Die österreichische Bundesregierung vertrat im Jahre 2007 die Auffassung, dass die Entscheidung des UN Menschenrechtsausschusses für sie unverbindlich ist.
- SFH-4195 Österreich hält sich nicht an internationale Verträge und verhält sich damit völkerrechtswidrig
- Österreich missachtet Entscheidungen (VIEWS) des UN-Menschenrechtsausschusses und verweigert damit erfolgreichen Beschwerdeführern die Zurverfügungstellung eines Rechtsmittels sowie eine angemessene Entschädigungszahlung für erlittenes Unrecht, welches durch den UN-Menschenrechtsausschuss festgestellt wurde.
- » » https://www.so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=11&aid=4907
Auch der zuständige Aussenminister Kurz vertrat im im Jahre 2014 diese Meinung.
Vgl.:
SFH-9704 e mail Dr. Lederbauer an BM Sebastian Kurz vom 27.3.2014
ich habe bei der gestrigen Veranstaltung des KURIER versucht, Sie - wieder- auf das Problem der mangelnden Durchsetzbarkeit von Bürgerrechten und Menschenrechten in Österreich hinzuweisen.
» » https://www.so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=59&aid=7078&page=
Es har sich herausgestellt, dass ein spezielles Gesetz notwendig wäre, in dem geregelt ist, was zu tun ist, wenn ein österreichischer Bürger beim UN Menschenrechtsausschuss mit seiner Beschwerde erfolgreich ist.
Ich erlaube mir die Anregung, dass diese wichtige Problematik, die jede Bürgerin und jeden Bürger trifft, bei den bevorstehenden Sondierunsgesprächen behandelt. wird.
Diese Informationen werde ich allen Vorsitzenden der im Parlament vertretenden Parteien zur Kennntnis bringen und die gesamte Korrespondenz auf der website » » http://so-for-humanity.com2000.at veröffentlichen.
Ich bin davon überzeugt, dass Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler eine wichtige Weichenstellung in dieser so wichigen Thematik setzen werden und bedanke mich im voraus für Ihre Bemühungen.
Mit dem Ausdruck der vorzüglichten Hochantung
DI Dr. Wolfgang Lederbauer Wirtschaftsingenieur Bauwesen
A 1010 Wien Dominikanerbastei 6 Tel: +43(1)512 16 84 Tel: 0664 954 52