SFH-1011
THESE Lederbauer / Perterer:
Durch die Ratifizierung des Fakultativprotokolles ist in Österreich der Erfüllungsvorbehalt zum CCPR lex lege weggefallen.
Lesen Sie dazu: » Fakultativprotokoll ist ex lege Ausführungsgesetz zum CCPR
Von: Dr. Paul Perterer [mailto:ledererguetl@saalbach.net] Gesendet: Montag, 25. Mai 2009 17:28 An: D11 Volksanwaltschaft Betreff: These Lederbauer / Perterer: Fakultativprotokoll ist ex lege Ausführungsgesetz zum CCPR
Sehr geehrte Damen und Herren der Volksanwaltschaft !
Dürfen wir Sie ebenso wie den Bundeskanzler um eine Stellungnahme zu der von uns aufgestellten These ersuchen. Sollten wir binnen Monatsfrist keine Stellungnahme von Ihnen erhalten, werten wir dies als Zustimmung zu unserer These.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lederbauer
Dr. PERTERER
Von: Dr. Paul Perterer [mailto:ledererguetl@saalbach.net] Gesendet: Montag, 25. Mai 2009 17:21 An: 'kabhbk@bka.gv.at' Cc: Zentrum für Rechtsforschung Univ.-Prof.Dr.Holländer; D+ Wolfgang Lederbauer Betreff: These Lederbauer / Perterer: Fakultativprotokoll ist ex lege Ausführungsgesetz zum CCPR
An das Kabinett des Bundeskanzlers
Sehr geehrte Frau Mag. Bayer !
Wir, Dr. Lederbauer und Dr. Perterer sind zwei erfolgreiche Beschwerdeführer vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinen Nationen, denen jedoch bisher mit Hinweis auf die Unverbindlichkeit der VIEWS ein wirksames Rechtsmittel zur Korrektur der letztinstanzlichen innerstaatlichen Entscheidung ebenso verweigert wurde wie eine angemessene Schadenersatzzahlung für das erlittene Unrecht.
Nach jahrelangen Recherchen stellen wir nunmehr folgende These auf:
Mit Ratifizierung des Fakultativprotokolles ist der Erfüllungsvorbehalt zum CCPR gleichsam ex lege weggefallen, ohne eigens noch ein Ausführungsgesetz zum CCPR zu dessen Transformation in nationales österreichisches Recht erlassen / beschließen zu müssen.
Wir dürfen Sie nunmehr höflich um eine Stellungnahme dazu ersuchen bzw. die von uns aufgestellte These begründet zu widerlegen. Sollten wir binnen Monatsfrist keine Stellungnahme erhalten, werten wir dies als Zustimmung zu unserer These.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lederbauer
Dr. PERTERER
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