszüge aus dem Artikel des Vizepräsidenten des Rechnungshofs
                 Dr. Franz Fiedler
      Innovative Kontrolle Vorschläge für neue Wege und  Strukturen  Anfang 1989

Anlage 10 Auszüge aus dem Interview mit dem des Präsidenten des Rechnungshofs
      Dr. Franz Fiedler Die Ohnmacht der Kontrollore  Der Rechnungshof im   
      Spannungsfeld  der Politik: Kontrollbehörde oder Instrument der Mächtigen     
      PROFIL Nr.33  13.8.1994

Anlage 11 Auszüge aus dem Interview mit dem Präsidenten des Rechnungshofs
      Dr. Franz Fiedler    Auswüchse beim Proporz  
      Format 32    9.8.1999

Anlage 1: Fragen an den Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Franz Fiedler


1. Fragen zu meiner Prüfungstätigkeit im Rechnungshof

1.1. Gab es bei meiner konkreten Prüfungstätigkeit im Rechnungshof zwischen Ihnen  als Vizepräsident des Rechnungshofs  bzw Einschauleiter bei einer Prüfung  Differenzen über die Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofs?
1.2. Stimmten  damals Ihre und meine Auffassungen über die Prüfungskompetenz überein?
1.3. Gab es zwischen dem von mir sehr geschätzten Altpräsidenten des Rechnungshofs Dr. Tassilo Broesigke  und Ihnen zum Thema Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofs  bzw  meiner diesbezüglichen Prüfungstätigkeit Gespräche?
1.4. Warum haben Sie Ihre Meinung über die Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofs zwischen 1989, 1994 und 1999 derart geändert?
(Vgl. Anlage  9 bis 11 )
1.5. Welche der beschriebenen  höchst unterschiedlichen Rechtsauffassungen stimmt nun Ihrer Meinung nach mit den gesetzlichen Bestimmungen überein?
1.6. Hatte die Änderung Ihrer Auffassungen über die Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofs Auswirkungen auf Ihre Entscheidung über meine vorläufige Suspendierung Ende August 1994?
1.7. Gab es während oder  nach Ihrer Tätigkeit als Prüfungsleiter bei einer Prüfung, bei der dieses grundsätzliche Problem  der Prüfungskompetenz des Rechnungshof zur Diskussion stand, vonseiten der geprüften Stelle auf Sie von außen Druck, mit dem Ziel mich vom Rechnungshof entfernen zu können?
1.8. Gab es einen solchen Druck im August 1994 , als das Profil und in der Folge andere Zeitungen über den Vorstoß des Geschäftsführers meiner Firma ECONTRACT beim Volksvertreter Wabl  bezüglich der Verschleuderung öffentlicher Gelder durch die Installierung konventioneller Lärmschutzsysteme berichtete?


