SFH-1084

Beschluss VfGH vom 23.02.2009, Zl. A 13/08-16:

I. Die Anträge vom 31.12.2008 und vom 13.01.2009 auf Fristerstreckung werden zurückgewiesen.

II. Die Klage wird zurückgewiesen.

III. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen.

» Beschluss VfGH vom 23.02.2009

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