SFH-141519 Grundrechte (Österreich), de.wikipedia.org
In » Österreich befinden sich die » Grundrechte nicht, wie in vielen anderen Staaten, geschlossen in einem Gesetz, sondern sind – wie die gesamte » österreichische Bundesverfassung – auf zahlreiche Gesetze verteilt. Dabei werden einzelne Gesetze, oder auch nur einzelne Paragraphen in Verfassungsrang gesetzt.
Das Wort „Grundrecht" wird dabei selten verwendet. Beispielsweise spricht das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz von „verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten", das Staatsgrundgesetz von „allgemeinen Rechten". Im Stufenbau der Rechtsordnung bilden die Grundrechte subjektiv-öffentliches Recht, das dem Einzelnen durch eine Rechtsvorschrift im Verfassungsrang eingeräumt ist. Dadurch sind viele Grundrechte nicht explizit ausformuliert.
Mehrere verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte in den einzelnen Gesetzen überschneiden sich teilweise in ihrem Schutzbereich (beispielsweise: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens Art 8 » EMRK mit Grundrecht auf Datenschutz und Schutz des Briefgeheimnisses und Schutz des Fernmeldegeheimnisses aus dem » StGG) oder kommen terminologisch überhaupt doppelt vor (beispielsweise: Freiheit der Meinungsäußerung: Art 13 StGG und Art 10 EMRK; Vereins- und Versammlungsfreiheit: Art 12 StGG und Art 11 EMRK) – beide durch Übernahme der gesamten Europa-Menschenrechtskonvention und Erhebung in den Verfassungsrang.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(%C3%96sterreich)?fbclid=IwAR1yYT4BMNXlSr84VwbjKBaX9eeoFInh5NmqQup9ud8g9rO3hDKE8LCkcp4
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