2. Fragen zu meiner vorläufigen Suspendierung

2.1. Seit wann wußten Sie von meiner Nebenbeschäftigung?
2.2. Aufgrund welcher Unterlagen sind Sie von meiner Nebenbeschäftigung informiert?
2.3. Von wem wurden Sie innerhalb des RH und wann bezüglich meiner Nebenbeschäftigung angesprochen?
2.4. Von wem wurden Sie außerhalb des RH und wann bezüglich meiner Nebenbeschäftigung angesprochen?
2.5. Hatten Sie bezüglich meiner Nebenbeschäftigung Kontakt mit für den Bundesstraßenbau  und die Bundesbahn zuständigen  Stellen?
2.6 Wenn ja, mit wem ?
2.7 Wenn ja, wann?
2.8 Sind Sie mit dem Präsidenten des Aufsichtsrat der ÖBB gut befreundet?
2.9 Gab es zwischen diesem und Ihnen Kontakte bzgl meiner Nebenbeschäftigung?
2.10 Hat Sie der Volksvertreter AbgzNR Wabl  nach dem Gespräch des Geschäftsführers  meiner Firma ECONTRACT  bzgl meiner Nebenbeschäftigung persönlich angesprochen?
2.11 Wenn ja, was haben Sie ihm gesagt?
2.12 Hat Sie der Journalist des Profil WOLF LOTTER nach dem Gespräch des Geschäftsführers  meiner Firma ECONTRACT  bzgl meiner Nebenbeschäftigung persönlich angesprochen?
2.13 Wenn ja, was haben Sie ihm gesagt?
2.14 Von wem erhielt der Rechnungshof den „ grünen „ Ordner und das Video?
2.15 Wie kommt es dazu, daß im PROFIL ein Ausschnitt aus dem Video erschienen ist, wenn der Volksvertreter Wabl dem Rechnungshof alle Unterlagen, also auch das Video zur Verfügung stellte?
2.16 Von welchen Journalisten wurden Sie nach dem Erscheinen des PROFIL und anderer Zeitungsberichte Anfang August 1994 angesprochen?
2.17 Was haben Sie Ihnen gesagt?
2.18 Haben Sie dem Vertreter der Wiener Zeitung ( Zeitung vom 13.8.1994 ) tatsächlich nur folgendes mitgeteilt:
„ Lederbauer habe die Tatsache, daß er Eigentümer eines Unternehmens sei, schon vor Jahren bekanntgegeben."
„Bisher habe er Lederbauer nicht befragen können, da dieser im Krankenstand sei „
2.19 Warum haben Sie diesem Gesprächspartner nicht gesagt, daß ich nach der Übernahme
 der Firma meiner ehemaligen Frau  weitere Meldungen  über Form und Inhalt meiner
 Nebenbeschäftigung in schriftlicher Form gemacht hatte, welche Sie nachweislich zur
 Kenntnis nahmen?
2.20 Warum haben Sie oder Ihre Mitarbeiter mich vor einer vorläufigen Suspendierung nicht zu Hause angerufen, um den Sachverhalt zu klären?
2.21. Was wissen Sie im Detail über die jahrelangen Untersuchungen der Personalabteilung im Rechnungshof über die Zulässigkeit meiner Nebenbeschäftigung?
2.21 Wer hat Sie wann mit welchen Unterlagen konfrontiert?
2.22 Warum haben Sie nicht sofort meine Nebenbeschäftigung verboten, sondern den leichten Weg einer vorläufigen Suspendierung  gewählt ?
2.23 War Ihnen bewußt, daß  durch ein Verbot meiner Nebenbeschäftigung durch Sie als Präsident des Rechnungshofs  Sie selbst den Nachweis darüber  geführt hätten, daß Sie über meine Nebenbeschäftigung Bescheid wußten und daher eine „ vorläufige „ Suspendierung durch Sie  aus reinen „ Verdachtsgründen  auf Dienstpflichtverletzungen „ unmöglich gewesen wäre?
2.24 Wurden Sie in diesem Zusammenhang beraten ?
2.25 Wenn ja, von wem?


3. Fragen zu meinen Hinweisen über die möglichen Fehlinvestitionen bei der Errichtung
            konventioneller Lärmschutzsysteme?

3.1. Was haben Sie mit meinen konkreten Hinweisen bzgl unwirtschaftlicher und ungenügender  Lärmschutzsystem entlang der Verkehrswege in Österreich  gemacht?
3.2. Haben Sie mit den zuständigen Abteilungsleitern gesprochen ?
3.3. Haben Ihnen diese über meine Nebenbeschäftigung berichtet?
3.4. Wenn ja, wann?
3.5. Wenn ja, was?


3.6. Wurden Sie vom BM für Bauten und Technik, später vom BM für wirtschaftliche Angelegenheiten bzgl der von mir aufgezeigten Problematik bei Errichtung von
( hochreflektierenden ) Stahlbetonwänden  entlang von Bundesstraßen und  Autobahnen kontaktiert?
3.7. Wenn ja, von wem?
3.8. Wenn ja, wie waren Ihre Reaktionen?
3.9. Wurden Sie vom BM für Bauten und Technik, später vom BM für wirtschaftliche  Angelegenheiten bzgl der von mir aufgezeigten Problematik bei Errichtung von rasch verrottenden Lärmschutzwänden aus Holz entlang von Bundesstraßen und  Autobahnen kontaktiert?
3.10. Wenn ja, von wem?
3.11. Wenn ja, wie waren Ihre Reaktionen?

