Vorwurf:
Durchführung privater Telefonate
Mein Kommentar:
Es war ausdrücklich erlaubt, in wichtigen Fällen im Amt auch privat zu telefonieren. Ich habe diese privaten Telefonate selbstverständlich nachweislich bezahlt. Dieser Vorwurf ist absolut unhaltbar. Lediglich die letzten zwei oder drei Monate wurde mir nicht mehr zur Bezahlung vorgelegt, um so etwas für die Disziplinaranzeige gegen mich in der Hand zu haben.
Vorwurf:
Verwahrung privater Gegenstände im Büro
Mein Kommentar:
Da ich mittags nicht so wie andere Bedienstete nach Hause kam, hatte ich Bücher im Büro verwahrt um darin in der Mittagszeit und sonstigen Freizeit zu lesen.
Vorwurf:
Zwei- oder dreimaliges Einnicken während einer Gemeinderatssitzung zu mitternächtlicher Stunde nach einem langen Arbeitstag.
Mein Kommentar
Ich habe mich bei meiner Arbeit für die Stadtgemeinde Saalfelden sehr engagiert. Zusätzlich war ich mit privaten Problemen - mein Schwiegervater war krebskrank und verstarb am 21.08.1995, unsere Drillinge war viel krank - belastet.. Es ist durchaus nicht auszuschließen, dass ich zwei oder drei mal während einer Gemeinderatssitzung eingenickt bin. Keinesfalls wurden dadurch meine Leistungsfähigkeit und meine Arbeitergebnisse beeinträchtigt.
Vorwurf:
Verfassung privater Schreiben auf dem PC der Gemeinde.
Mein Kommentar:
Ich habe lange bevor die Stadtgemeinde Saalfelden die Elektronische Datenverarbeitung einsetze, meine amtliche Tätigkeit jahrelang mit meinem eigenen Computer unterstützt. Dazu nahm ich meinen eigenen Laptop mit ins Büro und auch einen HP Laserdrucker. Ich nahm den eigenen Laptop auf Bauverhandlungen mit, verfasste damit selbst die Verhandlungsschriften und leistete mir nicht den Luxus einer Schreibkraft. Diese konnte inzwischen im Büro eine andere Arbeit verrichten. Wenn ich dann später den gemeindeeigenen PC teilweise auch für private Zwecke verwendete, musst ich durchaus kein schlechtes Gewissen haben, weil vorher der Gemeinde Saalfelden jahrelang meinen eigenen Laptop und Drucker vollkommen kostenlos zur Verfügung stellte.
Vorwurf:
Fehlstunden- und Urlaubsübergenuß
Mein Kommentar:
Durch die lange schwere Krankheit meines Schwiegervaters, der im August 1995 qualvoll an Krebs verstorben ist und unsere Drillinge, die sehr viel krank waren, waren wir oftmals in einer sehr schwierigen familiären Ausnahmesituation. Im Dezember 1995 unterbreitete ich Bürgermeister Schwaiger einen Vorschlag zum Abbau der dadurch entstandenen Fehlstunden. Bürgermeister Schwaiger hat diesen Vorschlag abgelehnt und hat mir dann in der Disziplinaranzeige diese Fehlstunden und den Urlaubsübergenuss zum Vorwurf gemacht. Besonders arg habe ich dabei empfunden wir herzlos Bürgermeister Schwaiger unserer familiären Situation gegenüber stand.
Man hat mir eben sonst nichts vorwerfen können, also mussten gewaltsam einige Vorwürfe konstruiert werden.
Wie Sie sehen, sind die Vorwürfe entweder bewusst konstruiert worden oder wurden nur einseitig dargestellt. Keinesfalls sind diese Vorwürfe dazu geeignet, diese als "schwere Dienstpflichtverletzungen " zu qualifizieren und deshalb eine Entlassung - noch dazu ohne eine korrekte Einvernahme aller Zeugen - auszusprechen.