SFH-142872 UN-Menschenrechtsabkommen Die Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen
Im Rahmen einer umfassenden Reform hat der Menschenrechtsrat die frühere Menschenrechtskommission abgelöst. Er ist seit 2006 für die weltweite Entwicklung und Durchsetzung der Menschenrechte bei den Vereinten Nationen zuständig.
Im Rahmen einer umfassenden Reform hat der Menschenrechtsrat die frühere Menschenrechtskommission abgelöst. Er ist seit 2006 für die weltweite Entwicklung und Durchsetzung der Menschenrechte bei den Vereinten Nationen zuständig. Am 15. März 2006 ist die Gründung des Menschenrechtsrates mit 170 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 4 Nein-Stimmen (Israel, Marshallinseln, Palau, USA) von der UN-Generalversammlung beschlossen worden. Die ersten Mitglieder sind am 9. Mai 2006 gewählt worden. Seine konstituierende Sitzung fand am 19. Juni 2006 statt.
Die Mitglieder werden mit absoluter Mehrheit der Generalversammlung für die Dauer von bis zu drei Jahren gewählt. Insgesamt besteht der Rat aus 47 Mitgliedern, die nach einem regionalen Verteilerschlüssel aus den verschiedenen Regionalgruppen stammen: Auf die Regionalgruppen entfallen folgende Sitze:
Afrika
13 Sitze
Asien
13 Sitze
Lateinamerika und Karibik
8 Sitze
Osteuropa
6 Sitze
Westliche und andere Staaten
7 Sitze
Geführt wird der Menschenrechtsrat von einem Präsidenten und vier Stellvertretern. Die Stellung des Menschenrechtsrates hat sich im Vergleich zu seinem Vorgänger, der Menschenrechtskommission, deutlich verbessert. Die Menschenrechtskommission unterstand dem UN-Wirtschafts- und Sozialrat und war ihm rechenschaftspflichtig. Dagegen berichtet der jetzige Menschenrechtsrat unmittelbar der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Sie ist den Ausschüssen der Generalversammlung gleichgestellt.
Außerdem ist – im Vergleich zur früheren Menschenrechtskommission – die jährliche Sitzungszeit von 6 Wochen auf 10 Wochen jährlich gestiegen. Zusätzlich kann der Menschenrechtsrat Sondersitzungen einberufen, um schnell auf gravierende Menschenrechtsverletzungen zu reagieren.
Bei seiner Arbeit steht dem Rat ein aus 18 Experten bestehendes Gremium beratend zur Seite.
Darüber hinaus werden alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Rahmen des neu eingerichteten Verfahrens „Universal Periodic Review" („Universelle periodische Überprüfung") regelmäßig im Hinblick auf ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen überprüft. Ist ein Mitglied des Menschenrechtsrates in eklatante Menschenrechtsverletzungen verstrickt, ist es der Generalversammlung durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit möglich, dieses Mitglied abzuwählen. Die Mitgliedschaft eines Staates im Menschenrechtsrat ist für nur jeweils zwei direkt aufeinander folgende Amtszeiten möglich.