3.12. Wurden Sie vom BM für Verkehr bzgl der von mir aufgezeigten Problematik bei Errichtung von ( hochreflektierenden ) Stahlbetonwänden  entlang von Bahnlinien kontaktiert?
3.13. Wenn ja, von wem?
3.14. Wenn ja, wie waren Ihre Reaktionen?

3.15. Wurden Sie vom BM für Verkehr bzgl der von mir aufgezeigten Problematik bei Errichtung von rasch verrottenden Lärmschutzwänden aus Holz entlang von  Bahnlinien kontaktiert?
3.16. Wenn ja, von wem?
3.17. Wenn ja, wie waren Ihre Reaktionen?

4. Fragen zu meiner Karenzierung?

4.1. Warum haben Sie meiner Karenzierung im Sommer 1992 unter Entfall der Bezüge
zugestimmt?
4.2. War Ihnen bewußt, daß ich die Verwertung meines Patents persönlich betreibe?
4.3. Vertraten Sie die Auffassung, daß eine internationale Patentverwertung nur darin besteht, auf einen Telefonanruf bzgl einer Lizenz oder Patentverkaufs zu warten?

5. Fragen zu meinen Nebenbeschäftigungsmeldungen?
 
5.1. Seit wann  wissen Sie konkret über meine Nebenbeschäftigung?
5.2. Welche Reaktionen erfolgten auf meine detaillierte Meldung an Sie vom Juli 1993, bei der ich insbesondere auf die mangelnde Konkurrenzsituation in der österreichischen Bauwirtschaft aufmerksam machte?
5.3. Welche Reaktionen erfolgten auf meine detaillierte Hinweise an Sie, durch die ich Sie insbesondere auf die produktspezifischen Ausschreibungen von Lärmschutzwänden aufmerksam  machte?
5.4. Gab es im August 1994, als mein Team das sechste ECOWALL Demonstrationsprojekt entlang einer Bahnlinie in Klagenfurt  in Konkurrenz zu anderen Lärmschutzsystemen  gerade errichtete von seiten der Bauwirtschaft oder der Auftraggeber Druck auf Sie?
5.5. Wenn ja, wie  haben Sie reagiert?
5.6. Wenn ja, gibt es einen Zusammenhang mit meiner vorläufigen Suspendierung durch Sie?
Anlage 2: Fragen an den  Vorsitzenden der Disziplinarkommission  ( Oktober 1994 ) und Leiter der Präsidialsektion des Rechnungshofs  ( ab Frühjahr 1995 )  SChef Dr. Finz

1. Fragen zu Ihrer Funktion als Vorsitzender der Disziplinarkommission im Herbst 1994
1.1. Warum glaubten Sie im September 1994, daß eine endgültige Suspendierung  aufgrund der damals vorliegenden Unterlagen nicht möglich sei ?
1.2. Welche Unterlagen bekamen Sie wann, die zu  Ihrem Meinungsumschwung beitrugen?
1.3. Hatten Sie diesbezüglich mit dem Präsidenten des Rechnungshofs Kontakt?
1.4. Wußten Sie, daß an mich im Zusammenhang mit dem Verbot der Nebenbeschäftigung vom Rechnungshof als Dienstbehörde eine Stellungnahme gefordert worden war?
1.5. Wenn ja, ab wann wußten Sie dies ?
1.6. Wußten Sie, daß meine Stellungnahme bis  14. Oktober 1994 gefordert worden war?
1.7. Hat dieses Wissen dazu geführt, daß meine endgültige Suspendierung noch vor diesem Datum ( Meine Stellungnahme zum Verbot der Nebenbeschäftigung ) erfolgte?
1.8. Wann wurde Ihnen meine Stellungnahme zum Verbot der Nebenbeschäftigung zur Kenntnis gebracht?
1.9. Haben Sie mit MR Dr. Eckl und MR.Mag. Leder  und ggf anderen Personen im Rechnungshof über die Verhöre von Entscheidungsträgern  für die Vergabe von Lärmschutzwänden im August 1994 gesprochen oder genügten Ihnen diese Feststellungen in den Verhörprotokollen?
1.10. Ab wann wurden die bei der Disziplinarkommission aufliegenden Akten protokolliert?
1.11. Wer hat die Protokollierung durchgeführt?
1.12. Warum wurden nicht die einzelnen Aktenteile genau bezeichnet, sondern nur die Übergabe eines „ Konvoluts „ eingetragen?
1.13. Wer ist für die Protokollierung der Akten  zuständig gewesen?
1.14. Hat es einen Wechsel bei der Protokollierung gegeben?
1.15. Hat es zwischen Ihnen als Leiter der Disziplinarkommission und dem Präsidenten des Rechnungshofs im Zusammenhang mit meiner endgültigen Suspendierung durch die Disziplinarkommission Kontakte gegeben?
1.16. Wenn  ja, wann war dies?
1.17. Wenn ja, worüber wurde im Detail gesprochen?
1.18. Gibt es einen Zusammenhang zwischen Ihrer Ernennung zum Präsidialchef im Rechnungshof im Frühjahr 1995 und meiner endgültigen Suspendierung  im Oktober 1994 durch die  unter Ihrer Leitung stehenden Disziplinarkommission?
1.19. Warum  hat die Disziplinarkommission unter Ihrer Leitung  nicht umgehend einen Verhandlungsbeschluß gefaßt?
1.20. Gab es diesbezügliche Kontakte mit dem Disziplinaranwalt des Rechnungshofs MR. Dr. Ginzl?
1.21. Warum  haben Sie in Ihrer Funktion als Präsidialchef des Rechnungshofs in Ihren Schreiben an den Herrn Bundespräsidenten, an den Herrn Präsidenten des Nationalrats und an die Volksanwaltschaft im Jahre 1998 immer nur meine Nebenbeschäftigungsmeldung vom Herbst 1989 erwähnt und die weiteren Meldungen bewußt verschwiegen?
1.22. War Ihnen tatsächlich nur die Meldung vom Herbst 1989 bekannt?
1.23. Wenn ja, wann haben Sie von den anderen Meldungen erfahren ?
1.24. Welche diesbezüglichen Informationen erhielten Sie vom damaligen Leiter der Personalabteilung MR. Mag. Leder
1.25.  Welche Weisungen hat Ihnen der Präsident des RH im Zusammenhang mit meiner Nebenbeschäftigung gegeben?

Anlage 3: Fragen an den Disziplinaranwalt des Rechnungshofs MR. Dr.Ginzl

1. Fragen zum Thema Einleitungs – und Verhandlungsbeschluß

1.1. Seit wann sind  Sie mit dem Verfahren gegen mich als Disziplinaranwalt befaßt?
1.2. Hat Ihnen der Präsident des Rechnungshofs in dieser Funktion Weisungen erteilt?
1.3. Wenn ja, welche ?
1.4. Warum wurde der Verhandlungsbeschluß so spät, im Mai 1997 , nachdem ich einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß  wegen meiner gesetzwidrigen und willkürlichen Suspendierung gefordert hatte,  gefaßt?
1.5. Welche Vorstöße bzgl des Beginns des Disziplinarverfahrens gab es ab Herbst 1994 von Ihrer Seite?
1.6. Haben Sie diesbezüglich vom Präsidenten des RH Weisungen erhalten?
1.7. Welche Meldungen waren Ihnen über meine Nebenbeschäftigung bekannt?
1.8. Von wem wurden Sie über meine Meldungen informiert ?
1.9. Hat Ihnen der Präsident des RH etwa  die Weisung gegeben, nur die Meldung vom Herbst 1989 zu erwähnen und die anderen Meldungen meiner Nebenbeschäftigung zu verschweigen?
1.10. Wurden Sie vom Vorsitzenden der Disziplinarkommission und späteren  Chef der Präsidialabteilung Dr. Finz  im Zusammenhang mit meinem Verfahren kontaktiert?
1.11. Wenn ja, gab es von dieser Seite hinsichtlich des Disziplinarverfahrens irgendwelche  Weisungen oder Meinungsäußerungen?
1.12. Hatten Sie im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen mich Kontakt mit folgenden Personen:
MR Dr. Sustalla Leiter der Prüfungsabteilung Bahn
MR Dr. Eckl  Leiter der Prüfungsabteilung Straßenbau
MR. Mag. Leder Leiter der Personalabteilung
1.13. Wenn ja, welche Informationen erhielten Sie?


Anlage 4: Fragen an den Leiter der Sektion II SChef Dr. Wolf

1. Fragen zu Ihrem Informationsstand über  meine Nebenbeschäftigung

1.1. Seit wann wissen Sie über meine Nebenbeschäftigung?
1.2. Erinnern Sie sich daran, daß ich Sie  1993 ( allerdings nur kurz  am Gang im Rechnungshof ) auf die Verschleuderung öffentlicher Gelder durch die Installierung konventioneller Lärmschutzsysteme aufmerksam machte?
1.3. Erinnern Sie sich daran, daß ich Sie auf die Notwendigkeit einer kompetenten Prüfung von Infrastrukturmaßnahmen insbesondere Lärmschutzwände  durch Mitarbeiter der zuständigen Prüfungsabteilung hinwies?
1.4. Hat Sie der Leiter der Prüfungsabteilung für den Straßenbau MR.Dr. Eckl auf meine beschriebenen Bedenken hingewiesen?
1.5. Welche Anordnungen wurden von Ihnen daraufhin  getroffen, damit eine kompetente und sachgemäße Prüfung  dieser Investitionen erfolgt?
1.6. Hatten Sie im Zusammenhang mit meiner Nebenbeschäftigung mit dem Präsidenten des Rechnungshofs Kontakt?
1.7. Wenn ja, welche Weisungen wurden wann erteilt?
1.8. Wurden Sie von einer Stelle außerhalb des Rechnungshofs bezüglich meiner Nebenbeschäftigung angesprochen?
1.9. Wenn ja, von wem?
1.10. Was hat Sie veranlaßt, in Ihrem an mich in Ihrer Funktion als Stellvertreter des Präsidenten des Rechnunghofs gerichteten Schreiben,  steuerliche Fragen anzuschneiden?
1.11. Wurden Sie im Zusammenhang mit meinen Steuererklärungen angesprochen?
1.12. Wenn ja, von wem?
1.13. Was war Inhalt dieses Gesprächs?


Anlage 5: Fragen an den Leiter der Personalabteilung MR. Mag Leder

1. Fragen zu Ihrem Informationsstand über  meine Nebenbeschäftigung

1.1. Seit wann wußten Sie von meiner Nebenbeschäftigung?
1.2. Aufgrund welcher Unterlagen sind Sie von meiner Nebenbeschäftigung informiert?
1.3. Von wem wurden Sie innerhalb des RH und wann bezüglich meiner Nebenbeschäftigung angesprochen?
1.4. Von wem wurden Sie außerhalb des RH und wann bezüglich meiner Nebenbeschäftigung angesprochen?
1.5. Hatten Sie bezüglich meiner Nebenbeschäftigung Kontakt mit für den Bundesstraßenbau  und die Bundesbahn zuständigen
Stellen?
1.6. Wenn ja, mit wem ?
1.7. Wenn ja, wann?

Anlage 6: Fragen an den Leiter der Prüfungsabteilung Bahn MR. Dr. Sustalla

1. Fragen zu Ihrem Informationsstand über meine Nebenbeschäftigung

1.1. Seit wann wußten Sie von meiner Nebenbeschäftigung?
1.2. Aufgrund welcher Unterlagen sind Sie von meiner Nebenbeschäftigung informiert?
1.3. Von wem wurden Sie innerhalb des RH und wann bezüglich meiner Nebenbeschäftigung angesprochen?
1.4. Von wem wurden Sie außerhalb des RH und wann bezüglich meiner Nebenbeschäftigung angesprochen?
1.5. Hatten Sie bezüglich meiner Nebenbeschäftigung Kontakt mit für die Bundesbahn zuständigen Stellen?
1.6. Wenn ja, mit wem ?
1.7. Wenn ja, wann?

Anlage 7: Fragen an den Leiter der Prüfungsabteilung Straßenbau MR Dr. Eckl

1. Fragen zu Ihrem Informationsstand über  meine Nebenbeschäftigung
1.1. Seit wann wußten Sie von meiner Nebenbeschäftigung
1.2. Aufgrund welcher Unterlagen sind Sie von meiner Nebenbeschäftigung informiert?
1.3. Von wem wurden Sie innerhalb des RH und wann bezüglich meiner Nebenbeschäftigung angesprochen?
1.4. Von wem wurden Sie außerhalb des RH und wann bezüglich meiner Nebenbeschäftigung angesprochen?
1.5. Hatten Sie bezüglich meiner Nebenbeschäftigung Kontakt mit für den Bundesstraßenbau  und die Bundesbahn zuständigen
Stellen 
1.7. Wenn ja, mit wem ?
1.8. Wenn ja, wann?


Anlage 8: Fragen an den ehemaligen Leiter der Prüfungsabteilung Straßenbau SChef DI Hintze

1. Fragen zu Ihrem Informationsstand über  meine Nebenbeschäftigung
1.1. Seit wann wußten Sie von meiner Nebenbeschäftigung
1.2. Aufgrund welcher Unterlagen sind Sie von meiner Nebenbeschäftigung informiert?
1.3. Von wem wurden Sie innerhalb des RH und wann bezüglich meiner Nebenbeschäftigung angesprochen?
1.4. Von wem wurden Sie außerhalb des RH und wann bezüglich meiner Nebenbeschäftigung angesprochen?
1.5. Hatten Sie bezüglich meiner Nebenbeschäftigung Kontakt mit für den Bundesstraßenbau  und die Bundesbahn zuständigen
Stellen 
1.6. Wenn ja, mit wem ?
1.7. Wenn ja, wann?
1.8. Was haben Sie konkret unternommen, die Fehlinvestitionen im Bereich des Lärmschutzes zu verhindern?
1.9. Haben Sie trotz meiner Hinweise auf die Verschleuderung öffentlicher Mittel  bei der Errichtung konventioneller Lärmschutzsysteme  diesen Mißstand nicht bemängelt?
1.10. Haben Sie meine Hinweise auf die Verschleuderung öffentlicher Mittel  bei der Errichtung konventioneller Lärmschutzsysteme innerhalb des Rechnungshofs  ebenso bekannt gemacht wie Ihre sonstigen bemerkenswerten Äußerungen zu meinen Vorschlägen zur Installierung sogenannter Projektcontroller zur Optimierung öffentlicher komplexer Projekte einige Jahre vorher?
1.11. Wenn  ja , wie waren die Reaktionen der von Ihnen angesprochenen Personen im Rechnungshof?
1.12. Haben Sie den damaligen Vizepräsidenten und nunmehrigen Präsidenten  des Rechnungshofs Dr. Fiedler seinerzeit diesbezüglich  angesprochen?
1.13. Wie waren seine Reaktionen?
1.14. Wurden Sie vonseiten der österreichischen Bauwirtschaft bezüglich meiner Nebenbeschäftigung angesprochen ?
1.15. Wurde Ihnen nahegelegt, daß meine Erfindung  als Konkurrenz angesehen wurde?
1.9. Was war der Grund, daß Sie eine Woche nach dem ersten Zeitungsartikel im PROFIL Nr.33 vom 13.8.1994  laut PROFIL Nr. 34 vom 22.8.1994  behaupteten, daß ich nur durch die Schiebung dreier Parteien in den Rechnungshof kommen konnte?
1.10. Ist Ihnen bewußt, daß diese Behauptungen nicht stimmen?
1.11. Wenn ja, warum haben Sie falsche Behauptungen in den Medien ausgestreut?
1.12. Ist Ihnen bekannt, daß Sie damit Ihre Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit gebrochen haben?
1.13. Hat der Präsident des Rechnungshofs gegen Sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet?
1.14. Wenn ja, wie ist dieses ausgegangen?
1.15. Wenn nein, warum wurde gegen Sie kein Disziplinarverfahren eingeleitet?
1.16. Kennen Sie den Präsidenten des Rechnungshofs persönlich?
1.17. Sind Sie mit ihm in einer Verbindung, die mich an mein erstes Studentenauto erinnert?
( DÖ SCHÖ WO )


 

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